- Offizieller Beitrag
Moin Angelfreunde,
wer in unserem schönen Schleswig-Holstein
Urlaub machen und angeln möchte,auf den
wartet eine Neuigkeit.
Im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2008
Ausgabe 28.Januar 2008
ist eine "Allgemeinverfügung zur Zulassung
von Ausnahmen nach §22 Landesverordnung
über die Ausübung der Fischerei in Küstengewässern"
veröffentlicht.
Danach sind die Mindestmasse für Hering,Flunder
Wittling und Kliesche aufgehoben.
Bei den Schonzeiten wurde verändert:Für weibliche
Schollen und Flundern sowie für den Stein-und Glattbutt
wurden die Schonzeiten aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31.12.2008.
Wir rechnen mit einem neuen Fischereigesetz!
Mit Petri Heil
Flunder