Übernachten erlaubt?

  • Hallo Leute,
    ich lese des Öfteren von Euch, daß ihr am Angelgewässer im Zelt übernachtet. Ist das bei euch erlaubt, oder fahrt ihr da an spezielle Angelseen.
    Wenn letzteres zutrifft - kennt vielleicht jemand ein solches Gewässer im nördlichen Bayern.


    Gruß Huatsepp

    Es geit näas schöners als a wos schüas!

  • Hi Huatsepp!
    Wie Daniel es schon scrieib -ist von Region zu Region oder von Verein zu Verein
    unterschiedlich.


    Oft hat man folgende Regel


    Übernachten erlaubt - Zelten nein.


    Der Unterschied ist in der Art der Behausung zu suchen-
    Zelt ohne Boden - erlaubt -zählt als Regenschutz ähnlich eines Schirmes mit
    Überwurf.-
    Zelt mit Boden - nicht erlaubt - zählt als feste Unterkunft


    Was für eine Korrinthenkackerei ?-(


    EinenTipp für ein Gewässer in Nordbayern habe ich leider nicht .


    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Hallo.An unserem Vereins see übernachten ist erlaub aber nur in Karpfenzelten.Aber an der Ruhr oder Rhein-Herne-Kanal ist das verboten.An der Ruhr darf mann nur ein Regenschutz aufbauen aber über Tag soll das abgebaut werden(Auszug von der Tageskarte).Über RHK steht nichts aber habe ich schon gehört das WS Polizei macht Kontrolle wegen unerlaubte zelten. Gruß Martin.

  • moin,


    in Mac Pom herrscht Ordnung :kotz


    § 45
    Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften
    (1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden.


    (2) Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte für den persönlichen Gebrauch aufgestellt werden, wenn die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.


    (3) Die Amtsvorsteher oder Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden können auf Antrag im Einzelfall außerhalb von Zelt- und Campingplätzen die Aufstellung und Benutzung von insgesamt nicht mehr als fünf Zelten oder nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassenen Wohnwagen und Wohnmobilen bis zu sechs Monaten genehmigen, wenn


    Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege und andere Belange des allgemeinen Wohls nicht beeinträchtigt werden,


    die genutzte Stelle und ihre Umgebung saubergehalten und vor dem Verlassen wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden und


    ordnungsgemäße sanitäre Verhältnisse und sonstige Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.


    Satz 1 gilt sinngemäß für Zeltlager mit mehr als fünf Zelten, die im Rahmen einer zeitlich begrenzten Jugend-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltung für deren Dauer aufgeschlagen werden sollen.


    Gruß
    Osmar

  • Wobei das ja alles noch geht, besonders sympathisch finde ich ja folgenden Auszug aus einer Tageskarte, eines Gewässers, eines Askari-Konkurenten(ja, ich habe auch schonmal bessere Sätze gebastelt ) .....


    "Es werden nur dunkelgrüne Bivys oder Schirme mit Überwürfen geduldet."

    Mfg


    Daniel:-))

  • Moin...........


    die Bivys haben schon einen Boden, der ist aber herausnehmbar. Er wird oftmals mit Klettverschlüssen befestigt.


    Noch einen kleinen Tipp am Rande, macht zum Morgengraun die Tür auf................oder noch besser erst garnicht zu!
    ( Fischereiaufsicht)




    Gruß Reinhold

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

  • Hallo,


    bei uns ist das aufstellen eines Zeltes eigentlich kein Problem. Wenn Kinder dabei sind ist ein Zelt (so finde ich) wegen der Sonne und auch des gemeinen Zeckentiers ein Muss.


    Es sollte aber schon ausschließlich zum Angeln genutzt werden. Bei Party und Lärm gilt -> Wer nicht spurt >>> fliegt!


    Gruß
    Attac :P

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein

  • Wie Osmar schon sagte...


    Verboten..
    Aber bei uns in McPomm Gibt es ja genug Gewässer und Angelplatze wo vielleicht einmal in drei Monaten überhaupt ein menschliches Wesen vorbei kommt.
    Die Wahrscheinlichkeit dass man da wegen schwarzcampen angekackt wird geht gegen null..


    Gruss Jan

  • Hier an der Seenplatte ist es etwas zwiespältig. Nachtangeln ist für Mitglieder und Jahreskarteninhaber erlaubt, Zelten ist verboten. Letzteres aber offenbar wegen einiger Vandalen, die den See eher nicht zum Angeln nutzen. Karpfenzelte über mehrere Tage/Nächte hinweg gibt es schon mal, ich weiß nicht, wie die Aufseher damit umgehen. Die Grenzen zwischen Regenschutz /Materialhort und Übernachtungs/Schlafmöglichkeit sind ja äußerst fließend.


    In Duisburg im Freien schlafen (also richtig ratzen) würde ich nicht machen :rolleyes: