Fischereischeinpflicht...........

  • Moin Moin,


    thja mien kleener Hesse, nun habe ich es doch noch gewagt einen extra Trööt auf zu machen. :D


    Gut.....in NRW darf ich also als Eigentümer eines Gewässers, also auch angeln. Wieder etwas dazu gelernt, dass muss ich ohne wenn und aber anerkennen. ;)


    Jetzt kommt mein aber.......in Hamburg sieht die Sache anders aus.......und danach unterrichte ich auch........nämlich nach dem Hamburgischen Fischereirecht. :angler:


    Und da steht:
    § 5
    Fischereischeinpflicht
    (1) 1 Wer
    den Fischfang ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeins mit fest
    eingefügtem Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe sein. 2 Der
    Fischereischein ist beim Fischfang mitzuführen und auf Verlangen den
    zur Fischereiaufsicht Befugten oder den Polizeivollzugsbeamten
    vorzuzeigen.
    (2) Ein Fischereischein ist nicht
    erforderlich für die Ausübung des gewerbsmäßig betriebenen Fischfangs
    in Küsten- und geschlossenen Binnengewässern.
    (3) 1 Die
    Berufs- oder Nebenberufsfischerei darf nur von Personen ausgeübt
    werden, die eine Ausbildung zum Fischwirt oder eine gleichwertige
    Berufsausbildung abgeschlossen haben. 2 Personen,
    die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes als Berufs- oder
    Nebenberufsfischer bei der zuständigen Behörde gemeldet sind und nicht
    die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen, dürfen die Fischerei wie
    bisher nach Art und Umfang weiter ausüben.
    (4)
    Kinder, die noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter
    Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit
    einer Handangel ausüben.
    (5) 1 Ein
    Fischereischein ist ferner nicht für Personen erforderlich, die auf
    Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischerprüfung
    abzulegen. 2 Sie sind nur berechtigt, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit einer Handangel auszuüben.
    (6)
    Im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgestellte
    Fischereischeine stehen dem Fischereischein gleich, wenn der Inhaber
    seine Hauptwohnung nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg hat.



    Und da sind wir wieder beim alten Thema, du kannst einfach nicht als normaler Angler 16 Fischereigesetze und Verordnungen, im Kopf haben. :piep:


    Wie seht ihr das ? Brauchen wir ein einheitliches Fischereirecht für unsere Bundesrepublik ?
    Eure Meinung ist mir wichtig..........
    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • (kuhler Trädl !!)



    hallo erstmal,

    mir persönlich wäre es wichtg zu wissen, wie sich Justizia, zum Besuch von
    Interessierten ohne Fischereischein verhalten würde, die am Forellenteich angeln gehen.

    (angelehnt an den Vorstellungs-Tread von
    Dr. Karl-Heinz Wehner)


    Grüßchen, M

  • Ganz klares JA....wir haben doch auch sonst für jeden Furz einheitliche Gesetze.


    Beim Jagdschein ist doch auch einheitlich, ansonsten könnte ja jeder in seinem Garten auf Spatzen ballern.
    Die Fischwaid ist letztlich nichts anderes.

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.


  • Hallo Maik,


    Die Frage kann ich dir auf Anhieb beantworten, weil ich Ausbilder zur Fischerprüfung, regelmäßig zu Seminaren geschickt werde. Unter anderem werden dort auch unsere Fischereikontrolleur geschult.


    Da kommt denn, als Dozentin eine Oberstaatsanwältin vom Gericht, ihre Aussage dazu ist........


    Ohne Fischereischein wirst du als Unwissender eingestuft, also nicht so hart bestraft.


    Mit Schein.......du erkennst ja mit deiner Unterschrift an, dass du dich immer auf den neusten Stand, der fischereirechtlichen Bestimmungen bringst, also bist du Wissender und der wird härter bestraft, so pauschal war zumindest im Frühjahr noch ihre Aussage.


    Schwarzangeln ist heute kein Kavaliersdelikt mehr, ganz gruselig wird es wenn du Naturschutzdelikte hinlegst, da kennen die bei uns in Hamburg kein erbarmen.


    Ich war erst letzte Woche als Zeuge vor Gericht, meinte doch ein Angler sich am Wasser im Schilfgürtel, eine Angelstelle von ca. 20m² frei zuschlagen.


    Der wurde verknackt zu 1500 .- €, was auch meiner Meinung richtig war. :gut



    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • Hallo zurück,


    dieser Tread beinhaltet viele wichtige Informationen.


    Uneingeschränkt gebe ich dir und den Aussagen Recht.




    Lediglich, die Frage, ob die Fischerei an Privatteichen erlaubt bleiben sollte
    blieb offen.

  • Also ........hier in Hamburg brauchst du auch als Eigentümer einen Fischereischein, in Schleswig-Holstein glaube ich ist es auch so.


    Sonst würden mich am Helgas-Bissteich (Forellenpuff) in Grönwold, keine Fischereiaufseher kontrollieren.


    So steht es geschrieben:
    § 2
    Inhalt des Fischereirechts
    (1) Das Fischereirecht ist die ausschließliche Befugnis, in einem Gewässer Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
    (2) 1 Mit
    dem Fischereirecht ist die Pflicht verbunden, einen der Größe und
    Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden heimischen Fischartenbestand
    zu erhalten und, soweit erforderlich, durch Besatz zu ergänzen
    (Hegepflicht). 2 Zum
    heimischen Fischartenbestand gehört jede wild lebende Fischart, die ihr
    Verbreitungs- oder regelmäßiges Wandergebiet ganz oder teilweise in
    Hamburg und der Elbe hat, in geschichtlicher Zeit hatte oder auf
    natürliche Weise hierher ausdehnt. 3 Als
    heimisch gilt eine Fischart auch, wenn sich verwilderte oder durch
    menschlichen Einfluss eingebürgerte Fische der betreffenden Art hier in
    freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als
    Population erhalten.
    (2a) 1 Eine Hegepflicht nach Absatz 2 besteht nicht:
    1. für die berufsmäßig betriebene Teichwirtschaft,


    2. für Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung, die gegen Fischwechsel abgesperrt sind,


    3.
    für die Wasserflächen des Hamburger Hafens im Sinne des § 1
    Absatz 2 des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes vom 3. Juli 1979
    (HmbGVBl. S. 177), zuletzt geändert am 6. Oktober 2005 (HmbGVBl. S. 424,
    428),


    4. für andere öffentliche Gewässer, die nicht verpachtet sind.



    2 Die
    zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von der
    Hegepflicht zulassen, wenn diese nicht erforderlich ist oder dem
    Hegepflichtigen wegen der Beschaffenheit des Gewässers nicht zuzumuten
    ist.
    (3) 1 Das Fischereirecht steht vorbehaltlich des Absatzes 4 dem Eigentümer des Gewässers zu. 2 Es ist untrennbar mit dem Eigentum verbunden und kann nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.
    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • Zitat:

    (2a) 1 Eine Hegepflicht nach Absatz 2 besteht nicht:


    1. für die berufsmäßig betriebene Teichwirtschaft,


    Das beinhaltet doch auch Forellenteiche/Forellenseen..? (oder?)

  • Was die FoPu's angeht, so kann man schlafende Hunde wecken...


    Aber wenn in NRW der Eigentümer eines GEwässers keinen SChein braucht, dann könnte er dieses Recht auch theoretisch an andere weitergeben...
    Aber Eigentümer heiß Besitzer und nicht Pächter.
    Aber so komen wir nicht weiter, weil es Wortspielereien sind.


    Man kann aber auch sagen, dass FoPu-Betreiber, wenn ihnen das Grundstück darum gehört auch das Hausrecht ausüben. Die Frage ist, ob Fischereiaufseher Ordnungswidrigkeiten auf Privatgrundstücken ahnden dürfen???


    Der Vergleich Jagdrecht und Fischereirecht ist nicht zu machen. Schließlich lehnt das Jagdrecht ans Waffenrecht an und daher muss es anders geregelt sein.


    Brauchen wir ein einheitliches FIschereirecht (um auf den wohl eigentlichen Titel dieses Tröts zurückzukommen)?


    Das FIschereirecht ist doch so gut wie einheitlich.
    Man braucht überall einen Fischerischein, den man durch eine Prüfung ablegen muss.


    Alle anderen Dinge sind Landesspezifische Einschränkungen oder Erlaubnisse, die regional angepasst sind.
    SChließlich sind die Gewässerverhätnisse unterschiedlich.


    Das Polizeirech ist auch Landessache und jedes Bundesland kann seine eigenen Gesetze schaffen. lex specialis bricht lex generalis!


    DAs EInzige, was mich ein wenig stört:
    In MV und SH kann jeder Tourist gegen Zahlung einer Gebühr Fische fangen, auch ohne den Sachkundenachweis zu erbringen. Diese REgel ist ein Schlag ins Gesicht aller Angler! Und mich wundert es, warum die Umweltverbände hier nicht gegen Sturm laufen. Sie haben es doch durchgebracht, dass jeder eine Prüfung ablegen muss. Von Touristen war da keine Rede!


    Nicht dass ich es den Touris verbieten will, aber wenn man sich anschaut, wie hoch man das Fischereirecht ansetzt und wie niedrigschwellig man bei Toristen umgeht, um Geld in die Kassen zu bekommen...

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    • Offizieller Beitrag

    Moin Angelfreunde,


    diese Frage taucht immer wieder auf.
    An den Eingängen zu den hiesigen Forellenseen ist ein
    Schild angebracht "Jahresfischereischein erforderlich".
    Das heißt nichts anderes, dass das Amt für ländliche Räume usw.
    hier auch kontrolliert. Es sind schon einige auf den "Bauch gefallen".



    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??


    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.


    7564-logo2021aa-png


    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.


    Der Müll muss mit !!!



  • Also bei uns in Beinheim Frankreich darfst du auch nur mit dem deutschen fischereischein angeln am Forellenteich der ist auch privat.


    ansonsten kannst du mit einer gekauften jahresschein oder Tageskarte angeln an Teiche oder Rein

  • Moin olle Barkasse,


    genau da liegt doch das Problem, dass jedes Bundesland seine eigenen Regel aufstellt. Dadurch ist alles recht undurchsichtig. Besonders unverständlich zum Teil, wenn Gewässer gleich auch die Grenze der Bundesländer darstellen. Bei uns in Hessen gelten zum Beispiel wider andere Regeln, als auf dem gegenüber liegenden ebschen Teil in RLP.


    Dort gibt es eine Frühjahrsschonzeit und hier bei uns darf munter drauf losgefischt werden. Gut das die Raubfische das nicht wissen, sonst würden sie im Frühjahr die Rheinseite wechseln. Wobei, wenn sie dass Elend dort auf der ebschen Seite sehen würden kämen sie schnell wieder zurück, auch auf die Gefahr hin bei uns an einen Haken zu landen. :D


    Was bei Euch da in Hamburg gilt, solange ihr noch im Hafengebiet angeln dürft, ist für dich als Ausbilder interessant, für die aus SH schon nicht mehr da die wieder andere Regeln haben.


    Wenn in SH ein Fopu Besitzer sich neben den Fischereischeinlosen stellt und ihm ein paar Tips gibt wie er die Fische töten muss, dann ist die Angelei ohne Schein legal. ?-( Der gleiche Fopubesitzer der sich nun in Hamburg einen Teich kauft, wird dort einen dicken Hals bekommen wenn er ohne Schein angeln lässt. ?-(


    Mir ist das eigentlich egal, da ich meine Schein habe, aber auf Grund der merkwürdigen Machenschaften in einigen Bundesländern mit dem Touristenschein, wird das eigentlich immer mehr zur Farce, das mit dem Angelschein und mit der Prüfung sowieso.


    Wenn ich hier erlebe, dass an Wochenenden ganze Busladungen voll mit Anglern, die zum Teil nur schlecht, oder fast gar kein Deutsch verstehen, nach Greifswald fahren und dort innerhalb weniger Stunden bei einem professionellen Anbieter ihre Fischereiprüfung, quasi kaufen können, dann sollte man sich doch Gedanken machen dies ganz zu lassen.


    Warum muss in Deutschland nur alles so bürokratisch gehen. Andere Länder machen es uns doch schon seit Jahrzehnten vor, dass es auch ohne die Prüfungen bestens geht.


    Dies ist meine persönliche Meinung, mit der ich bei einigen wohl auf Unverständnis und Gegenwind stoßen werde. Aber damit kann ich gut leben. :D


    Letztlich geht es doch auch hier mit dem ganzen Prüfungsgedöns und den Urlaubsscheinen nur ums Geld und es werden da noch andere Länder nachziehen in den nächsten Jahren. Wenn sie erst merken das dies eine zusätzliche Einnahme Quelle ist und den Tourismus fördert! :-))


    Alleine schon die Tatsache das professionelle Anbieter, die Sportfischerprüfung im Schnelldurchgang durchziehen dürfen, lässt doch die Fischereiprüfung in einem schlechten Licht da stehen.


    Habe letztlich mal mit einem Kollegen gesprochen der im Nordosten seine Fischereiprüfung "erworben" hat.


    Er hatte mit seinen Kumpels viel Spaß gehabt bei der Fischereiprüfungsbustour. nach MC Pom.


    Hat wie er selbst sagt nicht viel verstanden von dem was er dort gehört hat, war aber schnell vorbei und er hat nachdem er bezahlt hat, seine Prüfung gehabt.
    Mit dem anschließend, beim Abstecher über die Grenze, gekauften Dingen hat er seine Unkosten für die Bustour fast raus gehabt, wie er mir glaubhaft versicherte.
    Sein abschließender Kommentar brachte mich zum grinsen. Aber jetzt mit Prüfung in Tasche bin ich guter Angler, vorher böse. ^^


    Die Fische die er fing hat er schnell und ordentlich abgenickt, sie waren ruckzuck versorgt und wanderten schnell in die Kühltasche, wurden also nicht re......
    Aber ich bezweifele, dass dies vor dem Erwerb seiner Prüfung anders war. ;)


    Unter solchen Voraussetzungen sollten wir doch auf die Prüfungen verzichten und den Kindern und Jugendlichen den Weg zum Angeln ebnen und erleichtern, um diese ohne Bürokratismus ans Angeln heranführen zu können. Ich glaube es würden sich wesentlich mehr mit unserem schönen Hobby beschäftigen.


    Alleine wenn ich daran zurück denke wie ich angefangen habe ohne Prüfung, die es zu der Zeit noch nicht gab. An der Küste auf Stint, Dorsch, Hornys, Platte und Aal. Ungeprüft, mit einfachem Gerät, aber mit Respekt vor der Kreatur.


    Ob ich Angler geworden wäre wenn es eine Prüfungspflicht gegeben hätte, ich weiß es nicht und glaube es einfach auch nicht, dazu war mein Wochenablauf viel zu verplant, mit Bolzen, Turnen, Schwimmen, etc...


    Meine Prüfung hab ich irgendwann kurz vor der Jahrhundertwende gemacht, obwohl ich sie nicht hätte machen müssen. Gemeinsam mit meinem Vater, weil wir dachten wir lernen noch viel dazu. Wir sind entäuscht aus der Prüfung raus. Sicher haben wir einige neue Dinge aufgeschnappt, aber so richtig was neues haben wir nicht erfahren, was wir nicht schon auch vorher gewusst hätten.


    Wenn ich dann am Gewässer sehe wie sich so mancher geprüfte Angler am Gewässer verhält. Was er über Fische tatsächlich weiß und wie er als Angler mit seinem Fehlverhalten zu unserem teilweise negativen Ansehen beiträgt, dann sollte man sich über diese überflüssige Pflichtprüfung mehr als Gedanken machen.



    Aus meiner Sicht ist sie so überflüssig wie die Grundeln im Rhein, wobei die lassen ja wohl die Zander und Aale satt werden.


    GvH Rainer


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel


  • moin zusammen,
    ein herrliches Thema, was natürlich immer gegensätzliche Meinungen geradezu provuziert. Und so mache ich hier gerne etwas mit :-D.
    Ein Beispiel: Nehmen wir einmal an , ich hätte Geldschiss, im Lotto den Jackpott geknackt und kaufe mir 5 ha Ödland. Umzäune das Ganze und laß mir 3 ha. ausbaggern. Da lege ich mir privat einen Angelsee an. Setzte Fische ein, füttere diese bis sie das richtige Alter/Größe erreicht haben und fange an, diese Fische zu angeln. Was dann ?
    Meine Meinung: Es ist mein Grundstück, es sind meine Fische. Ich angel da und kein anderer. Ob mit oder ohne Schein. Egal. Da kann kommen wer will, den jage ich vom Hof. Ende der Ansage. Das kann ich in ganz Deutschland tun. Auch in Hamburg. Allerdings würde es mir schwer fallen, in HH 5 ha Ödland zu finden :-D, welches ich dann zum Anlegen eines Teiches nutzen könnte.


    Der "Tourischein" ist aus Sicht eines Anglers mit Prüfung natürlich kritisch zu betrachten. Doch mal ehrlich. Hier im Forum sind "Geprüfte", die alle möglichen Tricks und Kniffe zum Angelerfolg zu kommen, eigentlich kennen und gehen doch auch sehr oft leer aus. Da habe ich keinerlei Angst oder ein Problem damit, dass ein Touri, der in der Regel keinerlei Ahnung hat, eine Erlaubnis kauft. Übrigens auch nicht ganz preiswert. Man siehe , mit welchen Materialien die losziehen an der Ostsee in MV. Ruten mit Wurfgewichten um die 40g, zum Teil mit Pose. Das Ganze dann im Juli und August, am helllichten Tage irgendwo am Strand oder auf einer Seebrücke. Jeder Angler, der Ahnung hat und der im Sommer an die Ostsee kommt, weiß, dass man damit nichts fangen kann. Also laßt doch dem Land MV und SH die Chance die Dummen zahlen zu lassen und etwas Geld nebenbei einzunehmen.


    Ins Grübeln komme ich bei solchen Aussagen allerdings schon:

    Die Teilnahme an einer Prüfung zum Fischereischein in MV ist nicht an die Teilnahme an einem Lehrgang gebunden. Das heißt, wer die Kenntnisse zum Bestehen der Prüfung hat, kann sich ohne Lehrgang zu einer Pürfung anmelden. Das ist m.E. auch richtig so und auch recht unbürokratisch. Der Prüfungsteilnehmer ist nicht gezwungen, Geld für einen Lehrgang zu zahlen. Eigentlich doch eine gute Sache. Nach der Prüfungsordnung von MV muss jedoch bei der Prüfung ein Prüfer einer Ordnungsbehörde bei der Prüfung anwesend sein. Wenn es denn so wäre, wie Rainer es beschreibt, dann ließe das befürchten, dass gar kein Prüfer dabei war, wie es gesetzlich gefordert ist. Oder der Prüfer "verdient" evtl. privat daran mit. Was allerdings schon ein Kracher wäre und ich nicht glauben kann. Wir sind, wenn auch im Osten, doch nicht in Sizilien.


    Ich bin aber bei Rainer, wenn er meint, dass die Prüfung an sich, eine völlig überflüssige Sache ist. Was sagt diese denn aus ? Doch evtl. nur, dass sich jemand auf den Hosenboden gesetzt hat und einmal fleißig war und alle theoretisch anfallenden Prüfungsfragen beantworten konnte. Das macht aus diesem Menschen keinen besseren Angler. Derjenige, der wie viele von uns schon in seiner Kindheit von seinen Eltern oder gar Großeltern mitgenommen wurde, weiß oft viel mehr, geht wesentlich qualifizierter und auch mit mehr Respekt gegenüber dem Individuum Fisch an die Sache heran. Das heißt also. Der Gesetzgeber bzw. diejenigen, die für die Gesetzentwicklung zuständig sind, sollten ihre Auffassungen überprüfen. Tun sie jedoch nicht, weil in der Regel immer vom Schreibtisch aus gearbeitet wird. Es wäre z.B. auch eine gute Aufgabe für die Verbandsvorstände sich mit solchen Dingen zu beschäftigen und dafür zu arbeiten, dass sich da etwas ändert. Allerdings habe ich den Eindruck, dass diese eher mit ihrer Profilneurose befasst sind.


    zurück zu Rainer

    Zitat

    Meine Prüfung hab ich irgendwann kurz vor der Jahrhundertwende gemacht, obwohl ich sie nicht hätte machen müssen. Gemeinsam
    mit meinem Vater, weil wir dachten wir lernen noch viel dazu. Wir sind
    entäuscht aus der Prüfung raus. Sicher haben wir einige neue Dinge
    aufgeschnappt, aber so richtig was neues haben wir nicht erfahren, was
    wir nicht schon auch vorher gewusst hätten.

    Ist doch der beste Beweis dafür, dass man eigentlich auch ohne Prüfung und ohne Schein angeln kann, wenn man denn Ahnung hat. Naja und außerdem lieber Rainer, so alte Leute hätte man sowieso nicht durchfallen lassen :-)) .


    Zusammengefaßt würde ich sagen; etwas mehr Gelassenheit täte auch hier allen gut.


    Wünsche Euch allen ein sonniges Wochenende.


    Petri
    Osmar

    • Offizieller Beitrag

    Interessante Diskussion.


    Eines vorweg: die Bedenken von Jürgen, etc. bzgl. waidgerechtem Umgang mit dem Fisch, wenn man im Grunde keine Ahnung von der Materie hat, teile ich.


    Aber ich hinterfrage hier mal kritisch: meines Wissens beinhalten die prüfungsrelevanten Inhalte lediglich theoretische Inhalte. Es gibt Vereine, die nehmen ihre Schützlinge im Rahmen der Prüfungsvorbereitung auch mal mit ans Gewässer, um den Praxiseinsatz zu zeigen, aber das ist optional. Das aus meiner Sicht Wichtigste - der waidgerechte, praktische (!) Umgang mit dem Fisch vom Drill bis zum Töten - ist kein direkter Prüfungsinhalt. Man hört theoretisch "Kiemenschnitt" oder dergleichen, aber zeigen tut es einem oft keiner. Auch im Forum gibt es derlei Unsicherheiten bei Einsteigern.


    Auf den Punkt gebracht: auch Angler, die die Prüfung bestanden haben, haben nicht automatisch mehr Praxis-Erfahrung als Touri-Angler.


    Ich will hier keinesfalls den Touri-Schein verteidigen, eher im Gegenteil: dass man in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern erst nach Prüfung Angeln kann, finde ich im Hinblick darauf, dass man mit Lebewesen hantiert, absolut richtig. Dennoch kann ich es nicht verstehen, dass man so inkonsequent ist, es bei der Theorie zu belassen. Das Wichtigste - die Praxis - wird völlig ignoriert.


    Auto oder Boot fährt man ja auch nicht schon nach bestandener Theorie-Prüfung, auch zum Schutz von anderen Lebewesen ;)


    Viele Grüße,


    Stefan

  • "Ich bin aber bei Rainer, wenn er meint, dass die Prüfung an sich, eine völlig überflüssige Sache ist. Was sagt diese denn aus ? Doch evtl. nur, dass sich jemand auf den Hosenboden gesetzt hat und einmal fleißig war und alle theoretisch anfallenden Prüfungsfragen beantworten konnte. Das macht aus diesem Menschen keinen besseren Angler. Derjenige, der wie viele von uns schon in seiner Kindheit von seinen Eltern oder gar Großeltern mitgenommen wurde, weiß oft viel mehr, geht wesentlich qualifizierter und auch mit mehr Respekt gegenüber dem Individuum Fisch an die Sache heran."




    Also ich halte die Prüfung und die meist vorrangehenden Lehrgänge für zu lasch, aber für dennoch richtig. Eine bestandende Prüfung sagt eigentlich aus, das man zumindest die Inhalte, die abgefragt wurden verstanden und gemerkt hat...vor allem aber das man sich mit sowas überhaupt mal auseinander gesetzt hat und man beweist auch das man wirklich Interesse hat und nicht ohne Plan aus der Laune heraus mal an den See fahren will. Jeder, der richtig Interesse hat wird den Lehrgang / Prüfung zahlen..kostet auch nicht die Welt.




    Natürlich haben Leute, die früher schon ohne Schein angelten und / oder mit den Vätern etc angelten mehr Erfahrung, aber was ist mit denen, die noch nie zuvor geangelt haben und sich erst kürzlich fürs Angeln interessieren? Die haben doch teilweise gar keinen Plan und können sicherlich nicht mal Hecht von Zander unterscheiden, geschweige denn mit dem Fisch angemessen umgehen.


    Ich finde es jedenfalls nicht verwerflich dem Angler einen gewissen Wissenstand abzuverlangen, schließlich geht hier um Lebewesen.


    Und ja, mehr Praxis wäre wirklich wünschenswert. Vermutlich ist das aber rechtlich schwierig. Mein Verein bietet z. B. einen Praxistag an, jedoch erst nach abgelegter Prüfung.




    LG

    • Offizieller Beitrag

    Vermutlich ist das aber rechtlich schwierig. Mein Verein bietet z. B. einen Praxistag an, jedoch erst nach abgelegter Prüfung.


    Wenn die Prüfung rechtlich erforderlich ist, aber die Angelpraxis nicht vor Bestehen der Prüfung geübt werden kann, stellt sich der Gesetzgeber doch im Grunde selbst ein Bein. Wenn er wollte, könnte er dies sicher korrigieren.


    Es könnte ja so sein wie bei Jägern: meines Wissens muss man da eine Weile (halbes Jahr?) erst mit einem erfahrenen Jäger unterwegs sein, um auch die Praxiserfahrung zu sammeln. Das für einen Angelschein wäre natürlich zuviel des Guten. Nichtsdestotrotz könnte der Angel-Lehrer mit den Lehrlingen einen oder mehrere Ausflüge an Forellenseen machen, wo man als Gruppe sicherlich mal so viele Fische an den Haken bekommt, dass jeder zumindest 1-2x unter Aufsicht drillen und waidgerecht töten kann. Besser unter Aufsicht als hinterher mit großer Unsicherheit alleine am Gewässer. Für mich sollte das Prüfungsinhalt sein, ebenso der korrekte Umgang mit dem Kescher, usw.

  • Um nicht mißverstanden zu sein; natürlich habe ich überhaupt gar nichts gegen den Nachweis einer Teilnahme an einem qualifizierten Lehrgang. Das Deutschtum, dass man für alles eine Prüfung benötigt, um einen Schein zu erhalten, der mich dann wiederum in die Lage versetzt, meinem Hobby nachzugehen, ist doch die eigentliche Tragödie. Die Einwendungen von Stefan sehe ich genauso. Stefan liegt auch richtig damit, dass lediglich theoretisches Wissen abgefragt wird. Praxis ist gleich Null. Auch bei den Lehrgängen. Jedenfalls in Mv, SH und soweit mir bekannt auch in Brandenburg. In Brandenburg z.B. war es noch bis 2010 so, das weiß ich, weil ich dort eine lange Zeit gearbeitet habe so, dass man zum Friedfischangeln gar keinen Fischereischein benötigte. Ob das heute noch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Wenn man das Obige positiv betrachtet, bin ich da auch dabei; nur kann das auch beweisen, dass man etwas auswendig gelernt hat, was mit "Verständnis" oder nachhaltigem Wissen rein gar nichts zu tun hat. Auch kann eben die Teilnahme an einer Prüfung auch bedeuten, dass man, weil man Ahnung genug zu haben meint, die finanziell beste Lösung sucht und man geht nicht das Risiko ein, ohne Schein als Wilderer zu gelten. Da zahlt man doch lieber einmal 15,- € für die Prüfung. Das Interesse kann im negativen Sinne auch nur darin bestehen, ohne Angst haben zu müssen zu angeln. Deshalb muss man praktisch ebenfalls immer noch keine Ahnung haben. Deshalb ist ein Interesse am Angeln, wie wir es verstehen noch lange nicht nachgewiesen und der Inhaber des Scheines kann dennoch im Nachgang trotz besseren Wissens, sich dem Lebewesen Fisch gegenüber wie ein mieser Hund benehmen. Habe ich übrigens gerade vor 14 Tagen am Rhein erlebt. Da lagen am Ufer 20 ca. 18 cm _große Rotfedern rum. Waren ganz sicher als Köder für Hecht gedacht. Die hätten, wenn man sie denn nicht mehr als Köder benötigt hat, doch lieber in eine Fischsuppe gehört oder auch zurück in das Wasser. Dahin habe ich sie jedenfalls entsorgt.


    Ich persönlich wäre für die Pflicht an einem Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang, der theoretische und wie Stefan richtig anmahnt, praktische Teile beinhaltet. Und wenn der Gesetzgeber da etwas richtig machen will, überläßt er dies nicht irgendwelchen Geldmachern, sondern den Angelverbänden und seinen Vereinen. Da müssen Inhalte vorgegeben werden sowie es eben auch theoretische Prüfungsfragen gibt. Die Gebühren für den Lahrgang sollten den Vereinen zu Gute kommen. Wobei auch da eine Gebührenordnung empfehlenswert wäre ( also doch auch ein wenig bürokratische Vorarbeit). So ein Lehrgang sollte aus Minimum jeweils 20 Stunden Praxis und 10 Stunden Theorie bestehen. Der Schwerpunkt liegt also auf Praxis. Wäre aus meiner Sicht eine zu prüfende Sache. Kosten sollte das Ganze maximal 250,- €. Wer dann das mit macht. Der hat dann wirklich Interesse gezeigt.

  • Hallo Leudde,


    ich kann da nur für Hamburg sprechen...........


    bei uns liegt die Ausbildung beim Landesverband ( in Zusammenarbeit mit der Fischereibehörde), der Vorbereitungslehrgang umfasst 30 Std.


    Wenn ein Teilnehmer durch 50% Abwesenheit glänzt...........


    Bekommt derjenige eine andere Prüfungsurkunde, wie jemand der an diesem Vorbereitungslehrgang teilgenommen hat.


    Manche Bundesländer stellen darauf hin gar keinen Fischereischein mehr aus !


    Damit beugt man nämlich, den hier beschriebenen, Fischereiprüpfungstourimus vor.


    Mit der Aussage, in den Vorbereitungslehrgängen vermittelt man den Teilnehmern nur theoretische Kenntnisse...........


    Auch da widerspreche ich euch..........es liegt doch an mir Ausbilder, wie ich Theorie und Praxis ins Unterrichtsgeschehen zusammenbringe !


    Jedenfalls hat sich die Ausbildung zur Fischerprüfung, die letzten 5 Jahre extrem gewandelt.


    Und das ist auch gut so, sonst würden wir immer noch auf das Pferd setzen !


    Ein Zitat von Kaiser Wilhelm II : "" Das Auto hat keine Zukunft, ich setze auf das Pferd ""


    Das möchte ich mal zu bedenken geben...... :rolleyes:



    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • Moin .


    Mal ne anmerkung es geht auch anders,habe meinen schein in NRW -Dortmund gemacht,


    dabei war es üblich auch einige stunden Wurfübungen am Wasser zu machen,auch mit der Fliegenrute.


    Genau so wurde uns... was wichtig ist das betäuben und der Herzstich bzw der Kehlschnitt gezeigt wir mußten es nachmachen!(am toten objekt)


    Die gleich vorgehens weise in dem Verein in Hessen in dem ich Mitglied war.


    Also kann man es auch anders Handhaben!


    Nur müßte diese lehrweise Bundesweit festgeschrieben werden und da fängt das Problem an!!!




    Gruss Jochen.

    Gruss von der Soeste Jochen. :angler:


    Bekannte Adresse Klausdorf 14.05. 21.05.2023. :laola:






    Wenn ihr auch die Klage gegen die Fischereiabgabe unterstützen wollt


    Siehe hier http://www.anglerdemo.de/ verwendungszweck Klage Fischereiabgabe

  • Jürgen, das verstehe ich jetzt nicht:


    Wenn ein Teilnehmer durch 50% Abwesenheit glänzt...........


    Bekommt derjenige eine andere Prüfungsurkunde, wie jemand der an diesem Vorbereitungslehrgang teilgenommen hat.






    Aber er besteht die Prüfung???



    GvH Rainer


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel


  • Hallo zusammen,


    ich habe meine Prüfung in NRW gemacht. Hier reicht es aus sich die Prüfungsfragen zu besorgen und zu lernen. Ein Lehrgang ist freiwillig aber keine Pflicht. In NRW ist es aus rechtlichen Gründen untersagt, ohne den Fischereischein praktische Übungen durch zu führen. Die einzige Möglichkeit wäre, ein Fischereischeininhaber fängt einen Fisch, versorgt diesen ordnungsgemäß und läßt anschließend einen Prüfling am toten Objekt üben. Dies ist den meisten Lehrgangsleitern jedoch zu zeitintensiv und zu aufwendig. Also geht der frisch geprüfte Fischereischeininhaber ohne jegliche praktische Erfahrung ans Wasser und macht seine ersten eigenen Gehversuche. Wer das Glück hat sich mit einem erfahrenem Angler das erste mal ans Wasser zu setzen hat schon viel gewonnen. Oder so wie bei mir, ein erfahrener Angler, der meine Unsicherheit im Umgang mit einem Aal gesehen hat, sich meiner erbarmte und mir viele gute praktische Tipps gegeben hat und mir auch viele Tricks gezeigt hat.


    Zitat unseres Lehrgangsleiters : " Ich würde euch ja gerne im Lehrgang die praktische Seite des Angelns zeigen, aber das darf ich nicht. Mein Rat an euch deshalb. Wenn Ihr die ersten Male alleine angeln geht, sucht euch eine unauffällige ruhige Stelle aus und übt erst einmal." Ich glaube, das sagt schon eine Menge aus.


    Somit darf man den Nutzen einer rein theoretischen Prüfung schon in Frage stellen. Etwa 40 % der Fragen waren für das Angeln und den Umgang mit dem Fisch sinnvoll, der Rest reine Theorie und für einen Nur-Angler sinnlos. Die Zusammenstellung der Angelgeräte nach Prüfungsvorschrift würde so kein Mensch machen, da so kaum ein Fisch vernünftig zu fangen wäre. Die Rute-Rolle-Schnur-Zusammenstellung orientierte sich noch an Gerätschaften aus den Nachkriegsjahren ( Prüfungsjahr 1998 ). Der Prüfer hatte weder theoretische noch praktische Erfahrung vom Angeln. Fragebogen nach Schablone ausgewertet, Fischkunde ( Fischkarte ) standen die Fischnamen auf der Rückseite, Angelgeräte zusammenstellen nach Tabelle, er kannte nicht einmal die einzelnen Knoten, wurden auch nicht gefordert.


    Ich denke, hier wären Reformen wichtig und sinnvoll.

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    In diesem Sinne


    tight lines


    Detlev ( Rheinangler ) :angler:


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    Ich habe keine zwar Lösung, aber ich bewundere das Problem ! :gut
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    Fehmarn, seit dem 12.01.2021 dauerhaft ! :cheers: :angler: