• Nun, jetzt bist du zumindest rechtlich abgesichert.


    Das ist doch schon mal wichtig.


    :D

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Jap, bin schon mal verwischt worden, als ich dummerweiße Hecht geangelt habe, obwohl schonzeit war. In der Karte stand vorne drinnen, ab 15. MAi offen, hinten ganz klein : Für Jugendliche erst ab 15.Oktober :evil: :evil:
    Haben sie aber geändert und jetzt dürfen alle ab 15 Mai

  • Okay weil wenn sowas nicht ausdrücklich von der Fischereibehörde genehmigt wird ists nicht erlaubt und so gut wie in ganz BA-Wü gibts was hältern angeht Ärger.


    Wenn das natürlich da drin steht ists okay,aber man sollte sich halt bevor man so was macht mit den Gesetzten befassen und nicht erst wenn einem 20 Leute sagen dass das meist nicht erlaubt ist!


    Mit deinen Aussagen magst ja vielleicht Recht haben aber es ist halt trotzdem verboten seine Forellen den ganzn Tag im Setztkescher rumschwimmen zu lassen.



    Zum Kescher selbst kann ich dir nichts sagen fang ja gerade erst an zu angeln und werd auch Heute ne große BEstellung bei Askari machen.


    Jedenfalls kauf ich mir nen normalen Unterfangkescher mit Gummierung kostet ja nur so um die 30€!

  • Zitat

    Original von Addi
    Fische aus anderen Gewässern umsetzen?


    Normal nicht erlaubt, da so auch mögliche Krankheiten in andere Gewässer eingebracht werden könnten.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine 'offizielle' Regelung ist!


    wir machen das auch beim Vereinsangeln, das nennt man ^^hägefischen^^ das is bei uns nur mit einer Genehmigung erllaubt

  • OP jedenfalls ist das Hältern von Forellen.....egal welcher Fische außer in solchen Sonderfällen wie bei euch im Verein mit den Weißfischen generell verboten!

    Die dürfen da nicht den ganzen Tag im Setztkescher rumschwimmen,sei da mega vorsichtig!


    Und was ich fragen wollte du hast gesagt wenn du beim Nachtangeln bist und da gleich zu Beginn ne Forelle fängst machst die in Setztkescher weil se ja sonst die ganze Nacht rumliegt....


    Du weißt schon das Nachtangeln in der Zei von 1 Stunde nach Sonnenuntergang nur bis 1Uhr Nachts erlaubt ist und 2. darfst du beim Nachtangeln nur Aale und Welse fangen alles andere darf in dieser Zeit nicht gefangen werden!


    In der Zeit von 1Uhr Nachts bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang ist Fischen generell verboten!!!

  • Zitat

    Original von Chicko



    Du weißt schon das Nachtangeln nur bis 1Uhr Nachts erlaubt ist und 2. darfst du beim Nachtangeln nur Aale und Welse fangen alles andere darf in dieser Zeit nicht gefangen werden!



    Höö?
    Ihr habt ja komische Regeln in Ba-Wü.... ?-(

  • Zitat

    Original von FehmarnAngler



    Höö?
    Ihr habt ja komische Regeln in Ba-Wü.... ?-(




    Das mit den Uhrzeiten iwecks Nachtangeln ist glaub in ganz Deutschland so!!!!!


    Nur was das mit den Fischen die in der Zeit gefangen werden dürfen in anderen Bundesländern ist weiß ich nicht....müsste man mal achschauen.



  • Ja bei mir in Rheinland-Pfalz ist es zum beispiel durchaus erlaubt gefangene fische im setzkescher den ganzen tag rummschwimmen zu lassen, sofern dieser groß genug ist und aus textilien besteht.
    Außerdem darf man grundsätzliche die ganze nacht durchangeln und es ist dabei egal
    welche fische man beangelt.


    Gruß
    Flo

    "Wer fischen will muss freundlich sein!"



  • ganz im gegenteil! soviel ich weiß sind das nur maximal 2 bundesländer die so eine regelung haben.


    Gruß
    FLo

    "Wer fischen will muss freundlich sein!"

  • Bist dir was die Uhrzeiten angeht ganz sicher?


    Weil habe gerade gesehen das in Brandenburg auch nur bis 1Uhr geangelt werden,also schonmal das 2. Bundesland wo es ist wie bei uns.


    Mag vielleicht sein das der ein oder andere Verein die Zeiten ändert und auch das was Setztkescher angeht,aber bei uns in BA-Wü wüsst ich nicht wo das erlaubt wäre!!!!!


    Weil komme gerade vom Gasthaus wo wir Abschluss Treffen von unserem Fischerkurs hatten und da haben wir das Thema auch diskutiert.


    Wundert mich echt das Ihr Setztkescher benutzten dürft,aber das wird bei euch in den nächsten Jahren auch noch verboten,denk wird in den meisten Budnesländern verboten sein.


    OP sorry das wir hier deinen Frd vergewaltigen,sorry


  • Eine Frage:
    An wen ist dies gerichtet und wo steht es das irgendjemand seine Forellen den ganzen Tag im Setzkescher rumschwimmen lassen will?


    Und das das mit dem Hältern Ärger gibt, kann ich auch nicht verstehen...

  • Zitat

    Original von Angelfreak1995


    Eine Frage:
    An wen ist dies gerichtet und wo steht es das irgendjemand seine Forellen den ganzen Tag im Setzkescher rumschwimmen lassen will?


    Und das das mit dem Hältern Ärger gibt, kann ich auch nicht verstehen...


    Hmm hab gemeint das hier im Fred irgendwo gelesen zu haben,kann auch sein es war jemand anderst weiß nich mehr genau......


    Hältern ist bei uns ganz klar verboten und zieht gewaltige Strafen nach sich,vorhin hat ein Vorstandsvorsitzender von nem Verein gesagt dass das im Notfall sogar bis hin zum Fischerschein Entzug gehen kann!


    Bei uns in Ba-Wü sind Kontrollen und alles was dazugehört in den letzten 4-5 Jahren extremstens verschärft worden,an vielen Gewässern sind bei uns Rund um die Uhr Kontrolleure am Start.



    Ist wie ich fidne auch nicht i.O. überleg mal die armen Tiere schwimmen da den ganzen Tag drin rum,das hat nichts mit Tierschutz zu tun,is ja noch weniger Platz wie im Knast,lool. :D

  • Zitat

    Original von Lachsforellen Angler


    wir machen das auch beim Vereinsangeln, das nennt man ^^hägefischen^^ das is bei uns nur mit einer Genehmigung erllaubt


    Ne, sorry Lachsforellenangler, das nennt man Hegefischen!


    Zitat

    Okay weil wenn sowas nicht ausdrücklich von der Fischereibehörde genehmigt wird ists nicht erlaubt und so gut wie in ganz BA-Wü gibts was hältern angeht Ärger.


    @ chicko, nein, sorry, in Ba-Wü ist es nicht verboten Fische zu hältern!
    Hier in dem Ba-Wü in den ich wohne, ist es in dem Gesetz nicht genau verankert und lässt somit dem Angler spielraum zu jender Benutzung!


    Weitere Infos hier!: http://vfg-bw.org/pdf/Merkblatt%20Setzkescher.pdf


    Grüße


    jufi


  • Ja bin ich mir sicher. Es ist so das in rheinland pfalz und in fast allen ländern in deutschland nachtangeln grundsätzlich erlaubt ist (also 24h durch), jedoch ist es bei uns recht häufig dass Angler mit gastkarten an vielen gewässern nicht die nacht durch angeln dürfen, während Vereinsmitglieder das durchaus dürfen.
    Warum viele vereine das so regeln verstehe ich leider auch nicht ist meiner meinung nach sehr schade.
    Zu den setzkeschern:
    Die waren hier in RLP vor einigen Jahren auch mal verboten, sind jetzt aber seit ca 4 oder 5 jahren wieder erlaubt. glaube nicht dass die in nächster zeit wieder verboten werden.


    Gruß
    FLo

    "Wer fischen will muss freundlich sein!"


  • In welchem Vorbereitungskurs hast du denn das alles gelernt? :rolleyes:

  • bei uns im Landkreis Sigmaringen ist das jedenfalls so gut wie überall verboten..unser Kursleiter hat gesagt bei Ihm in Laupheimer Umgebung ist das auch nirgends erlaubt..deshalb hat er auch garkeinen Setztkescher wie die meisten bei uns...


    Okay dann siehts wohl so aus das jeder Verein mit ner guten Begründung das bei der Fischereibehörde genehmigen lassen kann,das wusste ich nicht!


    Wie gesagt in den Vereinen bei uns wo ich mich erkundigt hab ist das überall verboten und was die Nachtangel Zeiten und die Fische die da gefangen werden dürfen angeht ists auch überall gleich..bis 1Uhr Nachts und nur Aal und Wels



    Gibt bei uns in Ba-Wü über diese Themen ja sogar Fragen im Lernkatalog

  • Zitat

    Original von Chicko
    bei uns im Landkreis Sigmaringen ist das jedenfalls so gut wie überall verboten..unser Kursleiter hat gesagt bei Ihm in Laupheimer Umgebung ist das auch nirgends erlaubt..deshalb hat er auch garkeinen Setztkescher wie die meisten bei uns...


    Okay dann siehts wohl so aus das jeder Verein mit ner guten Begründung das bei der Fischereibehörde genehmigen lassen kann,das wusste ich nicht!


    Wie gesagt in den Vereinen bei uns wo ich mich erkundigt hab ist das überall verboten und was die Nachtangel Zeiten und die Fische die da gefangen werden dürfen angeht ists auch überall gleich..bis 1Uhr Nachts und nur Aal und Wels


    Du hast es scheinbar immernoch nicht ganz verstanden.
    GRUNDSÄTZLICH laut fischereigesetz ist sowohl der setzkescher als auch das
    nachtangeln die ganze nacht durch und auf alle fische erlaubt (zumindest in deinem bundeland siehe link von jufi.).
    Jedoch steht es jeden Verein frei an seinem gewässer verbote zu machen, wie zB
    ein nachtangelverbot für gastangler oder ein setzkescherverbot.


    Gruß
    Floste

    "Wer fischen will muss freundlich sein!"

  • Hallo also vorweg zur Empfehlung eines Setzkeschers kann ich dir Aufgrund von mangelnder Erfahrung auch nicht weiter helfen, (hab keinen den man als Setzkescher bezeichnen kann, hab mal irgendwo ein miniteil dazu bekommen aber der liegt irgendwo im schrank ganz unten is zu klein, brauchte aufgrund von zuwenig Zeit und Erfolg bis jetz auch keinen ;-)).


    zu den gesetzes fragen (bezogen auf Sachsen und da auf die 'Gewässerordnung' des 'Landesverbandes sächsischer Angler e.V.'):
    Ausgabe 2009-2011
    Unter:
    "1. Grundsätze:
    ...
    1.13. Fische, die zum Verzehr bestimmt sind, müssen sofort, spätestens jedoch am des Angeltages nach sachgemäßer Hälterung waidgrerecht getötet werden.
    1.14. Fische dürfen entweder in geeigneten Setzkeschern oder in geeigneten Behältnisen maximal während der Zeit des Angelns gehältert werden, wenn sie im Fanglimit liegen und durch Eintragung in das Fangbuch beweiskräftig für eine spätere MItnahme vorgesehen sind. Die Hälterung muss vermeidbare Beeinträchtigungen des Gesundheitzustandes der Fische ausschließen und ist zeitlich auf ein Minimum zu beschränken.
    ...
    1.16. Die Nachtangelzeit beginnt eine Stunde nach Sonnenuntergang und endet eine stunde vor Sonnen kalendermäßig."


    unter:
    "4. Gewässer


    4.3.1 Salmoniedengewässer ... Vom 01.01. - 30.04. und zur Nachtangelzeit ist in Salmoniedengewässern das Angeln verboten."


    " Anlage 2.1
    Trinkwassertalsperren (TW-TS)
    ...
    AnTW-TS ist untersagt:
    ....
    das Nachtangeln "



    So ich hoffe das das für einen Großteil von Schachsen die Dieskusion hier in dem thema klährt.
    Ich finde diese Regelungen so auch sinnvoll und auch vollkommen ok, den wie weiter oben beschriben wenn man einen Tag lang auf Weisfische angelt und wie z.B. im Staubecken Rachlau (bei mir um die Ecke) alle Bleien entnehmen muss dann is es sch.... wenn du früh um 8 die ersten Fische tötest und abens um 18:00 dann dein Zeug packst im winter ja noch recht gut weil da das mit der Kühlung besser funzt aber so Juli oder August is das dann schon richtig doof.


    Und zur Nachtangelzeitregelung von der hier die rede war, mir leuchtet nicht ein wozu das Dienen soll (falls dir eine Erklährung unterkommt würde mich die sehr interessieren) das soll nicht negativ gemeint sein, is nur meine Meinung dazu.


    Ich hoffe das klingt jetz nicht zu besserwisserisch (wollte aber gleich zitieren um ewig lange diskussionen zu vermeiden und es nicht verfälscht wieder zugeben) alles in "" is abgetippt und als Zitat zu betrachten, eventuelle Rechtschreibfehler bitte ich zu entschuldigen.


    Gruß basti


    PS ich glaube das man in die Diskusion einen besseren Überblick bekommen würde wenn ihr die genaue region mit angeben würdet auf die ihr euch bezieht denn in unserer Ordnung gibt es (wie sicher in jeder) noch eine floske die besagt das Verbote, Beschrenkungen und Bestimmungen auch noch für einzelne Gewäßer relassen werden können. Eine verschärfung is in Deutschland ja immer möglich nur eine lockerung gegenüber einem höherstehendem Gesetz gibt es glaub nicht