Allgemeinverfügung zur KüFo

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Angelfreunde,


    hier ein Auszug von der website des LSFV- SH wonach die

    Allgemeinverfügung auch 2020 weiter gilt.


    Allgemeinverfügung

    Die „Allgemeinverfügung zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 KüFVO“ gilt auch 2020. Sie wurde erstmals 2006 erlassen und sollte damals als Provisorium „vorläufig“ Ausnahmen regeln, bis diese bei einer umfassenden Änderung direkt in die KüFVO übernommen werden. Dabei ist es geblieben, so daß weiterhin die Mindestmaße für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche aufgehoben sind, ebenso die Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt.

    Veröffentlicht am16. Januar 2020KategorienAllgemein


    Mit Petri Heil

    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??


    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.


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    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.


    Der Müll muss mit !!!