In der Regel ist es so dass mit bis zu 3 Ruten und mit je einer Anbissstelle geangelt werden darf.
Beim Brandungsangeln 3 Ruten mit bis zu 2 Anbissstellen.
Beim angeln mit Paternoster ( Beispiel Hering ) mit 5 Haken (Anbissstellen) bestückt.
Die Regelung mit wieviel Ruten welcher Art zur ...... g l e i c h e n Z e i t .........geangelt werden darf
hat hauptsächlich nachfolgenden Grund.
Der Angler muß zu jeder Zeit seine sich im Einsatz befindlichen Angeln ..... beaufsichtigen ...... können!
Das dürfte nicht der Fall und möglich sein, wenn er eine Rute oder mehrere auslegt und mit der anderen zum Spinnfischen geht.
Und somit scheidet eine derartige Kombination aus.
Ein Vergleichen untereinander, das ja auch die Möglichkeit besteht das an mehreren Angeln zur gleichen Zeit etwas anbeissen
...könnte...., was in der Regel nicht passiert, ist hierbei unerheblich.
Ausschlaggebend ist der Umstand das beim Spinnangeln die Angel ...ständig... aktiv geführt werden ...muß.... und die Aufsichtspflicht des Anglers
somit durchgängig nicht gegeben ist.
Gruß Olaf