Zelten,Campen,Angeln allgemein

    • Offizieller Beitrag

    [autor=The_Duke]05.11.2004 16:56[/autor]
    Autor: The_Duke
    Datum: 05.11.2004 16:56


    Hmmm....ganz so einfach ist das nicht...ich hatte mich damit mal etwas intensiver beschäftigt, da jemand aus meiner Familie im Urlaub wegen so einer Geschichte ein Ordnungsgeld bezahlen musste und zwar an zwei Bedienstete des Ordnungsamtes.
    Das Problem sind die beiden Begriffe "Zelten" und "Campen", die bei weitem nicht das Gleiche sind!
    Es ist auch nicht richtig, daß per Definition ein Zelt einen Boden haben muss, damit es als Zelt angesehen wird!


    Zitat von wissen.de:


    Zitat


    Zelt
    eine leicht auf- und abbaubare und transportierbare Behelfsunterkunft aus Leinwand oder Kunststoff, die mit Hilfe von ineinandersteckbaren Zeltstangen aufgeschlagen und durch Zeltpflöcke (sog. Heringe) am Erdboden verankert wird.



    Betrachten wir nach dieser Definition mal ein CarpDome...es ist ein Zelt auch ohne Boden! Anders dagegen in Schirmzelt....da fehlen die Zeltstangen!
    Jetzt aber zu den beiden Begriffen "zelten" und "campieren"....
    "Zelten" ist klar....es ist eben der Aufbau eines Zeltes und der damit verbundene Aufenthalt darin, sowohl bei Tage als auch bei Nacht. Ist also an einem Gewässer des "Zelten" verboten, so steht dem Aufbau eines Schirmes mit Überwurf nichts entgegen! Ich hatte dazu sogar noch irgendwo mal ein Urteil parat, finds aber leider nicht mehr :mad:
    Im Übrigen ist gemäß Naturschutzgesetz Ba-Wü das Zelten in freier Landschaft verboten und in den anderen Bundesländern wirds nicht anders sein.



    Zitat


    NatSchG §38
    Schranken des Betretens
    (1) Das Betreten im Sinne des § 37 Abs. 1 und 2 umfasst nicht das Reiten, das Fahren mit bespannten und motorisierten Fahrzeugen, Zelten und Aufstellen von Wohnwagen.



    Zum besseren Verständnis hier noch der §37:




    Ganz anders siehts beim "Campen" aus! Hier die Definition:


    Zitat von wissen.de:


    Zitat


    Camping
    das Leben im Freien und Übernachten im Zelt (auch im Wohnwagen) während der Freizeit und in den Ferien.



    Merkt ihr was? Bereits das Leben im Freien ist Camping! aber auch hier gibts ein Schlupfloch ;) ....Schirmzelt ist immer noch erlaubt, allerdings sollten solche Utensilien wie Klapptisch, Grill, Kühltasche usw. im Auto bleiben. Sobald ihr Maßnahmen "zum Zwecke der Speisenzubereitung" oder "zur Einverleibung von Speisen , die über einen Snack hinausgehen" trefft, übt ihr bereits die Tätigkeit des Campens aus! Bescheuert oder?
    Egal was ihr macht...es bleibt immer ein Rest von Rechtsunsicherheit...so lange bis jemand einen Präzedenzfall draus macht!