• Hallo zusammen
    Wollt mich mal schlau machen über den Setzkescher.
    Darf man ihn benutzen oder nicht?
    Habe im anderen Fourum gelesen das man den Setzkescher benutzen darf.
    Ich habe aber gehört und gelernt das der Setzkescher verboten ist.
    Hier im Forum habe ich nichts gefunden.
    Fischdoktor

  • Hallo Fischdoktor !


    Das kann man so nicht verallgemeinern .
    In Flüssen mit Schiffsverkehr ist der Setzkescher verboten ! (Mosel,Rhein)
    Wegen dem Wellenschlag und der großen Sog -und Spülwirkung .
    In Seen und Flussen ohne Schiffsverkehr ist ein Setzkescher erlaubt .
    Dabei ist aber eine gewisse Länge und ein bestimmter Mindestdurchmesser zu beachten !
    Das Alles steht aber auch ausführlich auf den jeweiligen Erlaubnisscheinen .
    Zur Not kannst Du dich aber auch beim Landesfischereiverband erkundigen .

  • Hi,
    Da würde mich mal interessieren, was mit karpfensäcken ist.
    Dürfen die benutzt werden?
    Ich geh mal davon aus , dass es auch hier unterschiedliche Regelungen, von Bundesland zu Bland gibt.
    Kann mir jmd sagen wie es speziell in Baden-Württemberg gehandhabt wird.
    Denn bis jetzt habe ich noch keine Internetseite vom Landesverband Baden-Württemberg gefunden.
    Danke
    und gruß Schmitti

    --- Wir können alles außer Hochdeutsch ---

  • Hallo...


    In Mecklenburg-Vorpommern war vor Jahren der Setzkescher wohl auch
    verboten,jetzt ist er aber nicht ausdrücklich verboten. Sprich:
    Er findet in den gesetzlichen Regelungen keine wirkliche Erwähnung mehr.
    Man darf den Fisch aber nur einen Kalendertag hältern,wenn ich mich noch recht erinnere.


    Auf alle Fälle sollte der Setzkescher groß genug sein.
    Mit 350cm x 50cm x 50cm sollte man auf alle Fälle im grünen Bereich sein.
    Da gabs auch irgendwo mal ein Gerichtsurteil,welches sich auf eine neuere
    Studie zum Thema "Fischhälterung" stützte...


    Cya de Helge

  • Hab jetzt doch Internetseiten vom Badenwürttembergischen Landesverband gefunden. Sogar 2 Verbände.
    Da sind auch die Gesetze zum Eisehen auf den Seiten verlinkt.
    Hab da aber jetzt zum hältern der Fische im Karpfensack bzw. Setzkescher nicht wirklich was gefunden. Nur dass anscheinend
    nicht länger als nötig der Fisch gehältert werden darf.
    Was immer das bedeutet.
    Kennt sich da jemand genauer mit aus?

    --- Wir können alles außer Hochdeutsch ---

  • Hallo Schmitti


    Wenn ich mich noch richtig an meinen Vorbereitungskurs (BW) erinnere, heißt das nicht länger als 24 Std.(Tag)


    Gruß kurier

    Ein Freund ist ein Mensch, bei dem man auch laut denken darf.

  • Danke Kurier,
    Die Begrenzung auf einen Tag hab ich auch schon irgendwo gehört, war mir nur nicht sicher. Dann wirds wohl stimmen.
    Also dann heißt das, dass alle Fische in BaWü die gefangen werden dürfen im Setzkescher oder Karpfensack für höchstens 24 std. gehältert werden dürfen.
    Gut zu wissen.
    Gruss Schmitti

    --- Wir können alles außer Hochdeutsch ---

    Einmal editiert, zuletzt von Schmitti ()

  • Nun, im Zweifelsfall sollte man vielleicht ganz auf einen Setzkescher verzichten, und andere Aufbewahrungsmittel nutzen. Da gehen die Meinungen auseinander, auch jenseits aller Vorschriften. Eine umfängliche Diskussion zum Setzkescher gab es vor kurzem hier im Anglerstammtisch - nachlesen könnte vllt. weiterhelfen!

  • Hier das


    nochmal zum Nachlesen.


    Der Landesfischereiverband Ba-Wü hat im Juni 2004 ein Merkblatt zur Hälterung von Fischen veröffentlicht. Es enthält die gesetzlichen Grundlagen, Empfehlungen und Hinweise zur Verwendung eines Setzkeschers.


    Hier der Link dazu:




    Gruß
    The_Duke

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?


    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • @the Duke,
    Danke für die Links . Jetzt ist es klar was erlaubt ist.
    einssiebzig
    Hab mir gerade die alte Diskussion durchgelesen.
    Kann mit Argumenten von beiden Seiten was anfangen. Will hier die Diskussion auch nicht neu entfachen, es wurde ja alles dort schon geschrieben.


    Ich selbst besitze kein Setzkescher . Habe seither nur einen großen Karpfensack benutzt, aber auch nur wenn es nötig war (was die Ausnahme war und auch bleibt).
    Genug davon.
    Gruß Schmitti

    --- Wir können alles außer Hochdeutsch ---

  • Hallo,
    man kann es nicht verallgemeinern!!!!


    Es ist in jedem Bundesland anders geregelt und die Vereine machen dann zusätzlich auch noch ihr eigenes Ding!


    Fischdoktor
    Ich würd bei denem Vereinsvorstand nachfragen, da bekommst du dann die richtige Auskunft! Hier können wir nur mutmassen!
    Oft ist ein Setzkescher offiziell verboten, aber Vereinsintern dann doch "geduldet".


    Gruß
    Lücke

  • Hallo Lücke
    Ich bin ihn leider ihm keienem Verein ist mir einfach zu Teuer.Habe mich
    über das Ministerium NRW mal durchgewühlt.Dort steht auch das was ihr
    geschrieben habt.Was anders steht dort auch nicht.Ich werde das nächste mal am Fluß einen großen Setzkescher mitnehmen.Werde ja sehen was passiert wenn Sie kontrollieren kommen.
    Gruß und nochmals Dankeschön
    Fischdoktor

  • Fischdoktor


    Also mein Verein hat sowohl Gewässer in NI als auch in NRW, in NI ist der Setzkescher erlaubt in NRW ausdrücklich verboten!


    Ich wäre da vorsichtig!


    Du mußt doch, wenn du in keinem Verein bist, irgendwelche Erlaubnisscheine haben, oder nicht? Da muss das doch drinstehen!!!
    An privaten ANgelanlagen (z.B. Forellenpuff), stellt auch jeder Betreiber seine eigenen Regeln auf. Meißtens ist jedoch ein Setzkescher erlaubt.


    Gruß
    Lücke