Multi-Tools - Verstoß gegen das Waffengesetz?

  • Hallo zusammen,


    bin auf Umwegen auf folgenden Blog gestoßen:


    >>Multi-Tools<<


    Lest euch das mal durch....
    Auch ich bin öfters mit einem dieser Dinger am Gürtel unterwegs...in Zukunft wohl deutlich weniger oft :mahn:


    Gruß
    Norbert

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?


    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Wenn ich das richtig verstanden habe ist das Benutzen des Multi Tools also nicht strafbar, jedoch darf man es nicht öffentlich " am Mann " tragen.
    Oder habe ich den Kauderwelsch falsch verstanden ?


    Genau so ist es.... :piep::piep:
    Es sei denn, du kannst einen direkten beruflichen Grund für den Transport am Mann glaubhaft machen... :rolleyes:


    Gruß
    Norbert

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?


    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Hier haben ein paar wichtigtuer gemeint, Panik verbreiten zu müssen...
    Nachher mehr... Sitz grad beim Arzt.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo!
    Udo (Addi) hat recht hier wird Panik verbreitet.Ich weiß aus dem Stegreif heraus -das die Messerklinge eine bestimmte Länge über 6cm haben muß oder es wirklich mit einer Hand zu öffnen ist und feststellbar sein muß. Mein Letherman jedenfalls kann man nicht mit einer Hand öffnen -es fehlt einfach dafür die Vorrausetzungen wie z.B. ein Gnuppel.
    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Angelfreunde,


    bei dem ganzen Zuständigkeitswirrwarr blickt doch keiner
    mehr durch. Wenn nicht mal die Behörden wissen, wie sie
    das händeln sollen.
    Ich hab so´n Ding nicht.


    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??


    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.


    7564-logo2021aa-png


    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.


    Der Müll muss mit !!!



  • Das Waffengesetz wurde für Messer erweitert, um eine Handhabe gegen Personen zu haben, die Messer bei sich führen, um diese verbotenerweise einzusetzen.
    Wie Oldman schon schrieb kann man ein Multitool nicht ohne weiteres mit einer Hand bedienen, schon gar nicht die darin enthaltene Messerklinge. Es sei denn, diese wurde modifiziert.
    Ich kann mir auch vorstellen, dass die eine oder andere Pappnase meinte, besonders intelligent zu sein und hat die Messerklinge und das Tool so leichtgängig gemacht, dass die Teile jetzt wie beim Butterfly herauswirbeln.
    Dann kann auch dieses Multitool unter das Waffengesetz fallen, weil es eben verändert wurde.


    Wenn wir zum Angeln gehen und ein Filetiermesser im Koffer haben, dann ist die Klinge auch recht lang. Hier und da werden die dollsten Geschichten über angebliche Mindestlängen verbreitet.
    Fall, Spring, Butterflymesser mit Klingen über 8,5 cm gelten als verbotene Waffen.
    Wurfmesser über 12cm Klingenlänge ebenfalls.


    Ein Filetiermesser oder ein Buschmesser gehören nicht dazu. Allerdings sollten diese Messer nicht griffbereit geführt werden, wenn man sich zum oder vom Angelplatz bewegt.
    Das Filetiermesser im Angelkoffer oder das Buschmesser im Kofferraum oder in einem Plastikrohr stellt keinen Verstoß dar.


    Wird man unterwegs angehalten und kontrolliert und man soll Tasche/Kofferraum pp öffnen, sollte man darauf hinweisen, dass man Angler (Jäger, Förster, Pfadfinder pp) ist und in der Tasche / Kofferraum Messer hat.
    Der Kollege/die Kollegin wird dies wohlwollend aufnehmen und ggf sagen: 'OK, dann treten sie bitte zurück'...


    Kein Ordnungshüter mag Überraschungen....


    Aber keine Angst...selbst wenn ein Ordnungshüter meint, es handelt sich um einen verbotenen Gegenstand und es wird eine Anzeige gefertigt...
    Hat man sich nichts zu schulden kommen lassen und kann nachweisen, dass es sich bei dem Messer um ein Teil zur Durchführung des Brauchtums handelt (Angeln zählt dazu), dann passiert am Ende auch nichts.


    Blöd wäre, wenn man vom Angeln kommt und noch in die Disco will oder auf den Jahrmarkt und hat vergessen, sein Messer vom Gürtel zu nehmen....



    Lasst euch also nicht verrückt machen. Ich hab auch immer ein Taschenmesser in der Hosentasche.
    Sollte ich mal in eine Kontrolle geraten und man möchte wissen, ob ich gefährliche Gegenstände dabei habe, dann antworte ich eben: 'Ja, ich habe ein Taschenmesser in meiner linken Hosentasche'...

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Also ich hab auch son Ding geschenkt bekommen.


    Mein Teil ist eher so wie Udo beschrieben hat. Mit einer Hand nicht öffenbar und alles geht recht schwer. Feststehend ist die Klinge auch nicht.
    Es ist in einer Hülle mit Drukknopf und ich sehe da keine Schwierigkeiten beim Mitführen. Ist außerdem eh nur beim Angeln oder liegt auf dem
    Boot im Fach.

  • Zitat

    Wie einem Artikel auf knife-blog zu entnehmen ist, ist die Schonzeit für Multitools in Deutschland jetzt definitiv zu Ende. Da unsere geliebten Multitools mit einer Hand bedient, geöffnet und verriegelt werden können und auch eine oder mehrere recht scharfe Klingen montiert sind, gelten diese als verbotene „Einhandmesser“ und fallen damit unter das Waffengesetz und werden nicht mehr als Werkzeug geduldet.

    Ich hab kein Multitool, hatte aber mal ein preiswertes Teil. Ich konnte die Messerklinge mit einer Hand herausholen und zwar genauso gut, wie mit mit jedem Taschenmesser. Es flutscht allerdings 5x aus der Hand und 8x klemm ich mir die Finger an der Zange. Zu behaupten, ein Multitool sei ein Einhandmesser, ist eine verdammt schwabbelige Auslegung des §. Dann fällt auch ein Metallkugelschreiber darunter! Oder der Korkenzieher...




    Also aufgepasst liebe Weintrinker....Wenn ihr mit nem Korkenzieher herumlauft, wandert ihr ins Gefängnis!!!!



    Diese Aussagen von knife-blog ist eine Disqualifizierung vom eigens begründeten Fachwissen!



    Zitat

    Das Problem hierbei: Die Multitools dürfen im Rahmen der Berufsausübung geführt werden, auf dem Weg von oder zu der Arbeit allerdings nicht.

    Auch das ist eine harte Auslegung! Wenn der Handwerker mit seinem Teppichmesser in der Cordhose nach Hause fährt, interessiert es im Prinzip keinem. Trinkt er aber am Kiosk noch 4-9 Feierabendbier und zeigt den einen oder anderen Kontrollverlust, dann kann es schon anders aussehen.
    Und was ist mit dem Handwerker, der in der Pause in die Bäckerei geht, sich mit belegten Brötchen und Kaffee an den Tisch setzt??? Nach deren Auslegung sitzt er nicht nur beim Bäcker, sondern schon fast im Knast!!!!


    Wo steht, dass man das Messer zum oder vom Ort nicht führen darf???
    Dies wird hier im Paragrafen bewusst nicht festgelegt, weil somit die Ordnungsbehörden ein Spielraum bleibt.
    Natürlich kann es im Einzelfall immer angeklagt werden, aber das hängt auch extrem von der Person selbst und dessen Verhalten ab.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

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    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ein Filetiermesser oder ein Buschmesser gehören nicht dazu. Allerdings sollten diese Messer nicht griffbereit geführt werden, wenn man sich zum oder vom Angelplatz bewegt.
    Das Filetiermesser im Angelkoffer oder das Buschmesser im Kofferraum oder in einem Plastikrohr stellt keinen Verstoß dar.


    Hmm... ich kaufe mir in einem Kaufhaus ein richtig schön scharfes Küchen- oder Filetiermesser. Oder ein japanisches Sushimesser direkt im Asia-Shop, die sind i.d.R. nicht groß verpackt. An der Kasse die übliche Frage: "wollen Sie eine Tüte? 20 Cent.". Als ökologisch bewusster Kunde verneine ich und nehme das Messer so mit. Es hat nur eine einfache Plastikscheide um die Klinge, keinen Koffer, Kiste, etc. So marschiere ich zur Straßenbahn und fahre nach Hause.


    Dann mach ich mich doch ab Verlassen des Kassenbereichs schon strafbar, oder? Prinzipiell wäre es ja "griffbereit", da auch ein gewaltbereiter Messerträger das Messer - sofern es kein Klappmesser ist - nicht ohne schützende Scheide mit sich führen wird, oder? Oder fällt die Begründung "gerade gekauft, auf dem Heimweg" unter den "allgemein anerkannten Zweck"?

  • Normalerweise sind Messer verpackt und man bekommt sie eher nicht lose.
    Ggf lässt man sie noch in Papier einwickeln, denn das ist kostenlos.


    Zudem trägst du das Messer nicht offen herum. Schon gar nicht zeigst du es anderen Fahrgästen.
    Wer will dich also anzeigen, dass du mit einem 'verbotenen Gegenstand' in der Straßenbahn fährst?


    Zudem hast du im Zweifelsfall den Bon dabei und kannst nachweisen, dass du dieses Messer gerade zuvor gekauft hast.
    Wenn du also nicht gerade im Polizeisystem registriert bist als Messerstecher, dann wird dir hier auch niemand eine Anzeige verpassen.


    Auch der Opa, der mit seinem Messer auf der Parkbank sitzt und seinen Apfel schält, wird keine Strafe zu befürchten haben.
    Der Jugendliche, der bereits polizeilich in Erscheinung getreten ist und sein Messer auf der Bank zwischen den Fingern gleiten lässt, wie eine Münze, der läuft schon eher Gefahr, dass er dieses ganz schnell los ist!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hmm... ich kaufe mir in einem Kaufhaus ein richtig schön scharfes Küchen- oder Filetiermesser. Oder ein japanisches Sushimesser direkt im Asia-Shop, die sind i.d.R. nicht groß verpackt. An der Kasse die übliche Frage: "wollen Sie eine Tüte? 20 Cent.". Als ökologisch bewusster Kunde verneine ich und nehme das Messer so mit. Es hat nur eine einfache Plastikscheide um die Klinge, keinen Koffer, Kiste, etc. So marschiere ich zur Straßenbahn und fahre nach Hause.


    Dann mach ich mich doch ab Verlassen des Kassenbereichs schon strafbar, oder? Prinzipiell wäre es ja "griffbereit", da auch ein gewaltbereiter Messerträger das Messer - sofern es kein Klappmesser ist - nicht ohne schützende Scheide mit sich führen wird, oder? Oder fällt die Begründung "gerade gekauft, auf dem Heimweg" unter den "allgemein anerkannten Zweck"?


    Viel interessanter ist, das Werkzeuge wie es auch Küchenmesser sind, gar nicht unters Waffengesetz gelegt werden...in keinster Weise.
    Prinzipiell kann Klein-Erwin ins Kaufhaus latschen und für Mami den 30cm Lachssäbel kaufen, damit offen nach Hause fahren und unterwegs damit bissl Blödsinn machen.
    Irgendwelche Sanktionen=Fehlanzeige.

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.

  • Nichts desto trotz, kann ein Küchenmesser ein gefährlicher Gegenstand sein.
    Auch mit einem Kartoffelschälmesser kann man 'hieben' und 'stoßen', aber eben nicht nach dem waffengesetz.


    Geht man aber bei und entfernt den Griff eines kochmessers und Knoten ein Tuch dran, kann dieses jetzt als wurfmesser gelten weil der Bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mehr möglich ist. Dann fiele dieses kochmesser wieder unter das waffengesetz.


    Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.


    Wenn der Intensivtäter A. B. jedoch meint, mit seinem einhandmesser durch die Gegend laufen zu können, wenn er sich ein angelset vom Discounter unter dem Arm klemmt, bekommt er Ärger :rolleyes:

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo!
    Wie fast bei allen Gesetzen wird oft sunnlos und übertrieb oder es gibt überall oft unverständliche L;ücken.
    z.B. fallen Armbrust und Bogen nicht unter das Waffengesetz -sie sind als Sportgeräte eingetauft. Das gleich gilt für Rennräder/Mountainbikes - sie brauchen nicht wie bei einem normalen Fahrrad es Pflicht ist ausgerüstet sein. (Fahrlicht, Rücklicht. Speichenreflektoren)


    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Gerade bei Fahrrädern wurde erst kürzlich so einiges verändert in Bezug auf deren Beleuchtung, denn die Gesetzgebung dazu war jahrzehntelang antiquiert gleich und nicht mehr zeitgemäß.


    Neuerdings dürfen auch entsprechend zugelassene LED-Scheinwerfer verwendet werden, auch 2 gleichzeitig sind möglich.
    Vorher waren die nur zulässig wenn Akkus verwendet werden...spielt ab sofort keine Rolle mehr.
    Diese müssen auch nicht mehr permanent am Rad montiert sein, es genügt sie erst dann zu montieren, wenn die Lichtverhältnisse es erfordern.
    Ebenso ist es nun zulässig, Bremslicht, Blinker und auch auf/Abblendlicht am Fahrrad zu verbauen.
    Ein nicht dreieckiger Rückreflektor ist vorgeschrieben, welcher auch im Rücklicht integriert sein kann.


    Zu finden in §67 der StVZO

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.

    Einmal editiert, zuletzt von Eelcatcher ()

  • Hallo!
    Ist ja alles gut und schön wenn z.B.2oder 3 rennrädewr unterwegs sind behaupten sie -wir trainieren gerade z.b. -üben fürdie Tour de France -also betreiben Sport -
    so ist das Rennrad obwohl nicht Verkehssicher ein Sportgerät oder????
    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Hallo,
    da habe ich doch mal etwas nach "Angriff mit Multi Tool" und Multi Tool Angriff gesucht. Einfach nichts zu finden. Wenn ich aber nach Angriff mit LKW suche ,dann finde ich eine ganze Menge Einträge.
    Vielleicht steigen demnächst Jagdflugzeuge auf, wenn ein LKW vom Kurs abweicht oder der Cheff den Fahrer nicht erreichen kann?
    Zecks Anregung der Nachahmung möchte ich keine lange Liste aufmachen was sich alles zur Waffe machen lässt.
    Beim Hamburger G20 Treffen wurde erheblicher Schaden mit Hammer und Notsignal (Bengalo) angerichtet.


    Mit freundlichen Grüßen
    Haui006