Traurig aber Wahr, wo kann man denn Nachts noch alleine raus gehen..

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Udo,

    danke für die Richtigstellung/Aufklärung. Wieder dazugelernt. Ich dachte bisher immer, Verteidigung sei es erst dann, wenn das eigene leibliche Wohl in Gefahr ist. Der Einbrecher hat es ja auf mein Hab und Gut abgesehen, das ist ja nicht zwangsläufig auch körperliches Risiko für mich, sofern ich still halte.

    Wie kam ich darauf?
    1. ich habe jahrelang Judo gemacht. Das darf ich auch erst einsetzen, wenn ich aktiv angegriffen werde. Beim o.g. Beispiel hätte ich es so gesehen, dass ich ja - zur Verteidigung von Hab und Gut - zum Angreifer würde. Der Einbrecher würde ja nicht zwangsläufig meine Gesundheit gefährden.
    2. Definitiv nicht durch die BILD. Wohl aber durch die Presse: ab und an gibt es ja Zeitungsberichte zu Polizeieinsätzen mit Dienstwaffe. Kommt dabei wer zu Schaden, kommt der Beamte teils ziemlich in Bedrängnis, ab wann er so reagieren dürfte, usw. Ein sehr schmaler Grat, ab wann Notwehr wirklich greift. Tränengas fügt der Person ggf. auch körperliche Schäden zu, daher der Vergleich.

    Du hast ja auch mal das Beispiel gebracht vor längerer Zeit, wo du mal in zivil eine Ladendiebin in einer Telefonzelle fixiert hast. Rein interessenhalber: kann man als Normalbürger so etwas auch oder ist das Freiheitsberaubung? Wäre ja vergleichbar mit "Einbrecher in Schach halten".

    Insofern interessantes Thema: was darf man als Normalbürger, was nicht? Du siehst hier ja, dass in vielen Punkten Unsicherheit herrscht. Bei mir, aber auch bei anderen.

    Viele Grüße,

    Stefan

  • Natürlich darfst du keinen Einbrecher gleich eine verpassen. Aber du darfst ihn festnehmen. Und wenn er sich gegen diese Maßnahme zur Wehr setzt ist jedes Mittel recht, dies zu unterbinden, solange es nicht gegen die Verhältnismäßigkeit verstößt.
    Heißt: Nicht mit Kanonen auf Kormorane schießen! ;)

    Und natürlich kannst du auch jemanden Einschließen. Festnahme heißt: Jemandnen an der Flucht hindern.
    Natürlich gilt auch hier die Verhältnismäßigkeit.
    Einen Feuerteufel im brennenden Haus einzuschließen würde das Sprichwort -wer mit dem Feuer spielt, kommt darin um - natürlich ienen Sinn ergeben, aber gemeint ist es so sicher nicht! ;)

    Notwehr bezieht sich auch auf den Angriff gegen einen selbst, hilft man andeen ist es Nothilfe...aber das sind Wortspielereien.

    Also Judoka kennst du ja die SChockschläge, um den Griff richtig anwenden zu können. Und im Eifer des Gefechts kann so ein SChlag auch mal versehentlich doller ausfallen.

    Natürlich wird der gegnerische Anwalt immer behaupten, dass sein Mandant lammfromm und das eigentliche Opfer ist.
    Aber da muss man drüber stehen. Hier ist dann jeder für sein Handeln verantwortlich und wenn ich jemandem eine Gerade verpasst habe, weil er drohend auf mcih zukam, um ihn dann am Boden bis zum Eintreffen der Polizei fixieren zu können, dann sage ich auch genau das vor Gericht aus.

    Die beiden Zige....Landfahrerinnen ... ja....das ist schon viele Jahre her. Verurteilt wurden sie nicht, da ich sonst als Zeuge vor GEricht geladen worden wäre....
    Da muss man sich nicht wundern, wenn Leute auf die Idee kommen und in ähnlicher Situation selbst gleich RIchter spielen!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948