Hallo Gemeinde,
nachdem ich mir den Angelführer NRW mal zugelegt und ein wenig darin geblättert habe,stiess ich auf folgende Bestimmung:
Verwendung/Behandlung der gefangenen FischeDas Zurücksetzen gefangener Fische ist i.d.R. zu unterlassen, wenn diese nicht aktuell durch die Schonzeit oder Mindestmaß geschützt sind.
Diesen Bestimmungstext habe ich zwar schon vor einigen Jahren gelesen, bin aber davon ausgegangen es hätte sich in Zeiten von Catch & Release mal eine Änderung ergeben,Pustekuchen....tztztz