• Person, die ohne Erlaubnis an einem Fischgewässer angelt.
    Dabei ist es unerheblich, ob er ordentliches Angelgerät verwendet oder Schon- und Mindestmaße beachtet.
    Wer ohne Fischereischein angelt, begeht in freien Gewässern eine Ordnungswidrigkeit, in verpachteten Gewässern ist es Fischwilderei, sprich eine Straftat.

    Liebe Grüße vom Niederrhein
    Petermaennchen