Hallo Zusammen !
Aktueller Stand in Rheinland Pfalz vom April 2004 !
Zu finden in der jeweiligen Landesfischereiordnung .
Zitat§ 29
Fischfang mit lebendem Köderfisch
Zum Schutz der Fischerei kann die Fischereibehörde den Fischfang mit dem lebenden
Köderfisch für bestimmte offene oder geschlossene Gewässer oder Gewässerteile
zulassen. Dabei können Anordnungen über die zu verwendende Fischart, die Köderfischbefestigung
und über die Zeit der Ausübung des Fischfangs getroffen werden.
Das heißt für mich das es solange Verboten ist wie ich keine schriftliche Genehmigung dafür habe !
Also Vorsicht mit vielleicht überholten Ausnahmeregeln .