Wie gehts nach der Prüfung weiter?

  • Moinsen,

    ich habe die SuFu benutzt, aber leider nichts passendes gefunden, deswegen hier meine Fragen in einem neuen Thread.

    Ich starte im Januar mit dem Lehrgang. In der Hoffnung zu bestehen, habe ich folgende Fragen:

    Wie läuft es nach bestandener Prüfung in NRW?

    Ich muss den Fischereischein ja erst beantragen oder??

    Kann ich mit meinem "Prüfungszertifikat" schon ans Wasser oder muss ich auf den Schein warten?

    Wenn ja, wie lange dauert es in der Regel, bis das Amt fertig ist?? :)


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

    Wenn der Schutzmann um´s Eck kommt, nimmt der Ede reiß aus...!

  • Hi,

    nach der Prüfung mußt du dich an die UntereFischereibehöde/Bürgerbüro wenden, und den Scheinbeantragen. Hat bei mir damals ca.30 Minuten gedauert. Und mit dem darfst du dir dann deine Tagesscheine holen und angeln gehen.

    Mfg

    Daniel

  • Moin!

    Also das läuft so ab :

    Als erstes gehst du mit dem Prüfungszertifikat zur Stadt, und lässt den Schein für 35 Euro beantragen (Ausweis und Passfoto minehmen !!!).
    Dann macht Dir die Person den Schein fertig, was um die 5-7 Minuten dauert.
    Mit dem Schein gehst du ins Angelgeschäft, Gewässerbesitzer usw, der dir dann den Erlaubnisschein ausstellt (Schein mitnehmen !!!).
    Das kostet für Jugendliche bei uns 37 und für Erwachsene um die 70 Euro. (Jahresschein)

    Wenn das alles gemacht ist, darfst du legal am jeweiligen Gewässer angeln, bis der Erlaubnisschein, oder nach 5 Jahren der Fischreischein abgelaufen ist.

    Hoffe ich konnte helfen! ;)

    Viele Grüsse
    und
    Petri Heil!

  • Tach Schutzmann!

    Hast leider nicht geschrieben, ob Du in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt residierst. Beide sind nämlich "Untere Fischereibehörde", s. Daniels Antwort, aber jede einzelne Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Bürgerservice etc.) stellt den Fischereischein aus, nach Vorlage des Prüfungszeugnisses. Beispiel Kreis Wesel: Angelschein gibt´s auch bei der Stadt Moers, etc...

    Wenn Fortis (Glückwunsch mijn Jung!!!) 35,- € erwähnt, meint er wohl den Fischereischein für 5 Jahre. Der muss teurer geworden sein, waren sonst 30,- €.

    Angeln kannst Du jetzt immer noch nicht: Jetzt fehlen noch der/die Erlaubnisschein(e). Das können besagte Tageskarten für ein Gewässer sein, oder auch Jahreserlaubnisse oder Lizenzen, die Du vom Angelverein oder -verband bekommst.

  • Moinsen zusammen,

    erst mal vielen Dank für Eure Antworten.

    Lehrgang und Prüfung ist im Kreis Minden-Lübbecke. Durchgeführt wird der Lehrgang vom hiesigen Angelverein.

    D. h. man tritt auch gleich dem Verein bei, um so die kompletten Gewässer des Vereins befischen zu dürfen. Das wäre dann alles in einem abgefrühstückt!

    In diesem Fall hätte ich also die Erlaubnisscheine mit bestandener Prüfung gleich dabei.

    Vielen Dank an alle! :gut

    Wenn der Schutzmann um´s Eck kommt, nimmt der Ede reiß aus...!

  • Hallo Schutzmann,
    ich hätte dir jetzt auch geraten nem Verein beizutreten, aber du hast es ja sowieso vor! :gut
    Allerdings brauchst du für die (Voll)Mitgliedschaft auch den Fischereischein, wie du den kriegst wurde ja schon beschrieben, dauert ein paar Minuten, brauchst also nichts beantragen o.ä..
    Aber ich denke das wird euch während des Lehrgangs auch noch alles erzählt! Bei Vereinen die in einem Verband organisiert sind, bekommst du evtl. noch den Deutschen Sportfischerpass, den brauchst du dann aber nur an Verbandsgewässern (VDSF).
    Bei uns in NI ist es z.B. so, dass der Fischereischein eigentlich nichts wert ist, die Vereine wollen eigentlich nur den Sportfischerpass sehen -> In NRW ist das wieder anders.
    Gruß
    Lücke

    • Offizieller Beitrag

    Moin Schutzmann,

    erst mal willkommen bei den Askarianern.
    Viel Spaß hier.

    Mit der Bescheinigung über die bestandene
    Sportfischerprüfung darfst du noch nicht
    angeln.
    Das ist lediglich eine Bescheinigung darüber,
    daß du an so einem Lehrgang teilgenommen
    hast.
    Nach bestandener Prüfung zum Ordnungsamt/
    Bürgerbüro deiner Gemeinde gehen und den
    Fischereischein beantragen(Paßbild).
    Danach kannst du angeln,wenn du die entsprechenden
    Erlaubnisscheine für das jeweilige Gewässer hast.
    Wünsche dir viel Glück bei dem Lehrgang!
    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

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    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!