Rheinl.-Pf.: Altersbeschränkungen für den Angelschein

    • Offizieller Beitrag

    [autor=Flyfisher]09. Oktober 2004 20:59[/autor]
    Auszug aus der LFischO (Landesfischereiordnung)
    Für Rheinland-Pfalz gelten nachfolgende Bestimmungen:


    Jugendfischereischein ab dem 7.vollendeten Lebensjahr bis zum 16.vollendeten Lebensjahr,es sei denn,dass sie die Fischerprüfung abgelegt und das 14.Lebensjahr vollendet haben.
    Hierbei ist es den Jugendlichen nur erlaubt,in Begleitung eines Fischereischeininhabers zu angeln.
    Ein Abködern,Betäuben und Töten eines Fisches,ist einer Person vor Vollendung des 10.Lebensjahres nicht erlaubt.


    Sonderfischereischein:
    Gilt für Personen,die aufgrund von körperlicher,geistiger oder psychischer
    Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können und das 16.Lebensjahr vollendet haben.
    Hier kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.


    Der in RheinlandPfalz erteilte Fischereischein gilt in allen Bundesländern der BRD!
    Selbst Fischerei-Pachtverträge können mit einem Fischereischein abgeschloßen werden.


    z.Zt.werden nachfolgende Gebühren für für die Erteilung des Fischereischeines erhoben:
    Jugendfischereischein 3,06
    Sonderfischereischein 5,12
    Einjahresfischereischein 5,12
    Fünfjahresfischereischein 20,46


    Die Gebühren haben nichts mit der eigentlichen Staatlichen Fischerprüfung zu tun.
    Die Fischerprüfung kostet derzeit für:
    -Erwachsene incl.Schulungsmaterial 120,00
    -Jugendliche bis vollendetem 18.Lebensjahr 100,00
    jeweils zzgl.Prüfgebühr 25,56


    Für andere Bundesländer geltende Gebühren erkundigt Ihr Euch einfach bei der zuständigen Gemeindeverwaltung,oder dem VDS (Verband Deutscher Sportfischer).