Gesetzesfrage an die Fischereiaufseher

  • Hallo

    Ich wollte da mal was über Gesetze wissen.

    Mein Bruder will gerne mit mir mitangeln( 1 Handangel)
    Dürfte er auswerfen einholen Drillen usw.?? ?-(

    Würd mich mal Interesieren.

    Wir würden dann in Bayern und Baden-Württemberg angeln

    Danke schon jetzt für Antworten ;)

    Maddes

    mfg

    Steffen

    Einmal editiert, zuletzt von maddes (22. Januar 2008 um 16:25)

  • Moin "maddes",

    wie alt ist Dein Bruder?

    Ich kann leider nicht für Bayern sprechen, aber in MV brauch Dein Bruder keinen Fischereischein und darf in Deinem Beisein angeln - wenn er nicht älter ist als 10.

    Bist Du "Schwerbeschädigt"und Dein Bruder begleitet Dich, braucht er keinen Schein.

    Ist mann hier älter als 10 Jahre und will Angeln- ist ein Fischereischein vorgeschrieben.


    Du kannst es aber im Landesfischereigesetz von Bayern nachlesen.


    Gruß Reinhold

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

  • Hallo maddes,

    Bayern und BW kenne ich nicht so gut, aber: Du bist selbst erst 13...

    Hier (NRW) dürftest auch Du nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Dieser wiederum könnte auch Deinen Bruder mitnehmen, und Deinen Vetter und sogar eine ganze Jugendgruppe.

    Am besten, Du fragst "vor Ort". Wenn Du selbst nur in Begleitung "fischereiausübungsberechtigt" bist => siehe oben.

    Hier bei uns dürfen Fischereischeininhaber grundsätzlich niemanden "mitangeln" lassen. Ausnahme, wie gesagt, Jugendliche unter 14, aber auch die brauchen einen Jugendfischereischein, den man ohne Prüfung bekommen kann.

    Entschuldigung: Bei diesen Kettenwörtern schwirrt mit auch der Kopf :rolleyes:

    Kannst Dich schon mal auf die Prüfung freuen, wenn man den Fischereiberechtigten vom Fischereiausübungsberechtigten unterscheiden darf. "Die Amtssprache ist Deutsch" ;)

  • Ich bin in keinem Verein und ich hab den Fischereischein!! nicht den Jugendfischereischein!!!

    Ich darf alleine Angeln

    Mein Bruder ist 9 Jahre Alt

    (puh noch mal Glück gehabt) :-))

    Maddes

  • Hallo Kollegen

    Das ist keine einfache Sache. Meine Meinung ist:

    Mag sein, daß das Fischereirecht Deinem Bruder das Angeln in Deiner Begleitung erlaubt.
    Aber laut Judendschutzgesetz kannst ein 13jähriger nicht die Verantwortung für seinen Bruder übernehmen bzw für dessen Handel verantwortlich gemacht werden.

    Das heißt: Es muß ein Berechtigter laut Jugendschutzgesetz anwesend sein.

    Aber, wir haben doch Fischereiaufseher hier im Forum. Wie ist deren Meinung?

  • Zitat

    Original von Barberich

    Mag sein, daß das Fischereirecht Deinem Bruder das Angeln in Deiner Begleitung erlaubt.

    Aber laut Jugendschutzgesetz kann ein 13jähriger nicht die Verantwortung für seinen Bruder übernehmen bzw für dessen Handeln verantwortlich gemacht werden.

    Sorry maddes -

    aber da wird Freund Barberich wohl völlig richtig liegen!

    Tu´uns einen Gefallen: Sprich mit den dortigen Behörden, einem lokalen Angelverein und vor allen Dingen mit den Erziehungsberechtigten: Das Forum kann Dir nicht helfen, so aus der Ferne.

    Frag´uns Löcher in den Bauch! Aber nicht so eine knifflige Aufsichts/Erlaubnisfrage. So eine Verantwortung dürfen Forums-Kollegen nicht übernehmen - tun sie auch nicht !!!

  • Hier die Regelung für Jugendliche in Bayern (von der VDSF-Internetseite):


    "Unter 10 Jahren können Kinder durch einen volljährigen Fischereischeininhaber an die Angelfischerei herangeführt werden. Zwischen 10 und 18 Jahren erhalten sie den Jugendfischereischein ohne Prüfung. Sie dürfen dann ebenfalls nur in Begleitung eines erwachsenen Fischerei-scheininhabers angeln.Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann die Fischerprüfung abgelegt werden und mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche den regulären Fischereischein erhalten, mit dem sie ohne Einschränkungen angeln dürfen."


    Aber wieso darfst du denn dann alleine ANgeln??? Das glaub ich dir nicht so ganz! Hast du die Prüfung gemacht??

    Ich kann mir höchstens vorstellen, das die im AMt einen Fehler gemacht haben - Glück für dich.

    Gruß
    Lücke

  • Hi @ all!

    ich glaube das Ganze ist regional unterschiedlich-
    bei uns darf ein Jugendlicher - im Verein -unter 14 Jahre - ohne Prüfung mit einer Rute auf Weißfisch angeln.
    Ich finde viel wichtiger ist die "Aufsicht". Richtig ist - der 13jährige
    darf zwar auf seinen jüngeren Bruder aufpassen - aber er übernimmt
    nicht die Aufsichtspflicht- die liegt bei den Eltern. Bei einem
    Unfall - wenn die Jungs allein los gehen - machen sich die Eltern
    sogar strafbar -Verletzung der Aufsichtspflicht .
    Diese Aufsichtspflicht kann nur auf einen anderen Erwachsenen
    übertragen werden.
    Darum ist es auch nicht einfach ein offizielles Forentreffen zu organisieren
    an dem Jugendliche teilnehmen wollen.

    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • bei uns ist es so : ich habe auch schon den schein aber alleine angeln darf ich noch nicht , weil dass in jedem bundesland unterschiedlich ist , du bist auf jeden fall auf der sicheren seite wenn du nochmal jemanden fragst zb an der gemeinde oder den jugendwart vom angelverein .
    also ich warte auch schon "sehnsüchtig" darauf alleine angeln gehen zu können :P

    Hompage: carphunter-oj.npage.de
    - würde mich freuen wenn ihr mal reinschaut!

  • Hallo Oldman,

    fürs treffen ist die Lösung recht einfach. Wofür gibt es Leute mit Jugendleiterschein:cheers: .

    Genrell darf man aber auch als 13 Jähriger alleine unterwegs sein ohne das die Eltern gleich die Aufsichtspflicht verletzten.

    Mfg

    Daniel

  • @ maddes

    Es ist schon einige Jahre her,als ich in Deiner Ecke wohnte. ( Hechingen)

    Die wichtigste Frage ist jedoch, wo Du mit Deinem Bruder angeln möchtest.

    In der Lauchert?? oder Angelpark.

    Grüße in meine alte Heimat.

    kurier

    Ein Freund ist ein Mensch, bei dem man auch laut denken darf.

  • Grüße zurück

    Ich habe gefragt und ich darf eigentlich angeln.

    Ich würde an den Baggerseen (Steidlesee, Zilfinger Seen) angeln.

    Ich darf auch einen Erlaubnischein kaufen. von dem her denk ich, dass ich alleine angeln darf. Und da ich ja im Mai 14 werde, denke ich erst recht, dass ich dann alleine Angeln darf. doch jetzt rage ich mal die hier im Forum die Fischereiaufseher usw. sind

    Maddes

  • Moin "maddes",

    es ist Alles gesagt...........Dukannst Dich doch nicht auf das Forum berufen, bei einer Kontrolle..........ja die im Forum haben gesagt ich darf das !!

    Du musst Dich in Deiem Heimatort informieren, wie schon von meinen Vorschreibern dargelegt, Anglerverein..., bei der Stadt....., alles andere entzieht sich der gesetzlichen Grundlage.


    Gruß Reinholld

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

  • @ daniel!

    Zitat

    Wofür gibt es Leute mit Jugendleiterschein


    Woher nehmen und nicht stehlen ?-(
    Außerdem was besagt so ein Jugendleiterschein - er bescheingt dir
    nur, das du charakterlich, psychisch und physich in der Lage bist eine
    Jugendgruppe zu leiten, dich in den betreffenden Gesetzen ( z.B.Jugendschutzgesetz) auskennst, dass du weißt was z.B. bei
    Gruppenfahrten-/treffen zu beachten (Anzahl der Aufsichtpersonen).
    Dieser Jugendleiterschein ist eigentlich nur eine Absicherung der
    Vereine und Organisationen welche mit Jugendlichen zu tun
    haben - frei dem Motto - das hättest du aber Wissen müssen - denn
    du hast ja den Lehrgang. Eine Aufsichtsperson - wie heißt es so
    schön - kann jede Erwachsene geeignete Person sein.

    Klar darf ein 13 jähriger auch allein unterwegs sein - es kommt immer auf die Situation an. Wo kein Kläger -da kein Richter.
    Nur im Falle eines Falles möchte ich nicht derjenige sein welcher.
    Da hilft auch keine Haftungsausschlußerklärung der Eltern - es wird
    immer heißen - sie hätten besser auspassen müssen -das hätten sie verhindern müssen.

    Dieses alles ist auch der Grund, dass sich soviele um den Posten eines
    "Jugendleiters" im Verein reißen.
    Man kann die Hände garnicht zählen die hoch gehen- wenn gefragt wird wer den Posten machen möchte. Es sind einfach keine da!

    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Oldman (22. Januar 2008 um 17:15)

  • Hallo Oldman,

    die mußte nicht stehlen, davon laufen einige herum z.B. meine Wenigkeit.
    Und so ein JLS besagt wie du selbst geschrieben hast schon einiges, Lehramtanwärter müssen z.B. weder ihre Charakterliche noch Körperliche Eignung nachweisen, und diese verbringen deutlich mehr Zeit mit Kinder/ Jugendlichen. Die Kenntniss der rechtlichen Punkte und Grund zw. tiefere greifende Pädagogische Kenntnisse werden einem da übrigens auch vermittelt, womit man deutlich "besser" qaulifiziert ist als die meisten Eltern. So ein Schein ist also doch schon was Wert, mal mehr mal weniger, je nach Organisation und Bundesland.

    Und es mag ja sein das die Eltern hinterher darauf bestehen das man besser hätte aufpassen können oder müssen, zum Glück hast du als Aufsichtsperson nicht die Pflicht 24// über die die Kinder zuwachen. Und befindest dich jenachdem was vorgefallen ist auch rechtlich auf halbwegs sicherer Seite.

    Das "Nachwuchsproblem" bei Jugendwärtern gibst nicht nur bei Angelvereinen(wobei das dort vieleicht stärker auftritt aufgrund der Mitgliederstruktur ) sondern auch in allen anderen Bereichen. Bei uns ist es z.b. mal üblich gewesen das man so mit 23 Jahren langsam aussteigt. Mittlerweile steigen die meisten zwischen 17-19 aus, und der Rest macht halt länger 26, 27 und kein "Ende" in sicht ist derzeit normal. Der Nachwuchs schmeißt meistens nach 6-12 Monaten hin, da die Kinder immer anstrengender werden und die Eltern immer seltener selbst Verantwortung übernehmen wollen. Die Eltern sind zum Teil einfach nur froh wenn die ihr Kind für 2 Stunden oder Tage oder Wochen los sind, wenn man anruft gehen sie nicht dran und wenn man das Kind nach 2 Wochen auf dem Parkplatz zurück gibt, gibts meistens entweder Vor Ort oder im Anschluss noch gemecker weil das Kind immer noch so ein schlechterzogenes "Blag" ist , wie vor dem Wochenende.
    Das hat mehrere Folgen, der Nachwuchs macht nach ein paar Monaten einfach schlapp (Ich kanns verstehen ), die alten sind von Jahr zu Jahr mehr gefrustet ( Ich kanns verstehen) und die, die man versucht neu dazuzugewinnen sind meistens durch das Beispiel des großen Bruders/ der großen Schwester so abgeschreckt, das sie zwar artig Danke sagen, aber genau aus diesen Gründen dann ablehnen. Insofern kann ichs verstehen wenn da niemand "Ja" ruft und ich gehöre trauriger Weise noch zu den Verteidigern der Jugend von heute.

    Mfg

    Daniel

  • @ Daniel!

    Wir sind uns bis auf die Charakterlichen und körperlichen Vorraussetzung ja 98 % einig :cheers:

    Zitat

    Lehramtanwärter müssen z.B. weder ihre Charakterliche noch Körperliche Eignung nachweisen,


    man wenn ich das damals gewußt hätte :D

    Mir in meiner Jugend -für jeden Streich und Unfug zu haben - oder anders gesagt nur Unfug im Kopf (nicht im kriminellen Sinn) hätte man aus diesem Grund - charkterlich nicht geeignet - :-)) bestimmt keine
    Jugendlichen anvertraut.


    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Also ich mache Jugendarbeit (Gemeinde, Messdiener, Jungkolping, Lagerleiter, Firmkatechet...) ungefähr so lange wie ich den Angelschein habe, ich weiß wieviel Arbeit, Zeit und Nerven das kostet! Und kaum jemand dankt es einem!
    Nur mal am Rande, als Gruppenleiter steht man schon mit einem Bein im Knast!! Das ist eine riesen Verantwortung!

    Ich könnte mir was besseres vorstellen, wenn ich jetzt in nem Angelverein tätig wäre, als das mich irgendwelche Eltern anrufen und sagen:" Mein Blag will gleich angeln gehen, pass mal drauf auf!" :piep:

    Ich bin immernoch davon überzeugt, das maddes nicht alleine ANgeln darf und dass nicht wegen der AUfsicht, sondern weil er noch keine 14 ist!!! Man beachte das bayrische Fischereirecht!!!

    Auf manche Sachen muss man einfach warten!!!! Ich werde nen Teufel tun und hier jemand zum Schwarzangeln "verleiten", nur weil er "denkt" oder "meint", er dürfte irgendwo angeln!!!

    Bis zum 14. Lebensjahr darf in ganz Deutschland niemand alleine ANgeln, weil es erst dann den Fischereischein gibt!!!

    Wenn jemand es ihm trotzdem erlaubt, macht derjenige sich strafbar!!!

    Gruß
    Lücke

  • Hallo "Lücke ",

    nicht ganz richtig...........in MV gibt es den Fischereischein mit 10 Jahren, hier gibt es keinen "Jugendschein"!!

    Und ich schreibe es immer wieder.......im Land Brandenburg brauchst Du für die Friedfischerei keinen .....überhaupt keinen Schein !!


    Gruß Reinhold

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!