Fischereischein

  • Der Fischereischein oder Sportfischereischein, ist die Erlaubnisbescheinigung um offiziell alleine an deutschen Gewässern (Fluss, See) zu angeln. Vorraussetzung ist die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung (-->Link!), danach kann man ihn beantragen. Wie lange dieser gültig ist, wie viel die Verlängerung kostet und ob man ihn auf Lebenszeit verlängern kann variiert zwischen den Bundesländern. Zum Teil unterscheiden sich die Regelungen für den Fischereischein untereinander.



    - Baustelle -

  • Zitat

    Original von domi120
    Der Angelschein (auch Fischereischein oder Sportfischereischein) ist die Erlaubnisbescheinigung um offiziell alleine an deutschen Gewässern (Fluss, See) zu angeln. Diesen erhält man durch eine Prüfung bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landesfischereiverband, dies variiert aber von Bundesland zu Bundesland.



    - Baustelle -


    Der gilt auch International. Und ich würde sagen "Fischereierlaubnisschein" und nicht Fischereischein.


    Gruß
    Chris

  • Hier geht es doch um den Fischereischein, d.h. die blaue Pappe, die man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach abgelegter Prüfung und Aushändigung des Fischereiprüfungs-Ausweises erhält, oder liege ich da falsch? Der Begriff "Fischereierlaubnisschein" hat dann doch eigentlich hier nichts zu suchen, da man den Fischereierlaubnisschein beim Inhaber des Fischereirechtes eines Gewässers erwerben kann. Der Fischereischein erlaubt das Kaufen eines Fischereierlaubnisscheines. Ich würde den Begriff "Angelschein" austauschen und stattdessen den offiziellen Begriff "Fischereischein" verwenden. Infos zu der Gültigkeit wären noch lobenswert.


    Sollte ich mich irren, vergesst den Beitrag einfach. ;)


    Weitere Infos:


    http://www.vdsf.de/angeln/leitfaden.pdf

  • Also Pappe ist bei uns nicht mehr "in", der >Fischereischein< hat bei uns Scheckkartenformat und ist grün angehaucht.
    Hab meinen Neuen (d.h.für die nächsten zehn Jahre) erst vor ein paar Tagen erhalten. Vorher war das Teil auch aus Pappe.
    Mit den Fischereierlaubnisschein hat es bei uns genau die Bewandtnis wie von stffn dargestellt.


    VG CarB


    Ach so, Thema Gültigkeit
    Man kann in bei uns ab 1 Jahr bis lebenslänglich erhalten. Je nach Kontostand und so lange wie man eben in seinen Leben noch angeln möchte. Ist natürlich auch verlängerbar ;) ;)

  • Ganz normal ist das nicht, den Angelschein gibt es nämlich gar nicht. Offiziell heißt der "Angelschein" Fischereischein, das ist Fakt. Den Jugendfischereischein gibt es bei uns übrigens gar nicht. Im Volksmund wird der Fischereischein gerne Angelschein genannt, korrekt ist allerdings Fischereischein.

  • Hallo Domi!


    Vor einem Lexikonseintrag ist noch einiges zu tun!


    So manche Hinweise sind ja schon gekommen: In sämtlichen Bundesländern gibt es z. T. verschiedene Regelungen, u. a. was die Dauer der Gültigkeit betrifft. Nicht überall gibt es den FS auf Lebenszeit.


    Es müsste auf jeden Fall rein, dass die Fischerprüfung Voraussetzung ist!
    Dies wiederum ist ein neuer Begriff, den man erklären könnte (am besten Du ;-)) - und dann verlinken!


    Um alle Klarheiten zu beseitigen, fehlt auch eine Abgrenzung zum Fischereierlaubnisschein, hier haben wir den dritten Fachbegriff, der dann auch verlinkt werden sollte.


    Last not least könnte man den "Angelschein" unter "A" als umgangssprachlichen Begriff einordnen - und dieser bezeichnet in der Praxis leider beide Papiere: Den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein. Auch hier: Verlinkung!


    Wer welches Papier ausstellt bzw. wer es erhält, ist natürlich auch spannend. Hier tut sich die Frage auf, wer Fischereiberechtigter und wer Fischereiausübungsberechtigter ist :rolleyes:


    Bitte nicht als "klugscheißen" verstehen - es handelt sich samt und sonders um rechtlich klar definierte Bezeichnungen - und in einem Lexikon, das diesen Namen verdient, sollte das auch so klar rüberkommen.


    Gut dass Winter ist ;) ;)


    MAX

  • Hey Max,


    klar ich bin noch am editieren, habe schon was am PC, aber zur Zeit ist keine Zeit dass ich daran weiter mache. Werde es aber so schnell wie möglichst fertig machen. ;)



    Gruß Domi

    • Offizieller Beitrag

    chrisss92,


    Zitat

    Der gilt auch International. Und ich würde sagen "Fischereierlaubnisschein" und nicht Fischereischein.


    der Schein wird Fischereischein genannt.
    Er wird von den Bundesländern anerkannt,aber
    das Fischereirecht ist Ländersache.
    Aber-es gibt keinen Bundesfischereischein
    und im Ausland nützt dir der Fischereischein
    garnichts.
    Dort gelten die Bestimmungen des Gastlandes.
    Nur zur Erinnerung.


    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??


    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.


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    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.


    Der Müll muss mit !!!



  • hallo Domi,
    ist echt gut, wieviel Mühe Du Dir gibst.


    Und nun ich und nörgel wieder einmal :evil:


    Mach doch die Definition, wie sie den Begriff als solchen wirklich prägt.
    Soll heißen. Da der Fischereischein den gesetzlichen Forderungen eines jeweiligen Bundeslandes unterliegt, sollte er eventuell auch entsprechend definiert werden.


    Mein Vorschlag:
    Der Fischereischein ist der Nachweis der Befähigung im jeweiligen Bundesland Deutschlands ein Gewässer beangeln zu dürfen. Vorraussetzung ist die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung.



    Der Sportfischereischein ist schon wieder eine Ländersache. In MV benötigst Du keinen Sportfischereischein, um z.B. , wie in Brandenburg, auch auf Raubfisch zu angeln. Das darfst Du in MV auch allein mit dem Fischereischein.


    Den Sportfischereinschein mußt Du, wenn Du also willst, auch gesondert definieren.