Im Beitrag ‚Geltinger Bucht‘ wird’s rechtlich! 😉
Um nicht davon abzuschweifen, hab ich mal einen neuen Tröt aufgemacht.
Hier ein Bespiel aus dem Verkehrsrecht, wie verrückt Gesetze oder Verordnungen sein können.
Jeder Autofahrer kennt das Zeichen 315…
Das ist das kleine blaue, rechteckige Schild, dass das Parken auf dem Gehweg erlaubt.
In Hamburg ist es so, dass man trotz dieses Zeichens, das sogenannte Parken an der Baumscheibe toleriert.
Baumscheibe heißt: Dort wo ein Baum steht… gilt aber auch für einen Strom-/ oder Telefonverteiler, Absperrgitter pp.
Wenn man also auf dem Gehweg nicht parken kann, weil da ein festes Hindernis steht, kann man davor am Fahrbahnrand parken.
Denn: Als vor vielen Jahrzehnten mal ein Autofahrer einen Strafzettel bekam, weil er nicht auf dem Gehweg parkte, zog er vor Gericht. Denn er konnte ja nicht auf dem Gehweg parken, weil dort ein Baum stand!
In Bayern lässt man so etwas nicht zu und dort wird anderes Recht gesprochen.
Es sind sich Juristen aber nicht ganz einig, was nun genau gilt.
Es gibt Gebote und Verbote.
Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. Das regelt u.a. § 2 der StVO, das die Fahrbahn zu benutzen ist. Das gilt auch für das Parken.
Wenn man mangels ausreichender Fahrbahnbreite das Parken auf dem Gehweg ermöglichen will, muss man dieses Verbot aufheben.
Eben durch Zeichen 315, was wiederum ein Gebot ist.
Nun stellt sich jedoch die Frage: Wird also ein Verbot (Gehwegparken) aufgehoben, wird dann auch Automatisch das Gebot (Straßenbenutzung) aufgehoben?
Darf ich dann also nicht mehr die Fahrbahn zum Parken benutzen, wenn sie trotz Gehwegparken breit genug ist und der Verkehr nicht behindert wird?
In einer Großstadt wie Hamburg gibt es zig Orte, wo das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, man dort aber auch am Fahrbahnrand parkt, weil baulich gar nicht möglich ist, auf dem Gehweg zu parken.
Was war an vielen Stellen die Folge? Man stellt zusätzlich Park-/Haltverbotsschilder auf. Kurz darauf erscheinen dann immer Artikel in den Gazetten: Schilderwald Deutschland!!!
Aber nur so wird etwas eindeutig, was vorher zweideutig war…
Vielleicht gibts ja noch weitere dubiose Rechtsvorschriften..... wobei ich mir eigentlich sicher bin, sonst wären wir ja nicht soooo Deutsch