Was kann man gegen Schwarzangler machen

    • Offizieller Beitrag

    moin..


    hm.. ..

    Zitat

    Nein rüdl die fangen ja in der Regel nicht normal ihren Fisch ,
    die meißten Fische werden gerissen und da ist der schaden ja ungleich höher.

    .. woher wisst ihr das? .. die meisten Schwarzangler sind "unbedarfte" Kinder/Jugendliche und
    da hab ich noch nie einen erwischt, der die Fische reisst ..
    .. die sitzen da wie andere auch; Wurm,Mais,Teig am Haken und warten auf nen Biss ;)

    Zitat

    Egal wie klein und welcher Fisch es auch ist,
    er wird rausgeholt und
    entweder mitgenommen oder einfach entsorgt.
    Da kann auch mal ein 25cm
    Karpfen dabei sein.

    .. also wegen einem (Dutzend) 25cm Karpfen (2 sömmrig)
    würde ich mir keine Sorgen machen;
    ist so ziemlich der billigeste Zuchtfisch ;)

    .. "egal wie klein" klappt beim reißen schon mal gar nicht;
    das ist bei weitem, nicht so ergiebig, wie man annimmt ..
    .. damit ein Haken seitlich im Fisch festhakt,
    braucht es ne ganze Portion Glück, Ausdauer und die richtige Taktik.
    Die Technik an einem kristallklaren Gewässer auf Sicht ist das Eine;
    dieselbe Sucherei in einem Tümpel ohne Sicht was völlig Anderes.
    Mit Anfüttern steigen die Chancen,
    genug Opfer zwischen Haken und "Ruck" zu haben
    um vielleicht einen an-zu-haken.
    Dabei steigt auch die Chance erwischt zu werden, weil man öfters
    als nur einmal auf denselben Platz zurückkommt ;)

    UND.. alle Spekulationen betreff "Goldzahn-Kormorane"
    brauch' ich gar nicht weiter kommentieren. :rolleyes:

    Wartet erstmal ab, bis das Rätsel gelöst ist, bevor
    ihr diese Art Pranger auf Vordermann poliert ;)


    .. "der Teich ist im"nichts" ?,
    nun dann reich' doch bitte mal die Geo-daten
    von Google-Maps rüber;
    würde mich interessieren wie der Teich liegt und
    wo die Fluchtwege verlaufen und von welcher Stelle aus
    man die beste Einsicht mit einem Nachtsichgerät hat.

    (.. kannst auf per PN machen,
    ohne dass die vermeindlichen Schwarzangler mitlesen können)

    Nachtsichtgerät deswegen, weil es oft von Jägern verwendet wird;
    (muss man nicht selber kaufen)
    jedes Gebiet einem Jäger zugeteilt wird und
    Jäger immer viele Freunde haben.
    (( Mit einem Nachtsichtgerät lässt sich ohne Hufgetrampel feststellen
    wieviel Säugetierleben sich in den Büschen rumtreibt. ))
    Oft arbeitet man eh Hand in Hand;
    egal ob es um Fisch oder Wild geht ;)
    Der Angler hat Infos über das Wild ..
    .. der Jäger hat Infos über das Treiben entlang der Gewässer ..
    wir springen alle zu den unmöglichsten Zeiten durch die Pampa
    und dadurch kommen eine Menge nützliche Infos zusammen ;)

    Und wenn du hast, dann schick doch mal Bilder rüber,
    von den Plätzen, wo du denkst,
    dass dort unerwünschte Rutenfreunde gesessen haben.

    Was auch noch nicht besprochen wurde;
    ist da wirklich regelmäßig fremder Ruten-verkehr am Gewässer ?
    und wenn ja, woran siehst du das bzw. welche Beweise hast du gefunden?


    gruß rüdl

  • Hallo
    Flutlichtanlagen etc. Ist doch Wahnsinn!!! Die Angler mit Angelschein werden doch mit solchen Maßnahmen belästigt. Die klassische Methode ist immer noch die beste.
    Ein Fischereiaufseher der in unregelmäßigen Abständen das Gewässer auf sucht und gut is. Schließlich ist das deren Job.
    Gruß Zandy

  • Hallo

    Auch wir hatten (damals im Verein) mit Schwarzanglern ein Problem. Unsere Teichanlage lag mitten im Wald.

    Nach Besprechung mit dem Vorstand "parkte" ich (für ca.eine Woche) ein Auto von mir vor der Anlage.

    Die "Einschleichstelle" bepflanzten wir mit wilden Brombeerhecken Danach hatten wir Ruhe vor den "Angelfreunden"

    Gruß kurier

    Ein Freund ist ein Mensch, bei dem man auch laut denken darf.

    • Offizieller Beitrag

    Moin Angelfreunde,

    wenn man bemerkt, dass an dem Teich unerlaubt geangelt wird,
    kann man sich nur auf die Lauer legen, am besten mit Kumpels
    (Zeugen), Täter vorläufig festnehmen und Polizei verständigen.
    Was Besseres fällt mir dazu im Moment nicht ein.
    Und daran denken--dem Täter darf nichts passieren.

    Mit Petri Heil
    Flunder

  • Moin,

    an den typischen "Schwarzanglerpfaden" tiefe Gruben graben und diese mit Ästen bedecken. Auf dem Gelände Schilder aufstellen "Betreten für Unbefugte verboten" / "Betreten auf eigene Gefahr" Am nächsten Tag einfach die Leute einsammeln :D Nicht zu ernst nehmen ;)

    LG

  • Junge junge, was wird hier an komischen Tipps gegeben....

    Straftat:
    Fische illegal aus geschlossenen Gewässer angeln: Diebstahl (§ 242 ff. StGB)
    Fische aus Fließgewässern angeln: Fischwilderei (§ 293ff. StGB)

    Täter festhalten:
    Festnahme nach StPO: Nach §127 ein "Jedermannsrecht, wenn ertappen auf frischer Tat.

    Einziehung des Angelgeräts:
    Nur durch Polizei und AMTLICH ANERKANNTE Fischereiaufseher, sonst ist dies wiederum Diebstahl...

    In Niedersachsen eine Ordnungswidrigkeit:
    Mit fangbereiter Angel an einem Gewässer rumlaufen, an dem keine Angelberechtigung vorhanden ist.

    So viel mal zum Rechtlichen.

    Nur ständige Kontrollen führen zum Erfolg. Aber bitte NIE alleine die Kontrollgänge durchführen.
    Zum Einen aus Eigensicherungsgründen, zum Anderen aus Beweisgründen.

    Eine weitere Möglichkeit:
    Sich an die örtliche Presse zu wenden.
    Die sind immer auf der Suche nach Beiträgen...

    Hier würde ich abwägen zwischen einem allgemeinen Hinweis zu einem bestimmten Gewässer
    oder, die Situation ausnutzend, einen expliziten Polizeieinsatz mit Täter als Artikel zu forcieren,
    welches wohl zur Folge hätte, dass auch potentielle illegale Angelschwinger über die Rechtslage
    allgemein und über die Gefahr einer Anzeige im Besonderen weitflächig informiert werden würden.

    Schwarzangeln ist ja keine "adhoc-Straftat" weil das ausgelegte Angelgelumpe ja eingepackt werden muss,
    also gibt es einen Zeitfaktor, der es ermöglicht, zu beobachten und dann die Polizei zu rufen.

    Lasst den Quatsch mit dem Fernsehen !

    Kontrolldruck und Information sind die Fakten !

    (Ich hab 12 Jahre lang einen Teich "so betreut" - es wirkte nicht gleich, aber dafür nachhaltig...)

    LG Heiko

    Foldvik/Gratangen 2012 - der schönste Urlaub seit 17 Jahren

    • Offizieller Beitrag

    moin..

    .. das hat sich in dem Fall erledigt..


    .. hab mir den Teich angesehen und
    da fehlt irgend eine Art der Einfriedung
    (Mauer/ Zaun / Stacheldraht /..) und Hinweisschilder an den zugänglichen Seiten.

    Da ist rechtlich nichts zu machen, solange nicht klar abgetrennt ist,
    ab wann der Grund und Boden dem Verein gehört bzw.
    dass der Zutritt verboten ist; das Areal Privatbesitz ist;
    oder eine andere klare Kennzeichnung vorhanden ist.

    Zum Glück haben sie da genug stehend getrocknetes Nadelholz und
    das reicht aus, um einen Zaun zu bauen und ein paar Drähte zu spannen ;)
    Dannach ein paar Schilder verteilen und der nächste "Schwarzangler"
    kann sich nicht mehr raußreden oder blöd stellen ;)

    Häufiger anfahren (aus einer Richtung) kann man den Teich,
    aber durch die schlechten Wege
    ist eine Verfolgung nur mit dem Trekker möglich ;)

    Schätze aufgrund der Lage und Entfernung zur nächsten Parkmöglichkeit / befestigten Weg,
    war der/die Schwarzangler kein Autofahrer; eher jünger :D

    Ansonsten, schön gelegener Teich und die haben sich da richtig Mühe gegeben
    den Teich und das Areal drumherum auf Vordermann zu bringen :gut


    gruß rüdl

  • Schilder ok, aber Zaun etc. ???

    Nöp, nicht notwendig, und Schilder werden eh überlesen...

    Fakt ist:
    NIEMAND darf NIRGENDWO seine Angel reinschmeißen !
    Es sei denn, es gibt ne Genehmigung für das Gewässer.
    Lernt man, wenn man die (Fischerei-/Angelprüfung) macht...
    Jeder übrigens !

    Und genau diese Botschaft muss in der Bevölkerung gestreut werden.
    Auch zum Beispiel über DIESES Forum !
    Besser aber über die Medien, in erster Linie über die Printmedien.
    Wer das Fernsehen an (s)einen Teich holen kann, dem sei mein Applaus sehr sicher !!!

    Gruß
    Heiko

    Foldvik/Gratangen 2012 - der schönste Urlaub seit 17 Jahren

    • Offizieller Beitrag

    hm..

    Zitat

    Fakt ist:

    NIEMAND darf NIRGENDWO seine Angel reinschmeißen !

    Es sei denn, es gibt ne Genehmigung für das Gewässer.

    Lernt man, wenn man die (Fischerei-/Angelprüfung) macht...

    Jeder übrigens !

    .. ein "Schwarzangler" ist i.d.R. jemand der keinen F_schein hat
    und rechtlich ist ein privates Grundstück erst dann ein solches,
    wenn es "eingefriedet ist oder als solches zu erkennen ist", zBsp. durch ein Schild.

    Wenn es rechtlich so einfach wäre, dann bräuchte man auch keine Baustelle
    beschildern; einfrieden, denn jeder kann anhand von Baumaterial; Maschinen; Kran
    und dergl. eine solche Baustelle, mit dem Auge warnehmen ;)

    .. deswegen kommt der Postbote über einen "freien"-genehmigten Zugang zur Haustüre/Postkasten
    und wenn man eine Klingelmöglichkeit und den Postkasten an die Eingangspforte
    (vor das Tor; die Mauer; dergl. Einfriedung) hängt,
    dann hat er an der Haustüre selbst (auf dem Grundstück) erstmal nichts zu suchen ;)


    "Niemand darf nirgendwo seine Angel reinschmeißen"
    ist so nicht korrekt;
    denn "freie Gewässer" sind immer noch vorhanden und die Lizens-abzocke am Meer
    ist recht an-zweifelhaft umgesetzt worden.

    .. rechtlich sicher kann man die Regeln auf (s)einem Grundstück nur durchsetzen,
    wenn dieses offensichtlich erkennbar (eingefriedet) ist ..

    .. selbst ein 10jähriger weiss, eine Mauer oder ein Zaun bedeuten, hier ist eine Grenze. ;)


    .. sicher wäre es schön, wenn jeder über alles informiert ist;
    in unserem Fall über unser Hobby und über Rechte und Pflichten;
    .. aber hast du Lust/Zeit, dir auch sämtliche anderen Bestimmungen, von all den anderen
    Hobbys; Einschränkungen; Gesetzesvorlagen; etc. in die "Birne zu tanken", weil
    du vielleicht einmal im Leben damit Kontakt haben wirst ?

    Also mir ist das zuviel ;)

    Aus dem Grund ist mal jemand auf die Idee gekommen,
    einen Jägerzaun zu bauen; Drahtzäune und Mauern zu errichten und
    für die wichtigsten Info's Schilder auf zu stellen.


    Eine Grenze sehen/spüren UND noch eine Info dazu lesen (können)
    vermeidet seither Millionen an Mißverständnissen/ Unfällen oder auch diebische Ausreden.

    Wenn man sich mit 4 Rollen Stacheldraht (ca. 4x 200m); ein paar Grampen (ca. 180?) und
    ein paar Holzpfosten aus dem eigenen Wald vor Ort,
    eine solche eindeutige GRENZE schaffen kann, dann würde ich das tun ;)

    Wer dann über die Grenze latscht,
    wird am *pieks* durch die Hose oder
    per "ratsch" an der Jacke
    auf die Grenzüberschreitung mehr als eindeutig aufmerksam gemacht ;)

    Wenn man hingegen -ohne große Hindernisse- von der Wiese, bzw. dem Wald an das Gewässer hinlaufen kann und
    nur aus einer Richtung kommend, ein einziges Hinweißschild steht; dann wird es rechtlich eng ;)
    Den Beweis erbringen, dass er das eine kleine Schild, auf der anderen Uferseite gesehen hat;
    den muss man dann erst mal erbringen :rolleyes:

    .. wie auch immer;
    der Verein wird sich eine effektivere Lösung einfallen lassen ;)

    gruß rüdl

  • Ja einer Lösung zu dem Thema arbeiten wir bereits.
    Auch mein Verdacht selber geht jetzt mehr zu nen paar Halbstarken hin, bekam heute den Anruf eines Anglers ich solle mal zum Teich hin gekommen...
    Tzz haben doch tatsächlich nen paar Bratzbirnen wieder diverse von den Tannenholzklötzen ins Wasser geworfen, einige wurden sogar angekoltet. Das macht definitv kein Erwachsener sondern nen paar Halbstarke ohne Grips, die dann dort vielleicht ja auch Angeln, anscheinend muss ich jetzt wohl mal im dunkeln runter fahren... Leider sieht man mein Auto aufgrund der hellen Xenonscheinwerfer ja schon von weitem...

    Muss erst am Dienstag wieder anfangen zu arbeiten und werde mich dort jetzt mal etwas auf die Lauer legen, ist übrigens garnicht so einfach so ein großes Stück Holz aus dem Gewässer wieder herauszubekommen..

  • Pass bloß auf, auf dich......das du nicht unter die Räder kommst.

    Die schrecken heute vor nichts zurück, deine Gesundheit sind die paar Karpfen bestimmt nicht wert.

    Aber duckmäusen solltest du wegen solcher Schwachmatten auch nicht, nimm einfach ein paar kräftige Kollegen mit und dann lasst ihr die Tannenhölzer bei Nacht und Nebel von denen aus dem Wasser holen. Wie ist egal, aber das hinterlässt ne heil wirksame Wirkung.

    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

    • Offizieller Beitrag

    :D ..

    .. och "Passat-driver"

    .. der Parkplatz beim Landgasthof ist so dermaßen riesig ..

    .. und dein Auto hat dermaßen viel Platz, für mind. 1 x 26" Fahrrad im Kofferraum :)


    .. außerdem; ihr seit ihr doch "EIN VEREIN";
    auf eurer Webseite kann man die dafür zuständigen Personen sogar ablesen ;)

    .. also macht das am einfachsten mit mehreren Leuten;
    die 3km auf dem Fahrrad, vom Gasthof bis zum Teich,
    das schafft doch jeder von euch jungen Kerls ;)

    .. noch etwas, nehmt gleich mehrere Aufnahmeformulare mit,
    den werden "sie" erwischt, hat die Sache bestimmt einen Haken ;)

    .. besser ist es, man hat "solche" im Verein (zur Verteidigung)
    als weiterhin gegen sich :D

    .. also..
    .. erst einfangen -> aufnehmen -> beim Jugenwart vorstellen und
    alle Beteiligten haben etwas davon :)


    Chris*, du könntest auch mal hier Werbung
    für euer super Fließgewässer machen bzw.
    dort angeln gehen und
    mal nen Bericht mit Fotos dazu einstellen ;)


    .. damit braucht sich niemand verstecken und
    die Gastschein-Preise dafür
    sind voll i.O. ... :thumbup:


    toi toi toi für die "Parasitenjagd" ..


    gruß rüdl

  • Moin Moin

    Das mit dem Fangbericht werde ich diese Woche mal machen, das wetter passt also geht es mal raus ans Wasser..
    Habe jetzt mal die Verbotsliste von dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet rausgesucht.

    1. Bauliche Anlagen aller Art einschließlich Verkaufseinrichtungen, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigungs oder Anzeigepflicht unterliegen oder nur vorübergehender Art sind, zu errichten oder äußerlich wesentlich zu verändern, unbeschränkt bleiben der Umbau, die Erweiterung und der Wiederaufbau land und forstwirtschaftlicher Hofstellen.

    2. ortsfeste Draht und Rohrleitungen sowie Einfriedungen und Absperrungen zu errichten, unabhängig hiervon ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung ein Einzäunung für Rindviehhaltung sowie im Rahmen einer ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung.

    3. Die Ruhe und die Erholung in Natur und Landschaft durch Lärm oder auf andere Weise, insbesondere durch Tonwiedergabegeräte, Motorbetriebe Modellflugzeuge und Boote, nicht schallgedämpfe Verbrennungsmotoren, durch Lautsprecher verstärkte Sprache oder vergleichbarer Geräusche zu stören..

    4. Abgrabungen und Aufschüttungen vorzunehmen.

    5. Stoffe aller Art außer im Rahmen einer ordnungsgemäßen land und forstwirtschaftlichen Nutzung einzubringen.

    6. Wege, Straßen und Plätze anzulegen oder wesentlich zu verändern.


    7. Außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege Kraftfahrzeuge zu fahren, abzustellen oder zu waschen, soweit dies nicht der ordnungsgemäßen land und forstwirtschaftlichen Nutzung oder Bewirtschaftung von Grundstücken dient.


    8. das Befahren der Wasserflächen mit Booten mit Verbrennungsmotoren


    9. Wald und Feldgehölze zu beweiden, zu verändern oder zu beseitigen. Unbeschränkt bleibt die ordnungsgemäße Forstwirtschaftliche Nutzung der Bestände, wenn unverzüglich eine Wiederaufforstung mit standortgerechten Gehölzen erfolgt.



    10. Hecken, Bäume, Gebüsche und sonstige Gehölzbestände zu beseitigen oder zu verändern.


    11. bisher Gehölz freie Flächen aufzuforsten oder an zupflanzen.


    12. der Wechsel von ordnungsgemäßer Landwirtschaft zu nicht ordnungsgemäßer Landwirtschaft.


    13. Quellen, Wasserläufe, Tümpel, Weiher, Teiche und sonstige Wasserflächen zu beseitigen, zu verändern oder neu anzulegen.


    14. Moore zu beseitigen oder zu verändern.


    15. die Pflanzendecke abzubrennen oder sonst unbefugt Feuer anzumachen.


    16. Werbeeinrichtungen, Tafeln oder Inschriften anzubringen oder äußerlich wesentlich zu verändern, soweit sie sich nicht auf den Landschaftsschutz oder den Verkehr beziehen oder als Ortshinweis dienen.


    17. zu baden, zu lagern, zu zelten, zu grillen, Lagerfeuer anzulegen oder Wohnwagen und andere für die Unterkunft geeignete Fahrzeuge oder Einrichtungen aufzustellen.


    18. das Gebiet durch Müll, Schutt, Schrott, Abraum oder sonstige Abfälle zu verunreinigen oder solche Stoffe für den Wegebau zu benutzen.


    19. Hunde unangeleint laufen zu lassen.


    Soweit ich dann rauslesen kann darf also in dem Sinne keinen Zaun anlegen und eigentlich auch keine Hinweisschilder aufstellen oder nicht...?

    • Offizieller Beitrag

    Moin Christian..

    psst..

    .. du machst dir da zuviel unnötige Gedanken ;)


    Erinnere dich an meine Worte bezüglich Drahtzaun.

    " .. nimm einen Stacheldrahtzaun, dann kann das sogen. Wild jederzeit d'runter oder drüber durch
    und es kann dir niemand wegen "Aussperrung" oder dergl. Blödsinn an die Karre "pinkeln" ;)

    Ihr habt den Grund und Boden gepachtet, der Grund ist als Fischteich auch so eingetragen;
    der Verpächter darf dafür auch "Steuern" abführen; der Staat nimmt die Steuer dafür dankend an;
    d.h. du kannst das Gelände jederzeit mit einem 3 oder 4 reihigen Stacheldraht einfrieden.

    Erste Lage bei ca 40/45cm vom Boden ab gerechnet und alles kann drunter durch krabbeln/hoppeln etc. .
    Ein Reh hat mit Zäunen bis 150cm überhaupt kein Problem; die schaffen auch höhere Zäune mit einem "Hops".
    in der Regel ist so ein Stacheldrahtzaun aber nie 150cm hoch sondern eher so 70-80cm; also kein Problem für das Wild.

    Frag doch einfach mal nach wie lange der Teich schon besteht ??
    Ist der Teich älter als das nachträglich "d'rauf-gelegte" Landschafts- oder sonstiges Schutz-Gebiet,
    dann kann euch überhaupt niemals nie nicht an die Karre gepinkelt werden, denn
    "bestehende" Rechte dürfen, auch wegen einem nachträglich verhängten Schutzgebiet, nicht außer Kraft gesetzt werden.


    Hinweisschilder darfst du da natürlich aufstellen; solange sie auf eurem Pachtgrund sind ist das kein Problem.
    Argument, wenn irgend etwas auf dem Gelände passiert (Unfall; Fischsterben; ersoffenes Reh; wilde Fremdparty; dergl.)
    sind Schilder wichtig zur Kontaktaufnahme mit dem Pächter/Besitzer.


    All die anderen aufgeführten Punkte sind auch nur Richtwerte und
    müssen die Nutzung/Nutzbarkeit der Flächen weiterhin zulassen.
    D.h. das ist alles relativ und wenn zBsp. eine Wegebefestigung mit Steingut
    notwendig ist, um die Landwirtschaftliche Nutzung weiterhin zu ermöglichen;
    dann darf da auch eine solche Art der Befestigung eingebracht werden.
    Dassselbe/ähnliches gilt auch für viele, der anderen, aufgeführten Punkte.

    Mach dir nicht so viele Gedanken; macht einen einfachen (Stachel-)Draht-Zaun
    um euer Gelände und hängt ein paar Schilder verteilt an den Zaun -feddisch-.
    Damit habt ihr das Gelände sichtbar "eingefriedet" und
    jeder weiss zukünftig, wem das Gelände gehört und
    wen man im Notfall kontaktieren kann/muss ;)

    Ihr habt da eine abgeschlossene "Schutzhütte", einen Anschlagkasten aus Glas;
    das wäre das erste was verschwinden müsste, wenn euch jemand an die Karre fahren will ;)

    Die Schutzhütte als solches würde nur geduldet werden, wenn sie zum Bsp. für alle Wanderer/Radfahrer nutzbar wäre.
    Der Anschlagkasten gäbe Ärger wegen Randalierer und den möglichen Glas-scherben; ohne Glasscheibe widerum kein Problem.

    ABER aber aber..
    .. es ist euer Pachtgrundstück und ihr schadet damit in keinster Weise der umliegenden Landschaft ;)
    .. dass ihr das Grundstück einfrieden wollt hat ja auch nur possitive Aspekte, schließlich wollt
    ihr fremde Partys auf dem Grundstück damit vermeiden und Hinterlassenschaften wie Müll vorbeugen.


    Also keine Angst und keep cool 8-)


    Anmerkung:

    Es gibt in eurem Fall sogar eine Möglichkeit -fast ohne zusätzliche Holzpfosten- einen Zaun zu ziehen.
    Dazu braucht ihr nur die Randbäume als "Pfosten" nutzen und befestigt daran eine Spanndraht-Schlaufe.
    .. siehe Foto!
    .. Spanndraht um den jeweiligen Baum rumlegen; ca 15cm dazu rechnen; abkneifen.
    .. die beiden Enden zusammen halten und gegenüber eine Schlaufe drehen (2-4 mal).
    dann um den Baum schwingen und die Drahtenden verdrehen (siehe Bild).
    Nicht zu fest ziehen !.. der Baum wird nach unten dicker, d.h. handfest, damit nichts abrutscht reicht aus.
    Lasst die Ende da ruhig lang stehen, nicht abkeifen!, damit kann man schnell und einfach die Höhe verändern und
    lange enden lassen sich auch ohne Werkzeug (Zange) greifen. ;)

    Die Schaufe kommt auf die Seite, wo später der (Stachel-)Draht entlang laufen soll!
    Durch diese Schlaufe kommt noch ein Stück Spanndraht oder dergl. und daran wird der Querdraht befestigt.
    Nicht den Stacheldraht gleich durch die Schlaufe führen!
    Die Schlaufe dient dazu, dass man die Draht-länge um den Baum, dem Dicken-Wachstum der Bäume anpassen kann.
    (.. damit der Draht nicht einwächst ..)
    An den Eckbäumen braucht ihr einfach nur ein paar 20-30cm lange gesunde Äste Ø 4-8cm reicht aus.
    Der Stacheldraht wird einfach 2-3mal an der Ecke des Zauns um einen/zwei solchen Äste gewickelt.
    Dannach fixiert man den so umwickelten Ast auch mit einer Schlaufe am Baum.
    Damit hat der Draht genug Abstand zum Baum, wegen einwachsen und
    ihr könnt die Drahtlänge bei Bedarf nach-regulieren.


    Durch diese Methode braucht ihr etwas mehr Draht, weil es etwas kurviger wird;
    dabei spart ihr euch jedoch Pfosten/Querstreben; Nägel, Grampen und
    die Arbeit mit dem schweren Hammer ;)


    gruß rüdl

  • hallo,
    das problem haben wohl fast alle angelvereine. auch bei uns ist es so wie viele hier geschrieben haben. alle größen und arten werden beangelt, rausgeholt und zu fischfrikadellen verarbeitet. gehe niemals alleine auf kontrollgang, wir gehen meistens zu mehreren dreiergruppen und zu allen zeiten. auch in der woche.
    dieses spricht sich in den kreisen schnell herum und du hast eine zeitlang wieder ruhe, aber wie lange???
    wichtig für mich ist, dass das fischereigesetzt wieder ins jagdgesetzt aufgenommen wird. dann ist schwarzangelei keine ordnungswidrigkeit mehr,
    sondern eine straftat. das hat erhebliche konsequenzen bei der bemessungsgrundlage der zu verhängenden strafen. warum die gesetzte voneinander getrennt wurden kann ich gar nicht sagen.

    lg. fangnix1 :)

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

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    3 Mal editiert, zuletzt von Fangnix1 (29. April 2014 um 16:55)