Hallo,
wollte gerade für den "Nicht-Fisch-Esser"-Thread was im Landesfischereigesetz nachschauen und stolpere doch tatsächlich über folgendes :
§ 6
Verwendung von Köderfischen
(1) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen. Diese Einschränkung gilt nicht für Köderfische, die aus einem Gewässer stammen, das mit dem zu befischenden Gewässer in dauernder oder vorübergehender Verbindung steht.
(2) Lebende Köderfische dürfen zur Hege der Fischbestände nur im Einzelfall und befristet verwendet werden, wenn die Hegepflicht nicht auf andere Weise erfüllt werden kann. Die Verwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung der unteren Fischereibehörde.
Intressant und meines Wissens auch neu ist Absatz 2 .
Wer von euch würde denn den Lebenden kKöfi einsetzen wenn er dürfte ?
Achja, es handelt sich nicht um einen Aprilscherz !