Fischereischein umtauschen oder die Prüfung neu ablegen?

  • hallo an alle.

    hab da ne frage und zwar: wenn ich jetzt aus land brandenburg nach saarland ziehen würde, was passiert mit meinem angelschein?


    mfg

  • Moin Moin,

    dann gehst da zum Amt und läßt ihn umschreiben, brauchst keine neue Prüfung!

    Du wirst Dich den Gegebenheiten da anpassen müssen, Karten kaufen usw.


    Gruß Reinhold

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

    Einmal editiert, zuletzt von Othila (18. Februar 2008 um 07:54)

  • Danke schön, ist sehr beruhigend. ich habe gehört, dass ich doch die prufung ablegen muss. sind alles nur vermutungen............


    mfg

  • Dein Fischereischein ist in ganz Deutschland gültig, Du musst ja auch nur Deine neue Adresse ändern lassen, der Ordnung halber.

    Aber wie Du ja sicherlich schon gelesen hast......es gibt da einige Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, da musst Du Dich anpassen - da kommste nicht drumrum!!


    Gruß Reinhold

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

  • Hi

    Wenn du in Brandenburg keine Prüfung brauchst, sondern nur einen Angelschein kaufst, dann ist dieser wahrscheinlich auch nur für das Land Brandenburg gültig. Wenn du aber eine Prüfung abgelegt hast, so zählt diese auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland. Das ist ähnlich, wie mit einem Führerschein.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Zitat

    Original von phantom003
    Danke schön, ist sehr beruhigend. ich habe gehört, dass ich doch die prufung ablegen muss. sind alles nur vermutungen............


    mfg


    Hmmm...da bin ich mir nicht so sicher! :mahn:

    Im saarländischen Landesfischereigesetz wird explizit die Ablegung einer
    Fischereiprüfung für die Erteilung eines Jahresfischereischeines verlangt!

    Falls du also zwar einen Jahresfischereischein besitzt, aber keine Prüfung abgelegt hast,
    wirst du vermutlich auf einige bürokratische Hürden stoßen.

    Fischereirecht ist ja bekanntlich Landesrecht und dieses Landesrecht greift dann,
    sobald du dich in das Wirkungsgebiet dieses Landesrechtes begibst und zwar
    ohne Wenn und Aber.

    Die Fischereiprüfungen anderer Bundesländer werden allerdings anerkannt.

    Auszug aus der Verordnung zur Durchführung des saarländischen Landesfischereigesetzes:

    Zitat

    §36 Anerkennung der Fischereiprüfung anderer Bundesländer
    Die staatlich abgenommen oder staatlich anerkannten Fischereiprüfungen der anderen Bundesländer sind der Fischereiprüfung
    nach dieser Verordnung gleichgestellt.

    Ich würde einfach mal anrufen und Auskunft einholen.

    Zuständige Ansprechpartner in der Unteren Fischereibehörde Saarland sind:

    Dipl.-Geol. Michael Keßler
    Fon: 0681 / 506-6152

    oder

    Daniel Dörr
    Fon: 0681 / 506-6183

    und

    Landesfischereiverband Saar
    Tel. Nr.: 06831- 74776


    Viel Glück!

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?

    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Zitat

    Original von Addi Hit
    Hi

    Wenn du in Brandenburg keine Prüfung brauchst, sondern nur einen Angelschein kaufst, dann ist dieser wahrscheinlich auch nur für das Land Brandenburg gültig. Wenn du aber eine Prüfung abgelegt hast, so zählt diese auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland. Das ist ähnlich, wie mit einem Führerschein.

    hallo!

    ich hab ein fischerschein wie jeder anderer, also net gekauft sondern fleißig erkämpft. musste die prüfung ( vor 2 jahren ) ablegen. ich bereue es nicht.....

    Im land brandenburg kann man kein schein kaufen..............

    http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.158416.de

  • Hallo Phantom

    Ich meinte auch nicht, dass du vielleicht einen Schein auf dem Jahrmarkt geschossen hast....

    In MV können Jugendliche von 10-18 Jahren eine Prüfung ablegen oder einen 28 Tages-Schein kaufen und dies ohne Prüfung. Dank Osmar haben wir ja nun eine detaillierte Auflistung der Bundesländer. Ich hatte mir zuvor vorgestellt, dass -weil Landesrecht die einzelnen Länder ja selbst entscheiden- es ein Bundesland gibt, wo du keine Prüfung benötigst. So viele Angaben hast du ja Eingangs nicht gemacht.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Also ich hab in der Fischerprüfung gelernt,dass wenn man z.b. in bayern wohnt und dort die prüfung macht gilt sie in ganz Deutschland.
    Wenn du aber in bayern wohnst und die prüfung in brandenburg machst gilt sie nur dort.

    Einmal editiert, zuletzt von Karpfen95 (19. Februar 2008 um 16:32)

  • Hallo 1,70

    Wenn die Auskünfte gratis waren..... :D

    Meist kostet ja schon eine Auskunft.....und wenn es Überwindung ist!

    Da hast du ja richtig ein Schnäppchen gemacht! :D :D

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • ....aber ich bin auch dreimal hingerannt! Zweimal davon an heiligen Urlaubstagen. Und in einer Halbmillionen-Stadt steht man Schlange, beim sogenannten "Bürgerservice".

    Ein Schnäppchen war es dann doch, weil jemand mit Filzstift die Adresse geändert hat, ein Dienstsiegel draufgehauen, und seltsamerweise keinen Cent Gebühr verlangt hat.

  • Hallo,
    das ist nicht ganz so einfach! Das wichtigste ich nicht der Fischereischein, sondern die Bescheinigung, dass du die Sportfischerprüfung abgelegt hast! Den wollen Ämter und Vereine sehen, sonst gibts Probleme!
    Bei uns heißt der Sportfischerprüfungs-Ausweis und ist so`n grüner Wisch ohne Foto aus speckigem Papier.

    Gruß
    Lücke

  • Zitat

    Original von einssiebzig

    Ein Schnäppchen war es dann doch, weil jemand mit Filzstift die Adresse geändert hat, ein Dienstsiegel draufgehauen, und seltsamerweise keinen Cent Gebühr verlangt hat.

    Also das mußte ich mir jetzt zweimal durchlesen um es nachvollziehen zukönnen. Ich bin angenehm überrascht das es solchen Service noch gibt.

    Mfg

    Daniel

  • moin moin!

    also soweit man ein zeugniss hat iste s kein problemm den schein einfach auszutauschen......., hat mir ne ganz nette dame im amt mitgeteilt. :gut

    :angler: