Normale Schonzeiten ab 01.Januar 2007 für Rheinland-Pfalz

  • Fischart Schonzeit Mindestmaß



    Aal ---------- 40 cm
    Aalquappe ganzjährig
    Aland ganzjährig
    Äsche 15.02. - 30.04. 30 cm
    Bachforelle 15.10. - 15.03. 25 cm
    Bachsaibling 15.10. - 15.03. 25 cm
    Bachneunauge ganzjährig
    Barbe 01.05. - 15.06. 35 cm
    Blaufelchen ---------- 25 cm
    Flunder ganzjährig
    Flussneunauge ganzjährig
    Hecht 01.02. – 31.05. 50 cm
    Karpfen ---------- 35 cm
    Karausche Ganzjährig
    Lachs Ganzjährig
    Maifisch Ganzjährig
    Meerforelle Ganzjährig
    Meerneunauge Ganzjährig
    Nase 15.03. - 30.04. 20 cm
    Regenbogenforelle 15.10. - 15.03. 25 cm
    Rotfeder ---------- 15 cm
    Rotauge ---------- 15 cm
    Seeforelle 15.10. - 15.03. 60 cm
    Schleie ---------- 25 cm
    Stör Ganzjährig
    Wels ---------- 60 cm
    Zander 01.02. - 31.05. 45 cm




    Anmerkung.
    an einigen Pachtstrecken ist mir jedoch aufgefallen - anhand vom Erlaubnisschein -, dass die Schonzeiten u. Mindestmaße anders gehandelt werden.
    Beispiel die Lahn(zum Teil auch noch Rhl.-Pf.) Strom-KM 99,5 bis 103,0:
    Hecht und Zander haben hier vom 1.Februar bis einschl. 31.Juli Schonzeit,
    Welse sind zu entnehmen

    2 Mal editiert, zuletzt von Flyfisher ()

    • Offizieller Beitrag

    @Fly,all,


    deine Liste weist einige gravierende Fehler auf.
    Du mußt schon sagen für welches Bundesland
    deine Liste gelten soll.
    So ist in S-H die Flunder z.Zt.nicht ganzjährig geschont,
    nein,sie hat derzeit keine Schonzeit,nicht mal ein
    Mindestmaß ist gefordert.
    Lachs und Meerforelle sind auch nicht ganzjährig geschont.
    Und die Regenbogenforelle hat auch kein Mindestmaß und
    auch keine Schonzeit.
    Ich empfehle allen Anglern,die in einem andern Bundesland
    als dem eigenen angeln wollen,sich über dessen Mindestmasse
    und Schonzeiten schlau zu machen!!!
    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??


    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.


    7564-logo2021aa-png


    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.


    Der Müll muss mit !!!



  • Hui, hab ja noch mal Glück gehabt. Hätt mich auch stark gewunder, wenn z.B das Totauge nen Mindestmaß hat oder der Hecht ne längerer Schonzeit xD.


    Vielleicht doch nicht so schlecht in nem anderen Bundesland zu wohnen xD

  • Alle hier gemachten Angaben zu Schonzeiten, Mindestmaße und weitere gesetzliche Bestimmungen im Bundesland Rheinland-Pfalz wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert, trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden.


    Rheinland-Pfalz


    In der Ahr im Regierungsbezirk Koblenz sowie in der Kyll, in der Prüm, der Nims und der Enz im Regierungsbezirk Trier darf der Fang auf Äschen während der Winterschonzeit, und zwar vom 15. Oktober bis 31. Dezember, mit der künstlichen Fliege ausgeübt werden.


    Untermaßige Plötzen und Rotfedern dürfen zur Verwendung als Köderfische für den eigenen Bedarf gefangen werden. Berufsfischer dürfen solche Köderfische auch an Dritte abgeben.


    Zum Schutz der Fischerei kann die Fischereibehörde den Fischfang mit dem lebenden Köderfisch für bestimmte offene oder geschlossene Gewässer oder Gewässerteile zulassen. Dabei können Anordnungen über die zu verwendende Fischart, die Köderfischbefestigung und über die Zeit der Ausübung des Fischfangs getroffen werden.


    Schonzeiten und Mindestmaße, sowie
    regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.


    Quelle:www.angeln-und-jagen.de/rheinland-pfalz.

    Einmal editiert, zuletzt von Flyfisher ()

  • beim wels wurde meines wissens jegliches schonmaß abgeschafft! also hier in rlp!

    Unsre Heimat, Unsre Liebe! in den Farben ROT-WEISS-ROT
    -Kaiserslautern 1900- Wir sind treu bis in den Tod!!!

  • Zitat

    Original von MoonStomper
    beim wels wurde meines wissens jegliches schonmaß abgeschafft! also hier in rlp!


    Falsch!


    In 2007 ist das Mindestmaß in Rheinland-Pfalz auf 60cm festgesetzt.



    Liebe Grüße


    Loreley

  • Hessen


    Untermaßige sowie der Schonzeit oder dem Fangverbot nach §1 unterliegende Fische und Krebse müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus dem Fanggerät gelöst und zurückgesetzt werden.


    Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder zum Fischfang ist verboten.
    Die Verwendung von Setzkeschern ist verboten.


    Schonzeiten und Mindestmaße
    - regionale Bestimmungen können hiervon abweichen -


    Fischart Schonzeit Mindestmaße


    Aal 40 cm


    Aland ganzjährig

    Bachforelle 15.10. - 31.03. 25 cm


    Bachsaibling 15.10. - 31.03.

    Bachneunauge ganzjährig

    Flussneunauge ganzjährig

    Hecht 01.02. - 15.04. 50 cm


    Karpfen 35 cm


    Karausche ganzjährig

    Lachs ganzjährig

    Regenbogenforelle 22 cm


    Rotfeder 15.03. - 31.05. 20 cm


    Schleie 01.05. - 30.06. 26 cm


    Wels 15.05. - 30.05. 60 cm


    Zander 15.03. - 31.05. 45 cm


    Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.




    Quelle:http://www.angeln-und-jagen.de/hessen.html

  • Zitat

    Original von Bodenseefischer
    Hallo Loreley !


    Das kannst Du so nicht verallgemeinern !
    In Rheinland-Pfalz gibt es für den Wels im Rhein kein Schonmaß und keine Schonzeit


    Sorry lieber Bodenseefischer, aber hier muss ich Dir leider widersprechen.


    Es gibt ein Mindestmass, von Schonmass war eigentlich nicht die Rede ;)


    http://www.angeln-und-jagen.de/rheinland-pfalz.html



    Liebe Grüße


    Loreley

  • Hallo Loreley


    Es tut mir im Herzen weh, aber auch ich muß Dir widersprechen!


    Habe mir letzte Woche die Angelerlaubnis für den Rhein besorgt. (Wörth bis Worms)
    Auf dem Beiblatt der "Oberen Fischereibehörde, Neustadt/Weinstrasse" steht unter anderem:


    Fische ohne Mindestmaß (Brassen, Barsch, Wels u.a.) dürfen nicht in das Gewässer zurückgesetzt werden.


    Also: keine Schonung und kein Mindestmaß für Welse im Rhein