Raubfischkarte überflüssig ?!?

  • Hallo zusammen,

    ein Arbeitskollege hatte vor kurzem eine " grandiose" Idee, trotz nicht vorhandener Raubfischkarte, den Räubern gezielt nachzustellen:
    Grundangel+Rolle, stabile Schnur(kein Stahl) sowie großer Einfachhaken mit Tauwurm und einem kleinen Barsch o.ä. in Lippköderung....raus damit und warten was passiert.
    Wie wird das denn rechtlich geahndet ? Der Köderfisch hat sich ja schließlich "zufällig" dort festgebissen......und das Auswerfen hatte keiner gesehen...
    Bei entsprechender Mono oder gar geflochtener bekommt man doch nahezu alles raus...

    Wäre mal über eure Meinung gespannt....

  • Hi,
    irgendwie versteh ich dich nicht richtig. Was ist ne Raubfischkarte? Hat der KöFi noch gelebt beim auswerfen?? Das ist in Deutschland verboten und wird mit hohen Strafen geahndet. Es gibt aber auch ne Sondergenehmigung mit der du mit lebendem KöFi angeln darfst. Bis du die aber bekommst dauert es Jahre.

    mfg pfälzer

    Pfälzer ist das Höchste was ein Mensch werden kann!

    Einmal editiert, zuletzt von pfälzer-fischer (22. September 2008 um 20:01)

  • Hallo,

    bei uns kann man die Jahresangelberechtigung vom Fischer für Friedfisch und /oder für Raubfisch erwerben. Beides kostet ca. 55€ als Jahreskarte...
    Wenn ich mir also nur die Friedfischkarte kaufe und einen lebenden Köderfisch ungesehen ins Wasser befördere....kann kein fischereiaufseher der Welt beweisen , dass der Köderfisch sich nicht "zufällig" selbst gehakt hat....
    Dem Hecht is die fehlende Raubfischkarte wohl egal....

  • 1)
    Was ist ne Raubfischkarte?

    Darf man bei Euch nur Raubfische rausholen, wenn ihr so eine Karte habt? Kann nur irgendeine Vereinsvorschrift sein (ich hasse Vereine!)

    2)
    Wenn man keine Raubfische angeln darf...?
    ...mit was willst du dann auf Tauwurm auf nem großen Haken angeln?

    Riesenrotaugen?

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Zitat

    Original von Havel

    Wenn ich mir also nur die Friedfischkarte kaufe und einen lebenden Köderfisch ungesehen ins Wasser befördere....kann kein fischereiaufseher der Welt beweisen , dass der Köderfisch sich nicht "zufällig" selbst gehakt hat....
    Dem Hecht is die fehlende Raubfischkarte wohl egal....

    Wenn Du das ernsthaft vorhaben solltest, denke ich: Du bist hier falsch :mahn:

    Oder hast Du Dich unglücklich ausgedrückt? Stell´das mal richtig, wenn möglich. Eine "Diskussion" über eine geplante Tierquälerei werde ich nicht dulden!

  • Hallo Addi,

    diesmal sind es wohl keine Vereine schuld. Diese seltsame Reglung ist glaube ich Berliner Landesfischereirecht (kann auch ein anderes Nördliches Bundesland sein ) . Wenn mich meine Erinnerung nicht ganz täuscht kann man den Friedfisch schein (der noch ein paar andere Einschränkungen hat ) sogar als Prüfungsloser erwerben.

    Ich denke Havel geht es um die Umgehung dieser unsinnigen Regelung ( Meines erachtens nach sollte man entweder mit oder ohne Prüfung angeln dürfen und nicht so was halbes ) .

    Havel

    Was deine Frage anbetrifft, das Angeln mit Lebendem Köfi ist meines Wissens nur in Niedersachsen no0ch erlaubt ( oder wo auch immer Luecke angelt ) und in Berlin soweit ich weiß nicht erlaubt. Auch werden die dich dafür bestimmt dran bekommen, da Fischereiaufseher zwar manchmal blöd sind, aber nicht so blöd.

    Mfg

    Daniel

  • Wozu gibt es solche Regelungen ? Nur Raubfisch oder nur Friedfisch !!! Sowas is doch nur wieder um mehr Geld zu kassieren !!! Ich habe schon viele schwachsinnige Regelungen gelesen und diese gehört eindeutig dazu !! Ich bin froh das es viele von den Regelungen die ich hier schon gelesen habe bei uns in Schleswig-Holstein nicht gibt !!! Jedenfalls nicht das ich wüsste !!!
    Und um nochmal zur Frage zurückzukehren ich rate dir bezahle einfach die Gebühren und du darfst ganz legal Raubfische angeln ohne dir einen Kopf dabei machen zu müssen !!! Ich denke mal das ist die beste Lösung !! MfG Sascha

  • Hallo Zusammen !

    Diese Regelung hat nichts mit Vereinen oder Bundesländern zu tun .
    Diese Regelung stammt noch aus grauen DDR-Zeiten und wird im DAV so gehandhabt . :piep:

    Früher durften Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr erst die "Raubfischqualifikation" ablegen und mußten zudem noch die "Schwimmstufe 2 " vorweisen .
    Diese "Qualifikation" wurde dann mit einer Marke im Angelausweis bestätigt .
    Das Selbe galt für das Nachtangeln , wurde auch durch eine extra Marke bestätigt .
    Nur wer diese Marken pro laufendes Jahr erwirbt darf auch auf Raubfisch oder zum Nachtangeln gehen .
    (ich wußte nicht das es noch so ist)

    @ >Hafel< ! Was Du jetzt vorhast verstößt eindeutig gegen die Regeln ! :mahn:
    Dir droht nicht nur der Entzug des Angelausweises , das gesammte mitgeführte Angelzeug wird auch eingezogen .
    Also laß die Finger davon und erwirb die Marke !!!

    Ps.: Hast Du im alten Forum gestöbert ?
    Genau die gleiche Frage mit dem selben Fakten (Haken , Wurm , lebender Fisch mit Lippenköderung) wurde Dort schon mal abgewatscht !
    Wenn Du nicht gestöbert hast , frag ich mich warum Du mit voller Absicht gegen bestehende Gesetze gleich mehrfach verstoßen willst ! :piep:

  • [quote]Original von Bodenseefischer
    Hallo Zusammen !

    Diese Regelung hat nichts mit Vereinen oder Bundesländern zu tun .
    Diese Regelung stammt noch aus grauen DDR-Zeiten und wird im DAV so gehandhabt . :piep:

    Früher durften Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr erst die "Raubfischqualifikation" ablegen und mußten zudem noch die "Schwimmstufe 2 " vorweisen .
    Diese "Qualifikation" wurde dann mit einer Marke im Angelausweis bestätigt .
    Das Selbe galt für das Nachtangeln , wurde auch durch eine extra Marke bestätigt .
    Nur wer diese Marken pro laufendes Jahr erwirbt darf auch auf Raubfisch oder zum Nachtangeln gehen .
    (ich wußte nicht das es noch so ist)


    Das höre ich auch zum ersten mal !!! Wieder was dazu gelernt :gut
    MfG

  • Ich würde lieber die Gebühren bezahlen und mit gutem Gewissen angeln gehen!
    Dazu ist das immer noch billiger denn du bekommst ne Strafanzeige,deine Ausrüstung ist weg und darfst nie wieder Angeln zumindest offiziell und in Deutschland.
    Ich würde es mir gut überlegen. :mahn:

    • Offizieller Beitrag

    hm...

    .. also dass er sich mit unerlaubtem ansitz auf raubfische ohne erlaubnis(soweit nachweisbar) keine freunde macht ist sicher richtig..

    .. daß man sein angelzeug abgeben muß ist jedoch nonsen :(

    .. keiner (außer zoll und die polizei) hat das recht andere leute eigentum anzufassen.. :rolleyes:


    .. wie gesagt; eine strafe, vielleicht eine anzeige und zukünftig überhaupt keine angelberechtigung mehr für die strecke; das
    kann ihm passieren...
    .. eine verweigerung bei der aufnahme in einen verein, das
    ist auch noch eine möglichkeit solche "kollegen" regional schachmatt zu setzen..


    .. aber kein aufseher fasst angelgeräte an, wenn der "deliquent" dabei ist..
    .. wenn irgend etwas an dem zeugs kaputt ist/wahr, dann
    kann der kontrolleur in die haftung genommen werden...

    .. in solch hartnäckigen fällen nützt nur ein anruf bei der polizei / wasserschutz und die kümmern sich dann darum, aber
    selbst die halten sich an die "regeln"; d.h.
    der "patient" wird erstmal aufgefordert seine 7 sachen selbst einzupacken..


    .. was Havel hier zur diskussion stellt gehört für mich in die abteilung
    "raußholen-was-geht aber nichts dafür wiedergeben wollen"..

    .. wenn er sich wegen 4,58 € / monat solche geschichten
    durch den kopf gehen lässt, ist er für mich ein merkwürdiger kollege :(

    .. vielleicht versucht er es mal anderst 'rum, gebühr bezahlen und dann
    richtig intensiv auf raubfisch gehen und dann auch mal gezielt fangen ;) ..

    .. aber naja .. lasst sie "spielen".. ;)

    gruß rüdl

    .. ich hätte angeln gehen sollen ..

  • :kotz : Weiß nicht ob das was Du machst,besonders für Jungangler,Gut ist? Diese Regelung wurde bestimmt nicht gemacht um uns Angler zu ärgern.Und wenn dieses Geld dann noch für besatz genommen wird,schädigst Du nicht nur die Natur,sondern bescheißt dich selbst.Und so teuer wird ne gesonderte Raubfischkarte ja wohl nicht sein.Und selbst wenn,: Stell Dir vor,Du hättest ein Gewässer gepachtet,hegst und pflegst Deine Umgebung und den Besatz,und dann kommt einer wie Du.Würdest Du gut finden wenn Dir einer erzählt er wolle nur ein paar Köfi´s fangen und zieht aber hinter Deinem Rücken Deinen Raubfischbestand raus?Und ein halbes Jahr später wunderst Du Dich das Du nichts mehr ziehst.Mir würde sowas gewaltig azf den Senkel gehen.Soweit meine Meinung dazu Grüße und ein dickes Petri Heil (mit Raubfischkarte)sendet Zanderoli :angler: P.S.:Erhrlich währt am längsten,und ich hätte keine freude an einem 10kg.Hecht den ich heimlich vom Wasser schaffen muß und keinem zeigen kann

    Leidenschaftlicher Raubfischangler

  • Hallo *rüdl* !

    Zitat

    .. daß man sein angelzeug abgeben muß ist jedoch nonsen :(

    .. keiner (außer zoll und die polizei) hat das recht andere leute eigentum anzufassen..

    Damit liegst Du leider falsch !
    In den östlichen Bundesländern herrschen in dieser Beziehung andere Gesetze .
    Wenn er vom richtigen Kontrolleur erwischt wird und Dieser auch noch vom KFA oder BFA ist , dann hat er ganz schlechte Karten !
    Dieser Kontrolleur hat das Recht unbefugt benutztes oder gesetzwidrig eingesetztes Angelzeug zu beschlagnahmen !

    Ich weiß nicht ob es jetzt soetwas wie eine untere oder obere Fischereibehörde im Osten gibt .
    Früher hieß es Kreis-Fischerei-Amt und
    Bezirks-Fischerei-Amt .
    Dort konnte man früher nach einem Vergehen vorstellig werden und sein eingezogenes Material eventuell zurückbekommen .

    *rüdl* glaub mir , diese Kontrolleure hatten die Rechte Angelzeug ein zu ziehen wenn damit gegen Gesetze verstoßen wurde !

    Mir ist es kurz nach der Wende selber passiert . :(
    Ich hatte das "Kleingedruckte" nicht richtig gelesen und habe mit 2 Angeln auf Raubfisch geangelt .
    Die eine Rute war mit Köderfisch an der Pose im Wasser und mit der anderen Rute schwang ich einen Blinker .
    Bei der Kontrolle gab es kein Wenn und Aber , ich konnte eine Rute abgeben .
    Natürlich bekam ich eine Qittung darüber und eine Anschrift wo ich vorstellig werden konnte .
    Ich fuhr dahin und nach einem ausführlichen Gespräch bekam ich nach einem Du-Du (sinnlicher Popoklatsch) :mahn: die eingezogene Rute zurück .
    Diese Sache liegt jetzt ca.15 Jahre zurück aber in einigen Landstrichen der östlichen Bundesländer wird es noch genau so praktiziert .

  • Moin @ all. Mir ist fast das gleiche wie dem Bodenseefischer passiert.Kappeln,Heringssaison und meine Karte verschwunden.Kontrolle, Angelzeug weg!!!! Konnte nach viel Ärger und noch mehr suchen in den Unterlagen wurde das Duplikat gefunden und ich konnte mein Geschirr wieder auslösen.Richtig gehört:auslösen,das heißt nach zahlung von 30 DM geschirr zurück.Und nun mal ehrlich Leute,10 Euro für ne Tageskarte,ist doch für nen Tag Erholung und Spaß nicht viel Kohle.Und nen Kumpel der einen mitnimmt wenn man grad nicht flüssig ist sollte man doch haben.OK,soweit von mir für heut.Sollte nicht der :mahn: sein,aber für mich macht Angeln nur spaß wenn ich nicht am nächsten morgen Genickstarre hab vom Kopfdrehen ob der Kontrolletti kommt ;-).Grüße und ein dickes Petri Heil sendet Euch Zanderoli

    Leidenschaftlicher Raubfischangler

  • Vieleicht haben die sowas wien Küchenfischereirecht? :-DHatten wir hier in Berlin mal...

    Havel: Ich würds lassen. Selbst der blödeste Kontrolleur merkt bei ner Lippenköderrung, dass der nich zufällig gebissen hat, da man den Haken ja eigendlich durch beide Lippen führt. Ich weiß ja nich, wo du angeln willst, aber hier in Berlin musst du deine Montagen ausm Wasser holen, wenn du von nem Aufseher aufgefordert wirst, soweit ich weiß. Des weiteren ist es, wie schon mehrmals erwähnt verboten mit lebendem Köfi zu angeln und ich hab noch nie erlebt, dass ein Fisch gestorben ist, obwohl er den Haken nur im Maul hat und nich inner Kehle. Das mit dem Stahlvorfach dürfte auch in die Hose gehn, da du, wenn du mit Stahl angelst, ebenfallst überführt wirst und wenn du ohne angelst is der Hecht meistens weg. Da lohnt es sich eher, sich ne "Raubfischkarte" zu holn, bzw. die Prüfung zu machen, wenn du sie noch nich gemacht hast.