Gesetzesfrage

  • Hallo!


    Ich (Inhaber eines Fischereischeins) möchte nächstes Wochenende mit einem Kollegen (kein Fischereischein/kein Jugendfischereischein) an der Bigge angeln gehen.


    Er wollte sich keinen Jugendfischereischein kaufen, was mir eigentlich auch völlig egal ist, wenn er haftet....


    Wie ist das : Muss ich haften, weil ich ihn einfach mitnehme, oder er?



    MfG


    Fortis

  • Fortis.


    Da spricht wieder die Vorbild funktion für sich...


    Wenn ich ein Konti wäre, und sitzen 2 Jugendliche, der eine mit Schein der eine ohne wäre das Gerät von beiden weg..

    Leben heißt auch Risiko, große Ziele, große Opfer, Garantien gibt’s nirgendwo.
    Keiner, ist besser als der andere, denn der Tot wartet aufjeden....

  • Hi,
    da du selbst noch nicht 18 bist, würde bei deinem Freund ein Jugendfischereischein nichts bringen. Bei uns muss da nämlich ein Volljähriger Fischereischeininhaber als Begleitperson dabei sein.


    Mit der Haftung ist das so eine Sache, da du selbst noch nicht Volljährig bist. D.h. aber nicht, dass du nicht haftest, den du hast den Fischereischein, also hast du dich damit im Besonderen den Fischereirechten und Gesetzen unterworfen, soll heissen, dass du besonderes Wissen hast. Du weisst nämlich genau, dass es Verboten ist ohne Schein zu fischen. Es ist Schwarzangeln was dein Freund betreiben wird. Er haftet auf jeden Fall. (Je nach alter mehr oder weniger).
    Wenn du neben ihm sitzt, dann bist du ja gewissermaßen Mittäter, da du ja eigentlich als Fischereischeininhaber verpflichet bist Schwarzangler zu melden. Tust du dass nicht verdeckst du eine Straftat.


    Da du noch unter 18 bist, kannst du jetzt drauf hoffen, dass der Fischereiaufseher, falls er euch erwischen sollte milden walten lässt, aber das würde ich dir jetzt nicht raten. Ich schätze mal er wird zumindest euch beiden eure Ruten wegnehmen, die dann eure Eltern wieder abholen müssen.


    Am besten du gehst alleine fischen und deinem Freund sagst du, dass Schwarzangeln alles andere als Cool ist. Ein Jugendfischereischein kostet doch nicht die Welt und einen 18 Jährigen der mitgeht und einen Schein hat wird es doch auch geben oder nicht.

    --- Wir können alles außer Hochdeutsch ---

    Einmal editiert, zuletzt von Schmitti ()

  • Fortis,
    ich denke auch das du als Fischereischeinbesitzer die Vorbildfunktion und die Pflicht hast und dich vor Beginn der Angelsession über die korrekten Angelpapiere deines Kumpels informieren müßtest.
    Solltest du wie jetzt trotzdem ihn mitnehmen,denke ich das du Haftbar gemacht wirst weil du es vorsätzlich gemacht hast!
    Holt er sich den Fischreischein,muß er aber trotzdem noch die Gewässer(tages)karte haben aber ich denke das wirst du wissen.



    Hab gerade noch mal beim LFV Westfalen nach gesehen und füge dir folgenden auszug ein:


    Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Diese Bestimmung wird sich u. a. dann als sinnvoll erweisen, wenn das angelnde Kind bei Ausübung der Angelfischerei Rat oder Hilfe benötigt.

  • Moin Fortis,


    also so wie du die sachlage darstellst, darf dein freund weder mit noch ohne Jugendfischereischein auf eurer tour angeln.
    Solltet ihr sowas vorhaben, dann schau dich um, obs in eurer Nähe nen Fischereiverein gibt, in den ihr gehn könntet. Wenn dein Freund angeln will, ohne nen Jugendfischereischein und Tageskarte bezahlen zu wollen, dann solltest du als Fischereischeininhaber ihm scho erklären, dass das nirgends läuft, einfach zu wollen ;o)


    Als Helfer darf er dich ja begleiten, dann machst ihm den mund wässrig, vielleicht macht er die pappe ja dann selber, und dann könnt ihr beide los, auch ohne erwachsenen ;o)


    Greetz Harry

  • Bei uns ist es so, dass man mit dem Jugendfischereischein mit einem Fischereischeininhaber angeln gehen darf.


    Der Inhaber muss nicht 18 sein!


    Naja, ich werde ihm das klar machen, und erst dann mit ihm fischen gehen...


    Danke für die antworten! ;)

  • Wenn du in einem Vereinsgewässer angelst, wo du die Berechtigung durch einen Tagesschein hast, dann kann man dich nicht dafür verantwortlich machen, wenn dein Kumpel ohne Berechtigung angelt.
    Denn man kann dich für das Handeln eines Anderen nicht verantwortlich machen. DU hast schließlich den Schein. Dass man dir in Zukunft den Tagesschein verwehren kann, ist eine andere Sache.


    Bist du jedoch Mitglied in dem Verein, kannst du böse Ärger kriegen! Schließlich hast du mit deiner Unterschrift die Satzung anerkannt. Und da wird soetwas sicher unterbunden!


    Wenn dein Kumpel ohne Rute mit ans Gewässer kommt und du zeigst ihm das Angeln, dann wird sicher niemand etwas dagegen haben. Schließlich muss jeder mal irgendwie anfangen.


    Wie oben aber schon erwähnt wurde, solltest du eine Vorbildfunktion haben.


    Wenn dein Kumpel sagt: Lass uns mal die Schaufensterscheibe dort einwerfen, dann kann man dich dafür nicht verantwortlich machen, aber es wäre sicher besser, wenn man dem Kumpel sagt, er solle es nicht machen!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Zitat

    Original von Fortis
    Bei uns ist es so, dass man mit dem Jugendfischereischein mit einem Fischereischeininhaber angeln gehen darf.
    Der Inhaber muss nicht 18 sein!


    Das ist ja richtig... zusätzlich benötigt Ihr BEIDE einen Erlaubnisschein, z. B. Tageskarte. Diese dürfte Dein Kumpel nicht bekommen, wenn er nicht a) einen Jugendfischereischein und b) einen begleitenden Fischereischeininhaber vorweisen kann - wenn´s mit rechten Dingen zugehen soll...

  • Natürlich hab ich schon den Jahreserlaubnisschein von meinem Gewässer ;) .


    Und ich würde auch nie im Leben illegal fischen, weil mir allein schon der Gedanke ohne Schein erwischt zu werden, den ganzen Tag versauen würde.


    Ich sag ihm jetzt was er sich holen soll, und erst DANN kann er mitkommen.

  • Zitat

    Original von ForellenFighter
    Fortis.


    Da spricht wieder die Vorbild funktion für sich...


    Wenn ich ein Konti wäre, und sitzen 2 Jugendliche, der eine mit Schein der eine ohne wäre das Gerät von beiden weg..


    Jaja...und du hättest nen Riesenärger am Hals.
    Mit welcher Begründung willst du nem Fischerei- und Erlaubnisscheininhaber das Gerät konfiszieren?
    Er ist nicht verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Nachbar einen Erlaubnisschein hat.
    Außerdem...als einfacher Kontrolleur kannst du das Gerät beschlagnahmen lassen,
    aber nicht selbst beschlagnahmen.



    Gruß
    Norbert

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?


    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Wenn du einen Autoführerschein hast und mit einem als Beifahrer mitfährst, von dem du weißt dass er selbst keine Fahrerlaubnis hat, dann verlierst du selbst deinen Führerschein bzw. bekommst Punkte und eijne nette Geldstrafe.


    Das ist beim Angeln nicht anders. Weil du die Pflicht hast sein Schwarzangeln zu melden.

    --- Wir können alles außer Hochdeutsch ---

  • @ Schmitti


    Ist so nicht 100 % richtig.


    Du bist als BEifahrer nicht verpflichtet zu prüfen, ob der FAhrer einen 'Lappen' hat. Wenn du jedoch jemanden mit deinem Auto fahren läßt oder jemanden überhaupt ein Auto zum Führen übergibst, DANN musst du prüfen, ob der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Und dann kann man dich belangen!
    Genauso, wenn du was getrunken hast und läßt deinen Kumpel dein Auto fahren, von dem du weißt, dass er auch etwas getrunken hast.


    Fährst du betrunken in SEINEM Wagen als Beifahrer mit und der Fahrer hat was getrunken, dann sieht das anders aus.


    Es kommt aber immer auf den EInzelfall an. Wenn du 2 Bier getrunken hast, kannst du normal denken. Wenn du dann deinen Kumpel ins Auto läßt, der Hackestramm ist, dann bist du dran!


    Das ist besonders interessant, wenn du eine Party gibst und von deinem Kumpel weißt, dass er besoffen ist und er Autofahren will. Dann bist du als Gastgeber u.U. verpflichtet, ihn den SChlüssel abzunehmen, oder zumindest dafür zu sorgen, dass er nicht fährt. Es sei denn, du bst auch so voll, dass du dies nicht mitbekommst!


    Mal davon ab: Wer nachher sagt: Ich wusste doch, dass der nicht darf, aber es war mir egal, der ist so blöd, dass man ihm einfach einen Beipuhlen muss!!!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Addi,


    Ich habe in meinem Posting geschrieben, dass der Beifahrer mit Führerschein weiß, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt.


    Wenn du natürlich keine Ahnung hast ob er einen Schein hat und es nicht dein Auto ist, dann kann man sich natürlich nicht strafbar machen.



    Das mit der Party ist klar, als Gastgeber hast du eine Garantenstellung für deine Gäste. Wobei es da je nach Auslegung verschiedene Ansichten gibt.

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