hallo an alle.
hab da ne frage und zwar: wenn ich jetzt aus land brandenburg nach saarland ziehen würde, was passiert mit meinem angelschein?
mfg
hallo an alle.
hab da ne frage und zwar: wenn ich jetzt aus land brandenburg nach saarland ziehen würde, was passiert mit meinem angelschein?
mfg
Moin Moin,
dann gehst da zum Amt und läßt ihn umschreiben, brauchst keine neue Prüfung!
Du wirst Dich den Gegebenheiten da anpassen müssen, Karten kaufen usw.
Gruß Reinhold
Danke schön, ist sehr beruhigend. ich habe gehört, dass ich doch die prufung ablegen muss. sind alles nur vermutungen............
mfg
Dein Fischereischein ist in ganz Deutschland gültig, Du musst ja auch nur Deine neue Adresse ändern lassen, der Ordnung halber.
Aber wie Du ja sicherlich schon gelesen hast......es gibt da einige Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, da musst Du Dich anpassen - da kommste nicht drumrum!!
Gruß Reinhold
Hi
Wenn du in Brandenburg keine Prüfung brauchst, sondern nur einen Angelschein kaufst, dann ist dieser wahrscheinlich auch nur für das Land Brandenburg gültig. Wenn du aber eine Prüfung abgelegt hast, so zählt diese auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland. Das ist ähnlich, wie mit einem Führerschein.
ZitatOriginal von phantom003
Danke schön, ist sehr beruhigend. ich habe gehört, dass ich doch die prufung ablegen muss. sind alles nur vermutungen............
mfg
Hmmm...da bin ich mir nicht so sicher!
Im saarländischen Landesfischereigesetz wird explizit die Ablegung einer
Fischereiprüfung für die Erteilung eines Jahresfischereischeines verlangt!
ZitatAlles anzeigen§ 32 Fischerprüfung
(1) Die erste Erteilung eines Fischereischeines mit Ausnahme des Jugendfischereischeines
ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Fischerprüfung bestanden
hat, in der er ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege und Pflege
der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener
Fische und die fischerei-, tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften
nachgewiesen hat.
(2) Die oberste Fischereibehörde erlässt durch Rechtsverordnung eine Prüfungsordnung
für die Fischerprüfung, in der die Prüfungsgebiete bestimmt, die Zusammensetzung
der Prüfungsausschüsse festgelegt und das Prüfungsverfahren geregelt
werden. Die Prüfungsordnung kann Vorschriften über Prüfungsgebühren enthalten.
Falls du also zwar einen Jahresfischereischein besitzt, aber keine Prüfung abgelegt hast,
wirst du vermutlich auf einige bürokratische Hürden stoßen.
Fischereirecht ist ja bekanntlich Landesrecht und dieses Landesrecht greift dann,
sobald du dich in das Wirkungsgebiet dieses Landesrechtes begibst und zwar
ohne Wenn und Aber.
Die Fischereiprüfungen anderer Bundesländer werden allerdings anerkannt.
Auszug aus der Verordnung zur Durchführung des saarländischen Landesfischereigesetzes:
Zitat§36 Anerkennung der Fischereiprüfung anderer Bundesländer
Die staatlich abgenommen oder staatlich anerkannten Fischereiprüfungen der anderen Bundesländer sind der Fischereiprüfung
nach dieser Verordnung gleichgestellt.
Ich würde einfach mal anrufen und Auskunft einholen.
Zuständige Ansprechpartner in der Unteren Fischereibehörde Saarland sind:
Dipl.-Geol. Michael Keßler
Fon: 0681 / 506-6152
oder
Daniel Dörr
Fon: 0681 / 506-6183
und
Landesfischereiverband Saar
Tel. Nr.: 06831- 74776
Viel Glück!
hallo phantom003,
schau mal hier rein:http://www.vdsf.de/angeln/sonderregelungen_fisch2004.html
Gruß
Osmar
Tja,
da kann ich nur sagen......ein Glück das wir hier wohnen!!
Gruß Reinhold
Prima Link!
Alles übersichtlich zusammen gestellt.
ZitatOriginal von Addi Hit
HiWenn du in Brandenburg keine Prüfung brauchst, sondern nur einen Angelschein kaufst, dann ist dieser wahrscheinlich auch nur für das Land Brandenburg gültig. Wenn du aber eine Prüfung abgelegt hast, so zählt diese auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland. Das ist ähnlich, wie mit einem Führerschein.
hallo!
ich hab ein fischerschein wie jeder anderer, also net gekauft sondern fleißig erkämpft. musste die prüfung ( vor 2 jahren ) ablegen. ich bereue es nicht.....
Im land brandenburg kann man kein schein kaufen..............
http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.158416.de
Hallo Phantom
Ich meinte auch nicht, dass du vielleicht einen Schein auf dem Jahrmarkt geschossen hast....
In MV können Jugendliche von 10-18 Jahren eine Prüfung ablegen oder einen 28 Tages-Schein kaufen und dies ohne Prüfung. Dank Osmar haben wir ja nun eine detaillierte Auflistung der Bundesländer. Ich hatte mir zuvor vorgestellt, dass -weil Landesrecht die einzelnen Länder ja selbst entscheiden- es ein Bundesland gibt, wo du keine Prüfung benötigst. So viele Angaben hast du ja Eingangs nicht gemacht.
Also ich hab in der Fischerprüfung gelernt,dass wenn man z.b. in bayern wohnt und dort die prüfung macht gilt sie in ganz Deutschland.
Wenn du aber in bayern wohnst und die prüfung in brandenburg machst gilt sie nur dort.
Ganz schön kompliziert....
Ich denke daran, dass ich schon "Trabbel" hatte, als ich innerhalb von NRW umgezogen bin (mit gültigem Schein...). Von 3 Bediensteten habe ich auch 3 verschiedene Auskünfte bekommen.
Hallo 1,70
Wenn die Auskünfte gratis waren.....
Meist kostet ja schon eine Auskunft.....und wenn es Überwindung ist!
Da hast du ja richtig ein Schnäppchen gemacht!
....aber ich bin auch dreimal hingerannt! Zweimal davon an heiligen Urlaubstagen. Und in einer Halbmillionen-Stadt steht man Schlange, beim sogenannten "Bürgerservice".
Ein Schnäppchen war es dann doch, weil jemand mit Filzstift die Adresse geändert hat, ein Dienstsiegel draufgehauen, und seltsamerweise keinen Cent Gebühr verlangt hat.
Hallo,
das ist nicht ganz so einfach! Das wichtigste ich nicht der Fischereischein, sondern die Bescheinigung, dass du die Sportfischerprüfung abgelegt hast! Den wollen Ämter und Vereine sehen, sonst gibts Probleme!
Bei uns heißt der Sportfischerprüfungs-Ausweis und ist so`n grüner Wisch ohne Foto aus speckigem Papier.
Gruß
Lücke
ZitatOriginal von einssiebzig
Ein Schnäppchen war es dann doch, weil jemand mit Filzstift die Adresse geändert hat, ein Dienstsiegel draufgehauen, und seltsamerweise keinen Cent Gebühr verlangt hat.
Also das mußte ich mir jetzt zweimal durchlesen um es nachvollziehen zukönnen. Ich bin angenehm überrascht das es solchen Service noch gibt.
Mfg
Daniel
moin moin!
also soweit man ein zeugniss hat iste s kein problemm den schein einfach auszutauschen......., hat mir ne ganz nette dame im amt mitgeteilt.