Saarländischer Fischereischein, darf ich überall angeln?

  • Hallo liebe Community,


    ich mache meinen Fischereischein, beziehungsweise die Prüfung, im Saarland habe meinen Wohnsitz aber in Hessen. Nach der Prüfung kann ich mir dort den Fischereischein ausstellen lassen.

    Meine Frage nun: Darf ich mit dem Saarländischen Fischereischein mit Wohnsitz in Hessen, in Hessen angeln? Evtl. sogar überall?

    Ich habe die Frage auch Fishing King gestellt, da alles darüber läuft. Mir wurde gesagt ja ich darf überall damit angeln aber im Internet finde ich auch andere Antworten..


    Wisst ihr mehr?

    Falls sich jemand wundert wieso ich den Fischereischein nicht in Hessen beantrage: Ich möchte danach direkt ans Wasser ^^

  • Grundsätzlich ist der Fischereischein der Nachweis, dass du die erforderliche Prüfung abgelegt hast.
    Hier in HH bekomme ich einen Stempel in meinen Hamburger Schein, wenn ich für das Jahr die Abgabe gezahlt habe.
    Jemand aus S-H hat einen anderen Schein. Da kommt kein Stempel rein. Also muss er eine 'Gastkarte' für das Jahr für die Hamburger GEwässer kaufen.
    Wenn du deine Prüfung im Saarland machst, bekommst du ja eine Bescheinigung. Und mit dieser Bescheinigung erhälst du den Fischereischein.
    Also besorg dir einen Fischereischein in Hessen. Damit kannst du auch im Saarland angeln, musst dort aber ggf auch eine Jahresgebühr als Gastangler zahlen. Die einzelnen Bundesländer handhaben dies ja individuell. Wenn du einen Schein aus dem SAarland hast und dort auch ein Stempel für eine Jahresabgabe rein kommt, dann nutzt dir der SChein mglw. in HEssen nichts, wenn du im Saarland keine Abgabe mehr gezahlt hast. Denn dann ist dieser Schein ungültig. Auch wenn der SChein der NAchweis ist, dass ich eine Prüfung abgelegt habe...
    WEnn ich in S-H angeln will, muss ich dort die 10 Euro Jahregebühr zahlen und muss einen gültigen Fischereischein haben. Mein Hamburger Fischereischein ist aber nur gültig, wenn ich dort den Stempel drin hab, als Nachweis, auch in HH gezahlt zu haben.

    Vielleicht ändert sich das ja mal... Man bekommt eine KArte, wie es ach beim FÜhrerschein der Fall ist, als NAchweis, dass man eine Prüfung abgelegt hat. So braucht man nicht die Urkunde mit sich zu schleppen.
    Und wenn man in einem Bundesland angeln will, hat man dort die Abgabe zu zahlen.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948