Nun ist es durch, das Fangverbot für Aale im Meer und in Brackwasserzonen.
Wer nun denkt, dass dadurch der Aal geschützt wird, der irrt.
Denn es ist nur die Freizeitfischerei betroffen.
Es darf weiterhin kommerziell der Aal entnommen werden.
Zwar wird die Schonzeit von 3 auf 6 Monate ausgeweitet, doch dann stellt der Berufsfischer eben mehr Reusen auf.
Und das Perfide: Es dürfen weiterhin Glasaale für Besatzmaßnahmen gefangen werden.
Wofür wird besetzt????
Wichtiger erscheint uns jedoch, dass die Glasaalfischerei zur Sicherung von Besatzmaßnahmen weiterhin erlaubt sein wird.
Richtig, um die Fische später zu fangen. Entweder von den Fischern oder in den Binnengewässern.
Dieser Beschluss der EU ist also nicht zum Schutz des Aales, sondern dient dem Schutz des Kommerzes...
Lobbyarbeit halt...
Und dann stellt man eine Griechin an die Wand...
Das gesamte EU Parlament kann sich gleich neben sie stellen...