Fische richtig zurücksetzen

  • hallo das Thema ist hauptsächlich an Jungangler jeder Altersklasse gerichtet. Hier und da fehlt die Praxis. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen

    So setzt man Fische schonend zurück..

    1. Drille den Fisch so kurz wie möglich.
    2. Wann immer möglich, löse den Fisch noch im Wasser vom Haken, zum Beispiel bei Untermaßigkeit.
    3. Bei Raubfischen empfiehlt sich die Handlandung per Kiemendeckelgriff. Oft nicht beachtet ! Und viele wissen es nicht: Das Netz eines Keschers schädigt die Schleimhaut oft stärker! Siehe Abbildung !
    [Blockierte Grafik: http://angelfreund.osmardorow.de/grafik/kiemendeckelgriff.jpg]
    4. Grundsätzlich sind Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, mit angefeuchteten Händen zu versorgen.
    5. Halte den Fisch so lange unter Wasser und gegebenenfalls gegen die Strömung, bis er wieder zu Kräften gekommen ist. Dabei hält man eine Hand unter den Bauch des Fisches, um die natürliche Schwimmhaltung zu unterstützen. Bei größeren Flossenträgern, hält die andere Hand noch die Schwanzflosse.
    6. Fische, die aus größerer Tiefe geangelt wurden und Zeichen einer „Taucherkrankheit“
    (gequollene Augen, Bauchhöhle oder im Schlund sichtbare Schwimmblase) sollten nicht zu rückgesetz werden. Selbst wenn sie wieder wegschwimmen, ist das Risiko, dass sie doch verenden, hoch. Das trifft vor allem auf Barsche, Zander und Meeresfische zu, die die Symptome aufweisen.
    7. Sind tief sitzende Haken nicht schnell zu lösen, schneidet man besser gleich das Vorfach ab.
    8. Angel nicht an Stellen weiter, an denen viele untermaßige oder geschütze Fische an den Haken gehen. Vor allem bei hohen Wassertemperaturen nicht, da bei Hitze der Sauerstoffgehalt des Wassers sinkt und somit auch die Uberlebenschance zurückgesetzter Fische.
    9. Vergiss nie die Lösezange und die Arterienklemme ! Wer ohne diese Utensilien ans Wasser geht, handelt fahrlässig, weil er die Haken gar nicht oder nur in langwierigen Operationen, die meist tödlich enden, entfernen kann!
    10. Grundsätzlich gilt: Je schneller ein Fisch wieder in seinem Element schwimmt, desto höher seine Uberlebenschance!

    Also dann, gebt Euch Mühe...

    Gruß
    Osmar

  • Hallo Osmar !

    Das ist eine sehr gut beschriebene Anleitung ! :gut

    Aber Eines vermisse ich trotzdem :
    was machst Du mit Fischen die schon bei der Landung bluten , den Haken zu tief sitzen haben ,untermaßig sind ,der Schonzeit unterliegen u.s.w. ?

    Ansonsten kann ich Deine Anleitung nur weiter empfehlen , da ich auch so handel !

    Ps.: Ich fange einen geschonten Fisch , der den Haken zu tief geschluckt hat und schon blutet .
    Ich bemerke das der Fisch keine weitere Überlebenschance hat .
    Was sollte ich dann tun ?

  • Hallo Daniel !

    Das Gesetz kenne ich noch aus grauer Vergangenheit .
    Besteht das wirklich noch ?
    Das wäre ja pure Verschwendung .

    Bei uns ist es zur Sitte geworden das Fische ,welche nicht überlebensfähig sind , abgeschlagen werden und mit Vorfach im Maul aufbewahrt werden .
    (wegen Kontrolle)

    Im Rhein passiert es leider zu oft das man einen Zanderbiss erst zu spät erkennt , der Köder zu tief geschluckt ist , und der Fisch ein paar Zentimeter unter dem Maß ist .

    Den schneide ich doch nicht in Stücke und werfe Ihn wieder rein . :piep:

    Barsche werden auch größer als das Mindestmaß besagt .

  • Moin Bodenseefischer,

    Danke für das Lob, auch alle anderen

    Zitat

    was machst Du mit Fischen die schon bei der Landung bluten , den Haken zu tief sitzen haben ,untermaßig sind ,der Schonzeit unterliegen u.s.w. ?

    Natürlich kann man bei so einer Kurzanleitung, die ja das Wesentliche beinhalten soll, nicht jeden Einzelfall darstellen. Auch ist Deine Anfrage wieder relativ zu beantworten;
    ist der blutende Fisch untermaßig, ist die Sache ganz klar, hat er Schonzeit, ist die Sache auch klar ( findest Du, was Du zu machen hast unter 1.-10.) oder habe ich jetzt einenGedankenfehler ?

    Selbiges könnte ich jetzt auch zum Haken zu tief sitzen sagen: vorrangig zählt doch, und das ist Entscheidungsbasis; darf ich den Fisch zu diesem zeitpunkt überhaupt mitnehmen und hat er das entsprechende Mindestmaß.

    Die Verhaltensvorschriften in solchen Fällen, wo zurückgesetzt werden muß, sind in allen Bundesländern ziemlich gleich, meine ich. Kleine differenzierungen vorbehalten.


    Gruß
    Osmar