• Perfusor

    Na dann sieht die Sache ja ganz anders aus, da gibts kein Pardon! X-(
    Ich hatte ja auch ne Bedingung gestellt:

    Zitat

    wenn er kooperativ gewesen wär.


    Ich hatte jetzt ein frierendes Häufchen Elend in Lumpen vor AUgen, keinen prügelnden Goldzahnkormoran. Da hätt ich aber den netten Herren aus meinem Avatar raushängen lassen... :D

    Vermutlich ist er auch nicht obdachlos, erzählen können die viel... Erst prügeln dann rumlügen, das sind die Besten. :rolleyes:

    Gruß
    Lücke

  • moin Harry,
    gehe mit Dir mit - nur in einem nicht. Ich denke, dass ALLE sich an Recht und Gesetz zu halten haben. Eines unserer Grundübel ist u.a. auch, dass Jugendliche nur sehr milde oder gar nicht bestraft werden und somit einen Freifahrtschein für Gesetzesbruch bekommen.

    Nach dem Motto- "Ich kann machen, was ich will . Werde ohnehin nicht bestraft"
    Und wenn sie dann das Alter erreicht haben, wo das Jugendstrafrecht nicht mehr gilt, ist es zu spät, weil sie sich daran gewöhnt haben, Gesetze zu ignorieren.

    Ich weiß, dass ist nicht besonders feinfühlig. Aber gehe mal in Schulen schauen, was da los ist.


    Gruß
    Osmar

    Einmal editiert, zuletzt von Osmar (7. Januar 2009 um 15:23)

  • Moin Osmar,

    also ich hab jetzt nur im speziellen fall vom unerlaubten Fischfang gesprochen. Ich stimme dir in sofern überein, dass das Strafrecht auch bei Jugendlichen in voller Höhe zur Anwendung kommen sollte, aber das schweift dann doch a bissl zu sehr ab.

    Es gibt da ja auch heutzutage mehr möglichkeiten (Jugendfischereischein etc.) als noch vor Jahren ;o) Es muss keiner geltendes Recht überschreiten um angeln zu dürfen. Aber wie gesagt, da wär ich evtl. mit Lückes verbaler "Ohrfeige" einverstanden gewesen, was ich bei erwachsenen so ned dulden würde.
    Aber ich bin auch kein Aufseher....... von demher

    Und die entscheidung fällt meiner meinung nach die Person die sich damit auskennt, von selbstjustiz halte ich in jedem fall nichts ;o)

    Greetz Harry

  • also ich hätte da nen paar ganz gute tipps...... grins....... jeder der weiss , wer ich bin.... der meinen lebenslauf kennt, der weiss das ich rotzfrech bin...... die riskanteste variante iss: Rotzfrech, das volle equipment zwischen 5-6 andere angler reinzupacken...aufzubauen und dann loszulegen.... aber ist nicht jedermanns sache...... wenn kontrolle kommt, flach auf den boden legen, und hoffen das man nicht kontrolliert wird.

    Aber aus den Alter bin ich gottseidank raus..... wenn ich heut dran denk, was ich damals riskiert hab... was dabei alles auf den spiel steht.... die wenn mich erwischt hätten... da kann man selbst seinen führerschein verlieren, weil man das auto nutzt um eine straftat zu begehen.... geschweigedenn die geld oder freiheitsstrafen, die darauf stehen , wenn man erwischt wird.

    guter tipp, mach deinen schein, kauf deine tageskarten oder erlaubnisscheine... nimm dann deine garten deine ganzes gerödel.... macht mehr spass.... und kostet nicht soviel nerven.der einzige nachteil, du fängst dann nicht mehr so effizient fische.... als schwarzangler konzentriert man sich auf das wesentliche........

    gruss joerg

    Nicht jeder Tag iss fangtag, aber es gibt auch tage da fängt man garnichts....aber auch solche tage machen einen angler an erfahrung reicher....... fg

  • Also fürs Schwarzangeln hat mir der nette Herr ausm Angelladen mal folgernden Tipp gegebhen (den ich naturlich nicht angewendet hab):
    Nachts mit schwarzer Rute, schwarzer Rolle, schwarzer SChnur und schwarzen KLamotten ohne Licht an nem Zuchtteich mitten ins Gebüsch stellen und vorher möglichst noch den zuständigen Aufseher bestechen. :D :D Nee, Spaß beiseite, Schwarzangeln is echt ne üble Sache obwohl viele denken, sie werden eh nich kontrolliert, also können sie sich das Geld für nen Angelschein sparen. Soweit ich weiß muss man seine Papiere allerdings nich nur dem Fischereiaufseher und der Polizei, sondern auch anderen Inhabern von Angelkarten für das jeweilige Gewässer zeigen, allerdings keinen Spaziergängern oder "freiwilligen Ordnungshütern", wie es sie ja überall gibt. Deswegen lass ich mir vor einer Kontrolle auch erst mal die Kontrollberechtigung (Dienstausweiß, Angelkarte...) zeigen, bevohr ich da jemandem meine Papiere zeige. Allerdings weiß ich nich, ob das in allen Bundesländern der Fall, da ich nur in Berlin und Brandenburg angle. Ich finde, es gibt auch zu wenig Kontrollen an den Stellen, wo es auch nötig ist, also wo viele Angler angeln. Damit meine ich jetzt aber nich nur Vereinsgewässer sondern auch Touristengegenden, Oder Badeseen. Wenn man die Augen mehr als nur einen Schlitz weit aufmacht, sieht man da ne Menge dubioser Gestallten mit Angel. Ich glaub nich, dass die alle ne Angelkarte ham.

  • Generell würd ich auch sagen, dass Schwarzangeln eine Straftat ist.
    Aber ich bin auch der Meinung, dass man von Fall zu Fall unterscheiden soll.
    Wer hat nicht schon einmal seine Angel ins Wasser gehalten bevor er 14 Jahre alt war!?
    Selbst wenn man im Besitz des Jugendfischereischein (in seiner schönen rosa Farbe) ist haben die Kids doch nicht immer Bock einen Erwachsenen zu suchen der sich mit ihnen ans Wasser stellt^^

    Um ehrlich zu sein war es bei mir ganz genau so...
    ...schon lange bevor ich 14wurde war ich ständig am Wasser und bei allen möglichen Fischen meines Vereins anwesend um mitzuangeln;)
    Soweit kein Problem...
    ...nur allein oder mit gleichaltrigen Freundn konnt ich nich los...
    aber oft haben wir uns unsere Spinnruten geschnappt und sind los...

    In solchen Fällen wird dem Gewässer nicht erheblich geschadet und es tut keinem weh^^


    Anders siehts aus, wenn Leute mit ihrem kompletten Gerödel am Wasser auftauchen und reihenweise Fische "abschlachten".
    In diesem Fall ists vorsätzlich und ohne Probleme anders möglich.
    Bestrafung voll und ganz gerechtfertigt!!!

  • Hallo Lukas75,
    ich finde der Vorsatz ist der Gleiche, ob ein Schwarzangler jetzt mit nur einer Angel kommt oder sein ganzes Gerödel mitschleppt. Auch deine Aussage es würde keinem weh tun ist so nicht ganz richtig.
    Hier geht es ja schließlich ums Prinzip und nicht um du darfst und du darfst nicht. Ich bin der Meinung es gehört generell bestraft wenn jemand beim Schwarzangeln erwischt wird. Bei Kindern und Jugendlichen gilt das Gleiche wie in anderen Fällen auch : Eltern haften für ihre Kinder.
    Früher wurde man (Frau auch ;-)) für Wilderei aufgehängt,egal ob 10/20 oder 50
    Gruß
    Ralf

    Delirant isti Romani

    Danke Jungs auf die nächsten 50

  • Moin Hummer,

    Zitat

    Bei Kindern und Jugendlichen gilt das Gleiche wie in anderen Fällen auch : Eltern haften für ihre Kinder.


    Dieser nette Satz den man ja auch immer an Baustellen antrifft, ist eins der größten Irrtümer der die Menschheit aufsitzt ;o)
    Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben is der Satz wirkungslos. Man kann gerade nen Jugendlichen ja nicht 24 std rund um die Uhr einsperren bzw. beobachten

    Aufhängen: Nuja Nase eindrücken reicht ma vorerst *lol*

    Ich finde Schwarzangeln auch kein kavaliersdelikt, drum würd ichs einfach zur Anzeige bringen, und die Leute die sich damit auskennen, sprechen dann ein Urteil.
    Und bei Jugendlichen wird das sicher keine Sozialstunden geben sondern wohl eher ne Verwarnung beim ersten mal ;o)) Alles andere ist einfach selbstjustiz.

    Greetz Harry

  • ganz ehrlich, laut bayrischen fischereigesetz, dürfte mein sohn (6jahre) nichtmal ne angelrute in die hand nehmen... geschweigedenn mit angeln.
    nur wie soll man als erwachsener einen springfloh erklären, das sich sowohl papa wie sohnemann strafbar machen wenn er ne angelrute auswirft, und versucht seine fische zu fangen.der jungendfischereischein, würde meiner meinung nach bereits ab 6 jahre ausgestellt werden müssen ( mit der regelung das kinder und jugendliche in begleitung von erwachsenen sein müssen, find ich voll ok.)
    wie soll man kindern und jugendlichen bitte sonst so ein wunderbares hobby nahebringen, wenn sie warten müssen bis sie 10 jahre alt sind. derweilen hat sie jeder andere sportverein mit kusshand genommen.
    ich werde meinen sohn weiterhin erlauben zu angeln.....auch mit den schlechten gewissen , das ich mich vor den gesetz strafbar mach.

    und ganz ehrlich...wer von uns (jetzterwachsenen) hat nicht als kleiner bimpf mit seinen opa oder vater schon seine ersten erfolge gehabt?????

    Ich für meinen fall, denk gern daran zurück und hoffe das mein sohn wenn er in ein paar jahren zurückdenk in den gleichen schönen erinnerungen schwelgen kann.

    schwarz und schwarz iss nicht das gleiche..... man sollte ein kleinwenig auf die grauschatierungen achten.....

    in den sinn
    Gruss joerg

    Nicht jeder Tag iss fangtag, aber es gibt auch tage da fängt man garnichts....aber auch solche tage machen einen angler an erfahrung reicher....... fg

  • Moin Papajörg,

    also ich denk ma so, wenn du mit deinem Zwerg am wasser stehst und im besitz aller notwendigen papiere bist, wird weder ein Fischereiaufseher noch die Polizei was sagen, wenn dei Bub mal auswirft oder einholt.

    Hier wären ja ein paar Aufseher und gewässerwarte, soweit ich informiert bin auch ein staatsdiener in grün ( blau, schwarz....kein plan *lol*) die hier ma stellung nehmen könnten, wie sie da agieren würden.

    Sehe ich Papa mit sohn am wasser am fischen legt sich ein schmunzeln auf meine Lippen und auch ich denk gern zurück an die zeit, als mein nachbar mich in die geheimnisse des angelns eingewiehen hat ;o) An schwarzangeln würd ich dabei zuletzt denken..........


    Greetz da Harry

  • Während ich, seitdem ich angle, noch nie kontrolliert worden bin, passierte es mir im letzten Jahr, dass ich 4x kontrolliert wurde!!!!

    Entweder war das reiner Zufall oder die Kontrollen werden intensiver, was ich begrüsse!

    Ferner erfuhr ich von einem von der Wasserschutz, dass jede Menge gefäschte Angelscheine vorgelegt werden. Seine Erkenntnis bezieht sich jedoch auf Hamburg.

    Wie es wo anders aussieht, kann ich natürlich nicht sagen.

    Wenn ich mir aber meinen Schein ansehe, dann meine ich, diesen ganz schnell mit nem PC herstellen zu können!!!!

    Gott sei Dank habe ich es nicht nötig.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Zitat

    wie soll man kindern und jugendlichen bitte sonst so ein wunderbares hobby nahebringen, wenn sie warten müssen bis sie 10 jahre alt sind.

    Natürlich wird bestimmt keiner irgendwas sagen, von wegen Schwarzangeln usw., wenn du deinen Sohn mal werfen lässt oder ihm auch mal die Angel gibst, wenn grad ein Fisch dranhängt (Forellenpuff wäre allerdings auch ne Lösung, jedenfalls am Anfang). Soweit ich weiß ist das z.B. nach dem Berliner Fischereigestzt erlaubt. Ein weiterer Grund, weshalb ich finde, dass man vielleicht doch das eine oder andere Gesetz nicht nur Landesweit, sondern Bundesweit vereinheitlichen sollte. In einem anderen Beitrag war zum Beispiel einmal die Rede von Anbissstellen und Haken. Hier ist das so geregelt, woanders halt nich so, sondern anders. Wer blickt denn da noch durch? ?-(

  • ich wurde das letzte jahr 4 mal von der fischereiaufsicht und einmal von einen naturschutzbeauftragten vom landratsamt kontrolliert.
    finde es persönlich nicht als schikane, sondern empfinde es recht angenehm, das präsents gezeigt wird.
    das ganze mit meinen sohn , sehen leider nicht alle so. der vorstand von den verein, iss nen paragraphenreiter.... es sind nur 2 handangeln erlaubt.... punktum musste ich eine rute aus dem wasser nehmen, nur damit mein sohnemann mit seiner köderfischrute 5 minuten rumblödeln konnte.muss aber persönlich dazu sagen, das nicht alle kontrolleure so reagieren... die anderen haben auch das grosse schmunzeln auf den lippen.( nur dumm das mein sohn oft ne zu grosse klappe hat:herr kontrolleur, ich hab heut einen grossen hecht gefangen)

    der kontrolleur musste schmunzeln..... ganz nach dem motto... der knirps weiss netmal was nen hecht iss....wenn der gewusst hätte.....

    sohnemann wollte köderfische mit wurm angeln.... und beim reinkurbeln, iss nen hecht knapp unter schonmaß auf den wurm eingestiegen.......

    ich weiss selber, das nur 2 ruten erlaubt sind. Nur weil sohnemann wieder mal 5-10 minuten seine rute schwingen will, hol ich nicht meine 2te rute rein, die schon seit stunden mit boilies an ort und stelle liegt.

    wo keine kläger, da sind keine richter.... und grauzonen wird es immer geben... genau genommen bin ich verantwortlich.

    gruss joerg

    Nicht jeder Tag iss fangtag, aber es gibt auch tage da fängt man garnichts....aber auch solche tage machen einen angler an erfahrung reicher....... fg

  • Bei uns in der Gegend gibts im Wald drei Kleinseen. Pachtgewässer die einer Truppe schlechtgelaunter Opis gehören. Da kannst du bettel solange du willst, Karte gibts keine. Erst recht nicht fürs "Junganglerpack" (wurde mir 1:1 so gesagt !!!)
    Nach mehreren freundlichen Anfragen hab ichs dann irgendwann aufgegeben.
    Seither fische ich in diesen Demenz-Pfützen halt schwarz. Mein schlechtes Gewissen hält sich in Grenzen, zumal ich ausschliesslich c&r betreibe, ohne widerhaken angle, nix kaputt mache und auch keinen Dreck hinterlasse.
    Wenn wirklich mal einer kontrollieren kommt, dann mach ich halt die Fliege oder bezahl die Busse falls ich zu langsam bin :)

    und jetzt steinigt mich...

    • Offizieller Beitrag

    Chris,

    Zitat

    Seither fische ich in diesen Demenz-Pfützen halt schwarz. Mein schlechtes Gewissen hält sich in Grenzen, zumal ich ausschliesslich c&r betreibe, ohne widerhaken angle, nix kaputt mache und auch keinen Dreck hinterlasse.

    wie kann man nur so einfältig sein.Sie werden dir
    auf die Schliche kommen.
    Dein erstes Posting hier hätte besser einen anderen Inhalt
    gehabt.
    Mit Petri Heil
    Flunder

  • dann mach ich halt die Fliege oder bezahl die Busse falls ich zu langsam bin :)


    Weiss du überhaupt was da für Geldstrafen auf dich zukommen können falls du erwischt wirst ?
    Also ich hätte das Geld nicht über um einfach mal die Busse zu bezahlen !


    *Schwarzangeln ist kein Kavaliersdelikt und kann mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden. So will es der Gesetzgeber. Auf gewerbs- oder gewohnheitsmäßiges Handeln steht Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen muß mit einer Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder mit hohen Geldstrafen gerechnet werden. Jagd- oder Fischereigeräte werden in der Regel eingezogen*


    MfG Sascha

  • Man-O-Man ! Bin ich froh das ich Frührentner bin und nicht mehr so kann , wie ich will !
    Für solche geistigen Tiefflüge ein Forum belästigen und im Grunde Diskreditieren ! Mir
    wäre das "Bürschli nicht auskommen" ; so wie viele andere auch nicht . Meine 9-er-Bande
    hätte ihren Spass daran gehabt . "Pöse-Onkel-Jogging" !

    An Alle Aufrichtigen Forianer/Forianerinnen , Angler/Anglerinnen ; Grüsse ; Petri ;
    Schnur-Und-Rutenbruch !!!

    p.S. Das musste raus , auch wenn man eigentlich "nichts-zu-kamellen-hat" !

    In diesem sinne ... Bis dahinne !!

    Angeln für die Pfanne/ für den Kochtopf !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Der Fehlerteufel (26. Februar 2009 um 23:51)

  • Na dann will ich euch mal meine Geschichte erzählen.....
    Es war einmal ein kleiner 12jähriger Junge namens Dennis der seit den Sommerferien die er an der Ostsee verbrachte dem Angelvirus verfallen war.Also kaum wieder daheim hat er sich von einen Freund eine Angelrute geliehen um damit an dem nicht weit entfernten Bach zufischen.Das ging auch mehrere Tage gut bis ein alter Mann in kontrollierte. Natürlich hatte Dennis keinen Angelschein -wusste er auch nicht , das soetwas Pflicht ist- also Karten auf den Tisch. Der Junge hatte ein wenig Angst und musste dem alten Mann seinen Namen und Adresse sagen,wobei sich herausstellte das der Mann ein ehemaliger Lehrer der Mutter des Jungen und ein sehr guter Freund seines Opas war.Er drückte daraufhin ein Auge zu und liess den Jungen laufen aber schilderte die Situation trotzdem den Eltern per Telefon.Trotz des Verbotes der Eltern und die androhungen von Stubenarrest, Arschvoll und Taschengeld entzug konnte der Junge nicht die Sucht unter Kontrolle bringen und wurde prombt eine Woche später wieder erwischt.Diesmal musste der Junge mit den Konsequenzen leben was ihn aber nicht von seiner Sucht abhalten konnte wieder Angeln zu gehen.Diesmal aber mit dem Vorsatz wieder erwischt zu werden um damit seinen Eltern zu signalisieren das es hoffnungslos ist und keine Strafen ihn davon abhalten können.Es hat auch wunderbar gaklapt und er wurde diesmal sogar vom alten Kontrolleur nach Hause gebracht.Nach einen ausgibigen Gespräch zwischen dem alten Mann und den Eltern des Jungen wurde ihm angeboten dem Angelverein beizutretten wenn er dafür diverse Versprechen wie helfen im Haushalt usw. abgibt. Die Strategie des Jungen ging auf den erst wollten die Eltern auf keinen Fall das er angelt wegen der damit verbundenden finanziellen belastung.Der Junge konnte froh sein das der alte Mann so viel geduld mit ihm hatte und auch das es ein Bekannter der Familie war.15jahre später ist der Junge immernoch Süchtig aber auf legalen Weg. Aber SCHWARZANGELN war für ihn der Einstieg ins schönste Hobby der Welt.