Frage: Wo ist rechtlich mein Angelplatz

  • bin kein Anwalt und will nicht spekulieren.


    Bitte einen Fischereiaufseher dich anzuzeigen, geh vor Gericht dann bekommst du die rechtsverbindliche Antwort mit Brief und Siegel
    Dann nicht vergessen das hier einzustellen :thumbup:


    Gruß
    Wolfgang

  • Eigentlich ist die Beantwortung gar nicht so schwer ;) .


    Es ist nur wichtig nicht alles miteinander zu vermischen. Also klare Frage zum klaren Thema.
    Und dann jeweils antworten.


    Wo ist mein Angelplatz?


    da wo ich mein Gerödel aufgebaut habe ( und da bin ich auch für die Sauberkeit verantwortlich)



    Wo ist mein Angelort?


    da wo mein Köder im Wasser liegt




    An Flüssen ist der Ort (Bereich) in der Regel gekennzeichnet......auf jeden Fall in den einschlägigen Dokumenten.


    Beispiel Elbe. Hier gibt es Stellen wo die Mitte des Flusses Landesgrenze ist.
    Hier darf eigentlich nur mit der entsprechenden Genehmigung bis zur Flußmitte geangelt werden.



    An Wehren ist in der Regel vor oder nach dem Wehr eine Sperrzone ausgeschrieben.
    Ich kenne die Zahlen zwischen 50 bis 150 Meter. Man muß sich halt erkundigen.


    Werfe ich außerhalb einer Sperrzone als Angler meinen Köder in den Bereich der verbotenen Zone, so ist das rechtswidrig.



    Ein Kontrolleur wir inn der Regel bei einer Kontrolle die Gesamtsituation beurteilen.
    Wirft ein Angler in der Elbe mit einem schweren Blei weit in das Angelgewässer des anderen Bundeslandes wo er keine
    Angelerlaubnis für besitz, so wird er das nicht beachten.


    Steht der Angler vor einem Wehr, stromab am 150 m Bereich und wirft regelmäßig in Richtung Wehr, so wird er das ahnden.


    Der Sinn sich aufzuregen an der Elbe wenn man etwas weiter wirft, wäre schlecht zu erkennen.


    Am Wehr, wo sich die Fische in der Strömung zum Teil drängeln weil sie nicht weiter kommen. Da hat es einen Sinn zur Hege
    des Fischbestandes die Einhaltung des Angelverbotes durchzusetzen.


    Gruß Olaf


  • Hallo zusammen, erst einmal danke für eure Erklärungen.


    @ Olaf: Wird denn auf den Tageskarten oder sonstigen Erlaubniskarten unterschieden zwischen
    Angelplatz und Angelort ???
    Nach deiner Ausführung ist es verboten, den Angelort (Blei/Köder) in einen Bereich zu
    verlegen, indem ich keine Genehmigung habe zu fischen. Also, über die Grenze werfen ist tabu.


    Darf ich denn meinen Angelplatz dort errichten. Angeln werde ich ja dann am Angelort, wofür
    ich ja die Tageskarte/Erlaubniskarte habe.


    lg. mattes

    lg. mattes


    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:


    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.


    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(


    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut


    photo-3368-4a061f4f.png

  • Hi Mattes,


    Was wurde vor vielen Jahren mit Ketzern gemacht??????? :D


    Neeee, Spaß bei Seite. Deine Fragestellung ist doch berechtigt. Und auch sehr interessant!!!!
    Wann macht man sich über so etwas schon mal so richtige Gedanken?


    Ich versuche mal an Beispielen Deinen Gedanken zu folgen. Mal sehen wie weit ich komme.



    @ Olaf: Wird denn auf den Tageskarten oder sonstigen Erlaubniskarten unterschieden zwischen
    Angelplatz und Angelort ???


    Ja.
    Du erhälst eine Angelerlaubnis für einen bestimmten Gewässerabschnitt oder ein bestimmtes Gewässer, oder für mehrere dieser Art.
    Diese Gewässer gehören zu einer Gemeinde, Stadt und immer einem Bundesland.
    Damit ist es Dir gestattet in den Gewässern mit den freigegebenen und bestimmten Geräten zu angeln.
    Dir wird also erlaubt an einem diesbezüglichen Ort ( Grund und Boden ) wo Deine Erlaubnis gültig ist Deinen Angelplatz zu errichten und in den Gewässer zu angeln.


    Ausschlaggebend für die erste Bewertung ob Du Dich gesetzeskonform bezüglich Deines Standortes verhältst ist der--- Ort Deines Angeplatzes----.


    Zweite Bewertung beinhaltet den Ort wo Du angelst. ( wo Dein Köder im Wasser angeboten wird )



    Beispiel bei uns: ELBE


    Ich kann/darf auf der Ostseite im Land Brandenburg angeln.
    Werfe ich weit, so bin ich mit meinem Köder über der Flußmitte im Land Sachsenanhalt. Da düfte ich nicht angeln, wenn ich keine
    Genehmigung besitze.
    Hier habe ich aber noch keinen gesprochen, der deshalb abgestraft wurde.


    Gehe ich auf die Westseite der Elbe und angel Richtung Osten, so interessiert es keinem Kontrolleur ob ich bei jedem Wurf bis in die Gewässer in Brandenburg werfe.
    Da heißt es dann ....zahle Mann, und seine Söhne... :rolleyes:


    Das Gleiche gilt nach rechts und links in seitliche unberechtigte Zonen.



    Lg. Olaf


    PS. war das überzeugend ?(

  • Ich schlage vor, wir machen einen Abend auf Fehmarn einen workshop zu diesem Thema :cheers:


    lg. mattes

    lg. mattes


    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:


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  • Ja prima, der Mattes,
    da rate ich mal mit. :cheers:


    Ich handhabe es ganz einfach:
    Der ANGELPLATZ setzt sich bei mir zusammen, aus dem Sitzplatz wo mein Poppes ruht und dem Fangplatz (den ich immer noch suche ;) ) wo mein Köder auf dem Fisch wartet........und wartet....und wartet....und wartet..... :-))
    Der Angelplatz darf nicht in einer Verbotszone liegen, also auch nicht mein Poppes und erst recht nicht mein Köder.


    Ein Kontrolleur wird dich aus der Verbotszone verweisen, wenn er dich in dieser erwischt und genauso bei der Köderkontrolle beobachten, ob der nicht aus der Verbotszone rangekurbelt wird.


    Hier am Rhein gilt der Angelschein z.B. nicht für Seitenarme und Kanäle und da ist es mir beim Spinnfischen passiert, dass ich an einer Seitenarmmündung einen Zuschauer hatte. Der schlawenzelte die ganze Zeit im Abstand von 10-20m um mich rum. Als ich dann zum Auto gegangen bin, sprach er mich an und outete sich als Fischereiaufseher. Er sagte mir dann, dass er erwartet hat, dass ich meinen Gufi in die Mündung werfen würde. Das hätte dann 30€ gekostet und mein Angeln ware für diesen Tag beendet gewesen. Als erlaubte Zone gilt die gedachte Verbindungslinie zwischen den Leitpfosten an der Mündung richtung Hauptstrom. Hinter dieser Linie , richtung Kanal beginnt die Verbotszone.


    Gruß
    André

    Grüße vom Bully


    Der Abschied ist der traurigste Teil einer Freundschaft.


    Fehmarntreffen Mai 2020...... bin wieder nicht dabei!!! ;(


  • Angelplatz ist da wo ich sitze


    Angelort ist da wo das Blei/Köder liegt, wo also der Biss zu erwarten wäre.


    In Verbotszonen hat weder der Angelplatz noch der Angelort etwas verloren. (Kleiner Einwand, warum auch der Angelplatz ?)


    Mein Angelplatz und mein Angelort ist an die jeweilige Beschreibung auf meinem Tagesschein/Erlaubnisschein gebunden.


    Angelplatz und Angelort sind rechtlich gleichgesetzt. (???)


    Auch wenn mein Angelplatz in einem für mich gültigen Bereich liegt, ist es mir verboten, meinen Angelort, in ein Gebiet zu
    verlegen, in dem das Angeln grundsetzlich erlaubt ist, ich aber keinen Tagesschein/Erlaubnisschein besitze.
    (Ich werfe praktisch über eine Grenze, in den Bereich eines anderen Angelvereins)


    Zitatensammlung:

    Der Angelplatz darf nicht in einer Verbotszone liegen, also auch nicht mein Poppes und erst recht nicht mein Köder.

    Ausschlaggebend für die erste Bewertung ob Du Dich gesetzeskonform bezüglich Deines Standortes verhältst ist der--- Ort Deines Angeplatzes----.

    Eindeutig beantworten kann ich das nicht,


    aber ich würde behaupten, solange in der Erlaubniskarte nichts anderes steht und im Wasser keine


    eindeutigen Markierungen wie zB Bojen oder Seile/Ketten sind ist der Angelplatz dort wo meine Ruten stehen.

    Du angelst dort, wo der Köder steht, da du dort erwartest, dass ein Fisch anbeißt. Die Rute ist nur ein Hilfsmittel zum Auswurf, der Fisch beißt ja in den seltensten Fällen in die Rute ;)


    Dann hätten wir es ja soweit geklärt, oooooooooooooooder ??? :cheers: :gut


    glg. mattes


    lg. mattes


    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:


    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.


    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(


    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut


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  • Hallo Mattes,


    ich bin ja baff erstaunt, wie du dich durch halbwegs illegales umgehen von verbotenen Angelzonen zum Erfolg angeln willst. :D


    Für mich ist die Frage ganz klar aus meiner Sicht zu beantworten. Wo ich Gefahr laufe, in andere, für mich nicht zugelassene Angelgebiete werfen zu können, vergrößere ich meinen Abstand so weit, das ich erst gar nicht in die Versuchung komme. Somit ist es mir dann letztlich auch egal ob es der Angelplatz, oder der Angelort ist, wo ich stehe, oder wo meine Köder liegt.


    Denn die Gewässer selbst haben keine Grenzmauern, oder Sperrnetze wodurch die Fische vom hin und herziehen vom Guten in das Böse Gebiet abgehalten werden können.


    Leider liegt es in der Natur von uns Menschen, dass wir immer versucht sind uns durch kleine Überschreitungen von Regeln und Gesetzen einen kleinen, sehr oft aber nicht so wichtigen Vorteil zu verschaffen.


    Ich sehe dies leider immer wieder an den Schutzzonen der Bacheinläufe in die Ostsee, die von Anglern trotz Wissen immer wieder ignoriert werden, auch wenn diese mit Hinweisschildern versehen sind. Es wird immer einen Schritt näher an der Schutzzone geangelt und in diese hineingeworfen, als es zulässig ist. Auch an anderen Gewässern, üben die Zonen welche direkt an einem Schutzbereich liegen eine große Anziehungskraft aus, wieso eigentlich?


    Ich erinnere mich da auch gerne an unser Angeln auf Fehmarn, dort gibt es auch einen Entwässerungseinlauf bei, wenn ich mich recht erinnere Flügge, von dem es südlich in ein Naturschutzgebiet geht, in welchem dann das Angeln verboten ist. Auch hier haben wir dicht an der Grenze geangelt und Udo hatte das Glück auf der Guten Seite eine Meefo zu fangen, ohne in das Schutzgebiet zu werfen. Andere Angler, die es permanent mit Würfen in den verbotenen Bereich, südlich des Einlaufes versucht haben, blieben hingegen Schneider. :rolleyes:



    Deine Frag kann man auch nicht mit der im Jagdbereich üblichen Regel beantworten. Dort ist es so, dass wenn ein Jäger dicht an der Jagdgrenze schießt, er immer Gefahr läuft, dass er einen Fehlschuss tut und dass dann unter Umständen auf der verbotenen Seite eine Nachsuche erfolgen muss. In diesem Fall ist der Jäger verpflichtet, den Jagdpächter von der anderen Seite zu informieren, dass er sich zur Nachsuche auf das verboten Gebiet begeben muss. Um sich solch eine Blamage zu ersparen, meiden dann die Jäger solche Grenzbereiche.


    Da ein im Drill abgerissener Fisch nicht nachgesucht werden muss, erübrigt sich dies für uns glücklicher Weise.


    Also Mattes, letztlich ist es doch egal, ob du in deinem zugelassenen Gebiet nichts fängt`s, oder ob du in der verbotenen Region nichts fängt`s. Also bleib weg von der Gewässergrenze und begnüge dich mit dem Nixfang auf der regulären Seite. :D


    Stell dir doch nur mal vor, entgegen deinem dauern anhalten Fangnixpech, du hast an der Grenze zum Schutzgebiet auf der Guten Seite einen Biss und den Fisch deines Lebens an der Angel und ausgerechnet als dieser mit einem Abzug von 50 m Schnur deutlich sichtbar in das Schutzgebiet abzieht, kommt der Fischereiaufseher, dann hast du Erklärungsnot :S Da wird dir auch als Vater einer Majestät, dies nichts viel Helfen. ~:-(


    GvH Rainer


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel


  • Ich erinnere mich da auch gerne an unser Angeln auf Fehmarn, dort gibt es auch einen Entwässerungseinlauf bei, wenn ich mich recht erinnere Flügge Wallnau, von dem es südlich in ein Naturschutzgebiet geht, in welchem dann das Angeln verboten ist.


    Stimmt....dort sieht man sehr viele Angler die gezielt in das NSG werfen! :mahn:
    Die Fußspitzen quasi schon auf der Grenze stehend, wird 100m weit in das NSG gefeuert!
    Ist ja klar....der Fisch steht mit Sicherheit dort und nirgendwo anderst! :piep::piep:


    Für mich ist klar....im Sperrgebiert/NSG ist das FISCHEN verboten und nicht das Aufm-Arsch-hocken....
    Fliegt mein Köder ins NSG, dann fische ich auch im NSG und somit tue ich Verbotenes :mahn:


    Gruß
    Norbert

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?


    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Danke Norbert, für die Korrektur,



    aber du weißt ja, das Alter. :D Wallnau, richtig dort war es.Aber egal wie es auch immer heißt, der Fisch muss raus. ^^ Und wenn ich erst so lange wie Ihr Zwei nach Fehmarn komme, dann werde ich auch die einzelnen Ortschaften drin haben in meinem Hirn.



    GvH Rainer


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel


    • Offizieller Beitrag

    moin..


    .. keine Ahnung welchen Hintergrund deine Frage hat ?? ..


    .. aber .. mal so als Grundlage wie das bei Wettbewerben gehandhabt wird ;


    .. da wo du sitzt ( die Ruten aufbaust) ist DEIN Angelplatz
    .. von dort wird i.d.R. gerade aus (im gedachten rechte Winkel zum Ufer) ins Wasser geworfen


    .. zwischen dem platz vor und hinter dir ( 20 21 22 ) kannst
    du im Wasser angeln solange du dem Nachbarn nicht ins Gehege kommst..


    .. zu sitzen hat man an der ausgesteckten Nummer und nicht 2m weiter links oder rechts;
    also auf deinem Platz ;)


    .. zum fischen hast du etwas mehr platz; sofern ein gehakter Fisch flüchtet und den Platz von nummer 20 oder 22 erreicht
    ist der Fisch "rauß", d.h. du kannst ihn anlanden aber er zählt nicht mehr ;)



    .. wenn du alleine irgendwo am Gewässer sitzt wo du auch sitzen darfst,
    dann ist das dein Angelplatz; selbst wenn du mit dem Köder auf der anderen Seite angelst
    oder den Köder ins nahegelegene (Natur)schutzgebiet geworfen hast ;)




    .. setzt sich da d'rüben jedoch ein Kollege hin, dann gilt das Gebot der Rücksichtnahme;
    dass heisst; der Kollege hat genauso viel Anspruchs-Recht auf seinen "Angel-Platz" an seinem Ufer und das Angelvergnügen vor seinen Füßen,
    wie du auf deinem Platz; auf deiner Gewässerseite ;)


    .. Schutzgebiete beziehen sich meist auf Fauna & Flora oder Wild- Landschaftsschutz; Brutschutz oder oder
    da ist jedoch nie ein "unterwasser-schutz" mit eingebaut ;)
    .. hier soll einfach nur verhindert werden, daß ein "Trampel" durch begehen des Ufers etwas umknickt; aufscheucht; stört; etc etc ..
    .. wirft man von der freien Uferseite aus dahin, dann begeht man meines Wissens kein Vergehen im Sinne des Strafrechts;
    weil der Schutz von Brut; Fauna/Flora; Wildwegen; etc etc nicht verletzt wird ;)


    .. bei geschützen Flachwasserbereichen an Flüssen oder dergl., wo der Schutz den ablaichenden Fischen bzw. der aufwachsenden Brut dienen soll,
    da sind die Abstände i.d.R. schon extra weitläufig ausgedehnt worden, damit da keiner reinwirft.
    Das dürfte auch der einzige "Unterwasser-schutz" sein, den man unter all den Verbotschildern beachten muss ;)
    Fischtreppen sind völlig tabu; Wehranlagen und dergl. sind auch gerne besonders geschützte Gebiete.


    In solche Gebiete würde ich auch nicht mit einem fergesteuerten Futterboot tuckern; da werden die Herren Kontrolleure zu recht sauer ;)


    .. vielleicht verräts du uns ja noch WARUM du ausgerechnet auf so eine Frage kommst?
    Gab es Ärger ?



    gruß rüdl

  • ich hatte mir nur so mal Gedanken gemacht. Ich sitze oft an einer Flußmündung. Die linke Seite ist ganzjährig
    zu beangeln und die rechte Seite ist zeitlich begrenzt. Von meinem Angelplatz kann ich beide Seiten gut erreichen.


    Das gleiche gilt für einem anderen Angelplatz, dort kann ich flussaufwärts in das Gebiet des Nachbarangelvereins
    werfen und so kam mir am Wasser die Frage. Angel ich rechtlich da wo ich sitze, oder da wo mein Blei/Köder liegt.


    Das hätte für mich zwei ganz andere Gesichtpunkte und Möglichkeiten. 8)


    lg. mattes

    lg. mattes


    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:


    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.


    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(


    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut


    photo-3368-4a061f4f.png

  • Ja Mattes,


    da "kannste mir ruhig glauben was ich im letzten Beitrag geschrieben hab "


    Deine Worte:
    Das gleiche gilt für einem anderen Angelplatz, dort kann ich flussaufwärts in das Gebiet des Nachbarangelvereins
    werfen und so kam mir am Wasser die Frage. Angel ich rechtlich da wo ich sitze, oder da wo mein Blei/Köder liegt.



    Die Antwort ist einfach:


    BEIDES..... Du mußt auf dem Grund und Boden Deiner Angelgenehmigung sitzen (Dich aufhalten)
    und Du mußt mit Deiner Angel in dem dazugehörigen Angelgewässer angeln!


    So wurde es mir jedenfalls mal in der Fischereiaufsicht beigebracht.


    Irgendwo ist halt die bewußte Grenze ;) . Ob sie eingehalten wird ist eine andere Fage.
    Und wo kein Kläger ist, da.......


    Wenn Du in einem Gewässer angelst wofür Du keine Genehmigung besitzt, dann kann es zu einer Anzeige kommen bzw.
    Deine Angelausrüstung sofort eingezogen werden.


    Gruß Olaf