• Hallo


    Der Sonh eines bekannten wird im Mai 13 hätte gerne Lust mal mit mir zum angeln zukommen. Meine Frage ist nun ob er einen Angelscheinbraucht odr in einem Angelverein sein muss?


    MFG CSfishing

  • Hallo,
    hier die Regelungen der Bundesländer:
    LINK


    Für NI ist es schwierig, dass sollte mit dem Verein abgesprochen werden. Aber wenn er von 3 Ruten eine "beaufsichtigt", wer sollte da was dagegen haben? ;)
    Wenn keiner auf seine volle Rutenanzahl verzichten möchte, dann Bedarf es mit Sicherheit einer Vereinsmitgliedschaft um angeln zu dürfen!


    Gruß
    Lücke

  • Nabend


    Du darfst ja rechtlich mit 3 Ruten angeln, also gibst du dem JUngen einfach eine Rute ab und angelst halt nur mit 2. :D DA wirds wohl dann keine Probleme geben.


    MfG Wallerkiller

  • Hi,
    ich komme selber aus Niedersachsen und kenne mich in vielen Gegenden gut aus. Ich denke es kommt hier ganz darauf an mit wem man es zu tun bekommt. Im Normalfall dürfte kein Kontrolleur etwas dagegen haben und warum auch, vergrault er den Jungen dann sägt er sich ja selbst am eigenen Standbein, denn dieser Junge tritt vielleicht mal in den Verein ein und wird ein zahlendes Mitglied.
    Manche Kontreolleure sehen das verbissen aber wenn er auf eine Rute aufpasst und sie mal anfasst und in die Hand nimmt also wer bitte will ihm das verbieten? Ich glaube niemand!
    Ich selber hab ab 6 schon regelmäßig auf eine Rute aufgepasst und auchw enn eiiner mal gesagt hat wie alt ist er denn? So blieb es doch meist bei dieser Frage! Jeder wusste es und jeder hats geduldet!
    Aber wenn man den Verein vorher fragt und informiert ist man sicher auf der 100% richtigen Seite! Doch Achtung viele Gewässer werden von mehreren Vereinen bewirtschaftet!!!

    Eat, sleep, go fishing !!!!

    Einmal editiert, zuletzt von LordB ()

  • Hallo,
    die Rechtiche Lage ist leider etwas anders.
    Jugendliche dürfen ab 10 Jahren mit einem JUGENDFISCHEREISCHEIN und der Lizens des Vereines (Tagesschein, Mitgliedschaft) in Begleitung eines Erwachsenen Anglers mit Angelschein Angeln.
    Jugendliche mit 13 Jahren können aber auch schon die Angelsportprüfung ablegen. Dann sind sie jedem erwachsenen Angler gleichgestellt.
    Das "abtreten" einer Angel an einen Jugendlichen Begleiter ist nicht erlaubt.
    Unsere Gesetzgebung geht sogar soweit, dass ein Vater (mit Angelschein) seinen Sohn (ohne Angelschein) nicht mit an ein eingefriedetes Gelände nehmen darf, weil nur der Vater mit seinem Angelschein auch das Begehungsrecht besitzt !!


    Weiter sind nicht nur Gewässeraufseher an einem Gewässer (auch Vereinsgewässer) kontrollberechtigt, sondern auch Polizei, Wasserschutzpolizei, Ordnungsamt, Mitarbeiter der Unteren Fischereibehörde und im Sonderfall hierfür beauftragte Beamte.


    Ein Fallbeispiel habe ich vor einem halben Jahr am Rhein erlebt.
    Ein Jugendlicher (14 Jahre, ohne Angelschein) hat in Begleitung einiger Erwachsenen mitgeangelt. Die Wasserschutzpolizei hat die Gruppe kontroliert. Dem Jungen wurde das Angelgerät (was er sich 14 Tage vorher von seinem mühselig Ersparten gekauft hatte) weggenommen. Eine Anzeige erfolgte. Der Junge war damit VORBESTRAFT und konnte eine Lehre bei Mercedes (deren Zusage er schon hatte) nicht mehr antreten !!


    Da krmpeln sich bei mir die Fingenägel hoch. Aber so sehen unsere Gesetze aus und werden von Leuten überwacht, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.


    Petri Heil.

  • Hi,


    Na ja -> ich habe die Gesetze nicht gemacht und fühle mich auch nicht in der Ebene berufen zu entscheiden welche Person die Vorschriften überwachen dürfen.


    Wie man bei meinen Links lesen kann handelt es sich um offizielle Dokumente der Bayerischen Fischerjugend.


    Aber ich denke mal das ein Jugendlicher mit 14 durchaus in der Lage ist sich zu erkundigen was rechtens ist oder nicht. Ebenso stehen die Eltern in der Pflicht!


    Ein alter Spruch besagt -> Dummheit schützt vor Strafe nicht!


    Gruß


    Attac :P

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein

  • Zitat

    Der Junge war damit VORBESTRAFT und konnte eine Lehre bei Mercedes (deren Zusage er schon hatte) nicht mehr antreten !!


    Sorry, aber das halte ich für Blödsinn.
    Nach dem Hamburger Fischereigesetz ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit, wenn man ohne Fischereischein angelt.


    Dies gilt für andere Bundesländer sicher genauso.


    VORBESTRAFT mit Eintrag im Führungszeugnis bist du erst bei einer Strafe von mindestens 1 Jahr oder 90 Tagessätzen.


    Das kannst du mit ner Angelrute nicht erreichen!
    (Es sei denn, du nimmst ne Norwegenrute ihne Rollen und rammst die jemanden in die Plautze!!!)


    Im Übrigen:
    Wenn der Vater mit dem Sohne zum Angeln geht, dann doch nicht, weil der Vater sein Bier trinken will, während der Sohn fleißig angelt!


    Wenn ich mit 2 oder 3 Ruten ans Gewässer gehe und mein Sohn möchte mit, dann würde ich mich freuen.
    Und selbst wenn er die Rute in der HAnd hält und ich stehe daneben, kann es keinen geben, der mir daraus einen Strick dreht.
    WEnn ich ich mich jedoch so blöd anstelle und sage: Ja, das ist mein Sohn. Der hat sich von seinem Taschengeld eine Rute gekauft und will erstmal probieren, bevor er einen Schen macht....


    Ja mein Gott....man kann sich auch selbst den Strick um den Hals legen und springen!!!!


    Macht Euch doch nicht in die Hose....
    Und vor Allem...nicht so kompliziert.


    Sohn will Vaddern beim Angeln zuschauen und der läßt ihn mal die Rute halten und zeigt ihm, was er an den Wochenenden immer so macht!


    Ja und?

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    Einmal editiert, zuletzt von Addi ()

  • Hallo,


    alles Richtig was ihr sagt. Auch meine 3 Kinder und jetzt meine 6 Enkel im Alter von 5 - 14 J. nehme ich bei jeder Möglichkeit mit ZUM ANGELN !


    Ich wollte hier auch nur Aufzeigen wie soetwas Ausgehen kann wenn man an "den Richtigen" gerät. Da ich den Vorfall bis zum Ende mitverfolgen konnte, hat mich das Strafmaß auch nachdenklich gestimmt.


    Petri Heil.

  • Hi Angelstube.
    Das Strafmaß muss einen Grund haben. Und damit wird es auch zu einem Einzelfall, den man nicht verallgemeinern kann.


    Wenn so eine hartes Urteil gesprochen worden ist, dann gibt es sicher Aufzeichnungen. Man müsste also das Urteil lesen, dann kann man sich auch dazu äußern.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo,


    das Urteil wurde vom AG Düsseldorf gesprochen. Aktenzeichen ist mir nicht bekannt.
    Kenne aber auch ähnlich harte Urteile Erwachsenen gegenüber.
    Gemäß dem Spruch: "Schwarzangeln ist kein Mundraub mehr".


    Petri Heil.