Gesetzesfrage an die Fischereiaufseher

  • Wie oft muss ich das noch sagen!!??

    Ich habe den Fischereischein(Angelschein) und nichtden Jugendfischereischein ):-P

    Ab 12 Jahren darf man in BW den Angelschein machen und somit selbständig angeln.

    Warum sollten die Beamten auf dem Rathaus, die im Fischereilehrgang und die vom Landratsamt mir dann den Fischereischein ausstellen ?-(

    Dann hätten die sich alle strafbar gemacht :mahn:

    Das glaube ich aber nicht

    maddes ):-P

    mfg

    Steffen

    2 Mal editiert, zuletzt von maddes (22. Januar 2008 um 20:00)

  • Ach noch was

    Ich darf mir auch alleine eine Erlaubniskarte kaufen

    Ich habe erst kürzlich den Fischereischein beantragt.. und bekommen!!

    Warum sollte ich dann nicht Angeln dürfen ?-(

    Maddes ):-P

  • @ felix & maddes

    Habt ihr nur den Jungendfischerreinschein?

    weil dann ist das kla das ihr nicht alleine angel dürft!

    Mfg spiegler

    Wenn Karpfenangeln eine Religion wäre,

    dann wäre Frankreich das Heilige Land!

  • Ich dachte hier gehts um Bayern!!??

    Naja, hier für BW:

    "Unter 10 Jahren nur als Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers. Zwischen 10 und 16 Jahren können Jugendliche ohne Prüfung einen Jugendfischereischein erhalten (berechtigt zur Ausübung des Angelsports in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers). Ab 10 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden."

    Und damit hat er dann doch recht! Ich finds trotzdem total verantwortungslos einem 10 Jährigem (!!!) einen Fischereischein auszugeben!

    Diese bekoppten regionalen Regelungen!!! X-( X-( X-(
    Da blickt doch kein Schwein mehr durch!!!

  • ne ich hab den richtigen schein nur ich glaub man gricht den hir mit 14 und darf erst mit 15 so wurds mir jedenfalls gesagt

    Hompage: carphunter-oj.npage.de
    - würde mich freuen wenn ihr mal reinschaut!

  • Hallo Oldman ich war da auch nicht besser , habe mich da nur nicht erwischen lassen. Außerdem ist mir aufgefallen das häufig die großen Chaoten ganz gute Leiter geworden sind.

    Nur bei einem Punkt stehe ich gerade auf dem schlauch, bist du mit mir einer Meinung das zukünftige Lehrer dies nicht tun müssen oder nicht ?

    Mfg

    Daniel

  • Hi daniel!

    Was meinst du - mit nicht tun müssen - Unfug zu treiben. ;)

    Ich weiß nicht - früher -ich will nicht sagen war es besser - nein es war
    anders. Da hast du für Unfung vom Vatereine Abreibung gekriegt und
    heute gibt es gleich eine Anzeige. Ob ich für den Preis heute noch gewisse
    Streiche machen würde -ich glaube nicht.

    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Hi daniel!

    kann sein das der Schlauch verstopft ist :D bin seit 06:30 auf den Knochen
    und gehe jetzt in die Kiste.

    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Oldman (22. Januar 2008 um 23:10)

  • Moin........

    das mit den unterschiedlichen Rechten und Pflichten werden wir nicht lösen, denn Fischereirecht ist Landesrecht.


    Gruß Reinhold

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

  • Hallo Zusammen !

    Jetzt nennt mir doch mal ein paar plausible Gründe warum einem 10 - 13 jährigem Angler der Schein verwehrt bleiben sollte ! :piep:

    Oder schließt Lücke von sich auf andere und denkt dabei an seine eigenen Schandtaten ? ;)

    Zu meinen Zeiten gab es diese bekloppten Regelungen noch nicht .
    Wie schon mal geschrieben wurden wir im zarten Alter von 6 - 8 Jahren beim "Schwarzangeln" an einem Grenzfluß erwischt .
    Der motorisierte Grenzer klärte uns auf und lud uns zu einer Versammlung seines Angelvereins ein .
    Wie sich heraus stellte war er sogar der Vorsitzende dessen .
    Wir wurden begrüßt und bekamen schließlich unsere Aufnahmeanträge mit nach Hause .
    Unsere Eltern hatten auch nichts dagegen und schon war der Beitritt perfekt .
    (Schließlich waren wir sinnvoll beschäftigt und aufgeräumt ! )

    Nach Aushändigung des Angelausweises durften wir somit ebenfalls alleine los ziehen .
    Allerdings durften wir nur auf Friedfisch angeln .
    Um auf Raubfisch zu angeln bedurfte es einer extra "Raubfischqualifikation" die man erst mit 14 Jahren ablegen konnte .
    Für das Nachtangeln bedurfte es einer gesonderten Genehmigung , die man erst mit 16 Jahren bekam .
    Die Raubfischqualifikation und die Nachtangelgenehmigung wurden jedes Jahr aktualisiert und in Form einer Marke in den Ausweis geklebt .

    So einfach war es damals .

    Aber was hat sich denn großartig geändert ? (außer der Prüfung)
    Warum sollte es heute gefährlicher sein ?
    In welcher Weise handeln Behörden verantwortungsloser als damals ?
    Das Wasser ist noch genauso nass wie damals !
    Die Flüsse und Seen haben sich in den letzten 40 Jahren auch kaum geändert .
    Große Fische gab es damals auch !
    Was die Erziehung der einzelnen Jugendlichen angeht , sind auch nicht die Behörden dafür verantwortlich sondern die Eltern !

    Und nun nennt mir doch bitte ein paar plausible Gründe dafür , warum Jugendliche bis 14 Jahre nicht alleine angeln dürften , könnten , sollten !

  • Ich finde manche Gesetze auch doof

    Is schon N# bisschen verantwortungs los.

    Na Ja, aber zu meinem Vorteil :-))

    Aber danke

    Ach Ja lücke

    In Bayern darf man erst ab 16 Alleine Angeln ?-(

    Das wär doof, denn dort machen wir Urlaub und ich würde dort sehr gerne :angler: X-(

  • Hallo Bodenseefischer,
    wie gesagt bin ich Jugendgruppenleiter und ich weiß, wie sich Kinder (das sind für mich noch keine Jugendlichen) in dem Alter ohne Papa und Mama benehmen können.
    Manche Eltern wissen gar nicht, was die da für kleine Satansbraten beherbergen! ):-P Denn zu hause sinds alle wieder kleine Engel! :-]

    Dann gibt es einen Generationenunterschied, die Kinder von heute sind ganz anders, einfach nicht so selbstständig, selbst im Vergleich zu meiner Generation und du bist nochmal 20 Jahre älter!

    Dann geht es um die Haftung, die Eltern sind in dem ALter haftbar, da wollte ich nicht, das meine Kurzen irgendwo in der Weltgeschichte rumturnen, an den ganzen "abenteuerlichen" Plätzen gerät das Angeln schnell zur Nebensache!

    Dann finde ich das Gerät nicht unbedingt kindgerecht, d.h. Messer, Fischtöter usw.! Dann glaub ich auch nicht, das sich jeder 10Jährige dazu durchringt nen Fisch zu töten, geschweigedenn den auszunehmen! Der Fang geht dann elendig zu Grunde und vergammelt anschließend im Müll!

    Dann kommen die Körperlichen Vorraussetzungen dazu, ich behaupte mal das ein 10Jähriger einen 10 Kilo Karpfen nicht sicher Drillen kann. Was die Folge ist, könnt ihr euch ja ausmalen!

    Also 13 Jahre vielleicht 12, dass könnte ich so gerade noch verstehen, aber ab 10.....
    Also ich war in dem ALter noch nicht so weit und etwas später hat mich dann mein ALter oder mein Nachbar mit zum Angeln genommen, entweder als Zuschauer oder z.B. in den Forellenpuff und das hat mir gereicht! Ich hab zwar auch schon mit 10 geangelt, weil ich da eine Rute geschenk bekommen hab, aber das würd ich nicht als richtiges Angeln bezeichnen, obwohl ich viele "Expertentips" bekommen habe!

    Ich finde einfach der verantwortungsvolle Umgang mit der Natur ist in dem ALter noch nicht gewährleistet! Das müßte dann schon vorher intensivst eingeimpft werden!

    Es gibt mit Sicherheit genug Kinder, die dieses Verantwortungsbewußtsein mitbringen, aber wie will man die selektieren???

    Ich denke das sind einige wichige Argumente! ;)

    Gruß
    Lücke

    P.S. Ich hoffe die vielen Jungangler hier im Forum nehmen mir das jetzt nicht zu krumm, aber ich denke einige haben sich in den Beispielen wiedergefunden. ;)


    Nachtrag:
    maddes

    Schön das du das auch so siehst! Das zeugt von der richtigen Einstellung!!! :gut

    In Bayern darfst du ab 14, wenn du den Fischereischein hast, uneingeschränkt Angeln!!! Der nächste Sommerurlaub kann also kommen! ;)

  • Also ich hab schonmal einen Fisch ausgenommen und getötet.

    Danke Lücke für die Information, dass man in Bayern erst ab 14 Angeln darf, aber Gottseidank werd ich ja im Mai 14 und wir fahren erst im Sommer in den Urlaub :-))

    Aber jetzt zurück zur Frage:
    Dürfte mein Bruder mit mir Mitangeln wenn ich 14 bin ?-(

    Maddes

  • Also er dürfte mitangeln!

    wenn:
    Du nen Angelschein hast (kein Jugendschein)

    wenn an dem gewässer 2 ruten benutzt werden dürfen,
    dar er eine nehmen und du dann!
    und wenn einer fragt er angelt für dich
    und keiner sacht was!

    Mfg Spiegler

    Wenn Karpfenangeln eine Religion wäre,

    dann wäre Frankreich das Heilige Land!

  • also ich hab das so verstanden das der Fischereischein besitzer Volljährig sein muss und du darfst dem begleiter etwas zeigen allerdings darf er nicht selber einwerfen.

    Bitte berichtigt mich wenn ich was falsches gesagt hab!!!

    MFG. Master

    Angeln die verscheinlich schönste sucht auf erden ;)