Ja das stimmt, mitnehmen darftst du den natürlich, wenn deine Eltern das erlauben, aber angeln darf er nicht.
Auch mit einem Jugendfischereischein o.ä. NUR in begleitung eines erwachsenen Anglers!
Gesetzesfrage an die Fischereiaufseher
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Wenn einer unter 10jahre ist brauch dieser nur eine begleit person die den sportfischereischein hat und 18jahre ist, hätte dein kleiner bruder ein jugendfischereischein wäre das genau so ich darf ja selbst erst ab mai wenn ich 18 bin meinen kleinen cousin mit zum angeln nehmen, da ich ja dann erst die aufsicht übernehmen kann/darf und für ihn die verantwortung trage ohne das sich die eltern wegen der aufsichtspflicht strafbar machen. @ maddes
Mfg Marcel.
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