- Offizieller Beitrag
Hallo Udo,
danke für die Richtigstellung/Aufklärung. Wieder dazugelernt. Ich dachte bisher immer, Verteidigung sei es erst dann, wenn das eigene leibliche Wohl in Gefahr ist. Der Einbrecher hat es ja auf mein Hab und Gut abgesehen, das ist ja nicht zwangsläufig auch körperliches Risiko für mich, sofern ich still halte.
Wie kam ich darauf?
1. ich habe jahrelang Judo gemacht. Das darf ich auch erst einsetzen, wenn ich aktiv angegriffen werde. Beim o.g. Beispiel hätte ich es so gesehen, dass ich ja - zur Verteidigung von Hab und Gut - zum Angreifer würde. Der Einbrecher würde ja nicht zwangsläufig meine Gesundheit gefährden.
2. Definitiv nicht durch die BILD. Wohl aber durch die Presse: ab und an gibt es ja Zeitungsberichte zu Polizeieinsätzen mit Dienstwaffe. Kommt dabei wer zu Schaden, kommt der Beamte teils ziemlich in Bedrängnis, ab wann er so reagieren dürfte, usw. Ein sehr schmaler Grat, ab wann Notwehr wirklich greift. Tränengas fügt der Person ggf. auch körperliche Schäden zu, daher der Vergleich.
Du hast ja auch mal das Beispiel gebracht vor längerer Zeit, wo du mal in zivil eine Ladendiebin in einer Telefonzelle fixiert hast. Rein interessenhalber: kann man als Normalbürger so etwas auch oder ist das Freiheitsberaubung? Wäre ja vergleichbar mit "Einbrecher in Schach halten".
Insofern interessantes Thema: was darf man als Normalbürger, was nicht? Du siehst hier ja, dass in vielen Punkten Unsicherheit herrscht. Bei mir, aber auch bei anderen.
Viele Grüße,
Stefan