Frage: Wo ist rechtlich mein Angelplatz

  • Moin Männer...und Frauen :gut


    Kurz und knapp: wo ist rechtlich mein Angelplatz, da wo meine Rute/Stuhl steht, oder da wo mein Blei/Köder liegt.


    Ich könnte ja mein Blei/Köder auch da plazieren/werfen, wo ich nicht angeln dürfte, aber meine Rute/Stuhl steht
    in einem erlaubten Gebiet. !!! ??? 8)


    lg. mattes

    lg. mattes


    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:


    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.


    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(


    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut


    photo-3368-4a061f4f.png

  • Man soll eine frage zwar nicht mit einer Gegenfrage beantworten, ich tue es aber trotzdem...
    Wie glaubst du, sieht es aus, wenn du an der Grenze zu einem anderen Land stehst und dort was rüber wirfst?

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Kontrolliert werde ich da, wo meine Rute/Stuhl steht und nicht da, wo mein Blei/Köder liegt.
    Mich hat noch kein Kontrolleur gefragt, "wo liegt ihr Blei".


    Aus dem Bauch heraus würde ich auch so argumentieren wie ihr, aber es würde mich doch sehr wundern,
    wenn das in unserem Land, so genau geregelt/definiert sein sollte.


    lg. mattes



    lg. mattes


    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:


    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.


    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(


    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut


    photo-3368-4a061f4f.png

  • Moin,


    ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher. Als ich meinem Verein beigetreten bin gabs eine Gewässerschau. Da waren wir u. a. am Mittellandkanal wo es ein Fischschutzgebiet gibt (ein kleiner Teich, der in den MLK läuft) Der Vorstand meinte es gibt Stress, wenn man da direkt oder im näheren Umkreis angelt....aber man könnte theoretisch vom anderen Ufer aus in den Teich hineinwerfen und das wäre ok ;)


    Meist ist es aber eh so, das wenn z. B. in einer Flussmündung, Wehr oder sowas angeln verboten ist das auch für einen ausgedehnteren Bereich (paar 100m) gilt. Da kommt man dann so oder so nicht ran...Sowas steht dann aber auch eigentlich in den Papieren drin.


    LG

  • Moin!
    Hab grad jmd aus meinem Verein gefragt.
    So lange du mit deinem Gerödel die Grenze nicht überschreitest kannst du "theoretisch" hinwerfen wo du willst. Ein klares Gesetz darüber gibt es wohl nicht. Ist halt ne Grauzone. Und wenn die Strömung deinen Köder dort hintreibt dann kannst du ja nichts dafür :thumbup:


    LG Olli

  • Es MUSS genau getegelt sin, mattes, weil die Regel sonst keine ist!
    Wenn du am MLK bis zu ei er Gemarkung angeln darfst, dann ist die Grenze oder der Punkt meist durch eine Markierung zu erkennen. Meist geht die Grenze im rechten Winkel über den Kanal. Diese Linie gilt. Und zwar auch für den Köder.
    Wenn ein Kontrolleur zwinkernd ein Auge zudrückt, ist das seine Sache, aber rechtlich gesehen unkorrekt.
    Natürlich kann man sagen, dass Fische sich ja auch nicht an die Grenze halten, aber dass ist irrelevant.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo,


    für viele Gewässer gibt es aktuelle Gewässerkarten mit eingetragenen
    Sperrbereichen und der entsprechenden Beschilderung vor Ort am Gewässer. Die
    Grenze eines Sperrbereiches wird meistens mit einer halbseitig roten Tafel
    gekennzeichnet. Entweder senkrecht zum Ufer oder in einer geraden Linie
    zur gegenüberliegenden Uferseite mit dem anderen halbseitigen Sperrschild ist
    der Rand des Sperrbereiches gekennzeichnet. Darin darf dann nicht geangelt
    werden, unabhängig vom Standort des Anglers. Gelegentlich (ziemlich oft) gehen solche Schilder „verloren“. Der Sperrbereich
    gilt aber davon unabhängig weiter und jeder Angler hat sich vor Beginn des
    Angelns über die örtlichen Regelungen zu informieren.


    Gruß Haui006

  • Wo erfülle ich den "Tatbestand" des Angelns, da wo ich sitze und die Rute steht,
    oder da wo der Fisch beißt, also wo das Blei/Köder liegt. ?(


    Nach "eurer" Auslegung muß der Ort des Sitzes/Angelplatz im gleichen Angelgebiet liegen, wie das Bleie/Köder.


    lg. mattes

    lg. mattes


    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:


    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.


    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(


    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut


    photo-3368-4a061f4f.png

  • Wieder Gegenfrage :


    Wenn ich vor deinem Grundstück sitze, schmeisse aber meinen Apfelknust bei dir über den Zaun.....?

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • JA JA,


    das würde die Frage beantworten, wo du den Apfel gegessen hast.....aber klärt nicht an welcher Stelle ich übertragener
    Weise "Angel". Standort Rute oder Blei....


    PS. ich möchte hier keinen ärgern!!!!


    glg. mattes


    UDO; kommt gesund nach hause!!!!

    lg. mattes


    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:


    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.


    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(


    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut


    photo-3368-4a061f4f.png

  • Moin mattes.


    Ich schreibe es jetzt mal aus meiner sicht,


    dein Angelplatz ist dort wo dein Stuhl rutenhalter Rute angelzubehör liegt,


    ist dein Köder aber ersichtlich in einer angelverbotszone ist dies Strafbar und


    wenn zu ersehen ist das er per Wind Strömung dorthin treibt und du es nicht änderst ist dies auch Strafbar.


    Denn Angeln oder Fangen in Verbotszonen ist Strafbar egal ob wissentlich oder unwissentlich.


    Da gilt dann schon der Versuch ist Strafbar.

    Gruss von der Soeste Jochen. :angler:


    Bekannte Adresse Klausdorf 14.05. 21.05.2023. :laola:






    Wenn ihr auch die Klage gegen die Fischereiabgabe unterstützen wollt


    Siehe hier http://www.anglerdemo.de/ verwendungszweck Klage Fischereiabgabe

  • Habe ich verstanden... da wo Angelverbotszonen sind würde ich mein Blei/Köder auch nicht plazieren. Da ist Angeln
    natürlich tabu. !!!


    Ich meinte eher die Grenzen zwischen zwei Angelvereinen oder die Begrenzung am Fluß durch einen Tagesschein.
    Dort ist ja auf der "anderen Seite" kein generelles Angelverbot, sondern nur ein anderer "Besitzer/Verpächter".


    lg. mattes

    lg. mattes


    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:


    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.


    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(


    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut


    photo-3368-4a061f4f.png

  • Sitzt man auf der Seite des anderen Vereins und wirft beispielsweise den Köder in den erlaubten Bereich ist das nicht ok...weil du alleine schon kein Uferbetretungsrecht hättest. Auch wenn man auf der erlaubten Seite sitzt und den Köder in den Bereich des anderen Vereins wirft ist das nicht ok (Schwarzangeln), aber wer will das prüfen wo genau der Köder liegt? Das könnte nur ein Taucher ;)


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Meine Einschätzung zum Thema (Achtung: keine verbindliche Rechtsberatung, rein subjektiv!):


    Du angelst dort, wo der Köder steht, da du dort erwartest, dass ein Fisch anbeißt. Die Rute ist nur ein Hilfsmittel zum Auswurf, der Fisch beißt ja in den seltensten Fällen in die Rute ;)


    Wenn der Kontrolleur da nicht drauf achtet, dann vermutlich, weil er entweder nicht über diese Spitzfindigkeit nachdenkt oder weil es ihm schlicht egal ist!?


    Um Udos Gartenzaunbeispiel aufzugreifen: der Nachbar hat einen tollen Obstbaum. Ich habe einen dieser Erntehelfer am schön langen Stiel, z.B. 4-5 Meter lang, gibt es ja teleskopierbar. Darf ich wegen meines Werkzeugs dem Nachbarn die Äpfel vom Baum klauen nur mit der Begründung "ja, ich habe das Grundstück ja nicht betreten"? - das ist aus meiner Sicht exakt das Gleiche. Natürlich darf ich es nicht, da das auf seinem Grundstück Eigentum ist.


    Ein Jäger steht 100 m vor dem Pachtgrundstück eines anderen Jägers und schießt ein Reh ab. Etwas fadenscheinig, jetzt zu sagen "ja, aber ich habe doch aus meinem Gebiet heraus geschossen" ;)


    Nur weil ich ein technisches Hilfsmittel habe, das mir mehr Reichweite ermöglicht, heißt es nicht, dass ich es ausreizen darf.

  • Der Vergleich mit dem Obstbaum hinkt meiner Meinung nach ziemlich...


    Auch das mit der Jagd ist soweit mir das mal erklärt wurde ziemlich eindeutig:
    Dort wo der Kopf liegen bleibt dem gehört es.... relativ eindeutige Sache und somit
    eigentlich nicht mit der Situtation beim Angeln zu vergleichen.


    Ich kenne die Situation zB vom Rhein, dort gehört ein Ufer zu einem anderen Bundesland wie das andere Ufer.
    Wenn ich jetzt die Erlaubniskarte von Bundesland A habe, wie weit darf ich dann rüber werfen? 1/3 der Strecke?
    halbe Strecke? bis ans andere Ufer?


    Oder ein anderes Gewässer das ich kenne ist ziemlich lang aber relativ schmal (unter 50m)
    eine der langen Seiten ist komplett befischbar, die andere komplett geschont.
    Darf ich dann nur bis zur Mitte werfen?


    Eindeutig beantworten kann ich das nicht,
    aber ich würde behaupten, solange in der Erlaubniskarte nichts anderes steht und im Wasser keine
    eindeutigen Markierungen wie zB Bojen oder Seile/Ketten sind ist der Angelplatz dort wo meine Ruten stehen.


    Gruß
    Flo

    "Wer fischen will muss freundlich sein!"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mattes, hallo Angelfreunde,


    das ist eine gute Frage. Nicht leicht zu beantworten.
    Man bräuchte sicherlich einen Rechtsbeistand.


    Nehmen wir die Elbe. Erst Meck-Pom, dann S-H und schließlich HH.
    Auf der anderen Seite Niedersachsen.


    Du stehst auf S-H- Gebiet und feuerst deinen Köder auf
    HH-Gebiet. Dann angelst du in Hamburg, obwohl du auf
    S-H-Gebiet stehst.


    Aber irgend wie hat man eine Vereinbarung getroffen, die diese
    Spitzfindigkeiten regeln. Auf alle Fälle den Erlaubnisschein
    beachten.


    Mit Petri Heil
    Jürgen