Copyright und andere Rechte

  • Hallo Zusammen !

    Kann mir mal Jemand sagen wie lange solch ein Recht gilt ?
    Ich habe da ein Buch "ausgegraben" von 1981 , in Dem eine gut bebilderte Knotenkunde enthalten ist .
    Diese wollte ich Euch nicht voerenthalten .
    Aber bevor ich Hier gegen irgendwelche Rechte verstoße , wollte ich lieber eine verbindliche Auskunft haben .

    Das Buch ist von Horst Freund mit dem Titel : Sportlicher Großfischfang .
    Verlag Paul Parey : Hamburg und Berlin , erschienen im Herbst 1981

  • Grias die Ronald,

    also auf der sicheren Seite bist in jedemfall, wenn du die knotenkunde mal einscannst und ne freundliche mail an den Paul Parey Verlag schreibst, mit der Bitte um veröffentlichung.
    Da aus diesem Verlag auch Fisch&Fang stammt ist sichergestellt, dass der Verlag auch noch existiert ^^

    Ich würd kein risiko eingehn ..... bzw. denk ich wenn das copyright nicht einwandfrei auf deiner Seite ist, wirds hier ausm Forum gelöscht.

    Ich denk mal bei so ner "alten" seite werdens da ma ned so sein ;o))

    Ich habe für den Huchen in die schweitz geschrieben, ob ich das bild veröffentlichen darf und hab gleich nochmal 5 stck. per mail bekommen, also fragen kost nix ^^

  • Die Schutzfrist für wissenschaftliche Ausgaben und Nachlaßausgaben beträgt 10 Jahre nach Erscheinen. Veränderungen der Fristen können rückwirkend nicht geltend gemacht werden. "Nach Ablauf dieser Fristen sind die Werke "gemeinfrei" und können von jedermann gedruckt und herausgegeben werden."[ 18 ] Strittig ist, ob und inwieweit jedoch das Urheberpersönlichkeitsrecht erlischt.[ 19 ]
    Aus dem oben verlinkten gesetz ^^

    Wenn ich das richtig auslege, dann wär deine Buchseite soweit "gemeinfrei".

    Aber auch jener fall wär bei dir nicht von bedeutung:

    Lichtbilder und -werke sind 25 Jahre nach Erscheinen gemeinfrei.

    ....da ich ein vorsichtiger Mensch bin *lol* würd ich trotzem mit ein paar freundlichen zeilen ( Freundlich Ronald !!!!!! *sfg*) anfragen obs ok is :o)


    Greetz da Harry

  • Ist es denn ein Angelbuch? Ich nehm´s mal an. Dann fällt es keinesfalls unter "wissenschaftliche Ausgaben", also nix mit 10 Jahren...

    Dann noch die Frage (ich bin jetzt nicht der Erbsenzähler, sondern die Juristen...): Sind die Knoten Fotos oder Zeichnungen? Letztere wären keine Lichtbilder, und damit noch nicht "gemeinfrei".

    Was für ein Thema - aber eben nicht unwichtig...

  • Hallo Perfusor und Max !

    Danke für Eure schnellen Antworten !

    @ Max !

    Wenn ich den Absatz 2.4. richtig verstehe :

    Zitat

    2.4 Schutzdauer

    Das Urheberrecht ist vererblich. Die Verwertungsrechte können nach §§28-30 UrhG an die Erben fallen.
    Die Schutzfristen sind in den §§64-71 und im §129 UrhG geregelt. Für Eigenwerke[ 15 ], bei denen der Urheber bekannt ist, gilt eine Schutzdauer von 70 Jahren post mortem. Anonyma und Pseudonyma[ 16 ] sind 70 Jahre nach Erscheinen geschützt. Für Gemeinschaftswerke[ 17 ] gilt eine Schutzdauer von 70 Jahren nach Tod des Längstlebenden. Lichtbilder und -werke sind 25 Jahre nach Erscheinen gemeinfrei. Die Schutzfrist für wissenschaftliche Ausgaben und Nachlaßausgaben beträgt 10 Jahre nach Erscheinen. Veränderungen der Fristen können rückwirkend nicht geltend gemacht werden.
    "Nach Ablauf dieser Fristen sind die Werke "gemeinfrei" und können von jedermann gedruckt und herausgegeben werden."[ 18 ] Strittig ist, ob und inwieweit jedoch das Urheberpersönlichkeitsrecht erlischt.[ 19 ]

    und daraus folgendes entnehme :

    Zitat

    Lichtbilder und -werke sind 25 Jahre nach Erscheinen gemeinfrei.

    dann bin ich ja eigentlich auf der sicheren Seite .

    Bei den Abbildungen handelt es sich ja ausschließlich um Zeichnungen und Fotos .

    Berichtigt mich, wenn ich das falsch interpretiere .

  • Ich kann und darf jetzt nicht behaupten, dass ich da vollständig durchblicke. Ich hab´zwar viel mit Amtskauderwelsch zu tun, aber dieses Ding muss man ja zigmal lesen!

    Ich fürchte, dass zwischen Zeichnungen und Fotografien ein Unterschied gemacht wird! Allerdings: Die 25 Jahre sind längst um!

    Wenn ein Verlag dazwischen hängt, könnte es aber noch Fallstricke geben, Stichworte "Verwertung" und Vervielfältigung.

    Die freundliche Anfrage ist ne gute Empfehlung. Und denk dran: Freundlich!! :D