Angelschein in einem anderen Bundesland beantragen

  • Das Thema ist zwar schon älter, aber für mich nicht unaktuell....

    Ich habe einen Hamburger Fischereischein. Hier wurde die Jahresabgabe bisher immer in einem freien Feld mit Jahreszahl und Amtssiegel quittiert.
    Für S-H habe ich die Fischereiabgabe bereits für 4 Jahre im Voraus errichtet.
    Wenn ich nun nicht mehr in Hamburg angeln will, dort also die Abgabe auch nicht zahle, habe ich im Schein also für 2026ff keinen Eintrag im Fischereischein und auch keinen Nachweis bei Onlinezahlung.
    Auf den Seiten der Fischereibehörde in S-H steht jedoch, dass man die Fischereiabgabe zahlen und im Besitz eines 'gültigen Fischereischeins' sein muss....

    Jetzt kommt an der Ostsee ein Fischereiaufseher und verlangt die Papiere... Da sieht er in meinem Hamburger Fischereischein nur 2025!!!
    Was ist, wenn er jetzt meint, er sein nicht mehr gültig???

    Hab die Hamburger Fischereibehörde angeschrieben und schon einen Tag später eine Antwort erhalten...
    Allerdings wurde meine Frage nicht konkret beantwortet.

    In S-H ist die 'alte Pappe' noch bis 2030 gültig, und wird durch eine Scheckkarte ersetzt.
    Habe die aber auch angeschrieben in der Hoffnung, dass ich dort eine konkrete Antwort erhalte.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Moin rüdl

    Mein Problem war, dass ich mit Gedanken gemacht habe, ob mein Hamburger Fischereischein in anderen Bundesländern als 'gültig' anerkannt wird. Denn so steht im Fischereigesetz von SH, dass man neben der Jahresabgabe für SH auch einen 'gültigen' Fischereischein benötigt.
    In HH hat man früher keine 'Fischereiabgabe' gezahlt. D.h.: Kamst du aus einem anderen Bundesland und hattest einen gültigen Fischereischein, konntest du in den freien Gewässern Hamburgs angeln, ohne eine weitere Abgabe zahlen zu müssen.
    Inzwischen hat sich das geändert. Hamburg hat sich gedacht, was andere Bundesländer können, können wir auch und bitten eben auswärtige Angler ebenfalls zur Kasse.
    Und nicht nur das...
    Früher hattest du 5 Mark (dann verdoppelt auf 5 Euro) pro Jahr bezahlt. Du bekamst dein Marke, später Stempel in deinen Fischereischein.
    Das konnte man als 'Gültigkeit' verstehen. Ohne Stempel war die Pappe also wertlos!

    Wenn ich also jetzt nicht mehr in HH angeln will, weil mit die Gewässer hier nichts geben, warum also für HH die Fischereiabgabe zahlen?
    Also habe ich im Fischereischein keinen Stempel mehr. Natürlich bekommt man diesen dort ja eh nicht mehr rein, wenn man die Abgabe online tätigt.
    Nun bin ich an der Ostseeküste und werde kontrolliert. Ich zeige die Abgabe für SH und meinen Lappen... Da kam mir in den Sinn, dass der Kontrolleur auf den Gedanken kommen könnte, mein Fischereischein sei nicht 'gültig', weil kein Eintrag für das laufende Jahr!

    Man kann da wirklich auf die blödesten Gedanken kommen. Aber man trifft ja auch mal auf einen Blödensten!

    Ist natürlich auch Wortspielerei... Was ist ein 'gültiger' Fischereischein??? Dann müsste es ja auch einen 'Ungültigen' geben...
    Wie würde denn der aussehen?
    Der Fischereischein ist ja eigentlich nur die Bestätigung, dass man die Prüfung abgelegt hat. Eben wie der Führerschein der Nachweis für die Fahrerlaubnis ist.
    Sollen die von den Behörden einfach das 'gültige' wegnehmen.
    Anderweitig hatte ich vorgeschlagen, dass man vom Amt einen Aufkleber reinbekommt, auf dem die 'Gültigkeit' bestätigt ist.
    Aber das kostet alles Mühe.

    Meine Anfrage an die Fischereibehörde in HH wurde leider nicht abschließend 100% beantwortet. Da erhoffte ich die Antwort zu bekommen, dass mein Fischereischein auch ohne Hamburger Abgabe gültig ist.
    Hab auch in SH angefragt, ob der HH-Schein ohne Eintrag als 'gültig' anerkannt wird. Aber dort sah man sich wohl nicht gewollt, mir zu antworten.

    Wieder viel Geschreibe, wegen so einer Kleinigkeit.
    Man sollte eigentlich nicht Nachdenken, sondern einfach machen und gut.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Mach es einfach und lasst euch nicht von diesen irrsi nigen "Gesetze und Vorgaben" euer Hobby zerstören.

    Wenn ab morgen keiner mehr Angeln gehen würde und nichts mehr an Ausrüstung kaufen würde, wird es einen gewaltigen Zusammenbruch geben. Erst dann werden diese Dummköpfe mit ihren schwachsinigen Gesetzen wach.

  • Mach es einfach und lasst euch nicht von diesen irrsi nigen "Gesetze und Vorgaben" euer Hobby zerstören.

    Das hat man doch schon...
    Nirgends in der Welt gibt es für Angler mehr Vorschriften, als bei uns. Und das nicht, weil es notwendig ist, sondern weil man Tierrechtlern und -schützern in Vorauseilendem Gehorsam ihre Abneigung für dieses Hobby zu nehmen... aber das schafft man nicht...

    Anstatt sich gegen die zu wenden, die Fische in Massen fangen und dabei jede Form des waidgerechten Töten missachten, geht man gegen uns vor, weil wir keine Lobby haben, die den Schneid hat, mit der Faust auf den Tisch zu hauen. Wir sind leichte Opfer und sie können sich so eine Trophäe für ihren 'Tierschutz' leichter ergaunern.

    Aber hier ging es einfach nur darum, dass ich eine amtliche Bestätigung haben wollte, dass mein Fischereischein auch ohne Abgabe für das laufende Jahr gültig ist.

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    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo Udo,

    also so richtig verstehe ich Deine Sorge nicht.

    Der Fischereischein und die Fischereiabgabe sind eigentlich zwei Dokumente und haben nichts miteinander

    zu tun. Der Fischereischein bestätigt Dir das Du die Angelfischerei durchführen darfst. Er ist solange gültig wie vermerkt.

    Entweder ungefristet, also auf Lebenszeit oder Befristet.

    Wenn Du in einem Kalenderjahr angeln möchtest mußt Du für das Jahr (Beispiel 2026) die Fischereiabgabe entrichten.

    Dann bist Du berechtigt die Angelfischerei in dem freien Gewässern bei Euch auszuüben.

    Wenn Du nach MVP fährst mußt Du seit August 25 zusätzlich eine Fischereiabgabe von 10,00 € bezahlen.

    Die Gültigkeit deines Fischereischeins hat mit der Entrichtung der Fischereiabgabe nichts zu zun.

    Vielleicht hast Du von den Behörden so eine unzureichende Auskunft bekommen, da sie dachten Du willst sie veräppeln?;)


    Gruß Olaf

  • Er ist solange gültig wie vermerkt.

    Genau da wurde ich nachdenklich!
    In HH hat man ja keine 'Fischereiabgabe' in dem Sinne gezahlt, wie in SH oder MVP. Man zahlte 5 Euro im Jahr und bekam es im Fischereischein vermerkt. Es war also das laufende Jahr eingetragen. Inzwischen zahlt man auch in HH die Fischereiabgabe wie anderswo... 10 EU/Jahr.
    Gehst du auf die Seite von SH, so steht dort:
    Für die Angelfischerei in Schleswig-Holstein ist immer ein gültiger Fischereischein erforderlich.

    Meine Bedenken waren einfach (und ich habe es jetzt aber auch schon mehrfach erwähnt), dass man bei einer Kontrolle auf die Idee kommen könnte, mein Hamburger Fischereischein sei nicht gültig, weil ich dort für das laufende Jahr keinen Eintrag habe.

    Sollte also so etwas tatsächlich passieren, mir jemand also das Angeln untersagen, weil man meinen Schein für nicht gültig hält und sogar eine Anzeige fertigt, muss ich das gerichtlich klären lassen. Ich bekomme zwar Recht, aber für diesen unnötigen Verwaltungsaufwand bin ich dann nicht verantwortlich...

    Wir müssen inzwischen ein Handy haben und eine App laden, wenn wir angeln wollen. Aber der Fischereischein ist noch ein Vorkriegsmodell.

    Hat sich aber in 4 Jahren eh erledigt.
    SH verlangt ja die Fischereiabgabe und weil das Kassieren und verwalten auch Geld kostet, musst du das auch noch löhnen.
    Ich hab letztes Jahr noch für 4 Jahre a 10 Euro abgedrückt. Aber 20 ist mir zu viel, dafür dass man kaum noch Fische fangen kann / darf und womöglich 3/4 der SH-Küste dem Naturschutz mit Verboten versehen wird.

    Egal, ich hab noch andere Hobby's. Zudem wird man mit zunehmendem Alter auch deutlich ruhiger.;)

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948