• Hallo...komme aus Sachsen und habe mal eine frage will den jugendfischereischein beantragen und frage mich bloß wielange darf ich den behalt und ab ich damit allein Angeln gehen darf weil jeder was anderes sagt der eine sagt bis 16 . Und mit begleitung der über 18 ist und einen Angelschein hat...die anderen meinen wieder bis 21 weil man dann volljährig und dann den richtigen Angelschein beantragen müsse...und man kann alleine Angel gehen so soll es seit April 2007 festgelegt seien im Internet steht das man mindestens 1jahr in einem Verein gewesen seien muss um allein Angel gehen zu dürfen und bis 18 Jahre ich sehe das nicht ganz durch wäre nett wenn ich Hilfe bekommen Wirte schon mal danke im vorrau... mit freundlichen grüßen nico

    • Offizieller Beitrag

    moin moin


    .. hier mal eben die wichtigsten bestimmungen aus der seite deines
    zuständigen landesverbandes..


    http://www.av-sachsen.de
    http://www.av-sachsen.de/data/…wie_werde_ich_angler.html
    ein Auszug darauß:


    Was benötigt ein Jugendlicher ab dem 10. bis 16. Lebensjahr?


    Er muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen.
    Er darf seine eigene Angelausrüstung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen benutzen, bis zu 2 Handangeln oder 1 Spinnangel oder eine Flugangel.
    Er darf nur unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers, der einen gültigen Fischereischein besitzt, seine Angel auswerfen.
    Wenn der Aufsichtsführende selbst nicht angelt, braucht er keinen Erlaubnisschein zu erwerben.


    Was benötigt ein Jugendlicher ab 16 Jahre?


    Er muss wie jeder erwachsene Angler einen gültigen staatlichen 1- , 3- oder 5- Jahresfischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein für das Gewässer haben.
    Der staatliche Fischereischein kann nur nach bestandener staatlicher Fischereiprüfung beantragt werden.
    Ohne gültigen Fischereischein gibt es keine Erlaubnisscheine.


    Kann ein Jugendlicher mit 14 Jahren allein ohne Aufsicht angeln?


    Ja, aber nur nach bestandener staatlicher Fischereiprüfung. Er kann dann wie ein 16- Jähriger oder Erwachsener einen Fischereischein erhalten und mit diesem einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erwerben.
    Wird die Prüfung nicht bestanden, kann er, wenn er einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein besitzt, nur unter Aufsicht eines Erwachsenen angeln.


    Wie komme ich zu einem Fischereischein und Erlaubnisschein?


    ... .. .. .. etc etc




    .. hier kannst Du nachlesen, sofern Du noch andere wichtige Infos benötigst..


    http://www.landesanglerverband-sachsen.de/
    http://www.saechsischer-fischereiverband.de/



    .. hoffe es hilft dir weiter..


    gruß rüdl

  • Moin Nico
    Ruf doch einfach mal bei der für deinen Wohnort zuständigen unteren Fischereibehörde an. Die können dir 100% weiter helfen.