• Hallo an alle,


    Ich bin neu hier und jetzt zu meiner Frage!

    Ich möchte im nächsten Monat meinen Fischereischein machen! Ich bin in keinem Verein und kann auch keinem beitreten, da ich sehr viel unterwegs bin und mich so nicht richtig um den Verein kümmern könnte. Dennoch will ich gerne ab und zu, wenn ich die Zeit finde, Anglen gehen.

    Wollte den Schein machen und dann mit einer Gastkarte am jeweiligen Gewässer angeln, aber man hat mir gesagt, dass ich in einem Verein sein MUSS, sonst würde mir keine Gastkarte ausgehändigt!

    Ist das richtig? Was habt ihr das für Erfahrungen? Ich komme aus Niedersachsen(wenn das was hilft) ?-(

  • Hi,

    das mit den Gastkarten ist von Verein zu Verein unterschiedlich.
    Die einfachste Möglichkeit ist es in ein örtliches Angelgeschäft zu gehen und zu fragen welche Tages- Wochen- oder Monatskarten er anbietet zu welchen Gewässern er ausgibt.

    Es kann sein das Du einen Sportfischerauweis für bestimmte Gewässer brauchst. Den bekommst Du entweder durch eine Mitgliedschaft in einem Angelverein ( die auch passive Mitgliedschaften anbieten ) oder bei den für deinen Bezirk zuständigen Verband ( zumindest gibt es bei uns diese Möglichkeit).

    Gruß

    Attac :P

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein

  • Hallo Olli

    Erstmal herzlich willkommen

    In unserem Verein reicht ein gültiger Fischereinschein für die Gästekarte.
    Das gleiche giilt in die Ausgabestellen für die Rheinkarten.

    Der deutsche Sportfischerpass (VDSF) bringt eine Ermäßigung beim Erwerb einer Jahreskarte für den Rhein.

    Aber das wird sicher unterschiedlich gehandhabt.

  • Hallo Olli

    Herzlich willkommen im Forum.

    Am besten, du wendest dich an den Landesverband. Im Internet findest du den unter google, wenn du 'Angelverband 'dein_Bundesland' eingibst. Dort ist sicher auch eine Telefonnummer.
    Ruf an und frage, wo du den Schein machen kannst und wo es 'freie' Gewässer gibt! Große Flüsse wie Elbe, Rhein, Weser etc. sind nicht nur an Angelvereine verpachtet, sondern auch an Fischer. Die teilen auch Tages- oder Jahreskarten aus. Dazu musst nicht in einem Verein sein.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    • Offizieller Beitrag

    hm..

    .. meiner ansicht nach werden hier tageskarte und gastkarte verwechselt ... :rolleyes:


    .. ich kenne zwei versionen an GAST-karten...

    - GASTkarten, welche unter befreundeten Vereinen ausgetauscht werden..


    UND..

    - ein Vereinsmitglied kann für einen freund oder bekannten eine
    Gastkarte ausstellen, damit dieser am Vereinsgewässer mit-angeln kann..
    .. das geht jedoch auf kosten der rutenanzahl des mitglieds..
    (Bsp. sind 2 ruten für mitglieder erlaubt; dann angeln beide mit 1 rute
    und der GAST braucht nur eine ausgefüllte (gast)-karte dafür..)
    HIER ist das Mitlied für den GAST verantwortlich; die rutenanzahl bleibt dieselbe
    und deswegen duldet man eine solch' unentgeldliche lösung in vielen
    vereinen...


    .. will der *GAST* auch mit 2 ruten angeln, dann braucht er eine tages-fangerlaubnis (Tageskarte)..
    .. die bekommt er nur gegen vorlage eines papier'chens, welche belegt,
    daß er die F-prüfung erfolgreich bestanden hat..
    .. in niedersachsen ist es der Fischereischein; anderstwo kann
    der "zettel" auch nen anderen namen haben ;)

    .. die Tages- / Wochen- / Jahres-Karte ( = erlaubnisschein zum
    fischfang in einem bestimmten Gewässer), den kannst du nach bestandener prüfung überall dort erwerben, wo auch
    Erlaubnisscheine für nicht-vereins-mitglieder ausgegeben werden.


    .. hast du jetzt eine solche tageskarte gemeint ???..

    .. da kann es dir passieren, daß du nicht an jedem gewässer eine solche
    fisch-fang-erlaubnis (Tageskarte) bekommst, denn welche gewässer
    auch für tageskarten-inhaber frei-gegeben werden, das
    bestimmt der jeweilige besitzer / pächter (verein)..

    .. wenn du dann unbedingt an einem solchen Gewässer angeln möchtest, dann
    musst du in den "verein" eintreten um da angeln zu können...


    man.. die deff. gastkarte und der allgemeine umgangssprachl. gebrauch
    sind gar nicht so einfach.. ;)


    gruß rüdl

  • Manche Vereine machen leider die Abgabe von Angelerlaubniskarten an Nicht-Mitglieder
    davon abhängig, daß man "organisiert", sprich Mitglied in einem der beiden großen Anglerverbände ist.
    Hier in Ba-Wü bekommt man an einigen Gewässern nur Erlaubniskarten,
    wenn man Mitglied im VdSf (Verband deutscher Sportfischer) ist.
    Dies kann man allerdings in der Regel nur über eine Vereinsmitgliedschaft werden.

    Manchmal kann man über die Vergaberichtlinien von Erlaubnisscheinen nur den Kopf schütteln. :rolleyes:
    Oftmals können diese auch nur bei mindestens 2 Übernachtungen in der Gemeinde erworben werden.

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?

    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Moin Moin,

    hier in Mecklenburg/Vorpommern ist die Angelei bis zum 10 Geburtstag frei, das heißt ab dann brauchst Du einen Fischereischein.

    Der Fischereischein mit der dazu gehörenden Fischereiabgabe für das laufende Jahr berechtigt Dich zum Erwerb von Erlaubnisscheinen.

    Gruß Reinhold

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

  • Ich komme auch aus NI, und bei uns braucht man für den Erwerb einer Tageskarte eines Vereins die Mitgliedschaft in einem anderen Verein. Es reicht allerdings die passive Mitgliedschaft! Dann kann man sich auch jederzeit Karten für die Gewässer des eigenen Vereins holen.

    Aus welcher Ecke Niedersachsen kommst du denn???

    In meinem Verein brauchst du dich, wenn du nicht willst, nicht um den Verein zu "kümmern"! D.h. du zahlst deinen Vereinsbeitrag und hast keine weiteren Verpflichtungen in Form von Aufräumarbeiten o.ä.. Das läuft bei uns über Ortsgruppen (organisierte Gruppen innerhalb des Vereins) und deren Mitgliedschaft ist freiwillig, allerdings ist dann auch der Jahresbeitrag etwas gunstiger (10€), quasi als Entschädigung.

    Am besten die Prüfung machen, Mitglied eines Vereins mit VDSF angehörigkeit werden, dann bekommst du den Deutschen Sportfischerpass, den du auch behältst, wenn du passives Mitglied wirst!!! Dann hast du mit Gast- oder Tageskarten oder wie die sonst noch geschimpft werden, nirgends Probleme die zu bekommen!!!

    Ach ja, für andere Bundesländer brauchst du noch den Fischereischein, den du für 50€ (glaube ich?) bei der Gemeinde durch Vorlage der Prüfungsbescheinigung erwerben kannst. Dieser gilt in Niedersachsen lebenslänglich und wenn du die Sachen alle zusammen hast, kriegts du in ganz Deutschland deine Tageskarten!!!

    Gruß
    Lücke

  • Wow, Danke für ganzen schnellen Antworten!

    Wenn ich rüdl richtig verstanden habe, dann meinte ich die Tageskarte! Also ich möchte, an ein Gewässer gehen, dass vom jeweiligen Verein verpachtet wird und da um eine Tageskarte bitten, um an dem einen Tag da zu Angeln!

    Komme aus der Region Hannover/Braunschweig...

  • Zitat

    Original von Othila
    Moin Moin,

    hier in Mecklenburg/Vorpommern ist die Angelei bis zum 10 Geburtstag frei, das heißt ab dann brauchst Du einen Fischereischein.

    Der Fischereischein mit der dazu gehörenden Fischereiabgabe für das laufende Jahr berechtigt Dich zum Erwerb von Erlaubnisscheinen.

    Gruß Reinhold

    Hallo Othila..

    Ich glaub du hast seine Fragestellung nicht richtig verstanden.
    Er wollte nicht wissen,ab wann er einen Fischereischein haben muß,
    sondern,ob er auch "Gewässerkarten" von einem bestimmten Vereinsgewässer bekommen kann,ohne Mitglied in diesem Verein bzw. in irgendeinem Verein zu sein.
    Und nicht bei jedem Vereinsgewässer werden "Gastangler" geduldet.

    Bitte Fragestellung beachten,sonst nützt die schönste (und richtigste) Antwort leider nichts ;)

    Cya de Helge

    P.S.:

    Wie hier schon irgendwo geschrieben,kann man über den Landesanglerverband des jeweiligen Bundeslandes wohl auch sowas wie Tages oder Jahreskarten beziehen. Das wird aber ganz schön teuer,wenn man nirgends im Verein Mitglied ist.

    Hier in MV kostet die Binnen für VDSF Mitglieder 39€ - ohne wohl irgendwo bei 150 Teuros - also ein gewaltiger Unterschied. Bei der 150€ Version darf man zudem wohl nicht die Salmoniden Gewässer beangeln und auch nicht
    bei den Vertragsgewässern der Berufsfischerei.
    Alles im allen muß man sich also ganz genau überlegen,was einem billiger kommt...

    Mein Name ist Programm... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Panik-Angler (13. Januar 2008 um 16:49)

  • Der Fischereischein mit der dazu gehörenden Fischereiabgabe für das laufende Jahr berechtigt Dich zum Erwerb von Erlaubnisscheinen. Zitat aus meinem Bericht.


    Hallo Panik-Angler,

    Du solltest die Antworten richtig lesen..................!!!!!!!!

    Er braucht weiter nichts als den Fischereischein und die Fischereiabgabemarke für das laufende Jahr!!!!!!!

    Er kann bei Uns jeden Tag seine Karte kaufen, kostet 11€. 73€ kostet der Beitrag für das ganze Jahr, mit MV- Karte.

    Er will in keinen Verein.........braucht er auch nicht, aber rechnen läßt sich das nicht !!


    Gruß Reinhold

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

  • Hallo Othila ;)

    Ich hab deinen Text durchaus aufmerksam gelesen.
    Ausschlaggebend für meine Antwort,zu der ich immer noch stehe ist
    aber der folgender Text des Verfassers:

    Zitat

    Original von Olli
    ....
    Wollte den Schein machen und dann mit einer Gastkarte am jeweiligen Gewässer angeln, aber man hat mir gesagt, dass ich in einem Verein sein MUSS, sonst würde mir keine Gastkarte ausgehändigt!

    Leider wird hier nicht deutlich "Wen" er gefragt hat,aber sollte es einer
    der Vereinsmitglieder sein,welche das Gewässer gepachtet haben,
    wo der OLLI angeln möchte,dann ist seine Frage doch eigentlich beantwortet
    und deine Antwort obsolete.
    Wenn der Gewässerpächter (Verein) keine "Gastangelkarten" an Vereinslose
    ausgibt/ausgeben will/ausgeben kann ,dann kann Olli noch soviel Fischereiabgabemarken in seinen Fischereischein kleben - er wird für das
    entsprechende Gewässer dennoch keine Angelerlaubnis bekommen,wenn
    der Verein/Pächter diese nur an Vereine rausgibt.

    Und genau dies ist meine Aussage,denn man bekommt eben mit nur einem
    Fischereischein nicht immer die Gewässerkarten die man gerne hätte/möchte -> und genau das war aber deine Aussage.

    In diesem Sinne...

    Cya de Helge

  • Okay, dann ist es wohl von Verein zu Verein unterschiedlich!


    Habe bei 2 Vereinen in Braunschweig mal angefragt, ob ich ohne Vereinszugehörigkeit eine Tageskarte bekommen könnte, und der eine sagt NEIN der andere sagt JA! :rolleyes:

  • Tach olli

    Ich kenne das nicht das man gefragt wird ob man in einem verein ist!

    Ich weiß nicht wie das bei euch ist,
    aber bei uns gibt es sowas nicht!

    Mfg Maik

    Wenn Karpfenangeln eine Religion wäre,

    dann wäre Frankreich das Heilige Land!

    • Offizieller Beitrag

    moin moin


    Zitat

    Wenn ich rüdl richtig verstanden habe, dann meinte ich die Tageskarte! Also ich möchte, an ein Gewässer gehen, dass vom jeweiligen Verein verpachtet wird und da um eine Tageskarte bitten, um an dem einen Tag da zu Angeln!


    Tageskarte <= dafür ist der fischereischein
    (nachweiß einer abgelegten sportfischreiprüfung) nötig

    Zitat

    Habe bei 2 Vereinen in Braunschweig mal angefragt, ob ich ohne Vereinszugehörigkeit eine Tageskarte bekommen könnte, und der eine sagt NEIN der andere sagt JA!

    .. ein verein davon lässt eben NUR vereinsmitglieder an die eigenen gewässer..
    und
    .. der andere verein lässt auch tageskarten-Inhaber an
    sein(e) gewässer 'ran um noch ein wenig geld
    in die vereinskasse zu bekommen..

    .. das kann man nicht ändern, kann jeder verein selbst entscheiden
    wie er mit seinen gewässern umgeht ;)

    .. bei beiden brauchst du jedoch einen nachweiß über
    eine erfolgreich abgelegte fischerei-prüfung..
    - die tageskarte wirst du ohne nicht bekommen
    und
    - ohne wird dich der verein vermutlich gar nicht aufnehmen
    (sofern du da eintreten möchtest)


    gruß rüdl

  • rüdl
    Nein rüdl, das ist nicht ganz richtig!!! Es ging darum, ob er, wenn er nicht einem anderen Verein angehört, eine Tageskarte bekommt!
    Der eine Verein gibt nur keine Karten raus, weil er keinem anderen Verein angehört, nicht weil der Verein keine Karten rausgibt!!!!

    Normalerweise ist das (zumindest in NI) überall so!!! Warum das jetzt der eine Verein trotzdem macht - keine Ahnung?? Ich vermute eher ein Missverständnis!!

    Um irgendwo eine Tageskarte zu bekommen (mal von den Sonderregelungen einiger Bundesländer abgesehen) mußt du den Nachweis der abgelegten Prüfung (Fischereischein, Sportfischerpass o.ä.) und eine Vereinszugehörigkeit (Erlaubnisschein, Quittung des VDSF, o.ä.) vorweisen!!!

    Ob das jetzt manche Vereine nicht so eng sehen, kann ich nicht beurteilen, aber damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite!!!

    Und die "günstigste" Variante ohne einen "teuren" Vereinsbeitrag zu bezahlen ist nunmal die Prüfung zu machen und passives Mitglied (kostet 10-15€ im Jahr) in einem Verein zu werden, der Mitglied des VDSF oder DAV ist, dann bekommt man zwar keinen Erlaubnisschein, aber die Quittung des jeweiligen Verbandes und das reicht überall aus um Tageskarten zu bekommen!!!

    Gruß
    Lücke