Untermaßiger Fisch hat Haken geschluckt - und was dann?

  • Hallo liebe Angelfreunde!

    Am Sonntag den 28 September habe ich beim schleppen vom Boot eine Seeforelle gefangen.
    Sie war ca. 39cm gross, also untermaßig.
    Alle 3 Haken des Spinners saßen weit hinten im Kiembereich, und es war unmöglich ihn, ohne dem Fisch grösste Schmerzen haben zu lassen, zu entfernen.
    Dann mussten wir den Fisch leider töten.......
    Habe ich jetzt eine Strattat begannen?


    Gruss
    Fortis

  • Du hast richtig gehandelt.Hätte ich auch so gemacht.Was bringt es einem Fisch die Haken rauszuoperieren,wenn er ohnehin stirbt?Da kann man ihn auch genauso gut abschlagen und so noch einem sinnvollen Zweck zuführen ;-).
    Ich glaube wir hatten mal bei uns im Verein die Regelung,dass verangelte Fische zu zerschneiden und als "Raubfischfutter" im Teich zu versenken sind.Das galt auch für in der Schonzeit "aus Versehen" verangelte Fische.Nun wird doch aber niemand einen 70er Zander,der sich einen Tauwurm einverleibt und bis zum Arsch geschluckt hat zerschneiden und ins Wasser werfen!Ziemlich sinnfreie Regelung,die meines Wissens nach auch nicht mehr existiert.Zumindest bei uns nicht.

  • Hallo,

    mit dem töten des Fisches hast du richtig gehandelt. Falls du ihn mit nach Hause genommen hast, hast du dich in einen rechtlich Fragwürdigen Bereich begeben. Richtig wäre es gewesen den Fisch danach in kleine Stücke zuschneiden und dem Gewässer zuzuführen oder ihn am Ufer zuvergraben.

    Die Regelung ist glaube ich sogar Landesrecht (NRW) , und hat einen guten Hintergurnd. Der Gedanke dahinter ist folgender. Wenn man den Fisch danach legal mitnehmen dürfte wäre die Versuchung groß viele Fische beim Versorgen so zuverletzten das sie abgeschlagen werden müssen , bzw. einfach zubehaupten das der Fisch nicht mehr lebensfähig war.

    Mfg

    Daniel

  • Hallo !

    Zitat

    GWO §5 Behandlung gefangener Fische
    (1) Der maßige Fisch ist sofort nach der Landung durch einen oder mehrere kräftige Schläge auf das Nachhirn (oberhalb der Augen) zu betäuben und durch einen Stich in das Herz oder die Hauptarterie zu töten.
    (2) Untermaßige Fische sind vorsichtig vom Haken zu lösen und unverzüglich in das Gewässer zurückzusetzen. Das Lösen des Hakens sollte möglichst im Wasser erfolgen, ansonsten darf der Fisch nur mit nassen Händen angefaßt werden.
    Bei schwer zugänglichem Hakensitz ist das Vorfach zu durchtrennen und der Fisch wie oben zurückzusetzen

    Damit erübrigt sich eigentlich jede Fachsimpelei . ;)

    @ Daniel

    Zitat

    oder ihn am Ufer zuvergraben.


    Darin sehe ich ja überhaupt keinen Sinn . :piep:
    Dann doch lieber Fischfutter daraus schneiden . ;)

  • Hallo Leute,
    für alle die ähnliche Probleme mit zu tief geschluckten Haken haben:

    Schneidet das Vorfach so kurz wie möglich ab und zurück mit dem Fisch!!!! In diesem Fall hätte man den Driiling mit nem Seitenschneider abknipsen können und den Fisch dann zurücksetzen! Oder einfach den Köder komplett drinlassen!
    Der Fisch muss zurück, egal wie der blutet o.ä.!!!!

    Wenn das nicht gemacht wird und das evtl sogar geduldet wird, dann machen es bald alle "Goldzahnkormorane" deutschlands nach -> Dann können wir das Schonmass auch gleich abschaffen!!!

    Nur muss ich mal ganz ehrlich sagen, nen Spinner aus ner 39er Forelle rauszukriegen ist eigentlich kein Kunststück, egal wie tief der sitzt! Vielleicht solltest du dir ein paar bessere Lösezangen kaufen -> Es gibt auch extra lange und dünne Seitenschneider für solche Situationen!

    Gruß
    Lücke

  • Das sind halt die Nachteile von Drillingen.

    Hat man einen Haken gelöst und versucht, den Zweiten zu lösen, hakt sich der erste Haken womöglich wieder ein!

    Man könnte also die Widerhaken anbiegen, so dass die Haken leichter und mit weniger Verletzungen zu lösen sind, oder man wechselt den Drilling gegen einen Einzelhaken aus.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • @Luecke.


    "Schneidet das Vorfach so kurz wie möglich ab und zurück mit dem Fisch!!!! In diesem Fall hätte man den Driiling mit nem Seitenschneider abknipsen können und den Fisch dann zurücksetzen! Oder einfach den Köder komplett drinlassen!
    Der Fisch muss zurück, egal wie der blutet o.ä.!!!!"

    Sorry, aber sowas ist für mich "Tierquälerei", und ein Fisch ist auch nur ein Lebewesen, wenn ich dann weiss das er es nicht schafft z.b durch zu Großen Blut verlust da Schlag ich diesen Fisch eher ab als ihn weiter Qualen aus zusetzen.

    Und Schwarze Schafe gibt es überall, aber ich mach mich nicht zu einem Tierquäler durch diese, da hört der Spaß bei mir auf.

    Mfg Marcel.

    Leben heißt auch Risiko, große Ziele, große Opfer, Garantien gibt’s nirgendwo.
    Keiner, ist besser als der andere, denn der Tot wartet aufjeden....

  • ForellenFighter

    Das ist Quatsch!

    1. Stehts so im Fischereigesetz!

    2. Bestehen sehr gute Chancen, wenn sich der Angler schnell genug entscheiden kann, das ein Fisch sowas ohne einschränkungen wegsteckt. AUf jeden Fall eher als das man mit nem Hakenlöser erst 5 Minuten "popelt"! Der Haken rostet im Magen weg, wird quasi verdaut oder er verwächst.

    Ich kenn Beispiele, da wurden Fische die den Haken verschluckt haben in Aquarien oder Gartenteiche gesetzt, wurden über lange Zeit gehalten und dann verspeist und es wurde kein Haken wiedergefunden!

    Gruß
    Lücke

  • Zitat

    Original von Bodenseefischer


    Damit erübrigt sich eigentlich jede Fachsimpelei . ;)

    @ Daniel


    Darin sehe ich ja überhaupt keinen Sinn . :piep:
    Dann doch lieber Fischfutter daraus schneiden . ;)

    @ Luecke: Bitte bedenke, dass in den Kiemen eben keine Verdauungsprozesse stattfinden. So, wie Fortis es geschildert hat, spricht doch so einiges für qualvolles Verrecken. Im Magen sieht es wohl anders aus, da spricht einiges dafür, dass sich Haken im Fisch auflösen und ausgeschieden werden.

    @ all: Die Fachsimpelei erübrigt sich leider nicht, denn die Vorgehensweise kann in jedweder Gewässerordnung anders geregelt sein! (...und jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz...) Das bedeutet: Vor Ort Erlaubnisschein und/oder GWO checken. Das Zerschnippeln und ins Wasser werfen ist mir z. B. (als Vorschrift...) noch nie begegnet. Anders das "Vergraben": Ich find´s genauso seltsam wie der Bodenseefischer, aber genau hier bei uns ist es exakt so vorgeschrieben: Untermaßige und in der Schonzeit gefangene, die nicht zu retten sind: Töten und Vergraben.

  • Hallo ;)

    Bei uns (MVP) steht Sinngemäß
    "... Fische sind MÖGLICHST Lebend in das Gewässer zurückzusetzen..."

    Das heißt genaugenommen das man den Fisch wieder ins Wasser setzen muss,
    auch wenn man weiß,das er elendig verrecken wird.

    Persönlich hätte ich den Fisch aber auch abgeschlagen - denn seien wir mal
    ehrlich,wenn so ein Fisch,Tier,Lebewesen einen Spinner mit Drilling im Kiemenbereich hat,dann hat er doch keinerlei Überlebenschance.
    Selbst wenn der Drilling ohne Spinner drin geblieben wäre,dann wäre der
    Fisch elendig zugrunde gegangen. Wäre er nicht verblutet,dann wäre er elendig verhungert - da er mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Nahrung mehr
    hätte aufnehmen können.

    Aber so ist es nun mal mit den Gesetzen,man muss sich dran halten,selbst wenn es in einigen Fällen unangebracht wäre...

    Cya de Helge

  • @Luecke.

    Wo ist das denn Quatsch?.

    Durch das Drilln entsteht ja auch noch gegendruck, wo der Haken sich noch fester reinbohrt.

    Und jenachdem wie der Fisch den Haken Geschluckt hat, wäre ich bei sowas Vorsichtig...

    Verstoß ich lieber Bewusst gegen dieses Gesetz, als "Wissend" den Fisch Qualvoll sein ende Nahe zusetzen.

    Und wie "Max" schon sagt, an den Kiemen findet kein Verdauungsprozess Statt, und die Kiemen sind wohl genau so Überlebens notwendig wie andere Organe.

    (2. Bestehen sehr gute Chancen, wenn sich der Angler schnell genug entscheiden kann, das ein Fisch sowas ohne einschränkungen wegsteckt. AUf jeden Fall eher als das man mit nem Hakenlöser erst 5 Minuten "popelt"! Der Haken rostet im Magen weg, wird quasi verdaut oder er verwächst.)

    Dann Knipps einem Fisch die Drillinge im Maul ab, und Stopp mal bitte Dabei die zeit...Dann borhst du Genau so im Maul rum wie einer mit nur einem ganz Normalen Hakenlöser...

    Mfg Marcel.

    Leben heißt auch Risiko, große Ziele, große Opfer, Garantien gibt’s nirgendwo.
    Keiner, ist besser als der andere, denn der Tot wartet aufjeden....

    Einmal editiert, zuletzt von ForellenFighter (29. September 2008 um 18:29)

  • Hej zusammen,

    Hej Fortis,
    ich hätte es ebenso gemacht und dabei nicht das Gefühl eine Straftat begangen zu haben.
    Ich würde mich eventuell fragen ob ich meinen Drilling nicht viel zu klein gewählt hätte?

    Hej Lücke,
    einen Drilling aus einer 38er Forelle rauszubekommen, ist wahrlich kein Kunststück, wenn der Drilling im vorderen Mundbereich sitzt.

    Anders sieht es aber aus wenn der Drilling mit allen drei Haken im Schlund oder im Kiemenbereich voll gegriffen hat, dann ist es wohl ein Wagniss, welches ich persönlich nicht eingehen werde. Denn wenn der Fisch erst einmal im Kiemenbereich blutet, steht die Chance für ihn recht schlecht auf Dauer zu überleben. Und wenn ich anfangen will die Drillingshaken im Kiemen-und Schlundbereich abzuzwicken erfordert dies schon eine sehr, sehr, ruhige Hand und einen mindest eben so ruhigen, am besten betäubten Patienten. Von einem langen, schlanken Seitenschneider mal völlig abgesehen, denn mit einem kurzen, handelsüblichen Seitenschneider breche ich dem Fisch beim Versuch die Schenkel des Drillinges im Schlund abzukneifen obendrein noch den Kiefer.

    Letztlich kommt es immer darauf an, wo der Haken sich festgesetzt hat und die Entscheidung was dann zu tun ist, muss jeder für sich treffen.

    Dass, einmal aus dem Kiemenbereich blutende Fische noch eine große Überlebenschance halte ich für mehr als fragwürdig. Zwar tauchen die so geschundenen Fische dann meistens noch unter und machen aus Sicht der erlösten Angler den Eindruck dass sie wegschwimmen. Aber ich habe leider beim Hochseeangeln sehr oft sehen müssen, dass irgendwann der verletzte Fisch irgendwo an die Oberfläche hoch kam, in der Nähe oder auch weiter entfernt und dort solang rumwackelte bis ihn eine Möve holte, oder er verreckte....

    ?-(Und die Kollegen, die denn Fisch mit der Notoperation meinten gerettet zu haben, gaben dann meistens den Komentar ab, eigentlich hab ich ja gedacht der überlebt. Und das ist einmal zu viel gedacht.

    Auch ein Mensch der bei einer Messerstecherei, einer Schießerei oder bei einem Unfall schwer verwundet wird, ist in der Lage unter Umständen noch einige Zeit zu laufen, aber ob er ohne Hilfe und Operation davon kommt und überlebt, ist je nach schwere der Verletzung auch mehr als fraglich.

    Das Abschneiden von Schnüren ist bei untermaßigen Fsichen mit einem Einzelhaken, welche tief geschluckt haben ist bestimmt eine Möglichkeit, für den Fisch, mit einer recht großen Chance zu überleben. Auf jeden Fall besser als Minutenlang beim Löseversuch im Fisch herum zustochern. Voraussetzung ist hier jedoch das keine rostfreien Haken verwendung finden, oder Haken die so behandelt sind, dass sie sich nicht nach einer gewissen Zeit im Wasser auflösen.

    Das der untermaßige getötete Fisch nicht mitgenommen werden darf, finde ich völlig OK, sonst würden ettliche "ANGLER" recht viele, tiefgehakte Fische während der Schonzeit fangen.

    Wobei mir der Sinn des verstückelns und zurückwerfen der getöten Fische ins Wasser, sowie damit verbunden, das Füttern der anderen Fische, Krebse, oder sonstigen Kleinorganismen im Wasser noch sinniger erscheint als das Vergraben. Hierfür könnte man als einziges Argument für das Vergraben, dass anlocken von Ratten einbringen.


    GvH

    Rainer


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel

  • Hallo,

    noch mal ne Frage zum Thema, wie schauts eigentlich rein rechtlich in NRW damit aus den Fisch mit Haken und Schnurresten wieder schwimmen zulassen.

    Weil mir persönlich ist da keine genau regelung bekannt, aber rein vom Gefühl her würde ich sagen das es sich im Rechtlichen "Grau-Bereich" bewegt.

    Hat da jemand konkrete Urteile ? Regelungen ? Gesetze?

    Mfg

    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    All,

    ein interessantes Thema.
    Wenn der Drilling sich mit allen 3 Haken
    im Schlund verfangen hat,gehört der Fisch
    getötet und entsorgt.Er hätte,bei einem
    Abschneiden der Schnur,eh keine Chance
    zu überleben.Wie soll er denn Futter zu
    sich nehmen?Bei einem Zurücksetzen mit
    verschlucktem Drilling wäre er verhungert.
    Und kommt mir doch nicht mit den Fischerei=
    gesetzen.Sie sagen zu einem solchen Fall eh
    nichts aus.Gummiparagraphen.Natürlich sollen
    wir uns an die Gesetze halten.Aber manchmal...?
    Hier muß der Angler und der gesunde Verstand
    entscheiden.
    Ich hätte ihn abgeschlagen und getötet und
    dann zu Möwenfutter verarbeitet.Oder an
    Land eingegraben.
    Noch einmal ein Grund mehr,darauf hinzuweisen,nach
    Möglichkeit mit Einzelhaken zu angeln!
    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!


  • @ Daniel: Also, wenn man einen untermaßigen Fisch fängt dann muss man den Abschlagen (Herzstich und so wisst ihr alle) dann zerschneiden und am Gewässer DIREKT vergraben.Also darf man einen Fisch nicht wieder schwimmen lassen. Und wenn der Fisch maßig ist MUSS man den Fisch mitnehmen. So wurde mir das erklärt;)

    und sorry wegen der Rechtschreibfehler......

  • Hallo Timo,

    fast richtig... wenn du einen untermassigen oder geschohnten Fisch fängst. Und du diesen Fisch nicht so versorgen kannst das er wieder freidlich seine Bahnen schwimmen kann, da muss dieser abgeschlagen werden und anschließend in kleinen Stückchen entweder am Ufer vergraben oder im See versenkt werden. Zumindestens in NRW bzw. den Gewässern die ich bisher in NRW befischt habe (das versenken des Fisches ist nicht überall gerne gesehen ).

    Wenn der Fisch massig ist, muss dieser nicht zwangsweise entnommen werden. Schau dir dazu mal ueckes Signatur an.

    Mfg

    Daniel

  • moin

    habe ein bissen nach gegoogelt und das gefunden


    Das Hältern oder die Mitnahme untermaßiger Fische oder geschützter Arten ist verboten. Jeder dieser Fische ist vorsichtig vom Haken zu lösen und in das Wasser zurückzusetzen. Hat der Fisch zu tief geschluckt, ist der Haken im Fisch zu lassen und das Vorfach abzuschneiden. Verletzte dem entsprechende Fische sind zu töten und zerkleinert in das Wasser zu werfen.


    mfg opus

    Dorsch vom Laich bis zum Fangfisch 5 Jahre