Angelschein in einem anderen Bundesland beantragen

  • Hallo - mach im Juni meine Fischereiprüfung in Rheinland-Pfalz.
    Ich möchte auch dort in einem Verein Mitglied werden.
    Da fände ich es richtig auch dort meinen Fischereischein zu holen - allerdings wohne ich in Hessen.
    Geht das?

  • Der Fischereischein wird dir dort ausgestellt (und nur dort), wo dein amtlicher Hauptwohnsitz ist.
    In deinem Fall wäre das also Hessen.
    Ich würde auch vorher bei deiner Fischereibehörde vor Ort abklären, ob sie die Prüfung als Rheinland-Pfalz soweit akzeptieren zur Ausstellung des Scheins.


    Einige Bundesländer haben da etwas merkwürdige Auslegungen zum Ausstellen des Fischereischeins.
    Die Akzeptanz der Fischereischeine aus anderen Bundesländern wird ebenfalls unterschiedlich bewertet, zb aus Brandenburg, wo es 2 unterschiedl. Scheine gibt.

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.

    • Offizieller Beitrag

    Moin;


    .. den Lehrgang zum Sportfischer-Zeugnis
    kannst du in einem der 16 Bundesländern ablegen.
    Die Lehrgänge richtet i.d.R. der zust. Landes-Verband aus;
    der widerum untersteht dem DAFV (bis auch Bayern).


    Vereinbart ist unter den 16 Bundesländern, daß die Prüfungen
    gegenseitig anerkannt werden; d.h. du kannst jedes Jahr in einem
    anderen Bundesland wohnhaft sein, der Prüfungs-Bescheid wird immer anerkannt!


    Was du nach dem Wohnort-Wechsel in ein anderes Bundesland brauchst,
    daß ist die Anmeldung beim Amt/Rathaus und die dort fällige "Fischereiabgabe-Gebühr".
    Quasi das "Angelrecht" fürs jeweilige Bundesland.
    In Niedersachsen bezahlt man einmal in seinem Leben eine Abgabe für diesen "Fischereischein" und braucht nie wieder
    deswegen zum Amt laufen. Aber, in allen Bundesländern, ist diese Art von "Abzockerei" jeweils etwas anderst geregelt.
    Bsp., man berappt man für 1-3-5-10-.. Jahre dauer und muß dannach wieder zum Amt und verlängern (bezahlen).


    .. daß hier; ..
    "Die Akzeptanz der Fischereischeine aus anderen Bundesländern wird ebenfalls unterschiedlich bewertet"
    .. macht mich etwas stutzig ?(


    .. Ealcatcher, generell muß der Sport-Fischer-Lehrgang (Fischereiprüfungszeugnis) Länder übergreifend akzeptiert werden !!


    Will Brandenburg für eine "spezielle Ausübung der Fischerei" einen gesonderten Lehrgang als "erbracht" sehen
    oder was meinst du mit 2 untersch. Steine. ??




    Gruß rüdl

  • Hallo Rüdl,


    einige Bundesländer haben sich aber in ihr Fischereigesetz schreiben lassen (auf anraten ihrer Fischereiverbände), das der Vorbereitungskurs zur Prüfung zur Teilnahme verpflichtet, fehlst du da ohne trifftige Entschuldigung und bist über 50% nicht anwesend, kriegst du eine andere Urkunde (Prüfungszeugnis).


    Damit will man den Prüfungstouristikzirkus vorbauen................


    Denn machen wir uns nichts vor, die Prüfungen in den einzelnen Bundesländern sind so unterschiedlich, wie Tag und Nacht.........


    Manche Bundesländer akzeptieren daher nur die Urkunde, zur Austellung des Fischereischeins, wo du auch am Vorbereitungskurs teilgenommen hast.


    Ich glaube das meinte Eelcatcher?




    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

    • Offizieller Beitrag

    moin..


    ..

    Zitat

    Manche Bundesländer akzeptieren daher nur die Urkunde,
    zur Austellung
    des Fischereischeins,
    wo du auch am Vorbereitungskurs teilgenommen hast.

    .. ?? .. diese URKUNDE ist ja der Prüfungs-Lappen, der deine bestandene Sportfischerei-Prüfung bestätigt ..


    .. und genau DIESE MUSS in allen anderen Bundesländern akzeptiert werden (Ländervereinbarung).


    Jedes Bundesland gibt anhand eines vorliegenden Sportfischerei-Prüfungs-Zeugnis (Urkunde) seinen eigenen Fischereischein an
    die im Bundesland lebenden Bürger herrauß; da gilt was oben erwähnt wurde,
    .. der Wohnort -ist gleich- die Ausgabestelle und der Kassierer der Fischereiabgabe-Gebühr(en) für die jeweilige untere Wasserbehörde.



    D.h., solange outdoorfriend seinen Wohnort in Hessen hat,
    wird er keinen Fischereischein aus R.-Pfalz bekommen.
    Verlässt er Hessen und zieht nach Niedersachsen, dann muß er erneut den Prüfungslappen vorlegen;
    die Gebühren von Niedersachsen an die untere Wasserbehörde Niedersachsens berappen und
    bekommt einen dort gültigen Fischereischein.


    Wohnt er in Hessen, dann zahlt er denen, die dort erhobenen Abgaben und
    muß für das Angeln in R.-Pfalz keine R.-Pfalz-Gebühren für deren Wasserbehörde berappen; er wird als Besucher/Gast gesehen.


    Ist wie bei der Lohnsteuer;
    wenn ich in Niedersachsen wohne (gemeldet bin) und im Land Bremen arbeite,
    dann kriegt WER die Lohnsteuer in den Landeshaushalt ?


    .. genau ;) .. deswegen kriegt man dauernd zu hören,
    daß man ins Land Bremen ziehen soll :-))


    Gruß rüdl



  • Moin,


    ich versuchs mal etwas verständlicher zu erklären.
    In Brandenburg gibt es 2 unterschiedliche Arten des Fischereischeins.
    Einmal nen grünen, so wie wir ihn von überall her kennen, und einmal einen weißen.


    Mein Bruder hatte seinen ursprünglichen Schein damals aus Sachsen-Anhalt, hatte ihn dann später aufgrund von Umzug umschreiben lassen in Cottbus und bekam den weißen, warum auch immer.
    Ein paar Jahre später kam er wieder nach Sachsen-Anhalt zurück, also wieder umschreiben lassen.
    Schwierigkeiten gabs teilweise auch schon vorher, wo er mal versuchte sich ne Tageskarte hier zu holen.
    Denn der weiße Schein gilt allein für Brandenburg und normalerweise bekommt man mit diesem Lappen keine Gastkarten in anderen Bundesländer.


    Wenn wir nicht gewisse Leute persönlich kennen würden, hätte er bis heute noch keinen Umstellung seines Scheins bekommen.
    Der weiße aus Brandenburg zählt in anderen Bundesländern rein gar nix.




    Das mit der Urkunde stimmt was Barkassenjoe sagt.
    Das ganze hat aber auch nen Riesen-Haken, vor allem für diejenigen, die aus den neuen Bundesländern stammen und bereits vor der Wende im DAV waren.
    Klar, deren Lappen wurde entsprechend umgeschrieben, alles soweit ok.
    Nun zieht derjenige evtl mal um nach Bayern, sein Schein läuft aus.
    Er müßte sich nun vor Ort nen neuen ausstellen lassen...bekommt er aber nicht, da er nichts über eine Prüfung als Nachweis hat. In der ehemaligen DDR gabs solche Prüfungen nicht, bestenfalls paar Wurfübungen für die Raubfischmarke.
    Folglich muß er die Prüfung in Bayern erneut machen, sofern er dort angeln möchte und dort sein Hauptwohnsitz ist.


    PS: In Niedersachsen brauchste gar keinen Fischereischein...der Perso langt.



    Hier noch ein Link zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer:


    http://avhamburgoper.de/Regelu…%2016%20Bundeslaender.pdf


    Ganz wichtig ist, daß einige Bundesländer nicht nur ein Prüfungszeugnis verlangen, sondern die Art der Prüfung mit der eigenen konform geht.
    Das trifft zb auf Brandenburg nicht immer zu.

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.

    Einmal editiert, zuletzt von Eelcatcher ()

  • Hallo Eelcatcher,


    danke für die präzise Darlegung, hätte ich eigentlich auch drauf kommen können.......die Jungs von Hamburg-Oper als Link mit zu nehmen.


    Sind ja ein Verein von unserem Landesverband........


    Manchmal sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht......... :wacko:


    Dir noch einen schönen Tag und Danke nochmals..........



    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

    • Offizieller Beitrag

    Moin..


    .. ah, jetzt verstehe ich den Zusammenhang,
    .. ABER,
    wenn .. ;

    .. das so ist,
    dann hat es nichts mit ERNEUT und mit "neuen ausstellen" lassen zu tun.


    Wir reden hier von zwei paar Stiefeln ;)


    Wenn jemand noch keine allgem. anerkannte Sport-Fischer-Prüfung abgelegt hat;
    dann hat er höchstens den "Fischereischein" des jew. Bundeslandes auf dem Rathaus erworben.


    DIESER Lappen ist KEINE Urkunde oder Nachweis über eine abgelegte Sportfischerprüfung
    und der Bundesland-Fischerei-Abgabe-Schein ist auch NUR innerhalb des jew. Bundeslandes gültig!


    Die Vereinbarung zwischen den B.-Ländern sagt nur aus,
    daß eine abgelegte Sportfischerprüfung im Bundesland "xy"
    (wird vom zust. Landesverband ausgerichtet) untereinander akzeptiert wird.


    Bsp.:,
    wenn ich aus Niedersachsen,
    mit dem hier ausgestellten Fischereischein nach Bayern fahre
    und dort eine Gastangelkarte erwerben möchte;
    dann KANN der Gastkarten-Ausgeber in diesem niedersächsischen Fischereischein lesen
    .. siehe roten Kreis ..





    .. d.h. im Rathaus in Niedersachsen,
    hat sich jemand die "Urkunde" angesehen (Nachweis über abgelegte Sportfischerprüfungs-Zeugnis)
    und hat die vorliegende Prüfung vermerkt und EINGETRAGEN.


    Jetzt KANN der Gastangelkartenausgeber in Bayern sagen;
    " Ok, ich akzeptiere dieses in Niedersachsen ausgestellte Amts-Papier, mit dem Vermerk bezüglich der Prüfung" ..
    .. muß er aber nicht ;)


    Er kann von mir den Nachweis über die abgelegte Sportfischerprüfung (Urkunde/Prüfungszeugnis) verlangen.





    Kurzum, damit wir weiterehin nicht von zweierlei reden;-)




    .. daß ist eine Urkunde/Zeugnis über eine abgelegte Sportfischerprüfung (VDSF)
    (In diesem Fall eine aus dem Lande Bremen, weil der Landesverband Bremen die Prüfungen und den Lehrgang durchgeführt hat)
    die in allen 16 Bundesländern akzeptiert werden muß !
    Dieses *DING* ist bis ans Lebensende gültig und unabhängig von Wohnort/Bundesland ...



    .. sei es zur Ausstellung eines (Landes-)Fischereischeins
    (Abgabe-Nachweis-der-Gebühren-für die-jew.-untere Wasserbehörde)
    .. bei Wohnungswechsel in ein anderes Bundesland oder
    .. zum Erwerb einer Gastangelkarte;
    .. als Nachweis bei Eintritt in einen Angelverein; .. .. ..





    .. jetzt kommt etwas Bundeslandspezifische,
    der Fischereischein (hier meiner aus Niedersachsen)..



    .. diesen Lappen gibt es je nach Bundesland mit
    anderem Namen; anderen Eintragungen; anderen Gebühren;
    mit anderer Gültigkeitsdauer, etc.
    .. der sagt aber lediglich nur aus,
    daß ich als Bürger des Landes Niedersachsen,
    brav meine Gebühren an die untere Wasserbehörde auf dem Amt entrichtet habe
    und da als "Angler" gemeldet bin.
    (Ansonsten hat dieser Fetzen, beim Verlassen seines Bundeslandes, keinen weiteren Wert)



    Womit wir das Chaos hoffentlich in den Griff bekommen haben ;)




    Zu diesen DDR-Angel-Scheinen kann ich nicht viel sagen, hört sich nach Freilizens an.
    Dergleichen gab es einst in BaWü; da hat man XY-DM auf den Rathaustisch gelegt und
    bekam dafür einen sogenannten Jahres-Fischerei-Schein, der je nach Gebührenhöhe 1- 3- oder 5 jahre gültig war.
    Ohne eine Ahnung zu haben was Angeln eigentlich ist; also ohne Lehrgang (VDSF).
    Damit konnte man überall dort angeln gehen, wo diese Art von "Fischereischein", zur Ausgabe von Gastkarten akzeptiert wurde.
    Das müsste dann in etwa dem "weißen Schein" aus Brandenburg entsprechen, richtig?



    Wenn jemand in Afrika sich ein Auto kauft und damit 'rumfährt,
    dann kann er sicher bald die Pedale richtig bedienen und ohne Beulen von A nach B fahren.


    Kommt er nach Europa oder in ein anderes Land, wo man nur von ganz bestimmten Ländern
    die Nachweise über einen Führerschein gegenseitig akzeptiert, dann muß diese Frau/Mann
    einen solchen Nachweis erbringen; also i.d.F. einen allgem. akzeptierten Führerschein machen.


    Fahren kann er ja schon, fehlt nur die Theorie und das Schilderchaos incl. der STVO ;)



    Gruß rüdl

  • Du bringst da auch ein wenig durcheinander :D


    Die Prüfung inkl. Zeugnis benötigst du, um überhaupt den Fischereischein zu bekommen.
    Dieser gültige Fischereischein muß dann in allen Bundesländern akzeptiert werden, wobei es auch ein paar Ausnahmen gibt (Brandenburg weiß, der nur in Brandenburg gilt, es gibt aber auch den normalen der überall gilt).


    Ich kann auch meine Prüfung irgendwo in Deutschland machen und mit dem Zeugnis dann zu meiner örtlichen Behörde watscheln, um mir da den Fischereischein ausstellen zu lassen.
    Ab hier kann es aber Hürden bis Mauern geben, da zwar jedes Bundesland andere gültige Fischereischeine anerkennen muß, aber eben nicht die einzelnen Prüfungen aus anderen Bundesländern.
    Als Beispiel ist die Prüfung aus Brandenburg in Bayern, NRW und auch Sachsen-Anhalt nicht anerkannt.
    Watschelt man also mit nem brandenburgischen Zeugnis in eines dieser BL, bekommt man dort eben keinen Fischereischein.


    Man müßte also den Umweg gehen, sich in Brandenburg kurz hauptwohnsitzlich zu melden, dort den Schein zu holen, sich dann wieder ummelden und dort den Schein umschreiben lassen.
    Die Alternative dazu ist komplette Prüfung neu machen.
    Warum das so ist mit Brandenburg kann ich nicht sagen, kenne dort die Rahmenbedingungen der Prüfung nicht.
    Mich würde es aber nicht wundern, wenn es auch mit den Vorbereitungskursen zu tun hat, die in einigen BL halt Bedingung sind, um überhaupt an der Prüfung teilnehmen zu dürfen.



    Zu DDR-Zeiten war das halt alles etwas anders.
    Da ist man einem Verein (Ortsgruppe, Betriebsgruppe etc.) beigetreten, hat paar Mark Mitgliedsbeitrag (pro Monat 20 Pfennig, zuzügl. 3-5 Mark Sondermarken) bezahlt und durfte in der kompletten DDR angeln gehen.
    Wer unter 14 war, durfte nur auf Friedfische, ab 14 konnte man die Raubfischmarke dann bekommen.
    In der Regel hat man dafür ein paar Würfe am Gewässer oder auf Scheibe vorgeführt und das wars.
    Mit 16 konnte man dann die Nachtangelmarke erwerben...ohne irgendein Prozedere.
    Ne extra Salmonidenmarke gabs auch.


    Fischereischein und so ne Scherze gabs zu der Zeit nicht. Die Gewässer waren eh Volkseigentum, von Rechtswegen hätte man nen Schwarzangler nichtmal verknacken können :piep:



    EDITH meintee noch:


    Auch heute noch benötigst du hier in Sachsen-Anhalt null Dokumente, um einem Verein beizutreten..außer den Perso.
    Wozu auch, der Mitgliedschaft berechtigt dich ja nicht zum Angeln, lediglich die Ausstellung der Angelberechtigungskarte + Fischereischein tun dies. Ob du ein Fischereischein hast, juckt hier keinen, mußt ja nicht angeln gehen, kannst auch passives Mitglied sein.

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.

    Einmal editiert, zuletzt von Eelcatcher ()

  • Schon mal Danke für die vielen Antworten - ich wohne ja in der Grenzregion - ich werde es trotzdem mal probieren - einfach mal "unwissend" aufs Amt in Rheinland Pfalz gehen und meine (hoffentlich bestandene) Fischereiprüfung vorlegen und einen Fischereischein beantragen - nach dem Motto - ich will hier in einen Verein gehen und vorwiegend hier angeln und nicht in meinem Bundesland.
    Mehr als wegschicken können sie mich ja nicht.
    Das ist auch so - wenn ich denn Fischereischein habe, habe ich ja noch keine Ahnung vom Angeln.
    ich war zwar schon mal an seinem Forellenteich mit einem Freund und habe da Forellen ausgenommen.
    Jetzt am Samstag machen wir sogar ein Praxisvormittag mit Sondergenehmigung, wo wir dann Gerät und Angeln und Köder gezeigt bekommen und auch angeln dürfen.
    Weil eben dieser Verein das so gut macht, werde ich wohl da Mitglied werden - weil ich ja noch viel lernen muss - nach der Prüfung. :angler:
    In HEssen braucht man zusätzlich wohl auch noch ein polizeiliches Führungszeugnis, welches noch mal 15 Euro kostet.

    • Offizieller Beitrag

    ..
    .. .. so so.. :huh:
    .. schreib ich so verdreht ?


    .. Genau !


    .. Pustekuchen !


    .. richtig !! , nichts anderes steht da oben in meinem Text;
    denn diese VDSF- Prüfung ist grenzübergreifend "gleich" im Grundsatz
    und hat mit den 16-fachen "Kasperspielchen" der Bundes-Länder NICHTS zu tun
    ;)



    .. der Lehrgang / Sport-Fischer-Prüfung über den VDSF muß Grenzübergreifend von allen 16 "Verwaltungen" akzeptiert werden;



    .. der F.-Schein vom jew. (Landes-)Amt ist nur ein Verwaltungs-, Gebührenakt und muß nicht grenzübergreifend akzeptiert werden,
    weil darauß nicht (immer) hervorgeht, ob die betreffende Person eine "Ausbildung" (VDSF-Lehrgang) absolviert hat.



    .. aus dem selben Grund kriegt man eigentlich immer eine Gastkarte (auch in Bayern)
    mit dem Nachweis über die abgelegte Sport-Fischer-Prüfung beim VDSF.
    Mit nur dem Verwaltungs-Zettel seines Bundeslandes ("Fischereischein") in der Hand,
    kann man auch nicht akzeptiert werden und eben keine Gastkarte für ein Gewässer im xy-Bundesland bekommen.


    Aus Erfahrung sag ich jetzt mal, der (Vdsf/Dafv) Sportfischerpass vom Verein,
    wird zum Erwerb einer Gastangelkarte, eher akzeptiert,
    als irgend ein Verwaltungszettel von einem anderen Bundesland.



    Gruß rüdl

  • Ohne Fischereischein, keine Gastkarte.
    Das ist Usus in jedem Bundesland und ebenso an ziemlich jedem gescheiten FoPu.


    Das Zeugnis berechtigt dich nur, einen Fischereischein zu erhalten.
    Ist prinzipiell nichts anderes wie beim Jagdschein oder auch Fahrerlaubnis.
    Vereine verlangen allerdings oftmals die Vorlage eines solchen Zeugnis, um diesem beitreten zu können.



    Die Prüfung muß nicht grenzübergreifend akzeptiert werden. Es gibt einige Bundesländer, die diese nur aus anderen akzeptieren, wenn die Prüfung der eigenen entspricht.
    Einige Bundesländer setzen einen mehrstündigen Vorberitungskurs voraus, andere nicht.
    Und genau diese werden dann oftmals nicht akteptiert aus BL wo dieser Kurs eben Pflicht ist.
    Brandenburg ist so ein Fall, da kannste nämlich den Schein mal eben an einem Wochenende machen, den weißen.
    Und der wird nirgends außerhalb Brandenburg akzeptiert.


    Ausnahmen aus diesem ganzen Prozedere sind die Tourischeine in MV,SH und Brandenburg, der Stockangelschein in Bremen sowie Niedersachsen, wo es generell keine Fischereischeinpflicht gibt.
    Es gibt noch ein paar weitere Ausnahmeregelungen wie diverse Grenzgewässer zu Luxemburg, sowie einige Anlagen in BW und Sachsen.


    In Bayern bekommst du oftmals gar keine Gastkarten. Die Gewässer sind limitiert, die Zahl der Angler hoch. Dementsprechend fallen dort auch solche extremen Mitgliedsbeiträge aus.
    500€ und mehr für ne Erstaufnahme auf Probe, zuzüglich dann noch einige hundert Euro um an wenigen Gewässerabschnitten fischen zu dürfen, sind in Bayern absolut keine Seltenheit.


    Hab selbst 6 Jahre in Bayern gelebt, ne Jahreskarte für einen Teilbereich des Chiemsees kostete mal eben "lockere" 150-300 Tacken, Bootsnutzung nochmal extra.
    Für den Inn bei Rosenheim gab es gar keine Gastkarten, nur für Vereinsmitglieder. Gleiches galt für fast alle umliegenden Gewässer.
    Dort ist alles ziemlich elitär.

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.

  • Moin Eelatcher,


    genau so kenne ich es auch. Ist auch gut so, in Hamburg wird das auch im neuen Fischereigesetz kommen......


    ohne Vorbereitungskurs zur Fischereischeinprüfung, keine Ausstellung des Fischereischeins.


    Am Ende schießen sonst noch, diese ganzen selbsternannten Anglschulen, wie Pilze aus dem Boden.


    Denn ich möchte persönlich gut ausgebildete Angler an meinem Gewässern vorfinden und nicht welche, die ne Rotfeder..........nicht mal vom Rotauge unterscheiden können.(Achtung: Ironie) :mahn: .


    Leider sieht es in der Praxis immer häufiger anders aus...........




    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • Outdoorfriend,





    ich weiß nicht warum du dir nicht
    einfach in Hessen deinen Jahresfischereischein ( wie er dort genannt wird)
    holst, der von der Unteren Wasserbehörde an deinem Wohnsitz, mit dem Stempel
    "Staatliche Fischereiprüfung abgelegt" versehen wird. Mit diesem
    Jahresfischereischein erhälst du in allen Bundesländern deine Tageskarte für
    das jeweilig gewünschte Gewässer, solange ein Verein, als Pächter des Gewässers
    nicht besondere Auflagen festgelegt hat.





    Da ich beruflich sehr häufig in anderen
    Bundesländern unterwegs bin und schon in allen Bundesländern geangelt habe, gab
    es dort bei der Ausstellung von Tages, Wochen, Monats, oder Jahreskarten für
    die entsprechenden Gewässer in der Regel keinen Probleme. Und das trifft für
    Bayern ebenso zu wie für die Ex DDR Landesteile. Außer irgendwelche Auflagen
    des Vereines, welcher die Fischereirechte für das jeweilige Gewässer hat und
    für genau das Gewässer besondere Auflagen für Gästekarten festgelegt hat
    spricht dagegen. Oder die limitierte Anzahl der Tageskarten sind schon
    ausgegeben. Was aber meistens nur für private Gewässer mit einem soliden
    Salmonidenbesatz der Fall ist.





    Alle anderen Vereine sind doch froh über
    jede abgesetzte Gastkarte, da diese auch wieder Geld in die Vereinskasse spült.
    Und letztlich legt ja der Verein dann auch fest wie viel Geld er für eine Karte
    verlangen kann.





    Es gibt sogar für ältere Angler, die
    nachweisen können, dass sie Jahre vor der Einführung der geforderten
    Sportfischerprüfung einen gültigen Fischereischein hatten, ein Bestandsrecht.
    Denn der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass die erworbene Praxis jeglicher
    Prüfung vorzuziehen ist.





    Und wenn ein Behördenmitarbeiter des
    Landesteil das nicht anerkennen will, dann sollte man einen Rechtsanwalt mit
    der Wahrung seiner Rechte beauftragen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kostet
    nicht viel Kohle und lehrt dem Behördenmitarbeiter was er darf und was nicht.





    Damit haben sogar Prüfungstouristen,
    welche der deutschen Schrift und der deutschen Sprache nicht mächtig sind und
    die mit Bussen regelmäßig von Hessen nach MC Pomm fahren um dort bei einem
    Angelladen am Samstag innerhalb von 3 Stunden Ihr Prüfungszeugnis zu erlangt,
    in Hessen den Anspruch auf einen dortig auszustellenden Jahresfischereischein
    durchgesetzt.





    Und wenn auf deinem Schein drauf steht
    die staatliche Prüfung abgelegt, dann kann auch das Landesrecht nichts dagegen
    machen.





    Und auch wenn min großer Hamburger meint,
    dass nur ein Angler der einen Lehrgang absolviert hat, ein guter Angler ist,
    kann ich nur darüber lächeln. Dies wiederlegen die Erfahrungen, die man an
    Gewässern macht, bei fast jeder Angeltour irgendwo in Deutschland. Habe gerade
    heute einen Hamburger Angler (erkenntlich an seinem Vereinsemblem auf der
    Jacke)an der Küste getroffen, der eine kleine Aalmutter für eine kleine Rute
    hielt. Soviel dazu.
    :D








    Ich finde den ganzen Zinnober mit der
    Prüfung hier in Deutschland eh für den größten Unsinn, den sich unsere Verbände
    da ausgedacht haben.





    Solange die Prüfer recht viel stupide
    Theorie lehren die kein Angler benötigt und die Praxis außen vor lassen, ist
    diese Prüfung eigentlich nur ein überflüssiges Detail, was Geld in die Kassen
    der Verbände spülen soll, welche die Prüfungen abhalten. Fische lernt man nicht
    unbedingt an Farbbildern kennen und wer zählt schon die Anzahl der Schuppen an
    der Seitenlinie, in einem unklaren Fall.
    :D





    Und was habe ich davon wenn der Prüfer,
    der bei uns den Lehrgang abgehalten hat, mit einer Zweihand Lachsrute im
    Praxisteil der Vorbereitung auftaucht, von der er selbst nicht einmal wusste,
    wie die gehandhabt wird und was für eine Schnurr auf die eh unterdimensionierte
    Rolle drauf gehört. Eher Blamabel, aber dafür ist er ja der Prüfer, der
    letztendlich die Bescheinigung bei uns in Hessen mitunterschreiben muss, neben
    dem Landesbediensteten, von der Unteren Wasserbehörde.
    :D








    Viel Erfolg für die Prüfung und such dir
    im Verein dann einen älteren Angler aus, der dich an die Hand nimmt und dir den
    richtigen Umgang mit der Kreatur Fisch und dem Gerät zeigt. Die Praxis ist das
    einzig richtige, was uns Anglern lehrt.





    Ich für meinen Teil würde soweit gehen,
    dass ich auf die Prüfung verzichte würde und einem Angelneuling quasi erst
    einmal ein Jahr Praktikum bei einem Angler abverlangen würde, bevor ich ihm das
    Recht zugestehen würde alleine angel zu gehen. Wobei dies aber auch wieder sehr
    viel Spielräume in alle Richtungen frei ließe.





    GvH Rainer








    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel


  • Hi - ich wohne ja direkt an der Grenze und mache eben in Rheinland-Pfalz den Unterricht und die Prüfung und werde wohl auch in genau den Verein gehen.
    Gestern haben wir (mit Sondergenehmigung) unseren Praxistag gemacht - was unsere Ausbilder und auch die anderen Helfer vom Verein sich eine Mühe gemacht haben - super.
    Natürlich waren da Buben dabei - die haben da gesessen und geangelt, als wenn sie dass schon hundert Jahre machen würden die hatten selbst angemischtes Köderfutter dabei - klar die sind schon seit sie laufen können mit dem Papa zum Angeln.
    Aber es waren echt genug Leute dabei die keinerlei Ausrüstung und keinerlei Ahnung hatten - so wie ich auch.
    Die haben uns die Ausrüstung erklärt und alles was wichtig ist und vieles mehr.
    Dann durften wir angeln - auch da wurden wir gut unterstützt beim Auswerfen, etc.
    Also - ich verstehe, was du meinst - wenn ich - was ich hoffe - die Prüfung bestehe - kann ich alles nur nicht Angeln. ;)


  • Also - ich verstehe, was du meinst - wenn ich - was ich hoffe - die Prüfung bestehe - kann ich alles nur nicht Angeln. ;)


    Vergleich es mal mit dem Schwimmen lernen.
    Nach der Prüfung kannst du dich vielleicht grad so über Wasser halten.


    Von daher die Erfahrung anderer Angler nutzen und sich da was zeigen lassen und auch viel beobachten.
    Fehler wird man immer mal machen, auch nach x Jahren später noch.
    Ist aber kein Problem, denn aus den Fehlern lernt man ja gewöhnlich.

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.

  • Hallo mien "Kleener Hesse",


    du weißt auf deine Meinung lege ich immer großen Wert, aber deine Aussage ist mir zu pauschal..........


    Vielleicht hat ja gerade der Hamburger Angler den du getroffen hast, seine Rrüfung bei einer sogenannten Internet-Angelschule gemacht, ohne Vorbereitungskurs ?


    Gerade im Angeln hat sich die letzten 20 Jahre soviel getan, da finde ich es nur Recht und Pflicht aus Eigeninteresse dran teilzunehemen.


    Auch deine Aussage ist schlecht weg falsch, die Prüfungsordnungen und Regularien werden von den Landesverbänden erlassen. Das machen immer noch die Landesregierungen und Senat (Behörden), sonst würde das bestimmt nicht im Fischereirecht und in dessen Verordnung stehen.


    Ich bin voll und ganz deiner Meinung, eine bestandene Fischereiprüfung macht noch längst keinen guten Angler aus, aber du kriegst dort die grundliegensten Dinge vermittelt und den einen oder anderen Tipp zu erfahren.


    Sehe es doch mal so, ein Führerscheinneuling ist auch noch längst kein Rennfahrer oder Ralleyfahrer.


    Man lernt nur von seinem sozialen Umfeld, (ich persönlich heute noch, denn ich habe bestimmt nicht den Löffel der Weisheit gefressen) deshalb rate ich auch jeden angehenden Angler einen Verein beizutreten, denn da hast du Tugenden, wie Kameradschaft und soziale Anbindung und lernst obendrein noch etwas für's Leben, mir geht es zumindest so damit.


    Aber das ist ja auch nur meine persönliche Sichtweise, jeder kann das natürlich für sich alleine entscheiden, was er macht..........


    Zurück auf's eigentliche Thema, auf deine Aussage mit dem vielen strupiden theoretischen Wissen hast du auch nur bedingt Recht, das war vielleicht vor 5 Jahren auch noch so in Hamburg, inzwischen gibt es aber auch einen praktischen Teil, wo die angehenden Angler mit uns ans Wasser gehen und die unschiedlichsten Angelmethoden beigebracht bekommen und es selbst auch mal aus probieren können.


    Was meinst du wie mich dort die Leute mit Fragen löchern ?


    Und die Knotenkunde, für mich ganz wichtig..........Das jeder mal einen Wirbel selbständig richtig anknotet.......... damit nicht der Fisch oder andere Tiere geschädigt werden, wenn sie durch ein Abriss (Nur weil ein komischer Bonanzaknoten gebunden wurde) nachher durch das Gewässer schwimmen.


    Genau das ist die Munition, auf die unsere Gegner nähmlich lauern.......... :bad


    In diesem Sinne, mein Rainer......



    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • @ Hallo Barkasse


    das sehe ich genau so.


    Zudem habe ich den Eindruck das sich das Verhalten vieler junger Angler am Wasser verbessert hat.


    Oft sind es " alten Hasen " die mich mit Ihrem Verhalten zur Umwelt und Fisch fassungslos machen.
    Und wenn dann noch Altersstarrsinn und Rechthaberei dazu kommen, macht auch der freundlichste Hinweis keinen Sinn.


    Jungangler bzw. Neueinsteiger sind oft, wenn auch nicht immer, einsichtiger.


    Auch hierbei sollte man nicht pauschalisieren, aber ich glaube ohne Prüfungsvorbereitung und ohne Prüfung wären viel mehr Chaoten am Wasser unterwegs.

    Liebe Grüße vom Niederrhein
    Petermaennchen

  • Hallo mine olle Barkasse.



    Natürlich habe ich den Hamburger Angler mit dem Emblem des Hamburger Angelverband nicht gefragt, wo er sich seine Prüfung gekauft hat.


    Aber es spielt für mich eh nur einen untergeordnete Rolle, wenn er eine Prüfung abgelegt hat und diese bestanden hat!


    Ob er dazu einen Vorbereitungskurs gemacht hat, oder ob er sich wie ein Großteil heute, im Internet schlau liest und vorbereitet, letztlich muss er die Fragebogen mit einem Groh richtiger Antworten abgeben.


    Ich habe für meinen Führerschein damals auch nur 8 Fahrstunden abgelegt und 5 Theorieabende besucht und fahre Heute noch umsichtig und angepasst.


    Warum klappt es ohne Prüfung in anderen Ländern hervorragend?


    Sind die Angler in Dänemark schlechtere Angler nur weil sie keine Prüfung benötigen und wenn ja wieso bekommen die bei uns auch einen Angelschein?


    In Dänemark ist mir noch keiner über den Weg gelaufen, der Fischarten nicht kannte, auch wenn diese nicht so häufig gefangen werden. Dies sind meistens nur gestandene und geprüfte Angler aus Deutschland. Genau so wie diese sich über Landesspezifische Regeln im Vorfeld nicht schlau machen, sondern alles überspielen, mit dummen Sprüchen. Dinge wie Mindestmaß, Schonzeiten, etc. Da könnte ich jedesmal :kotz und ein dreifach Hoch auf die geprüften Angler zum Besten geben.


    Mag ja sein, dass ihr in Hamburg etwas mehr Aufwand betreibt, wie andere Bundesländer. Aber schließlich werden auch in anderen BL Prüfungen bestanden und müssen auch überall anerkannt werden, wenn sie vorgelegt werden. Egal ob Vorbereitungskurs oder nicht, Bestanden ist Bestanden.


    Oder wie wollt ihr feststellen, wenn einer aus Hessen kommt, mit dem Stempel im Jahresfischereischein stattliche Prüfung bestanden, obwohl er diese in Greifswald abgelegt hat. Da hat sich in Hessen die Untere Wasserbehörde gewunden wie ein Haufen Aale, muss aber bei Vorlage des Prüfungszeugnis, dies so in den Fischereischein des Landes Hessen eintragen.


    Es wäre eh an der Zeit, das die gesamte Fischereiliche Gesetzgebung auf Bundesebene betrieben wird, damit endlich dieses Landesspezifische Gebrassel aufhört, für Gewässer die nicht geschlossen sind und keinem gehören. Wenn Vereine dann ihr eigene Suppe kochen, ist dies ihr Ding. Wobei ich da wie oben schon beschrieben keine Probleme hatte damit, bisher.


    Du schriebst, dass ihr einen theoretischen Teil in Hamburg Praxisbezogen durchführt. Schön für die welche dort diesen einen Praxisteil absolvieren. :D


    Aber auch euer praktischer Vorbereitungslehrgang wird nicht über ein Jahr laufen, sondern nur an einem einzelnen Tag durchgeführt werden. Und wer soll in dieser kurzen Zeit, trotzt guter Schulung, das alles in seinen Kopf aufnehmen, was da auf ihn einknallt. Du bist doch nicht im Ernst davon überzeugt, dass ein einmal gezeigter Knoten, der dann vielleicht auch noch richtig gemacht wurde vom Prüfling, dann sofort sitzt und für alle Ewigkeit drin ist. Da gehe ich mit dir nicht in eine Richtung, da es inzwischen so viele unterschiedlichen Knoten gibt, die man anwenden muss, schon einmal auf die verwendetet Schnurr bezogen, die kann sich jemand der gerade mal weiß wie Knoten geschrieben wird, in der Kürze der Zeit nicht alle merken.


    Klar ist es ärgerlich, wenn ein Fisch verloren geht, weil der Knoten nicht hält. Aber mindestens genau so ärgerlich ist es wenn der Angler zu dünne Schnur verwendet, weil er es nicht richtig gelernt hat. und diese dann durchbricht.


    Und ob dies alleine Kanonenfutter für unsere Gegner ist, die warten ja nicht darauf, das einem Angler mal ein Knoten aufgeht. Die haben doch die Angelverbände, welche unseren Gegner sowas von in die Hand arbeiten, da brauchen die doch nicht auf einen geplatzten Knoten warten.



    Wie Peter schon schreibt, ist die Angel Jugend als Anfänger in der Regel besser informiert, und ausgebildet, auch ohne Lehrgang und Prüfung, als viele Ältere.
    Dies konnte ich selbst in der Zeit merken, in denen ich selbst noch aktiv eine Angelabteilung geleitet habe in einem großen Sportgeschäft.
    Die Jungs, welche sich für das Angeln interessiert haben, die waren vor der Prüfung jeden Tag im Laden und sind mit ihrem Wissensdrang, manchmal schon zur netten Last geworden, weil sie alles, aber auch wissen wollten, für ihr späteres Hobby. Ob es nun wichtig war oder nicht. Und die Fragen waren zum Teil schon recht anspruchsvoll, da sich die Jungs im Vorfeld recht gut informiert hatten und auch den Prüfer in den Lehrgängen mit ihren Fragen oft gegen die Wand laufen ließen. Ich hatte dann am Wochenende immer 5-6 Jugendliche mit am Rhein und habe denen dann gezeigt, was wichtig ist für sie. Und auch in den Wochen nach der abgelegten Prüfung konnte ich nur sehr selten alleine angeln, da es sich immer schnell rum sprach wo der kleine Hesse gerade angelt. Und ich gehe mal davon aus, das dieses Interesse heute bei der Jugend nicht anders sein wird.

    Daher bin ich wie bei den Jägern dafür, das Beginner im Angelbereich ein Jahr Praktikum ablegen sollten. Da brauchen wir das ganze Larifarie mit den von den Vereinen/Verbänden organisierten Prüfungen nicht. Was direkt am Wasser gelernt wird, das bleibt hängen, zwar nicht das von einem Tag, aber über einige Wochen würde das schon Sinn bringen.


    Und mal ganz ehrlich, was nutzt die Fischkunde, mit der Masse von Fischarten, die dort angesprochen werden, wenn in den beangelten Gewässern oft nur 5-6 Arten als Hauptfisch davon gefangen werden. Die hat man schnell drin, und alles andere lernt man dann mit der Zeit.


    Leider muss ich auch hier immer wieder feststellen, dass es mit der genauen Kenntnis von Fischen nicht all zuweit her ist. Schade drum, dass man an der Ostsee immer wieder Angler trifft, die nicht mal eine Aalmutter kennen. Dies mag ja nicht so schlimm sein, aber wenn ich mir dann vorstelle, wie viele Junglachse, jedes Jahr als mittelgroße Meefo abgeschlagen werden. :kotz

    Da bleibt für mich nur nur eine abschließende Frage:


    Warum muss alles bei uns so extrem über reglementiert werden?


    Es gibt ja auch Länder die es ohne können.
    Siehe dazu nur mal SH und MC Pomm, mit ihren Urlauber Scheinen.
    Urlauberscheine die sicher bald auch noch in anderen Ländern kommen werden. Und als solche auch ohne Prüfung abgegeben werden.




    Dir wird bestimmt dazu eine Antwort einfallen.

    GvH Rainer


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel


  • Warum muss alles bei uns so extrem über reglementiert werden?


    Es gibt ja auch Länder die es ohne können.
    GvH Rainer[/size]


    Kann man für Deutschland ganz einfach auf einen Begriff ummünzen...


    Föderalismus



    Nicht nur beim Angeln, es sind sehr viele Dinge, die in Deutschland einfach den BL überlassen sind, anstatt sie national zu regeln.
    Fängt schon beim Bildungssystem an und hört bei Beerdigungskosten auf.


    War so, ist so und wird in Deutschland immer so bleiben...leider.
    Deutschland war noch nie "einig Vaterland", weder vor 500 Jahren noch in 500 Jahren.


    Und so lang da jedes BL sein eigenes Süppchen kochen will, wird man unter den Anglern auch nie Einigkeit erreichen.
    Genau deshalb haben auch solche Organisationen wie Peta hier auch leichtes Spiel.
    In den USA, wo Peta ihren Hauptsitz hat, backen die nichtmal ansatzweise "Brötchen".

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.