Hallo,
ein Gericht hat für Sachsen den Ausgangsbereich für Freizeitaktivitäten präzisiert. Das hat dann Gültigkeit solange auch die anderen Einschränkungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona Virus bestehen bleiben.
Bin ich froh, die meisten meiner Aktivitäten wie Angelstellen, Campingplatz, einige nahe Angehörige liegen in diesem 15 Km Umkreis um meinen Wohnort.
Mein intensivstes, zweites Hobby ist auch schon dem Versammlungsverbot zum Opfer gefallen. Die Reparatur von Elektrogeräten im Club „ Die –Ganzmacher“ im Bautzener „Steinhaus“ darf auch nicht stattfinden.
Bleibt Gesund
Jürgen