Bitte um Unterstützung - Petition gegen Jagdgesetz NRW

  • osmar, alles im "grünen" :D bereich,

    nur ich kann keine stellung beziehen, da ich in diesem thema nicht genug belesen bin, aber hier wird mir ja
    jetzt nachhilfe gegeben und so kann ich mir vielleicht eine meinung bilden.

    finde es ausgesprochen positiv, dass es hier im forum möglich ist, solche themen auch mal durchzudiskutieren. :thumbup:

    lg. mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • hi Knatta,

    Zitat

    Edit: @ Osmar, der Otter wurde vorher auch nicht bejagt und wird in
    naher Zukunft nicht bejagt. Das er rausgenommen wird heißt nichts
    anderes, als das der Jäger nicht mehr für dieses Wild zuständig ist und
    falls er irgendwann mal zahlreich vorkommen wird, nicht bejagd werden
    kann.

    vielen Dank für den Hinweis. Damit ist der Beweis dafür erbracht, was Zandy gemeint hat, dass man nicht so einfach aus der Laune heraus oder weil man meint, man muss irgendetwas unterstützen, eine Petition unterschreiben sollte. Ich habe angenommen, dass der Fischotter bislang bejagd wurde und nun das Jagen verboten würde.
    Danke für die Richtigstellung. Aber an dem Beispiel kann man wieder lernen, wie schnell sich Menschen auch manipulieren lassen. Ein Angler, der wie ich den Text falsch liest oder aus Unkenntnis meint, hier würde etwas getan, um dem Angler zu schaden, wird logischer Weise, ohne lange nachzudenken die Petition unterschreiben. Bestärkt mich in der Ansicht, mich ordentlich zu informieren und dann eine Entscheidung zu treffen.

  • Moin,

    ich werde unterschreiben, auch wenn ich nicht so viel Ahnung habe....muss ich auch nicht. Ihr Jäger beschäftigt euch mit dieser Thematik und habt sicher einen guten Grund für die Petition. Ich bin auch sicher das wir irgendwann auf die Hilfe der Jäger angewiesen sein werden, es gibt ja jetzt schon genug Verbote / Einschränkungen, auch einige die erst seit kurzem bestehen wie z. B. Angelverbote in einigen Gewässern etc. Es wird auch immer mehr Einschränkungen geben, die werden nur eben immer hingenommen oder gar nicht wahrgenommen und die Industrie wird sicher auch erst einschreiten, wenn selbst das Angeln in Forellenpuffs verboten werden soll (etwas übertrieben, aber so ähnlich wirds sein) Bisher hat nämlich die Industrie rein gar nichts für uns Angler getan....der Verband ebenso wenig. Warum auch? Das Geld kommt ja trotzdem...

    LG

  • Ja wir wollen ja keine Arten ausrotten!

    Danke rockon85!! Genauso ist es, die Verbote werden mehr werden. Die Fischereiverbände werden sich schon was dabei gedacht haben uns Jäger mit der Petition zu unterstützen. Ich habs ja schon ein paar mal gesagt, dass wir mMn als Naturnutzer zusammenhalten sollten. :laola:

  • Barkassenjoe


    Ja, genau wie bei uns. Da wurde auch 4 Jahre hinter verschlossenen Türen verhandelt. Es hieß der Jagdverband wird überall einbezogen (vgl.: "Betroffene zu Beteiligten" , Zitat Hannelore Kraft) und was kam jetzt raus etliche Verbote die nie(!) angesprochen wurden. So sieht also Beteiligung aus...


    Hallo Knatta,

    ich glaube du scheinst mich da zu verwechseln, ich bin auch für die Einrichtung von FHH-Gebieten und NSG'S, aber nur mit uns Angler und Jäger und nicht das wir irgendwo nachher draußen stehen.

    Du siehst doch, wo das mit dem Kormoran hinführt.

    Das nächste Problem steht direkt vor unserer Haustür.......Grau.- und Kanadagänse scheißen unsere Gewässer zu und keiner darf sie bejagen. Seerosen.- und Teichrosenfelder werden von denen zerrupft.

    Ganze Uferzonen werden von den Viechern zerstört.

    Wenn ich nur an die Kirchwerder Wiesen denke, wird mir schlecht. Gebe ich noch 5 Jahre, dann ist die Eutrophierung so weit fortgeschritten, das es zwangsläufig umkippen wird.

    Die Grünen werden dann argumentieren: ist der Lauf der Dinge, auch hier entstehen neue Lebensräume für neue Arten. :bad

    Nur das ein NSG geschaffen worden ist zum Erhalt des Lebensraums, für die zu erhaltenen Arten davon wollen sie meist nichts wissen. :-))


    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • @ Barkassenjoe


    Ja da hatte ich mich auf die Aussage um 20:50 bezogen

    Zitat:

    "Hallo Zandy,

    genau das ist nämlich der springende Punkt ! Bei uns sind sie nämlich auch hinter verschlossenen Türen an einem "Neuen ökologischen Fischereigesetz" am Basteln.

    Darauf reagiere ich ziemlich sensibel........bisher hatten Neuerungen, immer mit Einschränkungen und Verboten, für uns Angler zu tun." Zitat Ende


    und was du jetzt geschrieben hast:

    Zitat: "ich glaube du scheinst mich da zu verwechseln, ich bin auch für die Einrichtung von FHH-Gebieten und NSG'S, aber nur mit uns Angler und Jäger und nicht das wir irgendwo nachher draußen stehen." Zitat Ende

    Das sehe ich auch so. So wie es bisher geregelt war, fande ich es perfekt, jagdliche Einschränkung in entsprechenden Gebieten. Natur- und Jagdbehörde stimmen das ab. Aber die jetzige Regelung sieht ein Jagdverbot dieser 20% der Landesfläche vor...

    Einmal editiert, zuletzt von knatta (24. November 2014 um 21:59)

  • hallo Jürgen und Knatta,
    eventuell hilft in Eurer Diskussion ein kleiner Beitrag zu Definitionen:

    Naturschutzgebiet NSG:
    Naturschutzgebiete (NSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte
    Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer
    Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung
    oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder
    Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

    Sie können auch aufgrund wissenschaftlicher,
    naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Gründe oder wegen der
    Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit der Gebiete
    ausgewiesen werden.

    die vorweg aufgeführte Definition stammt natürlich nicht von mir, trifft jedoch vollumfänglich zu


    in NSG sollte man allgemein folgendendes nicht tun:

    • Hundefrei laufen lassen (sind anzuleinen)
    • Tiere nicht stören ( Angeln gehört da dazu)
    • Wege verlassen
    • etwas zurücklassen ( Pichnickrückstände, Kippen, Flaschen etc. p.p.)
    • etwas mitnehmen ( keinerlei Pflanzen , Tiere ( auch keine Fische :D )

    Landschaftsschutzgebiet (LSG) siehe auch Wiki

    Ein Landschaftsschutzgebiet ist eine Gebietsschutzkategorie des Naturschutzrechts. Gegenüber Naturschutzgebieten zielen Schutzgebiete des Landschaftsschutzes auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft,
    sind oft großflächiger angelegt und Auflagen und
    Nutzungseinschränkungen hingegen meist geringer.
    Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das
    Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten.

    die Defintion stammt auszugsweise von Wikipedia


    Es wird allgemein immer angenommen, dass ein Landschaftsschutzgebiet einen höheren Rang einnimmt. Dem ist aber nicht so. Vom Rang her ist das NSG hochrangiger.

    FFH-Gebiete:
    FFH steht für Flora ( Pflanzenwelt) und Fauna (Tierwelt) Habitat (Lebensraum). Diese Geiete unterliegen dem europäischen Natura 2000-Netzwerk, somit also Europarecht. Die höchste Form des Schutzes im europäischen Raum.

    Und nur mal so: Das Enteignen von Privateigentümern in der Bundesrepublik Deutschland ist der ALLLERLETZTE SCHRITT, der vorgenommen wird. Da muss im Vorfeld schon sehr, sehr viel geschehen, bevor irgendjemand enteignet wird. Das Privateigentum genießt in der BRD lt. Grundgesetz einen sehr hohen Stellenwert. Übrigens gilt das auch im europäischen Recht .

    Einmal editiert, zuletzt von Osmar (24. November 2014 um 22:18)

  • @ knatta,

    Na dann verstehen wir uns ja und sind uns wieder einig. :-))

    Die meisten Angler meinen nämlich NSG'S wären etwas "Heiliges", wo das Angeln grundsätzlich verboten wäre.

    Ist aber längst nicht so........meist ist das mit einigen Einschränkungen verbunden, aber nur wo es grundsätzlich verboten ist. So sieht das nämlich aus.

    Ich lache mich immer kaputt bei Begehungen solcher Gewässer, über die Argumentation der Vertreter von NABU und BUND, keine Ahnung aber Lapaloma pfeifen, dat sind die Richtigen. :cursing:

    Leider sitzen zu viele davon in der Politik............


    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • ups Jürgen !!!!,
    siehe meinen Beitrag oben !!!!! :mahn:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Hamburg anders ist. Du kennst ja Rerik ganz gut. Du darfst auf der Halbinsel Wustrow nicht nur nicht in den Seen angeln, weil die Insel jetzt Privateigentum ist, sondern, weil der Teil der Insel, in welchem sich die Seen befinden, NSG ist !!! Naturschutzgebiete sind derart sensibel in De zu betrachten. Also mal nicht zuviel lachen mein Guter ;)

    Nochmals: nicht verwechseln : NSG : LSG !!!! im NSG geht gar nichts !!! Da darfst Du nicht einmal einen Grashalm umknicken :D Siehe Naturschutzgesetz Deutschland !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Osmar (24. November 2014 um 22:34)

  • @ Barkassenjoe

    :D ja da hab ich auch schon lustige Geschichten von den NABU Leuten vor Ort gehört. Da waren auch so Experten unterwegs mit dem sich unserer Hegeringsleiter "herumschlagen" musste :-))

    @ Osmar

    Danke für die Erklärung. :cheers: Bei uns Haben wir ein NSG direkt vor der Tür. Da hat das mit der eingeschränkten Jagd bisher auch wunderbar geklappt. Meiner Meinung nach müsste man, wenn man solche Gebeite am effektivsten schützen wollte ein allgemeines Betretungsverbot einführen, das ist aber nicht durchsetzbar und da bin ich natürlich auch nicht für.

    Und man darf auch feshalten, dass weniger Jagd auch weniger Naturschutz bedeutet. Wenn ich seltene Vogel arten schützen möchte und dann Fuchs und Krähe diese Arten dort ausrotten ist auch keinem geholfen.

  • ups Jürgen !!!!,
    siehe meinen Beitrag oben !!!!! :mahn:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Hamburg anders ist. Du kennst ja Rerik ganz gut. Du darfst auf der Halbinsel Wustrow nicht nur nicht in den Seen angeln, weil die Insel jetzt Privateigentum ist, sondern, weil der Teil der Insel, in welchem sich die Seen befinden, NSG ist !!! Naturschutzgebiete sind derart sensibel in De zu betrachten. Also mal nicht zuviel lachen mein Guter ;)

    Nochmals: nicht verwechseln : NSG : LSG !!!! im NSG geht gar nichts !!! Da darfst Du nicht einmal einen Grashalm umknicken :D Siehe Naturschutzgesetz Deutschland !!!


    Ossi mein Lieber,

    da muss ich dich leider berichtigen, im NSG besteht grundsätzlich kein Angelverbot, es muss explizit niedergeschrieben sein. Meistens ist es aber verboten, da gebe ich dir Recht.

    Jedes NSG hat auch eine Verordnung, zumindest ist das bei uns in Hamburg so geregelt.

    Wir bewirtschaften im Rodenbeker Quellenental und in den Kirchwerder Wiesen jeweils 1 Gewässer, wenn wir dort nicht angeln dürften, glaub mal dann hätten wir die Pacht schon längst gekündigt.

    Deshalb nochmal, NSG heißt nicht immer gleichzeitig "Angeln verboten" ! Eher andersherum, es muss grundsätzlich verboten sein und muss in der Verordnung niedergeschrieben sein. Meist ist das auch durch Schilder gekennzeichnet, wenn keine Schilder stehen, hast du dich schlau zu machen.

    Bloß die meisten Angler wissen nicht was los ist..........

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • hi Knatta,
    ich verstehe selbstverständlich rein menschlich Deinen Standpunkt, nur dürfen wir m.E. nach nicht unbedingt meinen, dass wir mit unserer , oft auch nicht so großen Einsicht in allem, denken, dass wir richtig liegen und die anderen verkehrt. Das Gesetz sieht wie folgt aus:

    § 26
    Naturschutzgebiete


    (1) Gebiete, in denen in besonderem Maße der Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen


    1. zur Erhaltung,
    Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen sowie von
    Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,

    2. aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder

    3. wegen der Seltenheit, Vielfalt, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit ihrer naturhaften Ausstattung


    erforderlich ist, können durch Rechtsverordnung zu Naturschutzgebieten erklärt werden.

    (2) In der Rechtsverordnung sind der Schutzgegenstand, der
    wesentliche Schutzzweck und die dazu erforderlichen Verbote sowie
    Schutz- und Pflegemaßnahmen zu bestimmen. Sie kann auch Regelungen
    enthalten über notwendige Beschränkungen


    1. der wirtschaftlichen Nutzung,

    2. des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern,

    3. der Befugnis zum Betreten des Gebiets.


    (3) Im Naturschutzgebiet sind nach Maßgabe der Rechtsverordnung alle
    Handlungen verboten, die das Gebiet, seinen Naturhaushalt oder einzelne
    seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern, nachhaltig stören
    oder die wissenschaftliche Forschung beeinträchtigen können.

    (4) Auch außerhalb eines Naturschutzgebiets kann die
    Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit den zuständigen Fachbehörden im
    Einzelfall Handlungen untersagen, die geeignet sind, den Bestand des
    Naturschutzgebiets oder einzelner seiner Teile zu gefährden. Sind
    Schäden bereits entstanden, so kann die Naturschutzbehörde gegen den
    Verursacher oder den Inhaber der tatsächlichen Gewalt die zur
    Beseitigung der Schäden erforderlichen Anordnungen treffen.

    (5) Soweit es zur Sicherung des Schutzgegenstandes und Verwirklichung
    des Schutzzwecks erforderlich ist, sollen angrenzende Gebiete als
    Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden.
    Das ist nun einmal die gesetzliche Grundlage. Das Entscheidende ist der Absatz 3. Danach geht nichts, nicht einmal "verändern" - es muss also nicht einmal ein Schaden angerichtet werden. Es ist keine Veränderung gestattet ! Punkt ! Der Hammer ist der Absatz 5. Lies das mal. Da steht nicht : " Soweit es zur Sicherung des Schutzgegenstandes und Verwirklichung
    des Schutzzwecks erforderlich ist, können angrenzende Gebiete als
    Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. Da steht "sollen". Damit wird deutlich, welcher Stellenwert einem Naturschutzgebiet beigemessen wird.
    Ein Betretungsverbot ist m. M. nach nicht erforderlich aus, weil man von einem normalen Mitteleuropäer eigentlich erwarten darf, dass er sich an gewisse Regeln hält. Es würde auch wieder zu einem weiteren Verbot führen. Davon haben wir wahrlich genug. So hart wie es klingt, ist es mir lieber, Verstöße gegen das Gesetz mit Nachdruck und entsprechender Härte entgegenzuwirken.
    Nur ist das dann ein ganz anderes Thema !


    </ins>

  • Hallo Ossi,

    Ich noch mal...........

    Jedes Naturschutzgebiet hat auch seine Gebietsverordnung, so ist das in Hamburg geregelt.

    Und damit du siehst, das ich kein Müll erzähle, habe ich dir an Hand des NSG "Rodenbeker Quellental" die Verordnung verlinkt:

    http://www.juris.de/jportal/portal…2011pP5&st=null


    Ich hoffe du lässt dich jetzt überzeugen. :-]


    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • moin Jürgen,
    mir geht es nicht darum Recht zu bekommen, aber das weißt Du ja auch. Nach Geist und Buchstaben des Gesetzes, siehe § 26 Naturschutzgesetz, darf man auch in Hamburg im NSG nicht angeln. Allerdings kann ich mir durchaus vorstellen, dass der "Freistaat Hamburg" innerhalb eines NSG Zonen lediglich als LSG ausgewiesen hat, in denen sich z.B: auch Angelgewässer befinden und dort folglich auch geangelt werden kann und darf. Das widerspräche auch nicht dem Naturschutzgesetz, weil dieses ein Betretungsverbot, wie z.B: von Knatta angedacht, nicht vorsieht.

    Das Gute an Gesetzen ist, das jeder Paragraph ein Loch hat. Ein solches hat man in HH offensichtlich ( vielen Dank für den Link, kann ich evtl. auch beruflich mal nutzen) gefunden. :D

    Gruß
    Osmar

    Einmal editiert, zuletzt von Osmar (24. November 2014 um 23:24)

  • Nein Ossi devenitiv kein LSG, ist NSG !

    Das was du zitiert hast ist die Bundesnaturschutzverordnung........

    Die Richtlinien für das einzelne NSG, geben die einzelnen Bundesländer heraus. In größeren Bundesländern wie McPom sogar die unteren Naturschutzbehörden, der Landkreise. Weiß ich nämlich auch weil wir einen großen Baggersee bei Boizenburg bewirtschaften. Da hatte ich auch mit den Östern zu tun, muss aber fairerweise sagen die waren längst nicht so engstirnig und verhärmt, wie die Hamburger. 8-)

    Parallelen.......kannst mit du dem Bundeswasserhaushaltsgesetz vergleichen, da gibt es auch Länderwasserhaushaltsgesetze die zum Beispiel das einbringen von Fremdstoffen vorsieht. ( Ich weiß ist jetzt weg vom Thema, will da nur mit aufzeigen im Detail liegt die Krux.)

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • @ Osmar

    Das mit dem Betretungsverbot war nicht wirklich ernst gemeint und auch der Uhrzeit geschuldet, sowas möchte ich natürlich auch nicht und ich bin auch dafür erstmal bestehende Regelungen einzuhalten.

    Aber wenn du dafür bist, dass in Naturschutzgebieten zukünftig nicht mehr gejagt und geangelt werden darf, unser Jagdsystem ausgehölt und abgeschafft wird und Inselgruppen geschaffen werden, die eine effektive und notwendige Bejagung unmöglich machen und für die Zwangsenteignung von 20% der Grundeigentümer bist, dann darfst du diese Petition nicht unterschreiben.

    Ich kann nur erwähnen, dass die Fischereiverbände die Zeichen der Zeit erkannt haben und die Petition unterstützen. Und dass CDU, FDP und SPD das Jagdverbot in Naturschutzgebieten nicht mittragen.:gut

    Edit: Die Bestehende Regelung erfüllt ja alle Paragraphen des Naturschutzgesetzes. Ein Jagdverbot steht ja dem Schutzzweck entgegen!

    Einmal editiert, zuletzt von knatta (25. November 2014 um 07:47)