Fischereischein aus Niedersachsen in NRW umschreiben?

  • Hallo, ich wende mich mal an die Gemeinschaft um vielleicht etwas Klarheit zu bekommen. Ich bin seit kurzem in NRW wohnhaft und besitze einen Fischereischein aus Niedersachsen ( Einmalige Gebühr und keine Fischereiabgaben auf Lebzeit). Im Landesfischereigesetz NRW steht (siehe Anhang) das der in NRW gültig ist und ich erst bei Ablauf des Scheins einen neuen beantragen muss. Der Schein läuft aber nie ab und es wie gesagt auch keine Abgabe fällig. Hatte jemand den Fall schon? Die untere Fischreibehörde ist wohl auch überfragt und hat den Fall an die Bezirksregierung weitergeleitet. Weiß vielleicht auch jemand, in welchem Gesetz steht, dass ich mir bei Bundeslandwechsel einen neuen Schein holen muss? Danke im Voraus.

  • Hast du denn in NI eine Fischereiprüfung abgelegt und die Prüfungsbescheinigung zur Hand?
    Dann gehst du mit deinem Fischereischein und Prüfungsbescheinigung (Urkunde) zu deinem zuständigen Amt in NRW und holst dir dort einen neuen Schein, auch wenn dein NI-Schein nicht abläuft. Denn in NRW wird eine Jahresgebühr fällig, auf die die sicher nicht verzichten wollen.
    Steht ja HIER


    Deinen NI-Schein würde ich trotzdem behalten, solltest du dir das ein paar Wochen ( ;) ) oder auch Jahren überlegen, zurückzukehren.


    Denke mal, wenn du gleich ein Passfoto mitnimmst (ich druck meine immer selbst aus), gehts auch recht schnell...
    Aber in den meisten Ämtern muss man ja bereits Termine machen. Und wenn du auf die Seite deines zuständigen Amtes gehst, werden da sicher auch entsprechende Info's stehen.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Danke für deine Antwort. Das die die Gebühren haben wollen ist klar😂 Aber die reden ja nur von der Prüfung und Schein in NRW. Im nächsten Absatz kommt das ja mit den Scheinen aus anderen Bundesländern.

  • Zitat

    Wenn der Fischereischeininhaber seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen begründet, wird der Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben, soweit der Inhaber nach den in dem anderen Bundesland geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat.

    Eigentlich ist doch alles klar....
    Die genannte Gültigkeit würde ich nicht unbedingt an ein Datum oder Zeitraum festmachen...

    In HH kann ich für 3 Jahre im Voraus die Fischereiabgabe zahlen. Ziehe ich nach 1,5 Jahren in ein anderes Bundesland können die meinen Schein noch anerkennen, weil ich ja bis 2027 bezahlt habe...

    Das ist aber von Bundesland zu Bundesland sicher unterschiedlich. Ich denke mal, dass man das einfach so rein genommen hat und nicht für jedes Bundesland individuell eine Regelung getroffen hat, zumal dies ja auch immer wieder jedes Bundesland ändern kann. Dann müsste auch wieder das in den Vorschriften der anderen Bundesländer geändert werden.

    Zudem kann man nicht jeden individuellen Fall einzeln aufführen...


    Mach dir nicht den Kopf über solch kleine Wortspielereien...

    Hast du eine Prüfung abgelegt, bist zu berechtigt, einen Fischereischein zu erwerben.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Das ich einen neuen beantragen kann, ist mir völlig klar. Natürlich wird dir der Rest der Zeit, für die du die Fischereiabgabe gezahlt hast, der Schein anerkannt, dass ist auch klar. Ich mache mir keine Sorgen, dass ich keinen bekomme, sondern ich frage mich tatsächlich nach der gesetzlichen Grundlage einen neuen beantragen zu müssen.

  • Steht in deinem Fischereischein aus NI deine Adresse?
    In meinem Hamburger steht sie... ziehe ich um, stimmt die Adresse nicht mehr...

    Egal ob in ein anderes BL oder innerhalb Hamburgs...

    Aber in beiden Fällen würde man sagen: Schreib ihn erst um, wenn er ungültig wird, also nach Ablauf der eingetragenen Gültigkeit, die sich ergibt, bis wann ich gezahlt habe...


    Wo das steht?
    Wahrscheinlich in irgendeinem Pass-/Ausweisgesetz oder -Verordnung. Da stünde dann, dass Ausweis-Dokumente die aktuelle Anschrift enthalten müssen, wenn sie denn in dem Dokument erwähnt werden (der Führerschein ist ja auch ein Dokument, aber ohne Anschrift).

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948