Hallo zusammen,
ein Arbeitskollege hatte vor kurzem eine " grandiose" Idee, trotz nicht vorhandener Raubfischkarte, den Räubern gezielt nachzustellen:
Grundangel+Rolle, stabile Schnur(kein Stahl) sowie großer Einfachhaken mit Tauwurm und einem kleinen Barsch o.ä. in Lippköderung....raus damit und warten was passiert.
Wie wird das denn rechtlich geahndet ? Der Köderfisch hat sich ja schließlich "zufällig" dort festgebissen......und das Auswerfen hatte keiner gesehen...
Bei entsprechender Mono oder gar geflochtener bekommt man doch nahezu alles raus...
Wäre mal über eure Meinung gespannt....