• Hallo Angelfreunde,

    ich habe heute mal wieder einen rundgang am gewässer gemacht. ich gehe ans wasser um mich zu entspannen, aber was ich da gesehen
    und gehört habe, war alles andere als entspannend. Zwei angler hatten sich lautstark in der wolle und ich dachte gleich geht die schlägerei los.
    Ich sprach sie an und ein wortgewitter kam über mich. Es handelte sich um einen gastangler und einem mitglied des angelvereins.

    Der gastangler hatte zwei tage die angelstelle angefüttert um einen karpfenansitz zu machen, der vereinsangler saß jetzt auf
    "seinem" platz. Es ging hin und her- Tja, so kann man sich gegenseitig den angeltag versauen. Der gastangler zog dann laut fluchend von dannen.
    Ich werde mal im verein nachfragen, ob gastangler überhaupt anfüttern dürfen. Die Tageskarte bezieht sich ja auf ein festgelegtes
    Datum. Brauche ich dann zum anfüttern auch schon eine tageskarte? Was meint ihr ???

    lg. mattes



    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Hallo Mattes
    Ich bin mir sicher das man zum Anfüttern keinen Schein braucht
    Man übt dabei ja keine Angelfischerei aus
    Anderseits hat auch der Gastangler keinen Anspruch auf den Angelplatz
    Denn wer zuerst da ist hat ein Recht auf den Platz
    LG Sylvio

  • Hallo Sylvio,

    dann ist das anfüttern einer angelstelle so etwas wie " Entenfüttern" ?

    lg. mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Tach ihr Beiden,

    ich kann euch nur mal meine persönliche Sichtweise und Meinung dazu erzählen und schreiben.

    Ich werde mal versuchen, mich vorsichtig heranzuwagen und euch gleichzeit, dies verständlich zu erklären.

    Normalerweise regelt das Einbringen von Fremdstoffen in Oberflächengewässer (da zählen auch Anfütterungsmaterialien zu) das Bundeswasserhaushaltsgesetz oder das Länderwasserhaushaltsgesetz........boahhhh äih, wat für lange Namen.

    Hat also mit dem Fischereigesetz, erstmal rein gar nichts zu tun !

    Besser ist, ihr haltet euch an das Länderwasserhaushaltsgesetz, weil das Bundes..........(ich bin's Leid jedesmal die Wörter immer voll auszuschreiben :piep: :-])

    Nee, ist ganz einfach das Länder......beschreibt meist das Anfütterungsmittel erlaubt sind und meist auch die Menge dazu, die ihr einbringen dürft. Das Bundes......
    ist zu pauschal und verweist deshalb auf die Länder........

    Die Vereine und Verbände aus ihrem Bundesland, haben Das daraus abgeleitet. Meistens sind diese Gesetzesauszüge, daher in den Gewässerordnungen und auf den Erlaubnisscheinen zu finden. Was ihr dürft oder nicht dürft !

    Also, keine Angst ihr braucht nun nicht auch noch die 16 Länderwasserhaushaltsgesetze zu kennen. (Schied, ich wollte doch eigentlich, dat nicht mehr ausschreiben :D)

    Ich hoffe ich konnte dir Mattes und natürlich auch dir Sylvio ein wenig helfen.......... , so zum Beispiel ist das hier in Hamburg geregelt.


    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

    2 Mal editiert, zuletzt von Barkassenjoe (10. Januar 2017 um 22:35)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Angelfreunde,

    da kannst du anfüttern wie du willst. Wenn an dem Tag, an dem du
    angeln willst, dort ein Anderer sitzt, hast du Pech gehabt.
    Der Andere kann doch nicht wissen, dass du dort einen Fangplatz
    vorbereitet hast.
    Der Andere hätte dem Gastangler den Platz überlassen können,
    sind doch alle "Sportangler". Aber Fairness gibt es heute nicht mehr.

    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!


  • da kannst du anfüttern wie du willst. Wenn an dem Tag, an dem du
    angeln willst, dort ein Anderer sitzt, hast du Pech gehabt.
    Der Andere kann doch nicht wissen, dass du dort einen Fangplatz
    vorbereitet hast.
    Der Andere hätte dem Gastangler den Platz überlassen können,
    sind doch alle "Sportangler". Aber Fairness gibt es heute nicht mehr.

    N' Abend Namensvetter,

    da gebe ich dir vollkommen recht Jürgen........Anstand und Toleranz sind für manche Leute heute Fremdworte geworden. Anstatt den anderen sich mit hinsetzen zu lassen und versuchen gemeinsam etwas ans Band zu kriegen und nen schönen Abend gemeinsam zu verleben.

    Pustekuchen.......muss nicht sein so etwas, deshalb meide ich die Forellen-Puffs, was da manchmal abgeht ist schon grenzwertig und erfüllt den Straftatbestand......

    aber das ist wieder eine andere Geschichte, da frage ich mich machmal was ist bloß aus unserem schönen Deutschland geworden? Wofür mein Vater und Großvater sich jahrelang krumm gemacht haben.

    Ach, ich hör lieber auf sonst werde ich wieder politisch und den Moralapostel habe ich auch kein Bock daurend zu spielen, sonst geh euch mit meinem Geschreibsel noch auf den Keks.

    In diesem Sinne "Gute Nacht" Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

    Einmal editiert, zuletzt von Barkassenjoe (11. Januar 2017 um 00:01)

  • Hallo,

    Bei uns im Verein darf man nur an dem Tag wo man Angelt auch anfüttern. An unserem Baggerloch ist das anfüttern verboten. Das sind 2 Vereinsregeln.
    Grundsätzlich ist das anfüttern eine Belastung für das Wasser. Der Nitratwert kann rasant ansteigen und eine Bedrohung für die Fische darstellen. Ich selber lehne daher das anfüttern strikt ab!

    Desweiteren ist keine Stelle reserviert für einen Gastangler.

  • Moin,

    ich kann es schon verstehen, wenn der Gastangler sich aufregt. Würde ich auch, aber dann eher innerlich. Wenn man das ausarten lässt ist der Tag eh gelaufen. Wäre ich an der Stelle des Gastanglers gewesen hätte ich mir wohl meine Spinnrute aus dem Kofferraum geholt und wär auf Raubfisch gegangen...

    Solche Situationen das wer "meinen" Platz besetzt hat hatte ich auch schon, da muss man einfach flexibel sein.

    LG


  • Moin Männer,

    Also, das Einbringen/Anfüttern wird im "Länderwasserhaushaltsgesetz" geregelt und hat mit dem Fischereigesetzt nichts zu tun.
    Für das Anfüttern benötigt man keinen extra Tagesschein, da es nicht im direkten Zusammenhang mit der
    tatsächlichen
    Angelei gesehen wird.
    Vereine können eigene Vorschriften erlassen und das Anfüttern untersagen.

    Platzkarten werden nicht verteilt. :D

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Wer zuerst kommt....

    wäre ja noch schöner, wenn ich irgendwann ans Wasser komme und da steht nen Schild "reserviert für Angler XYZ in der Zeit von..." :cursing:

    Idioten gibts immer wieder und manchmal endet das sogar richtig böse.
    So geschehen letztes Jahr bei uns in Sachsen-Anhalt an einem FoPu...da gings auch "nur" um einen Angelplatz.


    http://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt…m-forellenteich

    http://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt…r-den-schuetzen

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.

    Einmal editiert, zuletzt von Eelcatcher (11. Januar 2017 um 23:57)

  • Bei uns ist das Anfüttern ohne zu angeln an allen Gewässer verboten.

    Damit stellt sich das Problem erst gar nicht, denn wenn jemand im Vorhinein bereits verbotener Weise anfüttert hat er kein Anrecht auf " seinen " Platz.

    Und wenn ich sehe mit welchen Mengen anfüttert wird bin ich für jede Einschränkung dankbar.

    Liebe Grüße vom Niederrhein
    Petermaennchen

  • Bei uns ist das auch so. Wer nicht angelt, wirft auch nichts ins Wasser! An den meisten unserer Vereinsgewässer ist das anfüttern ohnehin verboten. Anfüttern ist bei uns (sofern erlaubt) auch nur in begrenzten Mengen gestattet. Und man muss beim anfüttern gültige Papiere bei sich tragen. Also wird es für einen Gastangler schon schwierig...


    LG Olli

  • Wir haben eigentlich nicht so ein Anfütterungsproblem, liegt teils auch daran das Anfüttern an vielen Gewässern (vor allem kleine Teiche) beschränkt ist. Teils darf man sogar nur mit Maden anfüttern. Liegt daran das die Gewässer anfällig für Pflanzenwachstum sind. Im Sommer hat man an diesen Gewässern immerhin noch knapp die Hälfte an Wasserfläche, die man beangeln kann. Würde da jeder massig anfüttern wärs wohl noch schlimmer.

    LG

  • Hallo Peter,

    Bei uns ist das Anfüttern ohne zu angeln an allen Gewässer verboten.

    Das ist aber eine vereinsinterne Regelung, oder?
    ............................................................................................................................................................................

    Hallo Fischauge,

    Und man muss beim anfüttern gültige Papiere bei sich tragen. Also wird es für einen Gastangler schon schwierig...

    gültige Papiere benötigt doch auch ein Gastangler, oder?

    ...............................................................................................................................................................................

    Auch bei uns sind im Sommer die Seen durch die Algenpest in großen Teilen nicht befischbar. Zu starkes Anfüttern beschleunigt das
    Wachstum, aber das ist ein anderes Thema.

    lg. mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Moin Mattes,

    So Mattes, hier habe ich dir mal aus dem Hamburger Wasserhaushaltsgesetz den dazugehörigen Gesetzestext rein kopiert:

    § 14
    Benutzung zu Zwecken der Fischerei
    (1)
    Für die Fischerei dürfen in oberirdische Gewässer Fischnahrung in
    geringen Mengen zum Anlocken der Fische (Fischköder) und Fischereigeräte
    ohne Erlaubnis oder Bewilligung eingebracht werden.
    (2) 1 Die
    zuständige Behörde kann die Einbringung in bestimmte Gewässer oder
    Gewässerabschnitte untersagen, wenn Nachteile für das Gewässer zu
    erwarten sind. 2 Die Untersagung kann auch durch Tafeln oder in sonst geeigneter Weise bekannt gemacht werden.
    Und nun schmeiß mal Tante Google an und guck was bei euch unter NRW steht, dafür bin ich heute Abend zu faul. :-)) :-)) :-))

    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • Und nun schmeiß mal Tante Google an und guck was bei euch unter NRW steht, dafür bin ich heute Abend zu faul. :-)) :-)) :-))

    Jürgen, da habe ich mir etwas angetan, seit über einer Stunde quäle ich hier Tante Google, aber in dem ganzen
    Gesetzesgewirr und Bestimmungschaos verliere ich den Überblick. Da mußt du Wasserwirtschaft studiert haben,
    oder so fit sein wie du. Ich schlage das Kapitel zu. Aber wer Lust hat es zu lesen.... hier ist es. :D

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_tex…070525140450679

    lg. mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

    5 Mal editiert, zuletzt von Fangnix1 (14. Januar 2017 um 20:19)

  • Jürgen, da habe ich mir etwas angetan, seit über einer Stunde quäle ich hier Tante Google, aber in dem ganzen
    Gesetzesgewirr und Bestimmungschaos verliere ich den Überblick. Da mußt du Wasserwirtschaft studiert haben,
    oder so fit sein wie du. Ich schlage das Kapitel zu. Aber wer Lust hat es zu lesen.... hier ist es. :D

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_tex…070525140450679

    lg. mattes


    Moin Mattes,

    ich habe es sofort gefunden, naja ich weis auch wo du nachschlagen musst. :whistling:

    Obwohl angeln ja nicht zum Gemeingebrauch gezählt werden kann, da hat euer Gesetzesgeber euch Anglern noch ne Menge Spielraum gelassen.


    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !


  • das ging aber schnell :gut hätte ich nie gefunden.

    "In NRW ist "alles" erlaubt, soweit dadurch keine nachteiligen Auswirkungen auf den

    Gewässerzustand zu erwarten sind." Ich hoffe, es gibt in naher Zukunft
    keine Gründe, diese großzügige Auslegung zu kippen.

    lg. mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

    Einmal editiert, zuletzt von Fangnix1 (14. Januar 2017 um 22:22)