• Offizieller Beitrag

    [autor=juergen labes]12.06.2004 18:26[/autor]
    Auszug aus der Küstenfischerei-Ordnung von S-H §12:
    Wer den Fischfang mit der Handangel ausübt, darf Wattwürmer im Handstichverfahren oder Handspülverfahren an sich bringen. Zitat Ende.
    Erwerbsfischern ist sogar die Benutzung eines Außenborders bis 3,7kW erlaubt, um damit die Wattis aus dem Boden zu spülen.
    In Gebieten, die für den Badebetrieb ausgewiesen sind,
    ist jegliche o.g.Tätgigkeit zu unterlassen.

    [autor=AddiHit]09.06.2004 12:10[/autor]
    Hallo Wurmsucher!

    Tauwurm:
    Suche im Dunkeln mit schwacher Taschenlampe oder mit roter Lampe (Fahrradlampe) auf nassem Rasen. Langsam und vorsichtig bewegen, da die Tauwürmer sich sonst blitzartig in ihr Loch verziehen.
    Tauwurm am Kopf packen und gaaaanz langsam ziehen. Der Wurm lässt nach kurzer Zeit nach. Geht auch auf Blumenbeten.

    Rotwurm:
    In Komposthaufen massig zu finden. Unter Tipps, Tricks und Tackle ist auch etwas über die Zucht geschrieben worden.

    Wattwurm:
    An Ostsee mit dem Pümpel (den Abflussstampfer) am Besenstiel über einem Bohrloch stampfen, bis der Wurm rausgesaugt wurde. Am anderen Ende des Stiels ein Teesieb oder kleinen Kescher befestigen und den Wurm aufnehmen.
    An de Nordsee bei Ebbe mit der Grabgabel im Watt graben.

    Wer suchet der findet!