Hallo
ich hab ne frage:
von wann und v.a. BIS wann darf ich rechtlich gesehen rasenmähen und andere "lärmbeschäftigungen" ausüben...
gestern hat mir mein nachbar nämlich um 7 uhr abends gesagt ich soll aufhören weil es nervt...ich hab nicht aufgehört da ich mir recht sicher war dass ich das noch darf...aber bis zu welcher uhrzeit???
viele grüße, antown
rechtlich --- rasenmähen wie lange???
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Hi
jaja die lieben Nachbarn.
Kann ich auch ein Lied von singen.
Und noch schlimmer ist es wenn in deiner Straße mehr als 90% der Einwohner über 60 sind.
Da darf man noch nich mal niesen.
Aber nun zum Thema also man darf "normal" von 6 Uhr bis 12 Uhr und von 14Uhr bis 22 Uhr die Nachbarn belästigen.mfg carp killer
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Das ist unterschiedlich und meistens in den Gemeindeordnungen geregelt!
Üblich ist das Zeitfenster von 7 Uhr bis 19 Uhr für Mäher mit Verbrennungsmotor,
wobei von 13-15 Uhr Mittagsruhe einzuhalten ist.
Besonders leise Mäher (z.B. Elektromäher) unter 88 Dezibel dürfen bis 22 Uhr verwendet werden.
Der Dezibelwert (dBA) ist in den technischen Daten des Gerätes angegeben.
Im Zweifelsfalle einfach mal das Ordnungsamt seiner Gemeinde anrufen und sich die genauen Zeiten geben lassen.
Manchmal findet sich auch die Gemeindeordnung auch auf der Homepage der Gemeinde....sofern sie eine Homepage pflegt.Also...lieber sich vorher genau(!) informieren, bevor der "liebe" Nachbar die Polizei ins Spiel bringt.
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- Offizieller Beitrag
moin !
.. hier das aktuellste dazu zum selber nachlesen
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/fzr/wochenthem…hema200317.html
Titel:
Nachbarärger - wieviel Rasenmäherlärm muss ich ertragen?.. alte und neue *lärmzeiten*
éin kleiner AUszug darauß :ZitatNach der neuen Verordnung dürfen bestimmte Geräte, wie z.B. Laubsauger, Laubbläser, Grastrimmer und Graskantenschneider, an Werktagen sogar nur von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr verwendet werden. Ausnahme: Das Gerät trägt das Umweltzeichen nach der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments, ist also nicht so laut, wie alte Geräte.
.. bitte den ganzen beitrag durchlesen und die hinweise auf gemeinde- vorgaben und ruhezeiten beachten !
gruß rüdl
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Zitat
Aber nun zum Thema also man darf "normal" von 6 Uhr bis 12 Uhr und von 14Uhr bis 22 Uhr die Nachbarn belästigen.
wie Duke bereits erwähnte,im Regelfall von 7-13 und 15-19 Uhr,oder ein Anruf
bei der zuständigen Stadtverwaltung/Ordnungsamt!
Alles andere wäre Lärmbelästigung,bzw.Ruhestörung!
Zwischen 20 bis 22 Uhr ist eine normale Lautstärke der Nachbarn zumutbar.
Hast Du 1 x im Jahr Geburtstag,darf eine Feier bis 00.00 Uhr gehen,ab 23
Uhr jedoch um die Hälfte der Lautstärke zu reduzieren.
Danach bloß nicht den Hausmeister anrufen,sondern gleich die 110, dafür
werden sie vom Staat,also von uns bezahlt.
Zitatgestern hat mir mein nachbar nämlich um 7 uhr abends gesagt ich
soll aufhören weil es nervt...i
Überrasche Deinen *netten Nachbarn* doch beim nächsten Angeln mit
einem Fisch,der schon 1 Woche tot ist,in seinem Briefkasten,am besten
Samstagnachmittag eingeworfen.
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Textteile editiert durch The_Duke
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~Winterdienst ist mit Vorsicht zu genießen!
Da gibt es Sonderregelungen für Fahrzeuge der Stadt,oder privaten
Räumdiensten.Da muss schon mal mit 5 Uhr Arbeitsbeginn gerechnet
werden.
Letzten Winter habe ich einen Arbeiter unserer Hausbau zusammen
geschissen,es war noch keine 03 Uhr,als er anfing mit dem Schneeschieber
aus Metall über den Innen-Hof zu gondeln.Für 5m hat der Sack 10 min.
gebraucht! Richtig schön genüßlich über die Pflastersteine gezogen.
Sowas muß nicht sein,nun macht er es nicht mehr,sondern unser
Hausmeister...aber erst ab 6 Uhr,wenn wir eh`aufstehen müßen.
Hat aber was gutes....wir brauchen dann keinen Wecker mehr
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Zitat
Danach bloß nicht den Hausmeister anrufen,sondern gleich die 110, dafür
Ja und genau das ist falsch!
Jedes Polizeirevier hat eine normale Rufnummer, über die es zu erreichen ist.
Die 110 ist die NOTrufnummer und nicht für so einen Kram zuständig.
Also nicht faul und die Nummer aus dem Telefonbuch raussuchen!Deine verbalen Entgleisungen über die Rentner habe ich editiert...reiß dich gefälligst am Riemen!
So etwas ist nicht komisch.... -
sorry,aber mich hatte etwas gewurmt...ich reiße ja schon!
Nachträglich ein kleiner Auszug!
So sollten Hobbygärtner beachten, dass der Rasenmäher von morgens um 7 bis maximal abends um 19 Uhr laufen darf, abzüglich der Mittagszeit, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich festgelegt sein kann. Auch Gartenpartys sind erlaubt. Ab 22 Uhr (und 23 Uhr am Wochenende) muss die Musik allerdings leiser gedreht werden. Wichtig auch: Saugen, Waschen und Heimwerken sollten in der Regel außerhalb der üblichen Ruhezeiten gemacht werden, die werktags von 22 Uhr bis 7 Uhr am nächsten Morgen reichen; Achtung: die Mittagsruhe berücksichtigen! Duschen darf man rund um die Uhr, doch sind zeitliche Begrenzungen über Nacht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am Morgen zulässig; Faustregel: nach 30 Minuten ist man sauber.
Quelle.Reader’s Digest
ZitatJedes Polizeirevier hat eine normale Rufnummer, über die es zu erreichen ist.
Bei uns leider nicht,habe mich persönlich davon überzeugt und unseren Beamten vom Stadtteil gefragt,weil das Revier nur bis max.22 Uhr besetzt ist
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ok vielen dank...der nette herr fährt nächste woche eh für 2 wochen in urlaub (is rentner der sack^^)...da wird er sich bei seiner rückkehr sicherlich über ein paar lauben und rotaugen im briefkasten freuen:D:D:D:D [P.S.nach 2 wochen stinkt EINE laube schon so gewaltig..ich hab mal eine im winter im angelkoffer vergessen und nach 2 wochen gemerkt... :kotz]
viele grüße, antown
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Mhh, dafür ist doch selbst nen Rotauge zu schade...
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aber nicht die ganz kleinen...^^
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- Offizieller Beitrag
*hust*...
.. kommt wieder runter
Rache ist kein guter weg, das ist immer 'ne sackgasse
Haltet euch an die ruhezeiten und wenn ihr dann älter seit, werdet ihr
das dann auch selber genießen könnenUnd bis ihr älter seit habt ihr sicher irgendwann mal kleine kinder; wenn die nicht schlafen können,
(weil ein nachbar meint die siedlung gehört ihm alleine oder dergl.),
dann besteht auch IHR auf das recht RUHE haben zu dürfen.also.. locker bleiben und die lage mit dem nachbarn nicht weiter zuspitzen
.. statt fisch im postkasten, wäre in die zukunft gedacht, 'ne flasche wein oder dergl. sicher effektiver..
.. "beschenkt werden" und motzen geht meist nie zusammen
.. in diesem sinne..
gruß rüdl
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Da ich incl. Samstags im Geschäft bin, habe ich das mit meinem Nachbarn ( auch ein Rentner ) vorher geklärt.
Habe ihm die Situation geschildert und um Genehmigung gebeten.
Was kam bei dem netten Gespräch raus ?
Jetzt mäht er meinen Rasen , freut sich darüber, dass er was zu tun hat und bekommt dafür immer mal wieder ein paar frisch gefangene Fische und ich kann anstatt Rasen zu mähen fischen gehn.
Liebe Grüße aus Kiel-Raisdorf
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Zitat
. statt fisch im postkasten, wäre in die zukunft gedacht, 'ne flasche wein oder dergl. sicher effektiver..
mh...ich dachte immer,dass Alkohol den Charakter verdirbt,schenkt dem
Nachbarn doch einen Korb frisches Obst...,
aus seinem eigenen Garten
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hallo Männer,
da meine nachbarn mich mit ihrer Rasenmäherei auch immer fürchterlich genervt haben ( meistens Freitags ab 17.00 Uhr und am Samstagmittag ) habe ich mich mal in Vorzeiten (2005) darum gekümmert, wobei ich folgendes herausfand:
Wann der Rasenmäher benutzt werden darf, bestimmt sich nach der Achten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissions-schutzgesetzes vom 13. Juli 1992, der so genannten " Rasenmäher- Verordnung". Diese Verordnung gilt für motorgetriebene Rasenmäher und legt zunächst fest, welche Emissionswerte die Geräusche der Rasenmäher nicht überschritten werden dürfen.
Die Verordnung bestimmt auch, wann der Rasenmäher benutzt werden darf. Folgende Zeiten und Richtlinien sind festgelegt: Die Verbotszeiten, das heißt, die Zeiten, in denen das Gerät aus bleiben muss, liegen werktags zwischen 19.00 und 7.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen darf gar nicht gemäht werden.
Abweichend von dieser Regelung dürfen an Werktagen zwischen 19.00 und 22.00 Uhr Rasenmäher betrieben werden, die mit einem Sc halleistungspegel von weniger als 88 Dezibel gekennzeichnet sind.Soweit gilt die bundesweite allgemeine Verordnung. Natürlich lässt diese Verordnung auch zu, dass man die Ruhezeiten weiter ausdehnt. Das können Länder und Gemeinden selbst entscheiden und vielerorts sind bereits derartige Verordnungen erlassen worden. Es macht daher durchaus Sinn, sich erst einmal nach Gemeindesatzungen und Städteverordnungen zu erkundigen, bevor man sich den Groll der Mitmenschen zuzieht und sich womöglich noch strafbar macht. Wenn man sich an diese Zeiten hält, dann ist man auf der sicheren Seite.
Gruß
Osmar -
- Offizieller Beitrag
All,
Rasenmähen muß ich nur auf dem Campingplatz.
Erlaubt von 09.00--13.00 Uhr und von 15.00-19.00 Uhr.
Sonn-u.Feiertags nie.
Ob Elektro-oder Motormäher spielt keine Rolle.
Könnte mich jetzt noch über einige Querelen auslassen,
aber was soll´s.
Mit Petri Heil
Flunder