Hallo - habe jetzt kein Unterforum mit Rechtsfragen gefunden -
Gestern im Fischereischein-Unterricht wurde von unter Umständen 80 kg Welsen gesprochen - da muss man wohl schon einen anständigen "Fischtöter"
- warum heißt der eigentlich so, der ist doch nur zum betäuben - haben.
Was sagt der Polizist, wenn so ein Teil im Kofferraum liegt - muss der verschlossen transportiert werden
Vor Ort ist es klar - da besteht ein natürliches Interesse und dann kann es keine Probleme geben - wie auch mit zu langen Messern - § 42a.
Fischtöter
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Nur weil vielleicht die Möglichkeit bestünde, einen sehr großen und schweren Wels zu fangen, muß man ja nicht zwangsläufig immer nen Baseballschläger im Kofferraum liegen haben.
In der Regel werden derart große Fische (80kg Wels ist deutlich über 2m lang) eh zurückgesetzt, weil sie zum einen kaum sinnvoll verwertet werden können und andererseits gerade große Welse oftmals mit Schwermetallen belastet sind.Und auch für einen so großen Fisch, wenn man ihn denn verwerten wollte, brauch man nicht das meterlange Vierkantholz zum Betäuben.
Da reicht auch der ganz normale ca. 20cm lange Fischbetäuber (ich nenns jetzt absichtlich so und nicht Fischtöter) völlig aus.Natürlich gibt es in einigen Bundesländern Bestimmungen, die ein Zurücksetzen maßiger nicht geschonter Fische untersagen. Man müßte da also jeden maßigen Fisch abknüppeln, ob man will oder nicht.
Trotzdem rutschen den Anglern auch aus diesen Bundesländern regelmäßig die Fische aus den Händen und gleiten wieder in ihr Element, weil die Angler eben auch die Nachhaltigkeit ihres Handelns dabei sehen, anstatt ein Gewässer gnadenlos leerzufischen.Ich glaube kaum das dir die Polizei irgendetwas kann, wenn sie bei dir im Kofferraum nen Kantholz sehen. Warum auch, könnte auch als Latte fürn Gartenzaun dienen.
Deutschland hat eh kuriose Gesetze.
Im Jagdgeschäft brauch ich den Altersnachweis um nen kleines Klappmesser erwerben zu können.
Auf der anderen Seite kann ich aber völlig problemlos das 35cm lange Küchenmesser kaufen. -
auf der Fahrt zum, während und auf der Heimfahrt vom Angeln kannst du auch ein langes Messer oder Totschläger transportieren.
Wichtig das die nicht zugriffsbereit transportiert werden. Also in einem verschlossenen Behältnis.
Ist die gleiche Regelung wie bei Sportschützen. Waffe und Munition in verschlossene getrennte Behältnisse. Also nicht im Holster am Gürtel... dann gibt es richtig Ärger.....Statt eines überdimensionierten Totschlägers kannst für Großfisch auch einen Hammer nehmen. Der fällt nicht unter das Waffengesetz.
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Ja - das Messergesetz kenne ich recht gut - ich werde es auch so machen - Kofferraum - Tasche kleines Schlösschen - fertig.
Mich interessierte jetzt nur mal so, ob es da irgendein Gesetz gibt.
Danke. -
Statt eines überdimensionierten Totschlägers kannst für Großfisch auch einen Hammer nehmen. Der fällt nicht unter das Waffengesetz.
Dann lass das hier in Deutschland blos kein Kontrolletti sehen.
Das ist alles andere als waidgerecht, mit einem Hammer punktuell den Schädelknochen evtl. zu zertrümmern anstatt den Fisch nur zu betäuben.Solche Methoden erinnern mich immer wieder an die alte "amerikanische Art" einen Hummer zu töten
Knüppel und fertig, da kollidiert auch nix mit Waffengesetz.
Und gegen nen Angelmesser in der Kiste oder am Gürtel hat auch keiner was gegen.
Man muß ja nicht gleich die 50cm Machete ans Wasser schleppen.Und wegschließen (Schloss ist keine Bedingung, auch ein verschlossener Rucksack erfüllt dieses Kriterium) mußt du auch nur Waffen, die unter das öffentliche Trageverbot fallen.
Alle anderen dürfen zufriffsbereit auch am Mann getragen werden, selbst wenn sie dabei sichtbar für andere sind. -
wenn man Grobmotoriker ist kann das passieren, aber auch mit einem normalen Totschläger wenn zu hart zugeschlagen wird.
Bisher in keinem Gesetzesblatt die Definition eines Totschlägers für Fische gelesen. Dann soll die Kontrolle mal zeigen wo das steht!
Als ich mal am Köderfisch stippen war und sich ein 98cm Zander an der einen Made vergriffen hat, konnte der Fisch sicher gelandet werden. Nur der Totschläger lag natürlich noch zu Hause. Dabei stand die Polizeikontrolle neben mir. Lächelten und reichten mir ihren Schlagstock.... funktionierte ausgezeichnet. Denke daran immer gerne zurück. Heute würde gleich viel Klamauk drum gemacht werden und der Angeslchein ist in Gefahr....Messer mit über 12cm Länge kann man während des Angeln am Mann tragen. Aber nicht auf dem Hin- und Rückweg!!!
Wer ein sog. Einhandmesser besitzt, sollte den Auslösepin rausschrauben. Die fallen unter das Waffengesetz und selbst der Besitz ist in D verboten. -
Der Schlagstock ist ja auch nix andres wie nen Fischtöter.
Nen Hammer ist da schon was anderes.Hast natürlich recht, eine genaue Definition eines Fischtöters (oder besser Betäubers) findet man in keinem Gesetzestext.
Lediglich die Handhabung der Betäubung ist klar definiert.Das mit der Klingenlänge bis 12cm bezieht sich aber auch nur auf feststehende Klingen, bei Klappmessern spielt die Klingenlänge keine Rolle.
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GEnau - und Einhandmesser fallen nur unter den § 42 a - das heißt am Wasser darfst du es am Mann tragen - genau wie ein Klinge über 12 cm - weil du da ein berechtigtes Interesse hast.
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- Offizieller Beitrag
moin,
ZitatGestern im Fischereischein-Unterricht wurde von unter Umständen 80 kg
Welsen gesprochen
- da muss man wohl schon einen anständigen
"Fischtöter"- warum heißt der eigentlich so, der ist doch nur zum betäuben
- haben... äh.. .. nööö!
Kein normaler Mensch,
würde einen Großwels mit der Brechstange bearbeiten.
Da X-mal auf seiner Birne rumkloppen ist eher Tierunfreundlich
als eine saubere Durchtrennung (Kiemenschnitt) seiner Blutzufuhr.
Das Blut verlässt zügig den Körper; die Sauerstoffversorgung wird unterbrochen und
das Tier stirbt schnell.
Diese ollen Vorgaben in den Lehrbüchern sind nur ein Anhaltspunkt (Betäuben, Töten (Kiemenschnitt / Herzstich); Haken entfernen, Versorgen,..).
Bei so manchen Ausnahmen stehen diese "Vorgaben" sich selbst im Wege;
damit meine ich,
.. die "Regel" ist dafür erdacht worden, daß das gefangene Tier möglichst schnell und schmerzfrei aus diesem Leben gehen darf.
Dagegen ist auch absolut nichts zu sagen, soweit ist diese "Verhaltensregel" auch i.O.
Wo die "Regel" eben nicht mehr greifen kann,
da geht es um Fische, wo man mit seinem "Prügelchen"
nicht i.d. Lage ist, daß man mit den 1-2 Schlägen
sämtliche Hirnregionen (Vor- und Nachhirn) trifft (schnelles betäuben nicht möglich).In solchen Fällen holt man dann auch keine Spaltaxt aus dem Auto,
nur weil diese eine, von Menschen erdachte Regel, irgendwo im Hinterkopf 'rumschwirrt.
Man würde das Tier in so einem Fall mit dem Knüppel nur unnötig vor dem Tode in Stress versetzen.
Fairer ist ein Kiemen-rund-schnitt; schneller Blut-(sauerstoff)-verlust sorgt auch für eine gewisse "Betäubung";
das CO² wird ohne Blut nicht abtransportiert und frischer O² für Hirn und Muskeln wird nicht nachgliefert.
Andere Ausnahme;
beim Aal klopft auch keiner auf dem Kopf rum; der bekommt seinen Nackenstich und darf dann ausbluten... oder Stör; hab' noch keinen gesehen,
der so einem Tier erst sinnlos den Kopf zermatscht,
anstatt ihn einfach schnell ausbluten zu lassen... Regeln sind eben auf der einen Seite 'was Gutes und
auf der anderen Seite sind sie Unfair,
weil sie NICHT auf alles angewandt werden solltenGruß rüdl
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Rüdl, gebe dir vollommen Recht.
Nur denke daran was all die selbsternannte Politiker (oder dazu berufen fühlen) sich gewisse Vorschriften/Gestze ausdenken. Von denen hat noch niemand geanagelt.... geschweige einen Großfisch vom Leben zum Tod befördern müssen...
Besser ich schreibe nicht weiter bevor es juristischen Ärger gibt.....Wolfgang
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- Offizieller Beitrag
moin..
.. naja Wolfgang,
.. die Regeln passen doch fast,
wieviel Fische in % haben wir denn so als Ausnahme,
wenn wir den Blick auf die Hauptangelfische richten ?1-2-3% ?
Wo passt die Regel denn nicht;
.. beim Aal,
.. den Plattfischen,
.. bei Süßwasser-Monstern (wobei die selten im Topf landen).. wo denn noch ?
gruß rüdl
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moin..
.. naja Wolfgang,
.. die Regeln passen doch fast,
wieviel Fische in % haben wir denn so als Ausnahme,
wenn wir den Blick auf die Hauptangelfische richten ?1-2-3% ?
Wo passt die Regel denn nicht;
.. beim Aal,
.. den Plattfischen,
.. bei Süßwasser-Monstern (wobei die selten im Topf landen).. wo denn noch ?
gruß rüdl
Hallo Rüdl,
vollkommen richtig, deine Aussagen..........
Eine andere Argumentation lässt sich von den Fischereigesetzen und der Schlachtverordnung her nicht ableiten.
Auszug aus der Schlachtverordnung:
Zitat
(10) Wer einen Fisch schlachtet oder tötet, muss diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder Töten nach
Maßgabe der Anlage 1 Nummer 9 betäuben. Abweichend von Satz 1 dürfen
1. Plattfische durch einen schnellen Schnitt, der die Kehle und die Wirbelsäule durchtrennt, und
2. Aale, wenn sie höchstens bis zu einer Zahl von 30 Tieren pro Tag gefangen und verarbeitet werden, durch
einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der
Eingeweide einschließlich des Herzens
ohne vorherige Betäubung geschlachtet oder getötet werden.Das sollte jeden Angler in Fleisch und Blut übergehen.
Gruß Jürgen