waidgerechtes Töten

  • Hallo Ihr,


    wer einen Fisch schlachtet oder tötet, muß diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder Töten betäuben.


    So steht es z. b. im Handbuch für den Angelfischer von Edmund Rehbronn.


    Also: 1. betäuben, 2. entbluten (Herzstich), 3. abhaken


    So hab´ich es auch gelernt. Ich möchte auch lieber erst ganz tot sein, bevor mir einer den Hals umkrempelt!


    LG
    Lady Shimano

  • Hallo Leute!


    Ist das so schwierig?


    Der Fisch, der mitgenommen d. h. verwertet werden soll, bekommt eins auf die Rübe. Erforderlichenfalls natürlich erst nach dem Messen... Um Leid zu vermeiden.


    Dann wird er durch Herzstich, alternativ durch Kehlschnitt, getötet. Um Leid zu verhindern.


    Erst dann wird der Haken entfernt. Dann gibt´s nämlich kein Leid mehr.


    Die Frage "Was soll der Schwachsinn?" habe ich großzügig und einmalig überhört.


    MAX