Fischereischein auf Lebenszeit nach Umzug noch brauchbar?

  • Hallo,


    ich wohne derzeit in Bayern und würde mir gerne den Fischereischein auf Lebenszeit holen. Allerdings kann es gut sein, dass ich in ein paar Jahren in ein anderes Bundesland (vermutlich Baden-Württemberg) ziehen muss. Ich habe gelesen, dass der Fischereischein aus Bayern dort aber dann nur noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres gilt. Also müsste ich mir dann dort auch noch einen holen.


    Bringt mir der Fischereischein aus Bayern dann in Deutschland überhaupt noch etwas oder ist der dann komplett überflüssig wenn ich den neuen habe?

  • Ich denke, dass dein Bayrischer in Bayern ein Leben lang gilt.

    In BW musst du wohl den Dortigen erwerben, weil du dort deinen Wohnsitz dann hast.

    Entweder erkennen sie den Bayrischen als Nachweis für eine erfolgreiche Prüfung an oder du musst deine Prüfungsbescheinigung vorlegen.


    Eigentlich ist es ja so, dass der Fischereischein eines Bundeslandes auch als Nachweis für eine abgelegte Prüfung gilt.

    Wenn du also z.B. in Hamburg angeln willst, reicht dein Bayrischer Schein aus, oder dann auch der aus BW. Dennoch musst du eine Abgabe von 10 Euro zahlen. Ebenso wie in S-H.


    Wenn dein Bayrischer gültig bleibt, warum willst du dieses gültige Dokument entsorgen! Erst wenn du ihn doch mal brauchen solltest, wirst du die 100%ige Antwort auf deine Frage beantworten können.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,..



    .. damit es keine Mißverständnisse gibt ; ..



    .. reden wir über den Zettel, der deine bestandene Fischerei-Prüfung bestätigt ?


    (Gültig in allen 16 Bundesländern und gültig bis zum Tode)


    .. oder ..


    .. reden wir über den vom AMT (Gemeinde/ Stadt/..) ausgegebenen "Angel-Fischerei-schein"-zettel ?



    Bei dem vom AMT ausgestellten "Fischereischein aus Bayern", drückst du

    über diesen AMTs-Zettel Gebühren ab, die NUR für die "Belange" in Bayern benutzt werden.



    Da Bayern für seine unverschämt hohen Fischerei-abgabe-Gebühren bekannt ist,

    würde ich an deiner Stelle; mit dem geplanten Umzug im Hinterkopf;

    keine unnötigen Gebühren auf Lebenszeit abdrücken.



    In einem anderen Bundesland kannst du nach Vorlage des (bayrischen) "Fischereischein"

    einen neuen Fischereischein bekommen, der zum Erstwohnsitz passt.


    Auch die zukünftigen Gebühren ("Fischereiabgabe") werden sich um ein vielfaches verringern.

    In Niedersachsen zBsp. zahlt man einmalig ca. 45€ und dann bis zum Tode nichts mehr.


    In anderen Bundesländern gibt es diese 1-3-5 Jahre gültigen Amts-Scheine, oder ähnliche "Abzocker-Intervalle" ..

    .. da braut jedes Bundesland ein anderes Süppchen.



    Wenn dein bayrischer Angelschein nach dem Umzug noch 2 Jahre gültig ist/ wäre,

    dann warte eben die 2 Jahre und lass ihn dann umschreiben ;)

    Bei einer Kontrolle mußt du ja nur einen gültigen Amtszettel & einen Erlaubnisschein für das betreff. Gewässer (Tageskarte) vorzeigen und

    nicht den Personalausweis (da klebt nach Anmeldung auf dem zust. Einwohner-Amt, die neue Adresse d'rin)

    Die Amts-zettel (Fischerei- / Angel-Scheine) werden unter den 16 Bundesländern akzeptiert.



    Zitat

    Eigentlich ist es ja so, dass der Fischereischein eines Bundeslandes auch als Nachweis für eine abgelegte Prüfung gilt.

    äh.. nööö !

    .. in BaWü gab / gibt es die 1-3 Jahre gültigen "Fischerei-scheine" vom Amt/ Gemeinde

    die NICHT basierend auf einer bestandenen Fischerei-Prüfung ausgegeben werden / wurden.



    Da gibt / gab es auch zweierlei mögliche Prüfungen;

    >> eine war / ist die Sportfischer-Prüfung über einen Verein, also so richtig mit Kurstage und anschl. Prüfung;
    >>die andere Variante;
    man kriegt ein kleines Heftchen mit einigen hundert Fragen und eine lösungsschablone dazu,
    muß sich alles selbst bei-puhlen und trifft sich zur Prüfung in einer großen Halle /Saal
    und kreuzt hoffentlich die richtigen Antworten an.


    Mit dem Zettel für eine bestandene Fischerei-Prüfung in der Hand,
    muß man bei Antrag des Fischerei-Scheins auf dem Amt/ Gemeinde
    darauf achten, WAS die Damen & Herren da im zukünftigen Fischereischein ankreuzen !!

    D.h. da gibt es mehrere Möglichkeiten; .. welche ART der Prüfung man abgelegt hat
    wird da in den vorhandenen Kästchen markiert.


    Am höchsten angesehen ist immer noch die Sportfischer-Prüfung;

    .. über einen Kurs beim Verband mit Lehrer & Prüfern.


    gruß rüdl