Lieber die paar Euro´s für einen Gastschein ausgeben als hinterher Strafe zahlen. Ausserdem ist es den Ungerecht gegenüber der sich Vernüftig verhält .
Schwarzangeln
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Richtige Antwort
Bevor ich mein Schein gemacht habe,hatte ich auch mal ne Rute reingehalten.(Wir sind die größten der Welt)
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Die ersten Angelstunden waren schwarz.
Die ersten Fahrstunden waren schwarz.Erstmal richtig reinschnuppern bevor man sich entscheidet.
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hey,
schwarz angeln hab ich gar nicht nötig. Hab dieses Jahr meine Prüfung abgelegt . Jetzt noch 2-3 Wochen warten -.- aufs Ergebnis! Bin vorher noch nie schwarz gegangen...hab ja jugendfischi und bin mit meinem DAd schon öftere male am fluss gewesen...
Gruß
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Und was hast du gemacht bevor du 10 warst?...
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Ich muß dazu sagen, ich war auf dem Land aufgewachsen. Da hat das eh keinen so interessiert.Gerade bei kleinen Tümpeln oder Feuerlöschteichen. Und das es Kontrolleure gab, hat man erst erfahren als man in den Verein beigetreten war.
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noch nicht geangelt
oder vlt. halt mal ein wenig zugeschaut...
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Zitat
Jetzt noch 2-3 Wochen warten -.- aufs Ergebnis!
so lange? bei mir hats 4 Stunden gedauert.
Tja, es wird sich hier kaum jemand im Forum finden, der nicht als "Schwarzangler" angefangen hat.
Woher soll man als 7 Jähriger auch wissen, dass es solche Regelungen gibt. Die Eltern können ihre Kinder hja schließlich auch nicht pausenlos beaufsichtigen und wer noch nie ne Angel gesehen hat macht sich auch nicht die Mühe, sich nach Gesetzen zu erkundigen. Mir passierts oft, das die Leute, wenn ich ihnen von meinem Hobby erzähle, gar nicht wissen, dass es überhaupt irgendwelche Gesetze dafür gibt. -
Ja, wohn in bayern und da dauerts immer ewig bis man das Ergebnis bekommt =(
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mach am besten da wo du nicht erwisch wirst sprich fluocarbon gewässer nen ast nehmen 0,000000000001 vorfach iner länge von 12 cm und nen 134/o haken in kombianation mit einem halben garshalm. müsste klappen
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mal ganz ehrlich schwarz angeln ist doch nichts willst du immer dran denken oh kommt gleich ein kontroleur ?^^ mach die prüfung und du kannst ihn ruhe fischen
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Am besten ziehst du garnicht erst los!
Dann wirst du auch nicht erwischt und
musst auch keine Konsequenzen ertragen!
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Schwarzangelei ist schon so eine Sache für sich.
Es werden Unsummen von Geldern eingesetzt, um Angelseen und Teiche mit einen ordentlichen Fischbestand zu besetzen und dann gibt es die Schwarzangler ohne Schein, welche die Fische diebstahlmäßig rausholen und dann gibt es die Scharzangler mit Schein, welche statt mit den zwei gestatteten Ruten eine Dritte gut versteckt auslegen um damit ihr Verlangen nach Angelerfolg zu befriedigen. Dieses ist ja dann auch irgendwie eine Art von Schwarzangelei. und diese Aktionen find ich erst recht zum denn genau diese Leute sind es , welche sich dann aufregen, daß in den Gewässern ja nichts drin wäre.VG CarB
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Ja, da hast du recht Carb67!!
Ich denke auch, das die Schwarzangler mit Schein, schon fast das größere Problem sind!!
Wenn niemand da ist zum kontrollieren, werden einfach soviel Fische wie möglich, vor lauter Geilheit, aus den Gewässern gepeitscht, aber nicht eingetragen.
D.h. das es für den Verein nicht möglich ist, richtig zu besetzen, weil ja nicht richtig eingetragen wird.Und dann kommt das Problem, wie du schon sagtest,Carb, in den Gewässern ist nichts drinne heißt es dann!!
Da sind meist die Mitglieder selbst Schuld, und ich habe da kein Mitleid!!Grüße
jufi
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also ich muss mich jetzt auch mal hier zu wort melden...
das is ja nicht aus zu halten....
Wie steht in der Bibel: Derjenige ohne Sünde solle den ersten Stein werfen...
ihr wollt mir doch nicht alle erzählen das ihr noch päpstlicher als der Papst seid...
Forellenfighter hat schon recht mit dem was er schreibt.
Wollt ihr etwa den Umgang mit einer Waffe mit dem einer Angel vergleichen???
Vergleicht ihr auch nen Panzer mit nem Auto?
Was lernt man denn beim Angelschein Praktisch?
Einer der noch nie am Wasser war aber den Schein hat und selbst den ersten Fisch gefangen hat weiss zwar theoretisch wie es geht aber Praxis und Theorie sind 2 Unterschiedliche paar Schuhe.Wer solls den Petrijüngern denn zeigen wenn nicht wir Angler....
Und das die Gesetze auch mal Schwachsinnig sind das sieht man Jawohl an Genügend Beispielen: dem FoPu, C&R usw
Warum sollte ein Vater oder Mutter nicht sein Kind mit zum Angeln nehmen dürfen, damit es ein paar Rotaugen für Daddys Zander stippt???
Wollt ihr ,dass das schöne Hobby angeln ausstirbt weil von den kINDERN UND jUGENDLICHEN VERGESSEN WIRD WIE SCHÖN DIESES HOBBY IST???und ich gehe jede Wette ein das dieser Beitrag jetzt wieder Zündstoff ist aber das ist mir egal!
Denkt mal drüber nach ob ihr wirklich wollt das eure Kinder nicht das schönste Hobby der Welt mit euch teilen, nur weil es Vielleicht Schwarz angeln sein könnte.Nur denkt genauso darüber nach das jeder der mal nen Halbtoten Köfi an die Rute gehangen hat,ne Hechtoma oder nen Wasserschwein zurück gesetzt hat oder am Forellenpuff war, sich eigentlich genaiuso Strafbar macht, wie derjenige der mal einen Petrijünger oder den der es noch werden will mal nen paar würfe mit seiner Angel hat machen lassen bzw. mal nen paar Rotaugen hat Stippen lassen!!!
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hallo Zandersven,
welch ein emotional geladener BeitragZitatWie steht in der Bibel: Derjenige ohne Sünde solle den ersten Stein werfen...
genauer gesagt: Jesus und die Ehebrecherin (Johannes 8,3-11)...soweit zu Vergleichen, die Du hier zum Teil zurecht kritisierst.
Des Rätsels Lösung um die "Schwarzangelei" liegt doch eigentlich in der Definition des Begriffes "Schwarzangelei". Hier müßte doch znächst vom Gesetzgeber eine eindeutige Definition vorliegen. Die wird man jedoch nicht finden. Also ist es wie immer, eine Auslegungsache, wann "Schwarzangelei" vorliegt. Im Übrigen ist die sogenannte "Schwarangelei" je nach Lage eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit.
Ganz klar, wer keinenFischereischein besitzt darf nicht angeln. Damit wäre er ein "Schwarzangler". Und begeht damit eine Straftat. Der Fischereischeininhaber, der wo es Pflicht ist, keine Fischereiabgabe bezahlt hat und trotzdem angelt, ist auch ein "Schwarzangler", begeht jedoch lediglich eine Ordnungswidrigkeit.Der kleine Junge oder Jugendliche, der mit einem Freund mitgeht, um das Hobby kennenzulernen, auch wenn er das vielleicht zunächst 20 Male macht, ist nach meiner Rechtsauffasung kein Schwarzangler. Auch nicht, der, der das alleine zunächst erst einige Male versucht. Das solange die Absicht dahinter steht, etwas Neues kenenzulernen und dann seinen Schein abzulegen.
Und um ein Beispiel hier aufzunehmen, den Vergleich mit dem "Schwarzfahren". Wer auf einer Straße fährt, ohne Führerschein, wo die StVO gilt, ist ein Straftäter. Klar und eindeutig.
Wer aber auf einem privaten großen Grundstück ein Fahrzeug bewegt, ist weder ein "Schwarzfahrer" noch ein Straftäter, weil da die StVO nicht gilt.Ich denke insgesamt, dass jeder Richter in diesem Zusmmenhang die Verhältnismäßigkeit der "Tat" sehen würde.
Gruß
Osmar -