Neues Waffengesetz!!

  • wie ich grade gelesen hab wird wohl ab 1.April ein neues Waffengesetz erscheinen: Messer: Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge gleich welcher Klingenlänge und feststehende Messer ab 12 Zentimeter Klingenlänge dürfen nicht mehr geführt werden. Das gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis und sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, also z. B. auf der Jagd oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem anderen allgemein anerkannten Zweck.


    mfg


    Jascha

    Angeln die verscheinlich schönste sucht auf erden ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Master ()

  • Hallo,
    das war doch klar. Als das Thema aufkam, wurde ja schon an dieser Stelle darüber geschrieben. Wie hätten die Ordnungshüter das denn auch konntrolieren und durchführen sollen?
    mfg

    Glücklich leben und naturgemäß leben ist eins


    (Seneca)

  • Am 22. Februar verabschiedete der Bundestag das neue Waffengesetz mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Die Grünen und PDS. Die FDP stimmte dagegen. Es gilt als sicher, dass der Bundesrat dem Gesetz am 14. März zustimmen wird. Am 1. April soll es dann in Kraft treten.

    Angeln die verscheinlich schönste sucht auf erden ;)

  • Hallo Maddes,
    hast du schon mal kochendes Wasser getrunken ? Nö, ich auch nicht. Genauso verhält sich hier der Sachverhalt. Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Also wenn Dich ein Ordnungshüter am Wasser auf Dein Messer anspricht, zeigen und gut ist. Der will nicht s von uns, sondern da geht es eher um die Jugengang´s. Aber gerade das Verbot wird die dazu anhalten, genau solche Waffen zu tragen.


    Grüßle


    Mike

  • Hallo,
    Welcher Angler geht schon mit kompletter Ausrüstung zur Demo?
    In den letzten 37 Anglerjahren hat mich noch keine Polizei am Wasser oder auf dem Weg von oder zum Angeln nach Waffen befragt, höchstens danach warum ich denn so schnell durch den Ort gefahren bin.
    Master hat ja auch die uns einschließenden Bereiche im Gesetz genannt.
    Fliegt doch mal mit Ausrüstung. Da weist du dann wie gefährlich selbst eine Rute ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Haui 006

  • moin,
    ich sehe das wie RickyMike, das sind ungelegte Eier und selbst wenn das Gesetz so in Kraft tritt, wird kein Angler von der Polizei abgeführt, weil sein Messer von der Länge her nicht der Norm entspricht. Auch denke ich, dass Angler vom Gesetz her nicht davon betroffen sein werden. Jedenfalls nicht für den Zeitraum der Ausübung ihres Hobbys.


    Auch Haui006 pflichte ich bei.


    Also Kirche im Dorf lassen und abwarten und Tee trinken ( darf auch Rum drin sein :-D)


    Gruß
    Osmar

    • Offizieller Beitrag

    All,


    Zitat

    Also Kirche im Dorf lassen und abwarten und Tee trinken


    Genau das meine ich auch.Außerdem muß man sein
    Messer ja nicht öffentlich zeigen.
    Ich habe 3 schöne Filetiermesser.Soll ich die jetzt
    verschrotten?Kommt nicht in Frage.
    Aber ich frage auch noch mal den Oberkommissar
    (mein Schwiegersohn,selbst Angler),der wird wissen
    was da läuft.
    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??


    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.


    7564-logo2021aa-png


    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.


    Der Müll muss mit !!!



  • Hallo Zusammen !


    Gestern hatte ich die Möglichkeit mit zwei Bekannten über dieses Thema zu reden .
    Einer ist Kriminalhauptkomissar und der Andere ist bei der Zivil-Autobahnpolizei .


    Beide konnten mir meine Auffassung zu diesem Gesetz nur bestätigen .


    Jeder Angler (wenn er auf Tour ist) darf seine Messer mit sich führen !
    Macheten sind ausgeschlossen . ;)


    Egal welche Klingenlänge ... solange es dem Töten oder Filetieren der Fische dient !


    Am Gewässer darf ich das Messer auch am Körper tragen .


    Wenn ich dann aber vom Angeln noch einen Abstecher in die Kneipe mache , dann sieht das anders aus , denn dann zählt das Messer als Waffe und ich darf es nicht mehr am Körper tragen !


    Etwas verwirrend war es zuerst schon ... am Wasser kein Waffenträger , aber in der Kneipe potenziell gefährdet .


    Aber wie sie dann sagten : ein Jäger hat mit seinen Flinten auch nichts in der Kneipe zu suchen .


    Das Palaber um Klingenlänge finde ich eh Schwachsinn , da man mit einer simplen Rasierklinge oder Glasscherbe den selben Schaden anrichten könnte .

  • Moin.........


    wer rennt denn mit einem Messer am Gürtel zum Bäcker.............???


    Führen von Waffen..........am Körper tragen(offen o. verdeckt)..........wer macht sowas?


    Vielleicht die die zuviele Indianerfilme gesehen haben, ich habe meins in der Kiste.....da gehört es ja auch hin, bin froh wenn ich es nicht beim Angeln mit rum schleppen muss.



    Gruß Reinhold

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

  • Zitat

    Original von Master
    wie ich grade gelesen hab wird wohl ab 1.April ein neues Waffengesetz erscheinen: Messer: Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge gleich welcher Klingenlänge und feststehende Messer ab 12 Zentimeter Klingenlänge dürfen nicht mehr geführt werden. Das gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis und sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, also z. B. auf der Jagd oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem anderen allgemein anerkannten Zweck.


    öööh hab ich nicht gelesen :D


    nein mal ehrlich:
    [Blockierte Grafik: http://bildrian.de/n/b/ca438e7d2224dafc.jpg]?




    :piep:
    antown

    • Offizieller Beitrag

    All,


    gut,Ronald hat ja schon mit der Polizei
    gesprochen.Dann hat sich das für mich
    erledigt.Konnte den Oberkommissar noch
    nicht sprechen.


    Hey du,John Wayne-Fan,du solltest das
    Gesetz aber ernst nehmen und nicht mit
    einem Achselzucken abtun.


    Mit Petri Heil
    Flunder

  • Hallo,


    währe ja traurig wenn nicht ein neues Gesetz uns Knebeln würde.
    Haben doch erst 177 Gesetzbücher in Deutschland (kein Land hat so viele !).
    Aber man sollte es nicht so ohne weiteres abtun. Denken wir an die Madenschleuder in Holland. Wurde schon vielen Deutschen zu Verhängnis.
    Immer daran Denke: Kontrolieren tun uns Beamte die vom Angeln keine Ahnung haben.


    Petri Heil.

    • Offizieller Beitrag

    Angelstube,


    Zitat

    Immer daran Denke: Kontrolieren tun uns Beamte die vom Angeln keine Ahnung haben.


    der Aussage muß ich widersprechen.Die Beamten der Wapo und
    der anderen "Blauen" wissen sehr wohl um was es geht bei
    einer Kontrolle.
    Die meisten angeln alle selber--haben einen Fischereischein.
    Die Beamten vom 3.Revier (Kiel) sind fast alle Angler.Das
    weiß ich,weil ich öfter mit ihnen angele.
    Mit Petri Heil
    Flunder

  • Hi @ all!


    Ich als ausgebildeter Waffenmechaniker kann zum Waffengesetz nur sagen-
    man sollte die Kirche im Dorf lassen.
    Richtig ist - nicht jeder sollte eine Knarre durch die Gegend schleppen dürfen- doch bei einem Messer hört es irgend wie auf. :piep: :piep: :piep: :piep:
    Ich bin gespannt wenn ich für mein Eßbsteck einen Waffenschein brauche. :D
    Hier haben sich teuer bezahlte -Steuergeld vernichtende - Beamte wieder etwas einfallen lassen, um ihre Daseinsbereschtigung nachzuweisen.
    1. -wer soll das Kontrollieren - noch mehr Beamte ??????? - wer soll Die
    bezahlen???? ?-( ?-( ?-(


    2. -wer eine Waffe -egal ob Schußwaffe oder Messer- besitzen/haben oder
    benutzen will -wofür auch immer - hat kriegt auch Eine -
    Schwarzmarkt -.und dem ist es auch egal das er dafür bestraft wird
    wenn er erwischt wird.
    Hört in Amerika das Morden auf -trotz Todesstrafe ?-( ?-(


    3 -keiner Der - dieses Messergesetz entworfen hat, hat im entferntesten
    an die daran hängende Arbeitsplätze gedacht. Sie bekommen ja ihr
    Geld vomStaat - eben von diesen evtl. dadurch arbeitslos werdenden
    Steuerzahlern.


    PS : Von einer Waffe oder einem Messer geht keine Gefahr aus - gefährlich
    ist nur der Besitzer/Benutzer.



    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

    3 Mal editiert, zuletzt von Oldman ()

  • Also ich kann zu diesem Thema nur folgendes sagen:


    Dieses Gesetz beschränkt in keinerlei hinsicht die Ausübung der Fischerei! Und das dieses Gesetz uns ärgern soll glaube ich auch nicht! Ob es das Gesetz nun gibt oder nicht, es ändert sich für uns Sportfischer garnichts!


    Welcher Angler braucht ein Messer mit einer feststehenden Klinge über 12cm? Ich glaube keiner und welcher Angler braucht ein Springermesser? Ich glaube auch keiner!


    Ein Gesetz wie dieses dient dazu nachträglich Leute anzeigen zu können die gegen dieses Verbot verstossen! Mehr nicht! Nie würde die Polizei an der straße stehen und sagen zeigen sie ihr Messer mal bitte! Kommt es aber zur Stecherei etc. kann wegen verstosses gegen dieses Gesetz ein Verfahren eingeleitet werden und das ist gut und richtig so!


    Ich selber bin seit 6 Jahren im Rettungsdienst tätig und wurde oft genug bedroht oder sogar verletzt, ich wäre froh wenn man durch dieses Gesetz wenigstens irgendwas gegen soclhe Leute in der Hand hätte.

  • Hallo,


    in meiner Jugend (50 Jahre her) hatte jeder Junge ein Fahrtenmesser (feststehendes Messer mit einer 12 - 14 cm langen kräftigen Klinge). Bei den Pfadfindern und den Jungs vom CVJM gehörte das Messer neben der "Orgelpfeife" (Gesangsbuch für Wanderlieder) und dem Halstuch, zur Grundausstattung. Kein Mensch währe auf die Idee gekommen dieses zu Verbieten.


    Erst mit den ersten Südländischen Gastarbeitern in den 70er Jahren wurde das Messer als Waffe ein Thema. In den Geschäften tauchten Springmesser u.s.w. auf. Erst in den 90er J. wurde dieser Messertyp verboten. Da war das Problem aber schon längst Verpennt. Wo man anfangs Springmesser kaufen konnte ( unterm Ladentisch), bekam man jetzt die Kalaschnikow.
    Ein Messerverbot, wie es jetzt gefordert wird, geht meiner Meinung nach absolut am Bedarf vorbei und hat nichts mit "Erhalt der Sicherheit" zu tun.


    Petri Heil.

  • Nur ein kurzer Nachtrag:


    Also zu behauten Messer wären in Deutschland erst durch die Gastarbeiter zu Waffen geworden ist gelinde gesagt etwas daneben und so wohl nicht haltbar. Das Messer wurde zur Waffe als es erfunden wurde!!!! Ich glaube nihct das Deutsche weniger Leute mit Messer verletzen als Ausländer aber dazu möchte ich hier auch garnihcts mehr sagen!


    Nochmal die Frage, wozu braucht man solche Messer? Für Welches Hobby? Ausser Kochen?!

  • Hallo,


    ich als jemand der einwenig Messer sammelt (diese aber als Gebrauchsgegenstand benutzt ) kann an diesem Gesetzt auch nichts gutes finden. Es führt doch im Endeffekt nur zu mehr Bürokratie und bringt nix. Jemand der mit einem Messer in eine Messerstecherei verwickelt ist, sollte eigentlich andere Sorgen haben als den unerlaubten Besitz eines Messers.


    Außerdem schneidet es meines erachtens nach massiv in mein Leben ein. Auf dem Weg zum Angeln kann ich das Messer nicht schon zuhause mit dem Rest an den Gürtel packen ( Handtasche, Lampenhalter usw. )


    Beim Vorbereiten von Geländespielen/Nachtwanderungen und ähnlichen Aktionen fand ich mein vernüftiges etwas größeres Messer bisher im ganz Praktisch, jetzt werde ich wohl mit dem Schweizertaschenmesser vorlieb nehmen müssen.


    Naja, jeder Mensch hat Hobbys, der eine schafft sinnlose Gesetzte der Rest verbringt seine Zeit sinnvoll.


    Mfg


    Daniel